Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 4


Rektorat


Geschäftsverteilungsplan des Rektorats 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 05.09.2003

Das Rektoratskollegium hat gemäß § 79 Abs. 2 HSG LSA für die Amtszeit vom 01.09.2003 bis zum 31.08.2006 folgende Aufgabenverteilung festgelegt.

(1) Rektor

  1. Leitung des Rektorats,
  2. Vorbereitung von Entscheidungen zu Berufungen, außerplanmäßigen Professoren und Honorarprofessoren,
  3. Vorbereitung von Entscheidungen, die sich aus dem Delegationserlass ergeben,
  4. Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig.
(2) Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium,
  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen,
  3. Leitung der Berufungsprüfungskommission,
  4. Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, das heißt Vorbereitung von mittel- und langfristigen Planungen und Entscheidungen über:
  5. Vorbereitung des Hochschulentwicklungsplanes gemäß § 116 Abs. 4 HSG LSA,
  6. Neuzuordnung von Stellen (gemäß § 77 Abs. 3 Ziffer 8 HSG LSA zur Vorbereitung einer Beschlussfassung im Senat nach Beratung im Rektorat),
  7. Bestätigung von Änderungen des Stellenplanes auf der Grundlage akademischer Entscheidungen,
  8. Mitwirkung bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfs für den Hochschulbereich,
  9. Vorbereitung von Entscheidungen über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Fakultäten, Fachbereiche und zentralen Einrichtungen des Hochschulbereiches,
  10. Bearbeitung, Bewilligung, Weiterleitung von Finanzanträgen, die im Zuständigkeitsbereich der akademischen Gremien gemäß Senatsbeschluss zu verteilen sind (Titelgruppe 71, Titelgruppe 69, 427 21, HSP3 - Nachfolgeprogramme),
  11. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung.
Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen: Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen arbeiten weiterhin die: (3) Prorektor für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale Beziehungen
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium,
  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Absprache mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen,
  3. ego-Beauftragter der Universität,
  4. Vorbereitung von Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten hinsichtlich des Forschungsprofils und zur Bildung von Forschungsschwerpunkten,
  5. Forschungsevaluierung,
  6. Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten (national und international),
  7. Vorbereitung und Redaktion des Forschungsberichtes der Universität,
  8. Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Forschungsfördermitteln und Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen,
  9. Mitwirkung bei der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen, Graduiertenkollegs u.ä.,
  10. Förderung von Wissens- und Technologietransfer,
  11. Begleitung der Evaluierung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentren und Vorbereitung diesbezüglicher Senatsbeschlüsse,
  12. Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Graduiertenstipendien,
  13. Graduiertenkollegs, Promotionsstudium, Graduate School,
  14. Mitwirkung in der Jury zur Vergabe des Forschungspreises des Landes Sachsen-Anhalt,
  15. Mitwirkung in der Vergabekommission für Forschungsstipendien zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Sachsen-Anhalt,
  16. Mitwirkung in der Vergabekommission für das Martin-Luther-Stipendium,
  17. Mitwirkung in Gremien zur Begutachtung von Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs und anderen),
  18. Allgemeine Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  19. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung.
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Forschung. wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale Beziehungen: Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale Beziehungen arbeiten weiterhin die: (4) Prorektor für Studium und Lehre
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium,
  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen,
  3. Initiativen zur Studienreform,
  4. Internationale Studienangelegenheiten,
  5. Medienangelegenheiten in Studium und Lehre,
  6. Evaluation von Studium und Lehre u.a. im Hochschulverbund Halle-Jena-Leipzig,
  7. Vorbereitung von Entscheidungen zu Studien- und Prüfungsordnungen,
  8. Studien- und Lehrangebote einschließlich Kapazitäten und Immatrikulationsangelegenheiten in Abstimmung mit der Universitätsverwaltung,
  9. Vorbereitung des Lehrberichtes nach § 8 HSG LSA,
  10. Schulpartnerschaften,
  11. wissenschaftliche Weiterbildung,
  12. Lehrerbildung,
  13. Exkursionsangelegenheiten,
  14. Beauftragter des Rektorats für die Alumni-Arbeit,
  15. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung.
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Studium und Lehre : Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Studium und Lehre arbeiten weiterhin die Kommissionen: (5) Kanzler
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium,
  2. Führung der Geschäfte der Verwaltung,
  3. Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten,
  4. Verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalverwaltung,
  5. Führen des Stellenplanes,
  6. Vorgesetzter des Verwaltungspersonals der Hochschule,
  7. Führung von Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem für die akademischen Belange zuständigen Dekan und dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen bzw. einem zuständigen Prorektor bzw. dem Rektor,
  8. Vertretung der Dienststelle Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg im Sinne des § 7 PersVG LSA gegenüber den Personalvertretungen. (In dieser Funktion wird er gegenüber der Personalvertretung der Medizinischen Fakultät durch den Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät vertreten.) Hiervon bleibt das Recht des Rektors und der Prorektoren unberührt, nach gemeinsamer Abstimmung im Rektorat an den Personalratssitzungen teilzunehmen.
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Kanzlers: Halle (Saale), 5. September 2003

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Rektorat am 05.09.2003 beschlossen.