Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 5 vom 9. November 2004, S. 2


Senat


Vierte Ordnung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 15.05.2002, zuletzt geändert am 14.04.2004

 

vom 14.07.2004

 

Aufgrund der §§ 13 Abs. 1 i. V. m. 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 14.07.2004 folgende Änderungen der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1), zuletzt geändert durch Dritte Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 14.04.2004 (ABl. 2004, Nr. 2, S. 3) wird wie folgt geändert:

 

(1) In der Anlage 2 werden bei den „Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.05.2002 für das Hauptfach Ethnologie“ folgende Änderungen vorgenommen:

 

a.       Im Abschnitt „III. Magisterprüfung“ Abs. 1 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe „d“ neu eingefügt:

„d. den Nachweis, dass einer der vier Leistungsnachweise über eine zweimonatige Lehrforschung erworben wurde.“

 

b.      Abschnitt „IV. Schlussbestimmungen“ erhält folgende Fassung:

„Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab Sommersemester 2004 entweder das Magisterstudium im Hauptfach Ethnologie im ersten Fachsemester oder das Hauptstudium beginnen oder begonnen haben.“

 

(2) In der Anlage 2 werden bei den „Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.05.2002 für das Hauptfach Prähistorische Archäologie“ folgende Änderungen vorgenommen:

 

a.       Abschnitt „I. Allgemeines“ Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis von Lateinkenntnissen für das Hauptfach erforderlich. Die Lateinkenntnisse werden nachgewiesen durch den Beleg eines mindestens dreijährigen Schulunterrichts im Abiturzeugnis, durch ein vergleichbares Zertifikat von außerschulischen Sprachkursen oder durch eine fachspezifische Sprachklausur an der Universität. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.“

 

b.      Im Abschnitt „II. Zwischenprüfung“ Abs. 1 werden die Worte „Latinum (ersatzweise Graecum)“ durch die Worte „Nachweis von Lateinkenntnissen“ ersetzt.

 

(3) In der Anlage 2 werden bei den „Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.05.2002 für das Nebenfach Prähistorische Archäologie“ folgende Änderungen vorgenommen:

 

a.       Im Abschnitt „I. Allgemeines“ wird der „Abs. 1“ gestrichen. Die Ziffernfolge der Absätze werden entsprechend angepasst.

b.      Im Abschnitt „II. Zwischenprüfung“ Abs. 1 werden die Worte „ Latinum (ersatzweise Graecum)“ gestrichen.

 

(4) In der Anlage 2 werden bei den „Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.05.2002 für das Hauptfach Musikwissenschaft“ folgende Änderungen vorgenommen:

 

Abschnitt „I. Allgemeines“ Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Gemäß § 2 Abs. 3 sind für die folgenden Fächer spezielle Sprachkenntnisse zu erbringen:

Zugangsvoraussetzung zum Studium ist der Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang von 6 SWS.“

 

(5) In der Anlage 2 werden bei den „Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.05.2002 für das Nebenfach Musikwissenschaft“ folgende Änderungen vorgenommen:

 

Im Abschnitt „I. Allgemeines“ wird „Abs. 1“ gestrichen. Die Ziffernfolge der Absätze werden entsprechend angepasst.

 

Artikel II

 

Die Satzungsänderungen wurden beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften am 21.04.2004, vom Fachbereichsrat Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften am 26.05.2004 und vom Fachbereichsrat des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaften am  17.05.2004; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 14.07.2004; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 07.09.2004.

 

Halle (Saale), 7. September 2004

 

 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch

Rektor