Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 14


Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften


Studienordnung für das Studienfach Philosophie (Magisterhaupt- und Magisernebenfach) 
des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 22.01.2003

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Philosophie im Haupt- und Nebenfach des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (Abl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Philosophie.

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2) Der Erwerb folgender besonderer Kenntnisse ist im Verlauf des Studiums zwingend erforderlich:

(3) Die Kenntnis moderner Fremdsprachen wird dringend empfohlen.

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Winter- oder des Sommersemesters.

§ 4
Studienfachkombinationen

Das Studienfach ist mit allen an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg angebotenen Magisterfächern kombinierbar.

§ 5
Studienziele

(1) Es soll die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden.

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Bereiche, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichen Arbeiten und erste Arbeitserfahrungen.

(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den verschiedenen Bereichen des Faches Philosophie und die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten.

(4) Im Hauptfach sollen die Studierenden darüber hinaus ihre Kenntnisse in den alten und modernen Sprachen vertiefen und anwenden.

§ 6
Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche, aus denen sich die Studieninhalte ergeben:

Aus dem Bereich der Logik (A) werden Aussagenlogik und Prädikatenlogik erster Stufe sowie logisch-semantische Propädeutik gelehrt. In den Bereichen (B) und (C) werden historische und systematische Kenntnisse der jeweiligen Fragestellungen und Argumentationsformen vermittelt. Der Bereich (B) Theoretische Philosophie umfasst u.a. die Gebiete Ontologie, Erkenntnistheorie, Metaphysik, Sprachphilosophie und Wissenschaftstheorie, der Bereich (C) Praktische Philosophie umfasst u.a. die Gebiete Ethik, Rechts- und Staatsphilosophie, Politische Philosophie und Handlungstheorie.
Der Bereich (G) Geschichte der Philosophie (Klassiker) umfasst die vier Epochen: Antike, Mittelalter, Neuzeit, Moderne. Ein klassischer Autor ist ein Autor, der paradigmatisch sowohl für die gesamte Theoretische wie auch für die gesamte Praktische Philosophie für alle Epochen ist. Nach diesem Kriterium sind z.B. Platon, Aristoteles, Thomas von Aquin, Duns Scotus, Ockham, Descartes, Locke, Leibniz, Hume, Kant, Hegel, Heidegger und Wittgenstein Klassiker.

§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Probleme und Theorien sowie Methoden zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Beurteilung des jeweiligen Themas zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Fragestellungen sowie mit der wissenschaftlichen Methodik und technischen Hilfsmitteln des Faches vertraut zu machen.
Demgemäß sind sie für Studierende im Grundstudium bestimmt.

Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind
für Studierende im Hauptstudium gedacht, Seminare auch für Studierenden im Grundstudium.

Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare und Seminaren bzw. Hauptseminaren) erworbenen sachlichen Kenntnisse, theoretischen Kompetenzen und methodischen Fertigkeiten.

Oberseminare (OS)
Oberseminare sollen in der Regel fortgeschrittenen Studierenden Gelegenheit geben, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Blick auf ihre akademischen Abschlussarbeiten zu erproben.

Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Promovenden und Promovendinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben aus dem  Zusammenhang ihrer akademischen Projekte.

Exkursion (E)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.

(3) Das Selbststudium ist in Form von Vor- und Nachbereitungen der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.

Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

§ 8
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(2) Grundstudium (Hauptfach): 1. bis 4. Semester
Insgesamt sind im Hauptfach im Grundstudium 36 SWS zu belegen, in diesen sind zwei Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Einführungsveranstaltungen (ET) und vier Leistungsnachweise (LN) zu erbringen.

