Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 4 vom 1. Juli 2003, S. 14


Kanzler


Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Zentralen Universitätsverwaltung 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 20.06.2003

Die Geschäftsordnung der Zentralen Universitätsverwaltung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg (ABl. 2001, Nr. 2, S. 9), zuletzt geändert am 24.10.2001 (ABl. 2002, Nr. 3, S. 4), wird wie folgt geändert.

1. § 4 wird wie folgt geändert:

(1) Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen.

(2) Abs. 3 wird Abs. 4.

(3) Neuer Abs. 3:

Arbeitsverträge zu Haushaltsstellen der Universität werden gemäß Abs. 2 vom Kanzler unterschrieben. Alle übrigen Arbeitsverträge - sofern sie nicht Drittmittelbeschäftigte betreffen - werden von dem für Personalangelegenheiten zuständigen Abteilungsleiter bzw. der Abteilungsleiterin, bei dessen bzw. deren Abwesenheit von seinem bzw. ihrem Stellvertreter bzw. seiner bzw. ihrer Stellvertreterin unterzeichnet. Arbeitsverträge für Drittmittelbeschäftigte werden von dem Referatsleiter bzw. der Referatsleiterin für Forschungsförderung / Drittmittelbewirtschaftung, bei dessen bzw. deren Abwesenheit von dem für Personalangelegenheiten zuständigen Abteilungsleiter bzw. der Abteilungsleiterin unterzeichnet.

2. Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
 

Halle (Saale), 20. Juni 2003
 

Dr. Martin Hecht
Kanzler