MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 5 vom 22. Juli 2003, S. 6
Präambel
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Satzungsautonomie hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg auf seiner Sitzung am 11.06.2003 folgende Entgeltordnung beschlossen.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt die Entgelte für die Teilnahme der eingeschriebenen Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Externe an Veranstaltungen des Universitätssportzentrums der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
§ 2
Statusgruppen
(1) Ordentlich immatrikulierte Studentinnen und Studenten der Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland; im Folgenden als Studenten benannt.
(2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gültigem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder Universität der Bundesrepublik Deutschland oder Institute und Vereine, die mit der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vertraglich gebunden sind sowie Vorruheständler und Rentner, die Mitarbeiter der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg, der Hochschule für Kunst und Design Halle oder der FH Merseburg waren; im Folgenden als Mitarbeiter benannt.
(3) Personen, die keiner der obengenannten Gruppen angehören; im Folgenden als Externe benannt.
Auszubildende und Behinderte der Hochschulen werden wie Studenten eingestuft.
§ 3
Erheben von Entgelten
(1) Für die Veranstaltungen des allgemeinen Hochschulsports werden nach Aufwand des Angebotes und unter Berücksichtigung der sozialen Aufgaben des Hochschulsports Entgelte erhoben.
für Studenten: | keine Semesterpauschale |
für Mitarbeiter: | Semesterpauschale in Höhe von 10 Euro |
für Externe: | Semesterpauschale in Höhe von 20 Euro |
Semestergebühr für Studenten: | 5 - 20 Euro |
Semestergebühr für Mitarbeiter: | 10 - 40 Euro |
Semestergebühr für Externe: | 20 - 80 Euro |
Semestergebühr für Studenten: | 10 Euro |
Semestergebühr für Mitarbeiter: | 20 Euro |
Semestergebühr für Externe: | nicht berechtigt |
§ 4
Zahlungsverfahren
(1) Das Zahlungsverfahren für Sportkurse wird vom Hochschulsportzentrum
festgelegt und durch die Kanzlerin bzw. den Kanzler bestätigt. Teilnahmeberechtigt
ist nur, wer durch Einschreibung und gleichzeitiger Einzahlung einen Teilnehmerausweis
erworben hat.
Eine Rückzahlung des Entgeltes erfolgt nur, wenn ein Kurs aus
Gründen, die die Universität zu vertreten hat, nicht stattfindet.
(2) Das Zahlungsverfahren bei Sportreisen und Exkursionen wird jeweils durch eine Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung festgelegt und bekanntgegeben.
§ 5
Teilnahmeberechtigung
Eine Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar. Der Nachweis
ist der Übungsleiterin bzw. dem Übungsleiter bei der ersten Teilnahme
an der Sportveranstaltung und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann dies die
Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer nicht, wird sie bzw. er vom Sportkurs
ausgeschlossen.
Bei Verstoß gegen die Hallen- bzw. Benutzerordnung kann der Teilnehmerausweis
durch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter den Hallenwart oder
die Hochschulsportverantwortlichen eingezogen werden.
§ 6
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 verabschiedet.
Halle (Saale), 17. Juni 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Anlage
Kurs- und Ausleihgebühren in Euro
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1. Spiele | |||
Badminton |
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Basketball | |||
Frisbee | |||
Fußball | |||
Handball | |||
Indiaca | |||
Rugby | |||
Tennis |
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Tischtennis | |||
Unihockey | |||
Volleyball | |||
2. Kampfsport | |||
Aikido | |||
Fechten |
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Judo |
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Karate-Do |
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Kendo | |||
Ninjutsu (Selbstverteidigung) | |||
Taekwondo |
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3. Tanz | |||
Ausdruckstanz & Moderne Tanztechnik |
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Break-Dance | |||
Capoeira |
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Gesellschaftstanz |
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Jazz-Tanz |
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Rock'n' Roll |
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Salsa - Lateinamerikanische Tänze |
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Tango argentino |
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Orientalischer Tanz |
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4. Fitness- und Gesundheitssport | |||
Aerobic-Fitness | |||
Ausgleichsgymnastik für Mitarbeiterinnen | |||
Callanetics | |||
Fitnessgymnastik mit Musik | |||
Jonglage, Akrobatik | |||
Konditionstraining | |||
Stepp-Aerobic | |||
Wirbelsäulengymnastik |
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Yoga |
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5. Was es sonst noch gibt | |||
Inline-Skating |
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Klettern |
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Leichtathletik/Walking | |||
Orientierungslauf | |||
Rettungsschwimmen |
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Rudern |
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Schwimmen |
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Tauchen |
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Trampolinturnen |
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Wassergymnastik |
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6. Platzmiete, Ausleihgebühren | |||
Tennisplatz pro Sommersemester |
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