Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 23


Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften


Studienordnung für das Studienfach Politikwissenschaft (Magisterhaupt- und Magisternebenfach) 
des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 05.02.2003

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Politikwissenschaft im Haupt- und Nebenfach des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft.

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2) Die Fähigkeit zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur wird vorausgesetzt.

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Winter- oder des Sommersemesters.

§ 4
Studienfachkombinationen

Das Studienfach ist mit allen an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg angebotenen Magisterfächern kombinierbar.

§ 5
Studienziele

(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden.
Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden auch über ihr fachspezifisches Wissen hinaus ein breites Spektrum von möglichen Tätigkeitsfeldern.

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichen Arbeiten.

(3) Ziele des Hauptstudiums sind vertiefte Kenntnisse über ausgewählte Themen in den Teildisziplinen des Faches Politikwissenschaft sowie die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten.

§ 6
Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche:

(A) Deutsches Regierungssystem,
(B) Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik,
(C) Politische Theorie und politische Ideengeschichte,
(D) Analyse und Vergleich unterschiedlicher politischer Systeme,
(E) Methoden der Politikwissenschaft.

§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik des Faches vertraut zu machen. Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.

Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind
Studierenden im Hauptstudium vorbehalten, während Seminare auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.

Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.

Kolloquien (Ko)
Examens-, Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Examenskandidaten und Examenskandidatinnen, Doktoranden und Doktorandinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Abschlussarbeiten, Dissertationen und Habilitationsarbeiten.

Praktika (P)
Praktika geben den Studierenden die Gelegenheit z. B. in Agenturen, Institutionen u.s.w. (externe Praktika) und innerhalb der Hochschule (interne Praktika) ihre Fähigkeiten und Kenntnisse anzuwenden und zu erproben.

Exkursion (E)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.

Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

§ 8
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(2) Grundstudium (Hauptfach): 1. bis 4. Semester (insgesamt 40 SWS)

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 10 SWS)

Eines der drei gewählten Proseminare aus den Bereichen Politische Theorie und politische Ideengeschichte, Deutsches Regierungssystem sowie Analyse und Vergleich unterschiedlicher politischer Systeme muss eine "Einführung in die Politikwissenschaft" sein.

Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 30 SWS)

Wahlbereich

Relevant für die Zwischenprüfung ist auch der Inhalt der Vorlesungen "Politisches System Deutschlands" I bis III.

(3) Hauptstudium (Hauptfach): 5. bis 8. Semester (insgesamt 32 SWS)

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 8 SWS)

Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 24 SWS) (4) Grundstudium (Nebenfach): 1. bis 4. Semester (insgesamt 20 SWS)

Pflichtveranstaltungen (6 SWS)

Eines der beiden Proseminare aus den Bereichen Politische Theorie und politische Ideengeschichte bzw. Deutsches Regierungssystem oder Analyse und Vergleich unterschiedlicher politischer Systeme muss eine "Einführung in die Politikwissenschaft" sein.

Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 14 SWS)

Wahlbereich

Relevant für die Zwischenprüfung ist auch der Inhalt der Vorlesungen "Politisches System Deutschlands" I bis III.

(5) Hauptstudium (Nebenfach): 5. bis 8. Semester (insgesamt 16 SWS)

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 4 SWS)

Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 12 SWS)


§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Formen des Leistungsnachweises sind:

(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Täuschungsversuche

Für schriftliche Hausarbeiten und andere Studienleistungen gilt der § 9 der Magisterprüfungsordnung vom 15.05.2002 entsprechend.

§ 11
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 17. Juni 2003
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis genommen.