Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 1 vom 4. Februar 2003, S. 25


Medizinische Fakultät


Dienstanweisung Nr. 2/2002 zur dienstlichen und privaten Nutzung 
der ISDN-Telefonanlage HICOM 300 der Medizinischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg
(ersetzt Dienstanweisung 2/1999)

vom 25.11.2002

Inhalt:
§ 1 Allgemeines
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Technische Parameter der Telekommunikationsanlage
§ 4 Festlegungen zur Einhaltung des Datenschutzes
§ 5 Dienstgespräche
§ 6 Privatgespräche
§ 7 Telefonverzeichnis
§ 8 Änderungen
§ 9 Wirksamkeit

Anlage: Standorte der HIMED - Kassenautomaten



§ 1
Allgemeines

(1) Die Dienstanweisung regelt die Rechte und Pflichten der Beschäftigten des Klinikums und der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg bei der dienstlichen und privaten Nutzung der hausinternen Telefonanlage auf der Grundlage der "Allgemeinen Richtlinien über die Errichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen in Landesbehörden und Landesdienststellen (TKR)" des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern (Rd. Erl. des MF und MI vom 09.04.1999 - 22.02614).

(2) Aus dem Gebot des sparsamen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden Kontrollmechanismen festgelegt, die das kostenbewusste Verhalten der Beschäftigten bei der Nutzung der Telekommunikationsanlage fördern und der korrekten Abrechnung der entstandenen Kosten dienen. Leistungs- und Verhaltenskontrollen dürfen mit der Telekommunikationsanlage nicht durchgeführt werden.

(3) Die private Mitbenutzung der dienstlichen Telefoneinrichtungen ist in dringenden Fällen zulässig, soweit sie den Dienstverkehr nicht beeinträchtigen. Es ist erforderlich, alle nicht zu dienstlichen Zwecken geführten Telefongespräche zu erfassen, die Gebühr zu ermitteln und dem betreffenden Mitarbeiter bzw. der betreffenden Mitarbeiterin in Rechnung zu stellen.

§ 2
Geltungsbereich

Die Dienstanweisung gilt räumlich für alle Institute, Kliniken und Einrichtungen des Klinikums und der Medizinischen Fakultät, die an die zentrale Telekommunikationsanlage HICOM 300 angeschlossen sind und persönlich für alle dort Beschäftigten. Die Anlage der Medizinischen Fakultät ist mit der Anlage der Universität über interne Leitungen gekoppelt. Sie gilt nicht für Bereiche, in denen noch keine Geräte für die Gebühreneinheitenerfassung installiert sind.

§ 3
Technische Parameter der Telekommunikationsanlage

(1) Die Telefonanlage besteht aus einem Verbund von Siemens-Hicom-TK-Anlagen, welche über universitätseigene Kabelverbindungen bzw. posteigene Mietleitungen zu einem ISDN-Netz geschaltet sind. Diese Anlagenkonfiguration ermöglicht eine gebührenfreie Kommunikation und Datenübertragung (bis 64 kbit) zwischen den Standorten der Medizinischen Fakultät.

(2) Im TK-Anlagenverbund ist die Fernsprechanlage im Universitätsklinikum Kröllwitz als Masteranlage geschaltet und dient zugleich als zentrale Vermittlung. Alle kommenden und ein Teil der gehenden Nachrichteninformationen laufen über diese Anlage.

(3) Alle gehenden (in das öffentliche Netz laufenden Informationen)

werden von einem zentralen Gebührenrechner entsprechend § 5 Abs. 4 protokolliert.

(4) Verbindungsdaten über interne Gespräche können nicht aufgezeichnet werden.

(5) Nachrichteninhalte (Wort, Ton, Text) können nicht aufgezeichnet werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, ein solches Leistungsmerkmal zu aktivieren.

(6) Das Prinzip der PIN (Personenbezogene Identifikationsnummer) für die Gebührendatenerfassung bei Privatgesprächen, die in das öffentliche Netz abgehend geführt werden, wurde aus Gründen der hohen Sicherheit gegen Missbrauch und des Nutzungskomforts gewählt.

(7) Um dem Mißbrauch mit der PIN vorzubeugen, ist diese durch den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin geheimzuhalten.

(8) Die sechsstellige PIN wird von einem Rechner nach dem Zufallsprinzip erzeugt.

(9) Die Nutzung der PIN gestattet das Führen von Privatgesprächen von jedem Telefonapparat der Einrichtung bei gleichzeitiger Belastung des Guthabenkontos des PIN-Inhabers bzw. der PIN-Inhaberin mit den dafür ermittelten Gebühren.

(10) Die Sperrung der PIN bzw. deren Löschung bei Ausscheiden des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin aus der Medizinischen Fakultät erfolgt durch das Personaldezernat.
 

§ 4
Festlegungen zur Einhaltung des Datenschutzes

(1) Der zentrale Gebührenrechner, Standort Universitätsklinikum Kröllwitz, befindet sich in einem geschlossenen Raum. Die Bedienung des Systemterminals ist durch Passwort geschützt und nur den Systembeauftragten der Abteilung Technik zugänglich.

(2) Alle Beschäftigten, die zu den Vermittlungsplätzen und zur Gebührendatenauswertung zugangsberechtigt sind, werden von der Dienststelle über die Wahrung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses unterrichtet und zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Benennung und Dienstverpflichtung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgt schriftlich.

(3) Zu Datensicherungszwecken werden die Gebührendaten auf Datenträger überspielt. Diese Datenträger werden von den Systembeauftragten unter Verschluss gehalten und dürfen nicht für andere Zwecke kopiert werden.

(4) Die elektronisch gespeicherten Verbindungsdaten entsprechend § 5 Abs. 4 bzw. § 6 Abs. 3 sind spätestens am Ende des auf den Erfassungsmonat bzw. Abrechnungsmonat folgenden Monat zu löschen und zu vernichten.

§ 5
Dienstgespräche

(1) Alle Dienstapparate (Nebenstellenanschlüsse) werden buchungsstellenmäßig zugeordnet. Die Zuordnung zu den Buchungsstellen ist durch den Buchungsstellenplan vorgegeben.

(2) Kostenpflichtige Dienstgespräche können von den Beschäftigten selbst gewählt werden. Durch die Wahl einer "0" wird der Zugang zum öffentlichen Fernsprechnetz des Telekom erreicht.

(3) Der Leiter bzw. die Leiterin der Institute, Kliniken und Einrichtungen der Medizinischen Fakultät entscheidet über die Zugangsberechtigung des jeweiligen Dienstapparates gemäß den dienstlichen Notwendigkeiten (Tätigkeitsmerkmalen) und dem Prinzip der höchsten Sparsamkeit und beantragt Änderungen bei der Abteilung Technik.

(4) Folgende Daten der Dienstgespräche werden im zentralen Gebührenrechner protokolliert:

(5) Die Leiter oder Leiterinnen der Einrichtungen erhalten im zweimonatlichen Rhythmus einen Ausdruck über die Gebührensumme pro Buchungsstelle zum Zwecke der Kostenkontrolle. Auf schriftlichen Antrag und nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Verwaltungsdirektor bzw. die Verwaltungsdirektorin wird durch die Abteilung Verwaltungsangelegenheiten eine Auswertung auf Apparatenummern bezogen vorgelegt. Der bzw. die Vorgesetzte oder ein von ihm Beauftragter kann (stichprobenweise) die Nachweise über dienstliche Verbindungen und die Notwendigkeit der Gespräche prüfen.
 

§ 6
Privatgespräche


(1) Jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin der Medizinischen Fakultät erhält, (soweit er bzw. sie diese noch nicht besitzt) mit dem Betriebsausweis zur privaten Mitbenutzung der Telekommunikationsanlage eine PIN persönlich zugestellt.

(2) Nach Einzahlung eines Guthabens über einen HIMED-Automaten auf das persönliche Konto des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin kann dieser bzw. diese unter Belastung seines bzw. ihres Guthabenkontos Privatgespräche über die Telefonanlage der Medizinischen Fakultät führen. Privatgespräche setzen ausreichendes Guthaben (mindestens 1 €) auf dem Konto voraus. Das Führen von Privatgesprächen setzt ein Mindestguthaben von 1 € voraus, was bei Aktivierung des Systems für ein solches Gespräch durch die Telefonanlage ausgetestet wird. Bei Unterschreiten des Mindestguthabens während eines Gespräches wird das Gespräch bei Guthaben 0 € unterbrochen.

(3) Mit der ersten Einzahlung aktiviert der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin das System für sich. Mit der Aktivierung wird sein bzw. ihr Einverständnis zur Erfassung der Verbindungsdaten entsprechend § 5 Abs. 4 - mit Ausnahme der Nebenstellenrufnummer des Gesprächsführenden / Buchungsstelle - erteilt, wobei die letzten beiden Ziffern der Zielrufnummern nicht mit erfasst werden.
Ohne Aktivierung der PIN sind Privatgespräche über die Telefonanlage der Medizinischen Fakultät untersagt.

(4) Die PIN ist sechsstellig und bei der Telefonwahl der anzuwählenden Nummer voranzustellen. Innerhalb der Telefonanlage wird dadurch ein personenbezogener Abrechnungsmodus aktiviert. Um in diesen Abrechnungsmodus zu gelangen, ist dieser mit einer zweistelligen Kennziffer zu aktivieren.

