Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 3 vom 17. Juni 2003, S. 58


Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät


Satzung zur Änderung der Studienordnung für den 
interdisziplinären Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen 
der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und 
des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 19./20.12.2000

vom 29.01./24.02.2003

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der § 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBI. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Änderung der Studienordnung für den interdisziplinären Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem Fachbereich Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg erlassen.

Artikel I

Die Studienordnung für den interdisziplinären Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 19./20. Dezember 2000 (ABl. 2001, Nr. 4, S. 12) wird wie folgt geändert:

(1) § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

"Die Verteilung des Lehrumfangs des Grundstudiums orientiert sich an folgenden Richtwerten:
 
  • Grundzüge der Ingenieurwissenschaften
  • Grundzüge der Naturwissenschaften
  • Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre
  • Grundzüge der Volkswirtschaftslehre
  • Grundzüge der Statistik
  • Mathematik und Operations Research
  • Propädeutische Fächer
    • Buchführung
    • Wirtschaftsinformatik
22
8
20
9
8
10
6
(2
(4
Semesterwochenstunden (SWS)
SWS
SWS
SWS
SWS
SWS
SWS
SWS)
SWS)"

(2) § 9 wird wie folgt geändert:

  1. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

  2. "In den Pflichtfächern des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen im Hauptstudium müssen folgende Lehrinhalte studiert werden:
    1. Technisches Pflichtfach
    1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
  1. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

  2. "In den Wahlpflichtfächern des Studienganges der Wirtschaftsingenieurwesen im Hauptstudium müssen folgende Lehrinhalte studiert werden:
    1. Technisches Wahlpflichtfach
    1. Betriebswirtschaftliches Wahlpflichtfach
Die Wahlpflichtfächer dienen der Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten in solchen Bereichen, die die Aufnahme beruflicher Tätigkeiten nach Abschluss des Studiums in bestimmten Berufsfeldern erleichtern."

(3) § 11 wird wie folgt geändert:

  1. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

  2. "Für das Studium im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen sind sechs Monate Industriepraktikum erforderlich, das als Praxissemester oder gesplittet parallel zum Studium in den Semesterpausen absolviert werden kann. Die Praktikanten und Praktikantinnen führen dazu eigenverantwortlich mit den sie beschäftigenden Firmen Absprachen zur Durchführung des Praktikums, die Grundlage der Praktikantenverträge sind."
  3. § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

  4. "Das Industriepraktikum soll zu etwa gleichen Teilen sowohl technische als auch kaufmännisch-ökonomische Aspekte beinhalten."
(4) In der Anlage erhält die Tabelle I folgende Fassung:

"Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Übersicht über die Studienfächer: Grund- und Hauptstudium
 
Grundstudium
Fächer
 
 

Semester

Propädeutische
Fächer
 

6 SWS

Grundzüge der Ingenieur-
wissenschaften

22 SWS

Grundzüge der Natur-
wissenschaften

8 SWS

BWL
 
 

20 SWS

VWL
 
 

9 SWS

Statistik
 
 

8 SWS

Mathematik und Operations Research

10 SWS

Studium Generale
 

 

Praktikum
1. bis 4. 
Semester
83 SWS
  • Buchführung
  • Wirtschafts-

  • informatik
    Grundzüge der Betriebswirt-
schaftslehre
Grundzüge der Volkswirt-
schaftslehre
Grundzüge der
Statistik
  Gegenstand des Studium Generale können Lehrver-
anstaltungen innerhalb der gesamten Universität sein. Das Studium Generale ist nicht Gegenstand der Diplom- bzw. Diplom-Vorprüfung. Es sollte im Grund-
studium begonnen werden und möglichst in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem wirtschafts-
wissenschaftlichen Studium stehen.
Das Industrie-
praktikum im 
Umfang von sechs Monaten ist Pflicht-
bestandteil des 
Studiums. Die 
Praktika sollen zu 
etwa gleichen Teilen technische und kaufmännisch-
ökonomische Aspekte beinhalten. Es kann als Praxissemester oder gesplittet parallel zum Studium absolviert werden.
 Diplom-Vorprüfung: studienbegleitende Prüfungen
 Hauptstudium
 
Pflichtfächer
Wahlpflichtfächer
Fächer
 

Semester


 

4 SWS


 

24 SWS


 

