MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 1 vom 16. März 2004, S. 2
Aufgrund der §§ 22 Abs. 1 und 2, 64 Abs. 2 Nr. 4, 77 Abs. 3 Nr. 6 und 88 Abs. 2 Nr. 4 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom l. Juli 1998 (GVB1. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nr. 219 des Vierten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg folgende Ordnung erlassen.
§ l
Hochschulgrad
(1) Die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg verleiht durch ihre Juristische Fakultät aufgrund des erfolgreichen Studiums der Rechtswissenschaft den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" bzw. "Diplom-Jurist" in der jeweils zutreffenden Sprachform.
(2) Die Universität stellt über den Erwerb des Hochschulgrades eine Diplomurkunde aus (Anlage).
§ 2
Berechtigte
(1) Der Hochschulgrad gemäß § 1 wird auf Antrag der bzw. des Berechtigten verliehen.
(2) Berechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Rechtswissenschaft" an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg, die
§ 3
Verfahren
(1) Der Antrag nach § 2 ist schriftlich bei der Dekanin bzw. dem Dekan der Juristischen Fakultät unter Verwendung eines im Dekanat erhältlichen Formulars zu stellen.
(2) Dem Antrag sind in beglaubigter Kopie beizufügen:
(4) Für die Verleihung des Hochschulgrades ist von Antragstellerinnen oder Antragstellern eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro zu entrichten. Die Urkunde wird nur gegen einen Einzahlungsnachweis ausgehändigt.
(5) Stellt sich nach der Verleihung des Hochschulgrades heraus, dass die Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben oder wird die erste juristische Staatsprüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt, so ist der Hochschulgrad zu entziehen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 12. November 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Beschlossen durch den Akademischen Senat am 12. November 2003.
Anlage
Diplomurkunde
Diplomurkunde
Die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg verleiht durch ihre Juristische Fakultät mit dieser Urkunde
Frau/Herrn [Name]
geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort]
den Hochschulgrad
Diplom-Juristin/Diplom-Jurist
[Dipl.-Jur.]
aufgrund der am [Datum] bestandenen Ersten Juristischen Staatsprüfung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sowie der während des Studiums erbrachten schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit.
(Prägesiegel der Universität)
Halle an der Saale, den [Datum]
Der Dekan