MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 2 vom 8. April 2003, S. 52
Auf der Grundlage des § 65 (1) in Verbindung mit § 70 PersVG-LSA wird folgende Urlaubs- bzw. Brückentageregelung vereinbart:
§ 1
Brückentage
(1) Die Freitage 02.05.2003 und 30.05.2003 werden zu Brückentagen erklärt.
(2) Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können die Beschäftigten der Dienststelle, die im Gleitzeitsystem arbeiten, diese Tage durch Inanspruchnahme Ihres Guthabens im Brücken- bzw. Gleitzeitkonto freinehmen. Ein Nachbuchungsbeleg ist hierfür nicht erforderlich.
§ 2
Regelung zwischen Weihnachten und Neujahr
(1) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 24.12.2003 bis 06.01.2004.
Das betrifft folgende Arbeitstage: | Montag, | 29.12.2003 |
Dienstag, | 30.12.2003. | |
Freitag, | 02.01.2004 | |
Montag, | 05.01.2004 |
(2) Anstelle von Urlaub kann Arbeitsbefreiung genommen werden für die im Jahr 2003 über die laut Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus nachweislich geleistete Arbeit (z. B. Gleitzeitguthaben, Überstunden, Mehrarbeit). Ein Nachbuchungsbeleg für diesen Zeitraum ist nicht notwendig.
(3) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z. B.
Bereitschaftsdienste, Überwachung von Gewächshäusern) und
zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne
für den Zeitraum vom 24.12.2003 bis 06.01.2004 aufzustellen.
Diese Dienstpläne sind bis zum 30.09.2003 der Abteilung 3 - Personal
- zur nachfolgenden Mitbestimmung des Personalrates vorzulegen.
§ 3
Veröffentlichung
Die Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg den Einrichtungen und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.
Halle (Saale), 30. Januar 2003
Dr. Martin Hecht
Kanzler
Dr. Renate Federle
Vorsitzende Personalrat Hauptdienststelle