Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 19


Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften


Studienordnung für die Studienfächer Geschichte (Magisterhauptfach), 
Geschichte (Magisternebenfach), Didaktik der Geschichte (Magisternebenfach), 
Historische Hilfswissenschaften (Magisternebenfach), Landesgeschichte (Magisternebenfach), 
Osteuropäische Geschichte (Magisternebenfach), 
Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Magisternebenfach), Zeitgeschichte (Magisternebenfach)
des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 05.02.2003

Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für die Studienfächer Geschichte (Haupt- und Nebenfach), Didaktik der Geschichte (Nebenfach), Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach), Landesgeschichte (Nebenfach), Osteuropäische Geschichte (Nebenfach), Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Nebenfach), Zeitgeschichte (Nebenfach) des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums in den Studienfächern Geschichte (Haupt- und Nebenfach), Didaktik der Geschichte (Nebenfach), Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach), Landesgeschichte (Nebenfach), Osteuropäische Geschichte (Nebenfach), Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Nebenfach), Zeitgeschichte (Nebenfach).

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2) Gemäß § 2 Abs. 3 sind für folgende Studienfächer spezielle Sprachkenntnisse bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen:

(3) Die Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch den Nachweis von mindestens dreijährigem Schulunterricht im Abiturzeugnis oder durch ein vergleichbares Zertifikat von außerschulischen Sprachkursen oder durch eine fachspezifische Sprachklausur im Institut für Geschichte bzw. dem Institut für Klassische Altertumswissenschaften.

In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss, ob der Nachweis anerkannt werden kann.

Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden für das Studienfach Geschichte (Hauptfach) bis zu zwei Semester, in den anderen Studiengängen wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(4) Dringend empfohlen wird, die Angebote der Studienberatung wahrzunehmen.

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Winter- oder des Sommersemesters.

§ 4
Studienfachkombinationen

Das Studienfach Geschichte ist mit allen Magisternebenfächern kombinierbar. Das Studienfach Geschichte kann in einer Zweifächerverbindung als erstes oder zweites Hauptfach, in der Dreifächerverbindung als Haupt- oder Nebenfach studiert werden und ist nur mit einem historischen Nebenfach kombinierbar. Die Nebenfächer Didaktik der Geschichte, Historische Hilfswissenschaften, Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte und Zeitgeschichte können nur in einer Dreifächerverbindung als Nebenfach studiert werden.

§ 5
Studienziele

(1) Vermittelt werden soll die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach.
Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränktem fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten.

(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches Geschichte sowie die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten.

§ 6
Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche:


§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik des Faches vertraut zu machen.
Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.

Hauptseminare (HS)
Hauptseminare behandeln fachwissenschaftliche Fragestellungen auf der Grundlage schriftlicher Arbeiten und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Ihr Besuch setzt den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums (Historicum) voraus.

Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.

Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Promovenden und Promovendinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.

Praktika (P)
Praktika sind Ausbildungsabschnitte außerhalb der Universität, die dem Erwerb praktischer Erfahrungen dienen.

Exkursionen (E)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtet, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteile des Studiums.

Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

§ 8
Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(1) Studienfach Geschichte (Hauptfach)

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester) /
36 Semesterwochenstunden

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
36 Semesterwochenstunden (2) Studienfach Geschichte (Nebenfach)

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester) /
18 Semesterwochenstunden

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden (3) Didaktik der Geschichte (Nebenfach)

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester) /
18 Semesterwochenstunden

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden (4) Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach)

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester) /
18 Semesterwochenstunden

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden (5) Landesgeschichte (Nebenfach)

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester) /
18 Semesterwochenstunden

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden (6) Osteuropäische Geschichte (Nebenfach)

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester) /
18 Semesterwochenstunden

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden (7) Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Nebenfach)

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester) /
18 Semesterwochenstunden

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden (8) Zeitgeschichte (Nebenfach)

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester) /
18 Semesterwochenstunden

Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden
§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Formen des Studiennachweises sind:

  1. Leistungsnachweise
  2. Teilnahmebescheinigungen.
(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 17. Juni 2003
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis genommen.