MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 3 vom 17. Juni 2003, S. 58
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der § 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBI. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Änderung der Studienordnung für den interdisziplinären Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem Fachbereich Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg erlassen.
Artikel I
Die Studienordnung für den interdisziplinären Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 19./20. Dezember 2000 (ABl. 2001, Nr. 4, S. 12) wird wie folgt geändert:
(1) § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"Die Verteilung des Lehrumfangs des Grundstudiums orientiert sich an
folgenden Richtwerten:
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22
8 20 9 8 10 6 (2 (4 |
Semesterwochenstunden (SWS)
SWS SWS SWS SWS SWS SWS SWS) SWS)" |
(2) § 9 wird wie folgt geändert:
(3) § 11 wird wie folgt geändert:
"Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Übersicht über die Studienfächer: Grund- und Hauptstudium
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Fächer
Semester |
Propädeutische
Fächer 6 SWS |
Grundzüge der Ingenieur-
wissenschaften 22 SWS |
Grundzüge der Natur-
wissenschaften 8 SWS |
BWL
20 SWS |
VWL
9 SWS |
Statistik
8 SWS |
Mathematik und Operations Research
10 SWS |
Studium Generale
|
Praktikum |
1. bis 4.
Semester 83 SWS |
informatik |
Grundzüge der Betriebswirt-
schaftslehre |
Grundzüge der Volkswirt-
schaftslehre |
Grundzüge der
Statistik |
Gegenstand des Studium Generale
können Lehrver-
anstaltungen innerhalb der gesamten Universität sein. Das Studium Generale ist nicht Gegenstand der Diplom- bzw. Diplom-Vorprüfung. Es sollte im Grund- studium begonnen werden und möglichst in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem wirtschafts- wissenschaftlichen Studium stehen. |
Das Industrie-
praktikum im Umfang von sechs Monaten ist Pflicht- bestandteil des Studiums. Die Praktika sollen zu etwa gleichen Teilen technische und kaufmännisch- ökonomische Aspekte beinhalten. Es kann als Praxissemester oder gesplittet parallel zum Studium absolviert werden. |
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Fächer
Semester |
4 SWS |
24 SWS |
14 SWS |
16 SWS |
Betriebswirtschaft-
liches Wahlpflichtfach 14 SWS |
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5. bis 10.
Semester 86 SWS |
Wirtschaftsrecht | Technisches Pflichtfach | Allgemeine Betriebswirt-
schaftslehre |
Siehe Tabelle III bzw. IV "Inhalte der Fächer des Hauptstudiums" | Siehe Tabelle III bzw. IV "Inhalte der Fächer des Hauptstudiums" | ||||
Diplomprüfung: studienbegleitende Prüfungen, mündliche Abschlussprüfungen, Diplomarbeit, Studienarbeit (14 SWS) |
(5) In der Anlage erhält die Tabelle II folgende Fassung:
"Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Inhalte der Fächer des Grundstudiums
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Fächer
Semester |
Propädeutische
Fächer 6 SWS |
Grundzüge der Ingenieur-
wissenschaften 22 SWS |
Grundzüge der Natur-
wissenschaften 8 SWS |
Grundzüge der
BWL 20 SWS |
Grundzüge der
VWL 9 SWS |
Grundzüge der Statistik
8 SWS |
Mathematik und Operations Research
10 SWS |
Studium Generale |
1. bis 4.
Semester 83 SWS |
informatik |
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|
Grundzüge der
Betriebswirt- schaftslehre
wirtschaftslehre wirtschaft schaft und Personal- wirtschaft schaft Erfolgsrechnung Leistungs- rechnung |
Grundzüge der
Volkswirt- schaftslehre
wirtschafts- theorie |
Grundzüge der
Statistik
|
Mathematik Teil 1
Lineare Optimierung |
Gegenstand des Studium Generale können
Lehrver-
anstaltungen innerhalb des Lehrangebotes der gesamten Universität sein. Das Studium Generale ist nicht Gegenstand der Diplom- bzw. Diplom-Vorp- rüfung. Es sollte im Grund- studium begonnen werden und möglichst in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem wirtschafts- wissenschaftlichen Studium stehen. |
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(6) In der Anlage erhält die Tabelle III folgende Fassung:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Verfahrenstechnik
Inhalte der Fächer des Hauptstudiums
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Fächer
Semester |
Wirtschafts-
recht 4 SWS |
Technisches
Pflichtfach 24 SWS |
Allgemeine Betriebswirtschafts-
lehre 14 SWS |
Technisches
Wahlpflichtfach 16 SWS |
Betriebswirtschaftliches
Wahlpflichtfach 14 SWS |
Studium Generale | |
5. bis 10. Semester
86 SWS |
oder |
grundlagen technik technik technik |
führung Unternehmens- besteuerung theorie Unternehmens- politik management |
Energietechnik
fächer (wahlweise) oder technik
(wahlweise) Integriertes Auslandsstudium |
Ein Fach aus der folgenden Gruppe der Wahlpflichtfächer
wesen und Wirtschafts- prüfung |
Gegenstand des Studium Generale können Lehrver-
anstaltungen innerhalb der gesamten Universität sein. Das Studium Generale ist nicht Gegenstand der Diplom- bzw. Diplom-Vorprüfung. Es sollte im Grundstudium begonnen werden und möglichst in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem wirtschaftswissenschaftlichen Studium stehen. |
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Studienbegleitende Prüfungen und mündliche Abschlussprüfungen, Studienarbeit, Diplomarbeit (14 SWS) |
Ergänzungsfächer
im technischen Wahlpflichtfach Energietechnik
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Werkstofftechnik
Inhalte der Fächer des Hauptstudiums
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Fächer
Semester |
Wirtschafts-
recht 4 SWS |
Technisches
Pflichtfach 24 SWS |
Allgemeine Betriebswirtschafts-
lehre 14 SWS |
Technisches
Wahlpflichtfach 16 SWS |
Betriebswirtschaftliches
Wahlpflichtfach 14 SWS |
Studium Generale | |
5. bis 10.
Semester 86 SWS |
oder |
charakterisierung I nichtmetallische Werkstoffe |
führung besteuerung theorie politik management |
Kunststofftechnik
arbeitung (wahlweise) oder
ment/-sicherung charakteri- sierung II (wahlweise) |
Ein Fach aus der folgenden Gruppe der Wahlpflichtfächer
wesen und Wirtschafts- prüfung |
Gegenstand des Studium Generale können Lehrver-
anstaltungen innerhalb der gesamten Universität sein. Das Studium Generale ist nicht Gegenstand der Diplom- bzw. Diplom-Vorprüfung. Es sollte im Grundstudium begonnen werden und möglichst in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem wirtschafts- wissenschaftlichen Studium stehen. |
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Ergänzungsfächer
im technischen Wahlpflichtfach Kunststofftechnik
"Das Praktikum im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen umfasst insgesamt sechs Monate; es beinhaltet zu etwa gleichen Teilen sowohl technische als auch kaufmännisch-ökonomische Aspekte. Die Gesamtzeit kann in Abschnitte von jeweils mindestens 4 Wochen unterteilt werden. Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums bereits vor Studienbeginn zu absolvieren."
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Vom Akademischen Senat am 09.04.2003 genehmigt.
Halle (Saale), 30. April 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor