Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 2 vom 15. Juni 2004, S. 2


Senat


Zweite Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg 
vom 15.05.2002, zuletzt geändert am 15.01.2003

vom 21.07.2003

Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in seiner Sitzung am 09.07.2003 folgende Änderungen der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg beschlossen.

Artikel I

Die Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1), zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.01.2003 (ABl. 2003, Nr. 1, S. 2) wird wie folgt geändert:

(1) In der Anlage 1 erhält unter dem Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften die Zeile für das Studienfach Arabistik folgende Fassung:
 
"Arabistik
X
X
X
X
ausgeschlossen ist die Fächerkombination Arabistik Hauptfach und Islamwissenschaft Hauptfach sowie Arabistik Nebenfach und Islamwissenschaft Nebenfach"

(2) In der Anlage 1 erhält unter dem Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften die Zeile für das Studienfach Islamwissenschaft folgende Fassung:
 
"Islamwissenschaft
X
X
X
X
ausgeschlossen ist die Fächerkombination Islamwissenschaft Hauptfach und Arabistik Hauptfach sowie Islamwissenschaft Nebenfach und Arabistik Nebenfach"

(3) In der Anlage 2 werden bei den "Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 für das 2. Hauptfach Evangelische Theologie" folgende Änderungen vorgenommen:

Der Abschnitt "III. Magisterprüfung" wird wie folgt geändert:

  1. Abs. 2 Satz 1 und 2 erhält folgende Fassung:

  2. "Gemäß § 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung aus zwei Klausuren und zwei mündlichen Prüfungen aus jeweils verschiedenen Bereichen.
    Bei der Anmeldung zur Prüfung ist anzugeben, welche Bereiche aus den Hauptdisziplinen a bis d und f für die Klausurarbeiten bzw. die mündliche Prüfung gewählt werden, wobei ein biblisches Fach zu berücksichtigen ist."
  3. Im Abs. 2 Satz 11 entfällt der Klammerzusatz.


(4) In der Anlage 2 wird bei den "Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 für das Nebenfach Evangelische Theologie" folgende Änderung vorgenommen:

Der Abschnitt "III. Magisterprüfung" wird wie folgt geändert:

  1. Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

  2. "Bei der Anmeldung zur Prüfung ist anzugeben, welche Bereiche aus den Hauptdisziplinen a bis d und f für die Klausurarbeiten bzw. die mündliche Prüfung gewählt werden, wobei ein biblisches Fach zu berücksichtigen ist."
     
  3. Im Abs. 2 Satz 11 entfällt der Klammerzusatz.
(5) In der Anlage 2 werden bei den "Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 für das Nebenfach Ethnologie" folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Im Abschnitt "I. Allgemeines" Abs. 5 erhält der erste Halbsatz folgende Fassung:

  2. "Gemäß § 8 Abs. 4 ergibt sich die Note der Magisterprüfung im Nebenfach Ethnologie zu einem Drittel aus dem Mittel der 2 Leistungsnachweise,"
     
  3. Im Abschnitt "II. Zwischenprüfung" Abs. 1 Buchstabe c wird die Zahl "14" durch die Zahl "12" ersetzt.
(6) In der Anlage 2 werden bei den "Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 für das Nebenfach Islamwissenschaft" folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Im Abschnitt "II. Zwischenprüfung" werden die Worte "Studiengang Arabistik als Haupt- oder Nebenfach" durch die Worte "Studienfach Arabistik" ersetzt.

  2.  
  3. Im Abschnitt "III. Magisterprüfung" werden die Worte "Studiengang Arabistik als Haupt- oder Nebenfach" durch die Worte "Studienfach Arabistik" ersetzt.
(7) In der Anlage 2 werden bei den "Fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 für das Hauptfach Orientalische Archäologie und Kunst" folgende Änderungen vorgenommen:

Im Abschnitt "I. Allgemeines" erhält der Abs. 1 folgende Fassung:

"Gemäß § 2 Abs. 3 sind Kenntnisse in einer modernen Sprache des Orients (Arabisch, Türkisch, Persisch, Neuhebräisch, Usbekisch oder Russisch) zu erwerben. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet."

Artikel II

Diese Satzung tritt nach Beschlussfassung durch den Akademischen Senat, nach Ausfertigung durch den Rektor und mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Vom Akademischen Senat am 09.07.2003 beschlossen.

Halle (Saale), 21. Juli 2003
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rekor