MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 3 vom 17. Juni 2003, S. 2
(1) Die vorliegende Prüfungsordnung regelt auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung für Aufbaustudiengänge zur Erlangung des Grades eines "Master" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 22. März 2000 (im folgenden zitiert als RPO-MA) das Studium für den Master of Science für empirische Ökonomik und Politikberatung.
(2) Die Regelungen der RPO-MA gelten, soweit diese Ordnung keine abweichende Regelung vorsieht.
Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den Grad Master of Science für empirische Ökonomik und Politikberatung (MSc).
Zur Master-Prüfung kann nur zugelassen werden, wer
(1) Die Regelstudienzeit einschließlich der Masterprüfung umfasst vier Semester.
(2) Der Studienumfang umfasst 56 Semesterwochenstunden zuzüglich eines Praxisprojekts. Die Studieninhalte sind so gewählt, dass das Studium während der Studiendauer nach Abs. 1 abgeschlossen werden kann. Das Nähere regelt die Studienordnung.
(3) Das gesamte Studium bildet einen Studienabschnitt im Sinne von § 11 Abs. 3 Ziffer 2 RPO-MA.
Die Module der Masterprüfung sind:
(1) Wird die Masterarbeit mit mindestens 50 Fachpunkten bewertet, so erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat 20 Leistungspunkte.
(2) Wird die Verteidigung der Masterarbeit mit mindestens 50 Fachpunkten bewertet, so erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat 20 Leistungspunkte.
Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Vom Akademischen Senat am 09.04.2003 verabschiedet.
Halle (Saale), 6. Mai 2003
Prof. Dr. Wilfried Grecksch
Rektor