Pflichtbereich
 
- Ein Proseminar aus dem Bereich der Logik mit Übungen (LN)
4 SWS

Wahlpflichtbereich
 
5 Veranstaltungen aus folgenden Bereichen:
- Einführungsveranstaltung Proseminar/Vorlesung aus dem 
  Bereich der Theoretischen Philosophie (ET)
2 SWS
- Einführungsveranstaltung Proseminar/Vorlesung aus dem 
  Bereich der Praktischen Philosophie (ET)
2 SWS
- Zwei Proseminare aus dem Bereich der Theoretischen 
  Philosophie (davon ein Anschlusskurs zur Logik) (2 LN)
4 SWS
- Ein Proseminar aus dem Bereich der Praktischen Philosophie 
  (LN)
2 SWS
Weitere Veranstaltungen aus folgenden Bereichen:
- Vier Proseminare/Vorlesungen zur Geschichte der Philosophie 
  (Klassiker)
8 SWS
- Sieben Proseminare/Vorlesungen freier Wahl 
  [beziehen sich auf die 4 Bereiche der Philosophie (A), (B), (C) 
  und (G)]
14 SWS

(3) Grundstudium (Nebenfach): 1. bis 4. Semester
Insgesamt sind im Nebenfach im Grundstudium 22 SWS zu belegen und drei Leistungsnachweise (LN) zu erbringen.

Pflichtbereich
 
- Ein Proseminar aus dem Bereich der Logik mit Übungen (LN)
4 SWS

Wahlpflichtbereich
 
2 Veranstaltungen aus folgenden Bereichen:
- Ein Proseminar aus dem Bereich der Theroretischen Philosophie 
  (LN)
2 SWS
- Ein Proseminar aus dem Bereich der Praktischen Philosophie 
  (LN)
2 SWS
Weitere Veranstaltungen aus folgenden Bereichen:
- Zwei Proseminare/Vorlesungen zur Geschichte der Philosophie 
  (Klassiker)
4 SWS
- Fünf Proseminare/Vorlesungen freier Wahl
  [beziehen sich auf die 4 Bereiche der Philosophie (A), (B), (C) 
  und (G)]
10 SWS

(4) Hauptstudium (Hauptfach): 5. bis 9. Semester
Insgesamt sind im Hauptfach im Hauptstudium 36 SWS zu belegen und vier Leistungsnachweise zu erbringen.

Wahlpflichtbereich
 
4 Veranstaltungen aus folgenden Bereichen:
- Ein Haupt- bzw. Oberseminar über einen philosophischen 
  Klassiker (LN)
2 SWS
- Zwei Haupt- bzw. Oberseminare aus den Bereichen der 
  Theoretischen oder Praktischen Philosophie (2 LN)
4 SWS
- Ein Haupt- bzw. Oberseminar nach eigener Wahl (z.B. auch 
  Kultur- oder Technikphilosophie, Ästhetik) (LN)
2 SWS
Weitere Veranstaltungen aus folgenden Bereichen:
- Vier Haupt- bzw. Oberseminare/Vorlesungen zur Geschichte der 
  Philosophie (Klassiker)
8 SWS
- Zehn Haupt- bzw. Oberseminare/Vorlesungen freier Wahl 
  [beziehen sich auf (A), (B), (C) und (G)]
20 SWS
Anfertigung der Magisterarbeit und Ablegung der Prüfungen.

(5) Hauptstudium (Nebenfach): 5. bis 9. Semester
Insgesamt sind im Nebenfach im Hauptstudium 14 SWS zu belegen und 2 Leistungsnachweise zu erbringen.

Wahlpflichtbereich
 
2 Veranstaltungen aus folgenden Bereichen:
- Ein Haupt- bzw. Oberseminar über einen philosophischen 
  Klassiker (LN)
2 SWS
- Ein Haupt- bzw. Oberseminar aus den Bereichen der 
  Theoretischen oder dem Bereich der Praktischen Philosophie 
  (LN)
2 SWS
Weitere Veranstaltungen aus folgenden Bereichen:
- Zwei Haupt- bzw. Oberseminare/Vorlesungen zur Geschichte 
  der Philosophie (Klassiker)
4 SWS
- Drei Haupt- bzw. Oberseminare/Vorlesungen freier Wahl
  [beziehen sich auf (A), (B), (C) und (G)]
6 SWS
Ablegung der Prüfungen

§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Zu unterscheiden ist zwischen dem bewerteten Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung und dem Leistungsnachweis.

Formen des Nachweises für die erfolgreiche Teilanhme an einer Einführungsveranstaltung sind:

Formen des Leistungsnachweises sind: (2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des bewerteten Nachweises oder des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 17. Juni 2003
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis genommen.