14 SWS

Technisches Wahlpflichtfach
 

16 SWS

Betriebswirtschaft-
liches
Wahlpflichtfach
14 SWS
5. bis 10.
Semester
86 SWS
Wirtschaftsrecht Technisches Pflichtfach Allgemeine Betriebswirt-
schaftslehre
Siehe Tabelle III bzw. IV "Inhalte der Fächer des Hauptstudiums" Siehe Tabelle III bzw. IV "Inhalte der Fächer des Hauptstudiums"
Diplomprüfung: studienbegleitende Prüfungen, mündliche Abschlussprüfungen, Diplomarbeit, Studienarbeit (14 SWS)


SWS = Semesterwochenstunden"

(5) In der Anlage erhält die Tabelle II folgende Fassung:

"Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Inhalte der Fächer des Grundstudiums
 
Grundstudium
Fächer
 
 

Semester

Propädeutische
Fächer
 

6 SWS

Grundzüge der Ingenieur-
wissenschaften
 

22 SWS

Grundzüge der Natur-
wissenschaften

8 SWS

Grundzüge der
BWL
 

20 SWS

Grundzüge der
VWL
 

9 SWS

Grundzüge der Statistik
 

8 SWS

Mathematik und Operations Research
 

10 SWS

Studium Generale
1. bis 4.
Semester
83 SWS
  • Buchführung
  • Wirtschafts-

  • informatik
  • Werkstoffkunde
  • Technische Mechanik
  • Konstruktionslehre
  • Elektrotechnik
  • Physik
  • Chemie
Grundzüge der
Betriebswirt-
schaftslehre
  • Einführung in die Betriebs-

  • wirtschaftslehre
  • Produktions-

  • wirtschaft
  • Absatzwirt-

  • schaft
  • Organisation 

  • und Personal-
    wirtschaft
  • Finanzwirt-

  • schaft
  • Bilanz- und

  • Erfolgsrechnung
  • Kosten und

  • Leistungs-
    rechnung
Grundzüge der
Volkswirt-
schaftslehre
  •  Einführung in die Volks-

  • wirtschafts-
    theorie
  • Mikroökonomie
Grundzüge der
Statistik
  • Statistik I
  • Statistik II
Mathematik Teil 1
  • Grundbegriffe
  • Analysis
Mathematik Teil 2
  • Lineare Algebra /

  • Lineare Optimierung
  • Grundlagen des Operations Research
Gegenstand des Studium Generale können Lehrver-
anstaltungen innerhalb des Lehrangebotes 
der gesamten Universität sein. 
Das Studium Generale ist nicht Gegenstand der Diplom- bzw. Diplom-Vorp-
rüfung. Es sollte im Grund-
studium begonnen werden und möglichst in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem wirtschafts-
wissenschaftlichen Studium stehen.
Studienbegleitende Prüfungen


SWS = Semesterwochenstunden"

(6) In der Anlage erhält die Tabelle III folgende Fassung:

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Verfahrenstechnik
Inhalte der Fächer des Hauptstudiums
 
Hauptstudium
 
Pflichtfächer
Wahlpflichtfächer
Fächer
 

Semester

Wirtschafts-
recht

4 SWS

Technisches
Pflichtfach

24 SWS

Allgemeine Betriebswirtschafts-
lehre
14 SWS
Technisches
Wahlpflichtfach

16 SWS

Betriebswirtschaftliches
Wahlpflichtfach

14 SWS

Studium Generale
5. bis 10. Semester
86 SWS
  • Einführung in das öffentliche Recht

  • oder
  • Einführung in das Zivilrecht
  • Prozess-

  • grundlagen
  • Thermische Verfahrens-

  • technik
  • Mechanische Verfahrens-

  • technik
  • Reaktions-

  • technik
  • Bewertung von Verfahren und Anlagen
  • Absatztheorie
  • Externes Rechnungswesen
  • Grundlagen der Unternehmens-

  • führung
  • Grundzüge der

  • Unternehmens-
    besteuerung
  • Internes Rechnungswesen
  • Investitions- und Finanzierungs-

  • theorie
  • Ökologische

  • Unternehmens-
    politik
  • Produktions-

  • management
  • Seminar
Energietechnik
  • Technische Thermodynamik II
  • Energietechnik
  • Ergänzungs-

  • fächer (wahlweise)
    oder 
Anlagen- und Sicherheits-
technik
  • Anlagentechnik
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik
  • Arbeitssicherheit
  • Ergänzungsfächer

  • (wahlweise)
    Integriertes
    Auslandsstudium
Ein Fach aus der folgenden Gruppe der Wahlpflichtfächer
  • Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  • Betriebliches Umweltmanagement
  • Consulting
  • Controlling
  • Externes Rechnungs-

  • wesen und Wirtschafts-
    prüfung
  • Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre
  • Marketing und Handel
  • Organisation und Personalwirtschaft
  • Produktion und Logistik
  • Integriertes Auslandsstudium
Gegenstand des Studium Generale können Lehrver-
anstaltungen innerhalb der gesamten Universität sein. Das Studium Generale ist nicht Gegenstand der Diplom- bzw. Diplom-Vorprüfung. Es sollte im Grundstudium begonnen werden und möglichst in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem wirtschaftswissenschaftlichen Studium stehen.
 Studienbegleitende Prüfungen und mündliche Abschlussprüfungen, Studienarbeit, Diplomarbeit (14 SWS)


SWS = Semesterwochenstunden"

Ergänzungsfächer
im technischen Wahlpflichtfach Energietechnik

im technischen Wahlpflichtfach Anlagen- und Sicherheitstechnik (7) In der Anlage erhält die Tabelle IV folgende Fassung:

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Werkstofftechnik
Inhalte der Fächer des Hauptstudiums
 
Hauptstudium
 
Pflichtfächer
Wahlpflichtfächer1)
Fächer
 

Semester

Wirtschafts-
recht

4 SWS

Technisches
Pflichtfach

24 SWS

Allgemeine Betriebswirtschafts-
lehre
14 SWS
Technisches
Wahlpflichtfach

16 SWS

Betriebswirtschaftliches
Wahlpflichtfach

14 SWS

Studium Generale
5. bis 10. 
Semester
86 SWS
  • Einführung in das öffentliche Recht

  • oder
  • Einführung in das Zivilrecht
  • Messtechnik
  • Werkstoffprüfung
  • Struktur und Gefüge
  • Physikalische Methoden der Werkstoff-

  • charakterisierung I
  • Metallische Werkstoffe
  • Anorganisch-

  • nichtmetallische Werkstoffe
  • Polymere Werkstoffe
  • Absatztheorie
  • Externes Rechnungswesen
  • Grundlagen der Unternehmens-

  • führung
  • Grundzüge der Unternehmens-

  • besteuerung
  • Internes Rechnungswesen
  • Investitions- und Finanzierungs-

  • theorie
  • Ökologische Unternehmens-

  • politik
  • Produktions-

  • management
  • Seminar
Kunststofftechnik
  • Werkstoffkunde der Kunststoffe
  • Kunststoffver-

  • arbeitung
  • Ergänzungsfächer

  • (wahlweise)
    oder
Qualitätssicherung
  • Qualitätsmanage-

  • ment/-sicherung
  • Werkstoff-

  • charakteri-
    sierung II
  • Ergänzungsfächer

  • (wahlweise)
Integriertes Auslandsstudium
Ein Fach aus der folgenden Gruppe der Wahlpflichtfächer
  • Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  • Betriebliches Umweltmanagement
  • Externes Rechnungs-

  • wesen und 
    Wirtschafts-
    prüfung
  • Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre
  • Consulting
  • Controlling
  • Marketing und Handel
  • Organisation und Personalwirtschaft
  • Produktion und Logistik
  • Integriertes Auslandsstudium
Gegenstand des Studium Generale können Lehrver-
anstaltungen innerhalb der gesamten Universität sein. Das Studium Generale ist nicht Gegenstand der Diplom- bzw. Diplom-Vorprüfung. Es sollte im Grundstudium begonnen werden und möglichst in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem wirtschafts-
wissenschaftlichen Studium stehen.
 Studienbegleitende Prüfungen und mündliche Abschlussprüfungen, Diplomarbeit, Studienarbeit (14 SWS)


SWS = Semesterwochenstunden"

Ergänzungsfächer
im technischen Wahlpflichtfach Kunststofftechnik

im technischen Wahlpflichtfach Qualitätssicherung (8) Gliederungspunkt 2 der "Richtlinie für die Ausbildung im Industriepraktikum im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen" im Anhang der Studienordnung erhält folgende Fassung:

"Das Praktikum im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen umfasst insgesamt sechs Monate; es beinhaltet zu etwa gleichen Teilen sowohl technische als auch kaufmännisch-ökonomische Aspekte. Die Gesamtzeit kann in Abschnitte von jeweils mindestens 4 Wochen unterteilt werden. Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums bereits vor Studienbeginn zu absolvieren."

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Vom Akademischen Senat am 09.04.2003 genehmigt.

Halle (Saale), 30. April 2003
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor