MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 9 vom 27. August 2002, S. 27
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt und des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. April 2001 (GVBl. LSA S. 141), hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für den Studiengang Sport - Lehramt an Sekundarschulen - des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
(1) Grundlagen
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung
über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land
Sachsen-Anhalt vom 19.06.1992 (GVBl. LSA, S. 488) unter Berücksichtigung
der Verordnung zur Änderung dieser Verordnung vom 29.12.1999 (GVBl.
LSA 2000, S. 2) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums für das -
Lehramt an Sekundarschulen - im Unterrichtsfach Sport an der Martin-Luther-Universität
Halle–Wittenberg.
(2) Fächerkombinationen
Das Studium im Unterrichtsfach Sport ist in der Regel mit allen Unterrichtsfächern
der Sekundarschule kombinierbar. Das Nähere regelt die Verordnung
über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land
Sachsen-Anhalt.
§ 2
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit beträgt 8 Semester.
§ 3
Studienbeginn
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt in der Regel zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters.
§ 4
Studienvoraussetzungen und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
Für die Zulassung wird in der Regel die allgemeine oder fachgebundene
Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere
regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
Darüber hinaus muss eine sportpraktische Eignungsprüfung
bestanden werden.
§ 5
Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen
Studienleistungen und Studienzeiten aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen können auf Antrag anerkannt werden. Dies geschieht auf der Grundlage der Verordnung über Erste Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt in Absprache mit dem Landesprüfungsamt. Über die Anrechenbarkeit einzelner Studienleistungen im Grundstudium entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereiches oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter bzw. eine von ihm beauftragte Mitarbeiterin.
§ 6
Studienziele
(1) Das Studium ist darauf gerichtet, Lehrerinnen und Lehrer auszubilden, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener Erfahrungen in der Lage sind, den Schulsport inhaltlich auszugestalten und besonders den Fachunterricht zu erteilen. Dazu eignen sich die Studierenden im Studium fachliches und didaktisches Wissen und Können an.
(2) Durch die Lehrveranstaltungen im Grundstudium werden vorrangig die theoretischen Grundlagen der Sportwissenschaft vermittelt und erste Erfahrungen bei der Gestaltung von Unterrichtsprozessen und der selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit erworben. Daneben wird der Demonstrationsfähigkeit und der didaktisch-methodischen Befähigung in ausgewählten Sportarten besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
(3) Im Hauptstudium sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, als Lehrerinnen und Lehrer vorrangig folgende Aufgaben zu erfüllen:
Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium.
(1) Im Grundstudium werden sportwissenschaftliche Grundlagen und fachdidaktische Kenntnisse sowie grundlegende praktisch-methodische Fähigkeiten und Fertigkeiten angeeignet.
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.
Die Lehrveranstaltungen umfassen folgende Fachgebiete:
Die Studierenden entscheiden sich für jeweils eine Vertiefungssportart aus den Sportartengruppen A und B sowie für eine weitere Vertiefungssportart aus den Gruppen A oder B oder C. Außerdem ist eine Spezialisierungssportart aus den Gruppen A oder B auszuwählen. (Die Wahl einer Spezialisierungssportart aus Gruppe C ist nur nach Anfrage möglich!) Verbindlich ist auch die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Kleine Spiele.
Ein weiterer obligatorischer Inhalt des Hauptstudiums ist die Statistik in der Sportwissenschaft, während die Lehrveranstaltungen in der Sportmedizin und in der Sportpädagogik/Sportdidaktik weitergeführt werden. Außerdem belegen die Studierenden wahlweise obligatorisch zwei Hauptseminare aus den folgenden vier Lehrgebietsgruppen:
§ 8
Aufbau des Studiums, Studienumfang
Die Gesamtzahl von 58 Semesterwochenstunden (SWS) ist wie folgt gegliedert:
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Grundstudium |
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Vorlesungen |
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Proseminare |
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methodisch-praktische Übungen |
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schulpraktische Übungen |
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Fachpraktikum I
("Lehren - Lernen - Belasten") |
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Hauptstudium | ||
Vorlesungen |
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Proseminare |
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Hauptseminare |
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methodisch-praktische Übungen |
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Fachpraktikum II
("Bewegungswerkstatt") |
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insgesamt |
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§ 9
Arten der Lehrveranstaltungen
(1) Die Lehrveranstaltungen finden als Vorlesungen, Proseminare und Hauptseminare statt. In gemischten Lehrformen werden "Theorie, Didaktik und Praxis der Sportarten" (während des Grundstudiums) sowie "Ausgewählte Probleme der Theorie, Methodik und Praxis der Sportarten" (wahlweise obligatorisch vertiefende Ausbildung) wie auch "Spezielle Theorie und Methodik der Sportart" (wahlweise obligatorisch spezialisierende Ausbildung) vermittelt. In diesen Fällen werden Formen der Vorlesung und des Seminars sowie des methodisch-praktischen Übens (m.p.Ü.) eingesetzt. Schulmethodisches Üben stellt eine weitere spezifische Lehrform dar.
(2) Die Vorlesung (V) ist die Hauptveranstaltung der akademischen Lehre, in der über die Wissensvermittlung hinaus besonders die umfassende Sicht auf den Lehrgegenstand und die Befähigung zur selbstständigen Auseinandersetzung mit Fachproblemen gefördert und angeregt wird.
(3) Das Proseminar (PS) dient der allgemeinen Einführung, Ergänzung und Vertiefung sowie der Überprüfung, in welchem Maße Anliegen und Inhalte einer Vorlesung aufgenommen und verarbeitet worden sind.
(4) Das Hauptseminar (HS) geht in seinem Anspruch wesentlich weiter und fordert von dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin die selbstständige Bearbeitung anspruchsvoller wissenschaftlicher Arbeiten. Die spezielle Theorie und Didaktik der Sportarten wird in Verbindung von Vorlesung und Seminar als Mischform akademischer Lehre vermittelt.
(5) Die Fachpraktika ergänzen in festgelegten Kombinationen von Wissenschaftsdisziplinen in Kursform die Theorieausbildung; sie öffnen den Blick des Teilnehmers für den komplexen Charakter der Sportwissenschaft und führen zu vertiefter Erkenntnis vom Wesen sportlicher Bewegung und ihrer Wirkung auf den Sport treibenden Menschen.
(6) In den methodisch-praktischen Übungen (m.p.Ü.) erfolgt
die sportpraktische Ausbildung mit dem Ziel der technischen, taktischen
und didaktischen Beherrschung der Sportarten.
Lehrgänge und Exkursionen sind Intensivformen dieser Ausbildung.
(7) In den schulpraktischen Übungen (s.p.Ü.) und in den Schulpraktika werden durch Hospitationen und Lehrversuche mit Planung, Durchführung und Auswertung von Sportunterricht erste pädagogische, besonders didaktische Erfahrungen gesammelt, die zugleich zum Verständnis der Studieninhalte und zur Motivation für das Studium beitragen.
§ 10
Gliederung des Grundstudiums, Lehrangebot
Die einzelnen Semesterwochenstunden (SWS) der Pflicht- (P) und Wahlpflichtveranstaltungen
(WP) verteilen sich im Grundstudium wie folgt:
Lehrgebiet |
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Einführung in das Studium der Sportwissenschaft |
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Sportgeschichte |
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Sportsoziologie |
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Sportpsychologie |
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Sportgeschichte oder Sportsoziologie oder Sportpsychologie |
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Allgemeine Trainingswissenschaft |
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Sportbiomechanik |
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Sportmotorik |
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Allgemeine Trainingswissenschaft oder Sportbiomechanik oder Sportmotorik |
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Sportmedizin |
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Sportpädagogik/Sportdidaktik |
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Fachpraktikum I
("Lehren - Lernen - Belasten") |
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Sportarten/Bewegungsaktivitäten | ||||
Gruppe A |
(4 x 3) |
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Spezielle Didaktik der Sportarten |
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methodisch-praktische Übungen |
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Gruppe B |
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Spezielle Didaktik der Sportarten |
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|||
methodisch-praktische Übungen |
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|||
Gruppe C |
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Spezielle Didaktik der Sportarten | ||||
methodisch-praktische Übungen |
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§ 11
Abschluss des Grundstudiums, Zwischenprüfung
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Diese
erfolgt in der Regel nach dem 4. Semester und ist Voraussetzung für
die Aufnahme des Hauptstudiums.
Die Durchführung dieser Prüfung regelt die gültige Zwischenprüfungsordnung
für die Lehramtsstudiengänge an der Martin-Luther-Universität
Halle–Wittenberg.
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den für das Grundstudium
vorgesehenen Lehrgebieten der Wissenschaftsdisziplinen und Sportarten.
Neben diesen Studienbescheinigungen sind drei Leistungsnachweise (gemäß
§ 14, 1. - 3.) erforderlich. In der Sportart und der Wissenschaftsdisziplin,
in denen eine Fachprüfung abgelegt wird, werden Nachweise nicht verlangt.
