MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom 16. März 2004, S. 23
Präambel
Auf Grundlage des § 94a Abs. 11 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in Ergänzung der nach § 96 HSG LSA erlassenen Satzung hat der Klinikumsvorstand in seiner Sitzung am 08.12.2003 folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen.
§ 1
Änderung der Geschäftsordnung
Die Anlage 1 "Vertreter bzw. Vertreterin der Klinikumsvorstandsmitglieder" wird wie folgt geändert:
Vertreter bzw. Vertreterin des Mitgliedes nach § 94 Abs. 1 Nr. 4 HSG LSA:
Die aktualisierte Anlage 1 ist im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg und im Mitteilungsblatt der Medizinischen Fakultät zu veröffentlichen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderung der Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 20. Februar 2004
Prof.Dr. H. G. Struck
Vorsitzender des Klinikumsvorstandes
Anlage 1
Vertreter bzw. Vertreterin der Klinikumsvorstandsmitglieder
Vertreter bzw. Vertreterin des Ärztlichen Direktors bzw. der Ärztlichen Direktorin: