Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 18


Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften


Studienordnung für das Studienfach Psychologie (Magisternebenfach) 
des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 22.01.2003

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Psychologie (nur Nebenfach) des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Nebenfach Psychologie.

§ 2
Studienvoraussetzungen und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2) Die Kenntnis des Englischen wird dringend empfohlen.

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.

§ 4
Studienfachkombinationen

Das Studienfach Psychologie ist mit allen an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg im Rahmen der Magisterstudiengänge angebotenen Fächern kombinierbar.

§ 5
Studienziele

(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten gefördert werden.
Diese Fähigkeit eröffnet Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen mit und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichen Arbeiten.

(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen der Psychologie sowie die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten.

§ 6
Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche:

§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Seminare (S)
Seminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten.

Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen und Seminare) vermittelten Kenntnisse.

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen und Forschungsaufgaben erprobt werden.

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.

Darüber hinaus dient das Selbststudium der

§ 8
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(2) Grundstudium (Nebenfach): 1. bis 4. Semester [18 Semesterwochenstunden (SWS)]

Pflichtveranstaltungen: insgesamt 12 SWS
 
a. Methodenlehre
2 SWS
b. Allgemeine Psychologie
2 SWS
c. Biopsychologie
2 SWS
d. Sozialpsychologie
2 SWS
e. Entwicklungspsychologie
2 SWS
f. Differentielle Psychologie und
   Persönlichkeitsforschung
2 SWS

Wahlpflichtveranstaltungen: zusätzlich insgesamt 6 SWS, welche aus dem Lehrangebot der Fächer b. bis f. zu wählen sind, davon mindestens 4 SWS aus einem zu wählenden Schwerpunktbereich.

(3) Hauptstudium (Nebenfach): 5. bis 8. Semester (18 SWS)

Pflichtveranstaltungen: insgesamt 6 SWS
 
- Pädagogische Psychologie
2 SWS
- Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie
  (ABO-Psychologie)
2 SWS
- Klinische Psychologie
2 SWS

Wahlpflichtveranstaltungen: insgesamt 12 SWS
- Ein Schwerpunkt (6 SWS): entweder Pädagogische Psychologie oder ABO-Psychologie
- Ein zweiter Schwerpunkt (6 SWS): entweder Entwicklungspsychologie oder Sozialpsychologie
  oder Differentielle und Persönlichkeitspsychologie oder Allgemeine Psychologie oder
  Biopsychologie.

Der zweite Schwerpunkt darf nicht mit einem Prüfungsfach der Zwischenprüfung identisch sein.

§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Formen des Leistungsnachweises sind:

(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 17. Juni 2003
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis genommen.