(2) Inhaltliche Anforderungen
a) Aus den Wissenschaftsdisziplinen
b) Aus den Sportartengruppen A und B ist eine Sportart für die Zwischenprüfung in Theorie und Praxis auszuwählen.
(3) Art und Dauer der Prüfungen
Die Prüfung im Wahlfach der unter 2 a) genannten Wissenschaftsdisziplinen
wird schriftlich (60 Minuten) durchgeführt.
Die Prüfung in der Sportart ist in zwei Teilprüfungen (Theorie
und Praxis) durchzuführen.
Für den theoretischen Teil ist eine 20-minütige mündliche
Prüfung vorgesehen.
Die Prüfungsanforderungen sind dem Anhang zu entnehmen.
§ 12
Gliederung des Hauptstudiums, Lehrangebot
Die einzelnen Semesterwochenstunden (SWS) der Pflicht- (P) und Wahlpflichtveranstaltungen
(WP) verteilen sich im Hauptstudium wie folgt:
Lehrgebiet |
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Statistik in der Sportwissenschaft |
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Sportmedizin |
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Sportpädagogik/Sportdidaktik |
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Theoriefelder der Sportwissenschaft2 |
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Fachpraktikum II
("Bewegungswerkstatt") |
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Sportarten/Bewegungsaktivitäten | ||||
Gruppe A |
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Vertiefung |
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(1 x 2) |
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Gruppe B |
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Vertiefung |
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Gruppe A oder B oder C |
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Vertiefung |
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Gruppe A oder B | ||||
Spezialisierung |
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Kleine Spiele |
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§ 13
Abschluss des Hauptstudiums, Erste Staatsprüfung
Das Hauptstudium endet im 8. Fachsemester mit der 1. Staatsprüfung.
Die Durchführung dieser Prüfung regelt die Verordnung über
die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt
vom 19.06.1992, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung
dieser Verordnung vom 29.12.1999.
Die Prüfung besteht aus der Wissenschaftlichen Hausarbeit3,
der Arbeit unter Aufsicht, der mündlichen Prüfung in der Fachwissenschaft
und in der Fachdidaktik sowie der praktisch-methodischen Prüfung.
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen des Ersten
Staatsexamens ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
den für das Hauptstudium vorgesehenen Lehrgebieten der Wissenschaftsdisziplinen
und Sportarten gemäß § 14, Buchst. a - c.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Die unter § 13 Abs. 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung sind wie folgt gegliedert:
a) Leistungsnachweise
Grundstudium:
Hauptstudium:
(1) Eine Beratung in allgemeinen Studienangelegenheiten erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Die Allgemeine Studienberatung sollte insbesondere
(2) Die studienbegleitende Fachberatung im Studium der Lehrämter ist Aufgabe der beteiligten Institute der Fachbereiche. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und/oder durch speziell eingesetzte Studienberater. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studienganges. Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Fachberatung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen:
§ 16
Nachteilsausgleich
Macht der Prüfling für die Erbringung von Prüfungsleistungen
außerhalb der Ersten Staatsprüfung glaubhaft, dass er wegen
länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung
nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise
in der vorgeschriebenen Form abzulegen, so wird dem Prüfling gestattet,
die Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit
oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen.
Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes
gilt für die Studienleistungen.
Bezüglich der Ersten Staatsprüfung wird auf die Regelung
in der LPVO verwiesen.
§ 17
Übergangsbestimmungen
Die Übergangsregelungen ergeben sich aus § 66 a LPVO und werden durch Aushang veröffentlicht.
§ 18
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt zum 01.10.2000 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg veröffentlicht.
Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft vom 17.04.2000 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 14.11.2001 und der Bestätigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.05.2002.
Halle (Saale), 19. Juni 2002
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 13.05.2002 bestätigt.
Anlage
Prüfungsanforderungen in den Sportarten
für die Zwischenprüfung und für die Erste Staatsprüfung
(Vertiefungsfach und Spezialfach)
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Gerätturnen eine Grundsportart
- Bildungs-und Erziehungsaspekte des Gerätturnens
- Die strukturelle Systematik der Gerätübungen
- Die methodische Systematik der Gerätübungen
- Bedeutung, Funktion und Bildungsregeln der Terminologie der Gerätübungen
- Helfen, Sichern und Leistungsbewertung im Gerätturnen
- Motorisches Lernen und Fehlerkorrektur
Männer:Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -Frauen:
- Kür-4-Kampf an den Geräten:
Boden
Sprung
Barren
ReckDie Bewertung erfolgt nach Punkten (Maximalpunktzahl pro Gerät 10,0).
