MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 1 vom 4. Februar 2003, S. 25
Anlage: Standorte der HIMED - Kassenautomaten
(1) Die Dienstanweisung regelt die Rechte und Pflichten der Beschäftigten des Klinikums und der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg bei der dienstlichen und privaten Nutzung der hausinternen Telefonanlage auf der Grundlage der "Allgemeinen Richtlinien über die Errichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen in Landesbehörden und Landesdienststellen (TKR)" des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern (Rd. Erl. des MF und MI vom 09.04.1999 - 22.02614).
(2) Aus dem Gebot des sparsamen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden Kontrollmechanismen festgelegt, die das kostenbewusste Verhalten der Beschäftigten bei der Nutzung der Telekommunikationsanlage fördern und der korrekten Abrechnung der entstandenen Kosten dienen. Leistungs- und Verhaltenskontrollen dürfen mit der Telekommunikationsanlage nicht durchgeführt werden.
(3) Die private Mitbenutzung der dienstlichen Telefoneinrichtungen ist in dringenden Fällen zulässig, soweit sie den Dienstverkehr nicht beeinträchtigen. Es ist erforderlich, alle nicht zu dienstlichen Zwecken geführten Telefongespräche zu erfassen, die Gebühr zu ermitteln und dem betreffenden Mitarbeiter bzw. der betreffenden Mitarbeiterin in Rechnung zu stellen.
(2) Im TK-Anlagenverbund ist die Fernsprechanlage im Universitätsklinikum Kröllwitz als Masteranlage geschaltet und dient zugleich als zentrale Vermittlung. Alle kommenden und ein Teil der gehenden Nachrichteninformationen laufen über diese Anlage.
(3) Alle gehenden (in das öffentliche Netz laufenden Informationen)
(4) Verbindungsdaten über interne Gespräche können nicht aufgezeichnet werden.
(5) Nachrichteninhalte (Wort, Ton, Text) können nicht aufgezeichnet werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, ein solches Leistungsmerkmal zu aktivieren.
(6) Das Prinzip der PIN (Personenbezogene Identifikationsnummer) für die Gebührendatenerfassung bei Privatgesprächen, die in das öffentliche Netz abgehend geführt werden, wurde aus Gründen der hohen Sicherheit gegen Missbrauch und des Nutzungskomforts gewählt.
(7) Um dem Mißbrauch mit der PIN vorzubeugen, ist diese durch den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin geheimzuhalten.
(8) Die sechsstellige PIN wird von einem Rechner nach dem Zufallsprinzip erzeugt.
(9) Die Nutzung der PIN gestattet das Führen von Privatgesprächen von jedem Telefonapparat der Einrichtung bei gleichzeitiger Belastung des Guthabenkontos des PIN-Inhabers bzw. der PIN-Inhaberin mit den dafür ermittelten Gebühren.
(10) Die Sperrung der PIN bzw. deren Löschung bei Ausscheiden des
Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin aus der Medizinischen Fakultät
erfolgt durch das Personaldezernat.
(2) Alle Beschäftigten, die zu den Vermittlungsplätzen und zur Gebührendatenauswertung zugangsberechtigt sind, werden von der Dienststelle über die Wahrung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses unterrichtet und zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Benennung und Dienstverpflichtung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgt schriftlich.
(3) Zu Datensicherungszwecken werden die Gebührendaten auf Datenträger überspielt. Diese Datenträger werden von den Systembeauftragten unter Verschluss gehalten und dürfen nicht für andere Zwecke kopiert werden.
(4) Die elektronisch gespeicherten Verbindungsdaten entsprechend § 5 Abs. 4 bzw. § 6 Abs. 3 sind spätestens am Ende des auf den Erfassungsmonat bzw. Abrechnungsmonat folgenden Monat zu löschen und zu vernichten.
(2) Kostenpflichtige Dienstgespräche können von den Beschäftigten selbst gewählt werden. Durch die Wahl einer "0" wird der Zugang zum öffentlichen Fernsprechnetz des Telekom erreicht.
(3) Der Leiter bzw. die Leiterin der Institute, Kliniken und Einrichtungen der Medizinischen Fakultät entscheidet über die Zugangsberechtigung des jeweiligen Dienstapparates gemäß den dienstlichen Notwendigkeiten (Tätigkeitsmerkmalen) und dem Prinzip der höchsten Sparsamkeit und beantragt Änderungen bei der Abteilung Technik.
(4) Folgende Daten der Dienstgespräche werden im zentralen Gebührenrechner protokolliert:
(1) Jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin der Medizinischen
Fakultät erhält, (soweit er bzw. sie diese noch nicht besitzt)
mit dem Betriebsausweis zur privaten Mitbenutzung der Telekommunikationsanlage
eine PIN persönlich zugestellt.