Beispiel:
Aktivierungskennziffer für Abrechnung: 95
PIN: 987654
Telefonnummer: 12345
Daraus resultierender Wahlvorgang: 95 987654 12345
nach Ende des Gespräches: Hörer auflegen!

Nach Gesprächsende (ca. 1-2 Sekunden) wird der Telefonapparat automatisch in den normalen Modus zurückgeschaltet.

(5) Private Telefongespräche über die Telekommunikationsanlage der Medizinischen Fakultät sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.

(6) Gesprächsabrechnung

(6.1) Der Kontostand kann am Kassenautomaten abgefragt werden.

(6.2) Durch die Telefonanlage wird nach Beendigung des Privatgespräches die dafür ermittelte Gebühr vom Guthabenkonto des Nutzers bzw. der Nutzerin abgebucht.

(6.3) Der Preis pro Gebühreneinheit beträgt 0,08 €. Bei Änderung des Tarifs erfolgt die Anpassung des Preises der Gebühreneinheit nach Zustimmung des Personalrates. Diese Veränderung ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen per Rundbrief bekanntzugeben.

(6.4) Die Nachweispflicht für eventuelle Unrichtigkeiten der Computergebührenabrechnung obliegt dem bzw. der Zahlungspflichtigen. Einen Ausdruck der in den letzten 4 Wochen vor Antragstellung geführten Privatgespräche kann der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin auf Basis eines schriftlichen Antrages bei dem bzw. der Systembeauftragten des Dezernates Technik abfordern.

(6.5) Bei Missbrauch der dienstlichen Telefonanlage sind arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen.

(6.6) Die Auszahlung von Guthaben über die HIMED-Automaten ist nicht vorgesehen. Scheidet der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Medizinischen Fakultät aus, veranlasst das Personaldezernat (M II) erst nach Abgabe des Betriebsausweises die Auszahlung des Restguthabens. Die Löschung aller im System gespeicherten mitarbeiterbezogenen Daten erfolgt danach unverzüglich, bei Bestehen eines Restguthabens jedoch erst nach 4 Wochen. Danach ist eine Auszahlung nicht mehr möglich.
 

§ 7
Telefonverzeichnis

(1) Neben den gesprächsbezogenen Daten werden für das Telefonverzeichnis der Universität und der Medizinischen Fakultät folgende Basisdaten über die Beschäftigten, denen ein dienstlicher Telefonanschluss zugeordnet ist, gespeichert: (2) Das mit dieser Datei erstellte elektronische Telefonbuch darf außer zur Herstellung von Verbindungen in der zentralen Vermittlungsstelle nur zur Unterstützung und zum Erstellen eines gedruckten Telefonverzeichnisses benutzt werden. Andere Verarbeitungen, Auswertungen oder Übermittlungen sind ausgeschlossen.
 

§ 8
Änderungen

(1) Änderungen und Erweiterungen der Telekommunikationsanlage bzw. der Dienstanweisung werden schriftlich unter Berücksichtigung des Mitbestimmungsrechtes des Personalrates bekannt gegeben.

(2) Über Erfahrungen im Umgang mit der TK-Anlage finden bei Bedarf Gespräche zwischen dem Personalrat und der Dienststelle statt.

§ 9
Wirksamkeit

(1) Diese Dienstanweisung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Dienstanweisung 2/1999 (ABl. 2000, Nr. 1, S. 18) tritt nach Maßgabe des Abs. 2 außer Kraft.

(2) In den Bereichen, in denen noch keine Geräte für die Gebühreneinheitenerfassung installiert sind, gilt die Dienstanweisung 2/1999 fort.

Halle (Saale), 25. November 2002
 

Baudis
Komm. Verwaltungsdirektorin
 
 

Anlage
Standorte der HIMED - Kassenautomaten (Stand 19.11.2002)

1. Universitätsklinikum Kröllwitz
 
- Komplement - Ebene 1 2 Kassenautomaten in Nähe der Information
- Bettenhaus I - Ebene 5 Mitteltrakt gegenüber Rezeption
- Bettenhaus II - Ebene 1 am Übergang zum Modulbau
- Bettenhaus II - Ebene 2 am Übergang zum Modulbau

2. Universitätsklinikum Magdeburger Straße
 
- Gebäude der Universitätsklinik und Poliklinik 
  für Orthopädie und Physikalische Medizin - 1. Etage
Haupttreppenhaus
- Gebäude der Universitätsklinik und Poliklinik 
  für Gynäkologie - Erdgeschoss
Haupttreppenhaus (Hörsaal)
- Gebäude der Universitätsklinik und Poliklinik 
  für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, 
  Gesichts- und Halschirurgie
Erdgeschoss neben Hörsaal

3. Dislozierte Standorte

- Voßstraße 1 - 1. Etage Haupttreppenhaus
   Universitätsklinik und Poliklinik für Strahlentherapie