Anlage
Musterstudienplan Magister (Hauptfach)

Grundstudium
Mit der Latein- oder Griechischausbildung sollte im ersten Semester begonnen werden, damit der Nachweis vor der Zwischenprüfung erbracht werden kann.
Für die 36 SWS des Grundstudiums wird folgende Aufteilung empfohlen:

1. Semester (10 SWS)
1. ein PS/V Einführung Theoretische Philosophie (ET)
2 SWS
2. ein PS/V Einführung Praktische Philosophie (ET)
2 SWS
3. ein PS Logik mit Übungen (LN)
4 SWS
4. ein  PS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
2 SWS

2. Semester (10 SWS)
1. ein PS Theoretische Philosophie (LN)
2 SWS
2. ein PS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
2 SWS
3. drei PS/V freier Wahl
6 SWS

3. Semester (8 SWS)
1. ein PS Aufbaukurs Logik oder Theoretische Philosophie (LN)
2 SWS
2. ein PS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
2 SWS
3. zwei PS/V freier Wahl
4 SWS

4. Semester (8 SWS)
1. ein PS Praktische Philosophie (LN)
2 SWS
2. ein PS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
2 SWS
3. zwei PS/V freier Wahl
4 SWS

Hauptstudium
Für die 36 SWS des Hauptstudiums wird folgende Aufteilung empfohlen:

5. Semester (12 SWS)
1. ein HS oder OS Theoretische oder Praktische Philosophie (LN)
2 SWS
2. zwei HS oder OS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
4 SWS
3. drei HS oder OS/V freier Wahl
6 SWS

6. Semester (12 SWS)
1. ein HS oder OS Theoretische oder Praktische Philosophie (LN)
2 SWS
2. ein HS oder OS über einen Klassiker (LN)
2 SWS
3. vier HS oder OS/V freier Wahl
8 SWS

7. Semester (12 SWS)
1. ein HS oder OS nach eigener Wahl (z.B. Kultur- und Technikphilosophie, Ästhetik) [LN]
2 SWS
2. zwei HS oder OS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
4 SWS
3. drei HS oder OS/V freier Wahl
6 SWS

8. Semester
Anfertigung der Magisterarbeit

9. Semester
Prüfungssemester

Musterdienplan Magister (Nebenfach)

Grundstudium
Mit der Latein- oder Griechischausbildung sollte im ersten Semester begonnen werden, damit der Nachweis vor der Zwischenprüfung erbracht werden kann.
Für die 22 SWS des Grundstudiums wird folgende Aufteilung empfohlen:

1. Semester (6 SWS)
1. ein PS Logik mit Übungen (LN)
4 SWS
2. ein PS/V freier Wahl
2 SWS

2. Semester (6 SWS)
1. ein PS Theoretische Philosophie (LN)
2 SWS
2. ein PS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
2 SWS
3. ein PS/V freier Wahl
2 SWS

3. Semester (6 SWS)
1. ein PS Praktische Philosophie (LN)
2 SWS
2. ein PS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
2 SWS
3. ein PS/V freier Wahl
2 SWS

4. Semester (4 SWS)
1. ein PS/V freier Wahl
4 SWS

Hauptstudium
Für die 14 SWS des Hauptstudiums wird folgende Aufteilung empfohlen:

5. Semester (6 SWS)
1. ein HS oder OS Theoretische oder Praktische Philosophie (LN)
2 SWS
2. zwei HS oder OS/V Geschichte der Philosophie (Klassiker)
2 SWS
3. drei HS oder OS/V freier Wahl
2 SWS

6. Semester (4 SWS)
1. ein HS oder OS über einen Klassiker (LN)
2 SWS
2. ein HS oder OS/V freier Wahl
2 SWS

7. Semester (4 SWS)
1. ein HS oder OS/VL Geschichte der Philosophie (Klassiker)
2 SWS
2. zwei HS oder OS/V freier Wahl
2 SWS

8. Semester
Anfertigung der Magisterarbeit im gewählten Hauptfach

9. Semester
Prüfungssemester