(2) Nach Einzahlung eines Guthabens über einen HIMED-Automaten auf das persönliche Konto des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin kann dieser bzw. diese unter Belastung seines bzw. ihres Guthabenkontos Privatgespräche über die Telefonanlage der Medizinischen Fakultät führen. Privatgespräche setzen ausreichendes Guthaben (mindestens 1 €) auf dem Konto voraus. Das Führen von Privatgesprächen setzt ein Mindestguthaben von 1 € voraus, was bei Aktivierung des Systems für ein solches Gespräch durch die Telefonanlage ausgetestet wird. Bei Unterschreiten des Mindestguthabens während eines Gespräches wird das Gespräch bei Guthaben 0 € unterbrochen.
(3) Mit der ersten Einzahlung aktiviert der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin
das System für sich. Mit der Aktivierung wird sein bzw. ihr Einverständnis
zur Erfassung der Verbindungsdaten entsprechend § 5 Abs. 4 - mit Ausnahme
der Nebenstellenrufnummer des Gesprächsführenden / Buchungsstelle
- erteilt, wobei die letzten beiden Ziffern der Zielrufnummern nicht mit
erfasst werden.
Ohne Aktivierung der PIN sind Privatgespräche über die Telefonanlage
der Medizinischen Fakultät untersagt.
(4) Die PIN ist sechsstellig und bei der Telefonwahl der anzuwählenden Nummer voranzustellen. Innerhalb der Telefonanlage wird dadurch ein personenbezogener Abrechnungsmodus aktiviert. Um in diesen Abrechnungsmodus zu gelangen, ist dieser mit einer zweistelligen Kennziffer zu aktivieren.
Beispiel:
Aktivierungskennziffer für Abrechnung: | 95 |
PIN: | 987654 |
Telefonnummer: | 12345 |
Daraus resultierender Wahlvorgang: | 95 987654 12345 |
nach Ende des Gespräches: | Hörer auflegen! |
Nach Gesprächsende (ca. 1-2 Sekunden) wird der Telefonapparat automatisch in den normalen Modus zurückgeschaltet.
(5) Private Telefongespräche über die Telekommunikationsanlage der Medizinischen Fakultät sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
(6) Gesprächsabrechnung
(6.1) Der Kontostand kann am Kassenautomaten abgefragt werden.
(6.2) Durch die Telefonanlage wird nach Beendigung des Privatgespräches die dafür ermittelte Gebühr vom Guthabenkonto des Nutzers bzw. der Nutzerin abgebucht.
(6.3) Der Preis pro Gebühreneinheit beträgt 0,08 €. Bei Änderung des Tarifs erfolgt die Anpassung des Preises der Gebühreneinheit nach Zustimmung des Personalrates. Diese Veränderung ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen per Rundbrief bekanntzugeben.
(6.4) Die Nachweispflicht für eventuelle Unrichtigkeiten der Computergebührenabrechnung obliegt dem bzw. der Zahlungspflichtigen. Einen Ausdruck der in den letzten 4 Wochen vor Antragstellung geführten Privatgespräche kann der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin auf Basis eines schriftlichen Antrages bei dem bzw. der Systembeauftragten des Dezernates Technik abfordern.
(6.5) Bei Missbrauch der dienstlichen Telefonanlage sind arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen.
(6.6) Die Auszahlung von Guthaben über die HIMED-Automaten ist
nicht vorgesehen. Scheidet der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin aus dem
Beschäftigungsverhältnis mit der Medizinischen Fakultät
aus, veranlasst das Personaldezernat (M II) erst nach Abgabe des Betriebsausweises
die Auszahlung des Restguthabens. Die Löschung aller im System gespeicherten
mitarbeiterbezogenen Daten erfolgt danach unverzüglich, bei Bestehen
eines Restguthabens jedoch erst nach 4 Wochen. Danach ist eine Auszahlung
nicht mehr möglich.
(2) Über Erfahrungen im Umgang mit der TK-Anlage finden bei Bedarf Gespräche zwischen dem Personalrat und der Dienststelle statt.
(2) In den Bereichen, in denen noch keine Geräte für die Gebühreneinheitenerfassung installiert sind, gilt die Dienstanweisung 2/1999 fort.
Halle (Saale), 25. November 2002
Baudis
Komm. Verwaltungsdirektorin
Anlage
Standorte der HIMED - Kassenautomaten (Stand 19.11.2002)
1. Universitätsklinikum Kröllwitz
- Komplement - Ebene 1 | 2 Kassenautomaten in Nähe der Information |
- Bettenhaus I - Ebene 5 | Mitteltrakt gegenüber Rezeption |
- Bettenhaus II - Ebene 1 | am Übergang zum Modulbau |
- Bettenhaus II - Ebene 2 | am Übergang zum Modulbau |
2. Universitätsklinikum Magdeburger Straße
- Gebäude der Universitätsklinik und Poliklinik
für Orthopädie und Physikalische Medizin - 1. Etage |
Haupttreppenhaus | |
- Gebäude der Universitätsklinik und Poliklinik
für Gynäkologie - Erdgeschoss |
Haupttreppenhaus (Hörsaal) | |
- Gebäude der Universitätsklinik und Poliklinik
für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Gesichts- und Halschirurgie |
Erdgeschoss neben Hörsaal |
3. Dislozierte Standorte
- Voßstraße 1 - 1. Etage Haupttreppenhaus
Universitätsklinik und Poliklinik für Strahlentherapie