Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 5 vom 22. Juli 2003, S. 6


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Entgeltordnung des Universitätssportzentrums 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 11.06.2003

Präambel

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Satzungsautonomie hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg auf seiner Sitzung am 11.06.2003 folgende Entgeltordnung beschlossen.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt die Entgelte für die Teilnahme der eingeschriebenen Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Externe an Veranstaltungen des Universitätssportzentrums der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

§ 2
Statusgruppen

(1) Ordentlich immatrikulierte Studentinnen und Studenten der Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland; im Folgenden als Studenten benannt.

(2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gültigem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder Universität der Bundesrepublik Deutschland oder Institute und Vereine, die mit der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vertraglich gebunden sind sowie Vorruheständler und Rentner, die Mitarbeiter der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg, der Hochschule für Kunst und Design Halle oder der FH Merseburg waren; im Folgenden als Mitarbeiter benannt.

(3) Personen, die keiner der obengenannten Gruppen angehören; im Folgenden als Externe benannt.

Auszubildende und Behinderte der Hochschulen werden wie Studenten eingestuft.

§ 3
Erheben von Entgelten

(1) Für die Veranstaltungen des allgemeinen Hochschulsports werden nach Aufwand des Angebotes und unter Berücksichtigung der sozialen Aufgaben des Hochschulsports Entgelte erhoben.

  1. Für alle Angebote (mit Ausnahme von 1b) gilt eine einmalige Semesterpauschale

  2.  
    für Studenten: keine Semesterpauschale
    für Mitarbeiter: Semesterpauschale in Höhe von 10 Euro
    für Externe: Semesterpauschale in Höhe von 20 Euro
  1. Für alle betreuungs- und/oder kostenintensiven Sportarten wird zusätzlich zur Semesterpauschale eine Kursgebühr für die Dauer eines Semesters gemäß Anlage erhoben:
     
    Semestergebühr für Studenten: 5 - 20 Euro
    Semestergebühr für Mitarbeiter: 10 - 40 Euro
    Semestergebühr für Externe: 20 - 80 Euro
  1. Für die Nutzung der Fitnessräume des Hochschulsports gilt:
     
    Semestergebühr für Studenten: 10 Euro
    Semestergebühr für Mitarbeiter: 20 Euro
    Semestergebühr für Externe: nicht berechtigt
  1. Soweit verfügbar, können Sportgeräte gegen Leihschein zu den in der Anlage genannten Kosten ausgeliehen werden.

  2.  
  3. Bei der Zusammenarbeit mit dem Vereinssport z. B. Segeln, Bogenschießen, Segelfliegen u. a. ist die festgelegte Kursgebühr dem Verein zu zahlen.
(2) Bei Sportreisen und Exkursionen werden Entgelte erhoben, die kostendeckend kalkuliert werden und das Erwirtschaften von Gewinn ausschließen.

§ 4
Zahlungsverfahren

(1) Das Zahlungsverfahren für Sportkurse wird vom Hochschulsportzentrum festgelegt und durch die Kanzlerin bzw. den Kanzler bestätigt. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer durch Einschreibung und gleichzeitiger Einzahlung einen Teilnehmerausweis erworben hat.
Eine Rückzahlung des Entgeltes erfolgt nur, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Universität zu vertreten hat, nicht stattfindet.

(2) Das Zahlungsverfahren bei Sportreisen und Exkursionen wird jeweils durch eine Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung festgelegt und bekanntgegeben.

§ 5
Teilnahmeberechtigung

 Eine Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar. Der Nachweis ist der Übungsleiterin bzw. dem Übungsleiter bei der ersten Teilnahme an der Sportveranstaltung und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann dies die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer nicht, wird sie bzw. er vom Sportkurs ausgeschlossen.
Bei Verstoß gegen die Hallen- bzw. Benutzerordnung kann der Teilnehmerausweis durch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter den Hallenwart oder die Hochschulsportverantwortlichen eingezogen werden.

§ 6
Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 verabschiedet.

Halle (Saale), 17. Juni 2003
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Anlage
Kurs- und Ausleihgebühren in Euro

 
Studenten
Mitarbeiter
Externe
1. Spiele      
Badminton
10,00
15,00
30,00
Basketball      
Frisbee      
Fußball      
Handball      
Indiaca      
Rugby      
Tennis
15,00
30,00
45,00
Tischtennis      
Unihockey      
Volleyball      
       
2. Kampfsport      
Aikido      
Fechten
5,00
10,00
20,00
Judo
5,00
10,00
20,00
Karate-Do
5,00
10,00
20,00
Kendo      
Ninjutsu (Selbstverteidigung)      
Taekwondo
5,00
10,00
20,00
       
3. Tanz      
Ausdruckstanz & Moderne Tanztechnik
5,00
10,00
20,00
Break-Dance      
Capoeira
5,00
10,00
20,00
Gesellschaftstanz
10,00
15,00
30,00
Jazz-Tanz
5,00
10,00
20,00
Rock'n' Roll
5,00
10,00
20,00
Salsa - Lateinamerikanische Tänze
5,00
10,00
20,00
Tango argentino
5,00
10,00
20,00
Orientalischer Tanz
5,00
10,00
20,00
       
4. Fitness- und Gesundheitssport
Aerobic-Fitness      
Ausgleichsgymnastik für Mitarbeiterinnen      
Callanetics      
Fitnessgymnastik mit Musik      
Jonglage, Akrobatik      
Konditionstraining      
Stepp-Aerobic      
Wirbelsäulengymnastik
5,00
10,00
20,00
Yoga
5,00
10,00
20,00
       
5. Was es sonst noch gibt
Inline-Skating
5,00
10,00
20,00
Klettern
5,00
10,00
20,00
Leichtathletik/Walking      
Orientierungslauf      
Rettungsschwimmen
5,00
10,00
20,00
Rudern
15,00
30,00
45,00
Schwimmen
5,00
10,00
20,00
Tauchen
20,00
40,00
nicht möglich
Trampolinturnen
5,00
10,00
20,00
Wassergymnastik
5,00
10,00
20,00
       
6. Platzmiete, Ausleihgebühren
Tennisplatz pro Sommersemester
25,00
40,00
nicht möglich