Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 10


Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften


Studienordnung für das Studienfach Japanologie (Magisterhaupt- und Magisternebenfach) 
des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 20.01.2003

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Japanologie (Haupt- und Nebenfach) des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (Abl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Japanologie.

§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2) Der Erwerb folgender besonderer Kenntnisse ist im Verlauf des Studiums zwingend erforderlich:

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.

§ 4
Studienfachkombinationen

Das Studienfach Japanologie ist mit allen Fächern aus dem Fächerkanon der Magisterstudiengänge kombinierbar. Nahe liegende Ergänzungen sind z.B. Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie.

§ 5
Studienziele

(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden. Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.

(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen, die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten und insbesondere die Aneignung der japanischen Sprache.

(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches Japanologie. Den Studierenden werden berufsqualifizierende Kompetenzen im Umgang mit Japan vermittelt. Neben der Vertiefung der japanischen Sprachkenntnisse erfolgt der Erwerb dieser Kompetenzen über die Aneignung eines möglichst breiten Spektrums theoretisch-methodischer Erkenntnisse und Fähigkeiten insbesondere aus dem Bereich der Geschichts- und Sozialwissenschaften und ihre Anwendung auf den Untersuchungsgegenstand Japan.

§ 6
Studieninhalte

Das Studium der Japanologie umfasst die folgenden vier Bereiche:

§ 7
Lehrveranstaltungsformen

(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik des Faches vertraut zu machen.
Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.

Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind
für Studierende im Hauptstudium gedacht, während Seminare auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.

Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.

Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Magistranden und Magistrandinnen, Promovenden und Promovendinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.

Exkursion (E)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtet, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.

(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.

Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:

§ 8
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, maximal sechs Semester, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

(2) Grundstudium (Hauptfach): 1. bis 4. Semester (38 Semesterwochenstunden [SWS])

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 26 SWS):

Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 12 SWS) zu wählen aus mindestens vier der folgenden Bereiche: (3) Grundstudium (Nebenfach): 1. bis 4. Semester (16 Semesterwochenstunden [SWS])

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 14 SWS):

Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 2 SWS): (4) Entsprechend § 2 Abs. 2 der Magisterprüfungsordnung sind bis zur Zwischenprüfung für den Erwerb der japanischen Gegenwartssprache zusätzliche Sprachkurse, insbesondere Ausdrucksübungen und Übersetzungskurse, zu belegen. Diese Studienzeiten werden nicht auf die Regelstudienzeit  angerechnet.

(Hauptfach)
Für folgende Lehrveranstaltungen müssen insgesamt 4 Leistungsnachweise erbracht werden.

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 16 SWS):

(Nebenfach)
Für folgende Lehrveranstaltungen müssen insgesamt 2 Leistungsnachweise erbracht werden.

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 8 SWS):

(5) Die Teilnahme an Studienberatungen im 1. und 3. Semester ist obligatorisch.

(6) Hauptstudium (Hauptfach): 5. bis 9. Semester (34 Semesterwochenstunden [SWS])

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 22 SWS):

Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 12 SWS):
Es sind 10 SWS aus mindestens drei der folgenden Bereiche zu wählen: sowie 2 SWS aus einem der folgenden Bereiche: (7) Hauptstudium (Nebenfach): 5. bis 9. Semester (15 Semesterwochenstunden [SWS])

Pflichtveranstaltungen (insgesamt 12 SWS):

Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 3 SWS):


§ 9
Leistungsanforderungen

(1) Formen des Leistungsnachweises sind:

(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 17. Juni 2003
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis genommen.

Anlage
Musterstudienplan für Haupt- und Nebenfach Japanologie

Der hier vorgelegte Studienplan ist ein Vorschlag zur systematisch aufbauenden Wissensaneignung. Je nach aktuellem Lehrangebot und Interessenslage können Variationen möglich und nötig sein, die jedoch nicht den Umfang der insgesamt zu belegenden SWS und die festgeschriebenen Pflichtveranstaltungen betreffen.

Grundstudium
 
Semester Veranstaltungen
Semesterwochenstunden (SWS)
Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
HF
NF
1. Semester Landeskundlicher Einführungskurs
2
2
  Einführung in die japanische Geschichte I
2
2
  Einführung in Bildung und Gesellschaft
2
 
  Japanisch für Anfänger
4
4
2. Semester Einführung in die Japanologie
2
 
  Einführung in die japanische Geschichte II
2
2
  Einführung in die japanologischen Hilfsmittel
2
 
  Japanisch für Anfänger
4
4
3. Semester Zeit- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte
2
 
  Einführung in das politische System
2
 
  Historische Grundlagen gesellschaftlichen Handelns
2
 
  Lektüre einfacher Fachtexte I
2
 
  Japanisch für Anfänger
2
 
4. Semester Einführung in die japanische Wirtschaft und Wirtschaftspolitik
2
2
  Kultur
2
 
  Lektüre einfacher Fachtexte II
2
 
  Japanisch für Anfänger
2
 
insgesamt:
38 
16

Hauptfach: 38 SWS mit 4 benoteten Leistungsnachweisen (LN) und 15 Teilnahmenachweisen (TN).
Nebenfach: 16 SWS mit 2 benoteten LN und 4 TN.

Für den speziellen Spracherwerb nach § 8 Abs. 4
 
Semester Veranstaltungen
Semesterwochenstunden (SWS)
Pflichtveranstaltungen
HF
NF
1. Semester Japanisch für Anfänger
4
4
2. Semester Japanisch für Anfänger
4
4
3. Semester Japanisch für Anfänger
4
 
4. Semester Japanisch für Anfänger
4
 
insgesamt:
16
8

Hauptfach: 16 SWS mit 2 benoteten Leistungsnachweisen (LN) und 2 Teilnahmenachweisen (TN).
Nebenfach: 8 SWS mit 1 benoteten LN und 1 TN.

Hauptstudium
 
Semester Veranstaltungen
Semesterwochenstunden (SWS)
Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
HF
NF
5. Semester Wirtschaftssystem und Wirtschaftspolitik
2
2
  Teilbereiche der japanischen Kultur und Kulturgeschichte
2
 
  Teilbereiche des politischen Systems
2
2
  Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte
2
 
  Klassische Schriftsprache (Bungo)
2
 
  Japanisch für Fortgeschrittene  
6
6. Semester Zeit- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte
2
2
  Strukturen und Einzelaspekte der japanischen Gesellschaft
2
 
  Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte
2
 
  Übersetzungskurs
2
 
7.Semester Strukturen des japanischen Wirtschaftssystems
2
 
  Teilbereiche der japanischen Gesellschaft
2
1
  Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte
 
  Mündliche und schriftliche Ausdrucksübungen
2
 
8. Semester Teilbereiche der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
2
 
  Ausgewählte Teilbereiche des politischen Systems
2
 
  Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte
2
2
  Mündliche und schriftliche Ausdrucksübungen
2
 
insgesamt:
34
15

Hauptfach: 34 SWS mit 4 benoteten Leistungsnachweisen und 13 Teilnahmenachweisen
Nebenfach: 15 SWS mit 2 benoteten Leistungsnachweisen und 5 Teilnahmenachweisen.