- Kür-4-Kampf an den Geräten:
Boden
Sprung
Schwebebalken
Stufenbarren
Note Punkte Durchschnitt Gesamtpunktzahl von bis 1 9,0 10,0 9,0 36,00 - 40,00 2 8,3 8,95 8,3 33,20 - 35,95 3 7,5 8,25 7,5 30,00 - 33,15 4 6,8 7,45 6,8 27,20 - 29,95 5 0,0 5,95 00,00 - 27,15
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Die strukturelle Systematik der Gerätübungen
- Die methodische Systematik der Gerätübungen / methodische Reihen
- Bedeutung, Funktion und Bildungsregeln der Terminologie der Gerätübungen
- Helfen und Sichern im Gerätturnen
- Motorisches Lernen und Fehlerkorrektur
- Die Wertungsvorschriften im Gerätturnen
Männer:Frauen:
- Kür-6-Kampf an den Geräten:
Boden
Pauschenpferd
Ringe
Sprung
Barren
Reck
- Kür-4-Kampf an den Geräten:
Boden
Sprung
Schwebebalken
Stufenbarren
Eine spezielle Anforderung pro GerätErste Staatsprüfung - Spezialfach -Die Bewertung erfolgt nach Punkten (Maximalpunktzahl pro Gerät 10,0).
Note Punkte Durchschnitt Gesamtpunktzahl von bis Männer Frauen 1 9,0 10,0 9,0 54,00 - 60,00 36,00 - 40,00 2 8,3 8,95 8,3 49,80 - 53,95 33,20 - 35,95 3 7,5 8,25 7,5 45,00 - 49,75 30,00 - 33,15 4 7,1 7,45 7,1 42,60 - 44,95 28,40 - 29,95 5 6,7 7,05 6,7 40,20 - 42,55 26,80 - 28,35 6 0,0 6,65 00,00 - 40,15 00,00 - 26,75
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Vertiefung der Kenntnisse über die Strukturgruppen der Gerätübungen
- Entwicklungstendenzen der Sportart
- Die Wertungsvorschriften im Gerätturnen Code de pointage
- spezielle Belastungsmerkmale
- Periodisierung des Trainings
- Eignung, Sichtung und Auswahl
- Gliederung des Gesamttrainingsprozesses
- spezielle Probleme bei der Ausbildung koordinativer und konditioneller Fähigkeiten
- sportmedizinische Aspekte des Gerätturn-Trainings im Kindes- und Jugendalter
- Aspekte und Bedeutung des computergestützten Lerntrainings (Cup-Training)
Männer:2. Gymnastik/TanzFrauen:
- Kür-6-Kampf an den Geräten:
Boden
Pauschenpferd
Ringe
Sprung
Barren
ReckPro Gerät 3 Wahlpflichtelemente
- Kür-4-Kampf an den Geräten:
Boden
Sprung
Schwebebalken
StufenbarrenDie Bewertung erfolgt nach Punkten (Maximalpunktzahl pro Gerät 10,0).
Note Punkte Durchschnitt Gesamtpunktzahl von bis Männer Frauen 1 9,0 10,0 9,0 54,00 - 60,00 36,00 - 40,00 2 8,3 8,95 8,3 49,80 - 53,95 33,20 - 35,95 3 7,5 8,25 7,5 45,00 - 49,75 30,00 - 33,15 4 7,1 7,45 7,1 42,60 - 44,95 28,40 - 29,95 5 6,7 7,05 6,7 40,20 - 42,55 26,80 - 28,35 6 0,0 6,65 00,00 - 40,15 00,00 - 26,75
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Bildungspotenzen der Gymnastik / Sportartspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Strukturelle Systematik der Basis- und Handgerättechniken (Seil, Ball, Reifen)
- Methodische Erarbeitung ausgewählter Kombinationstechniken
- Prinzipien zur Gestaltung von Kompositionen
- Notation von Gruppenkompositionen
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(Körpertechnik, Gerättechnik) |
(Bewegungskombination, Raum, Musik, Ausdrucksfähigkeit) |
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1
sehr gut |
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|
Die Leistung entspricht in besonderem Maße den Anforderungen. Fehlerfreier Vortrag mit hoher Ausdrucksfähigkeit, ausgezeichnete Gestaltung. |
2
gut |
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|
|
Die Leistung entspricht den Kriterien. Kleine Mängel beeinträchtigen den Gesamteindruck unwesentlich. |
3
befriedigend |
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|
|
Die Leistung entspricht im wensentlichen den Anforderungen, Abweichungen von den Zielqualitäten sind feststellbar. |
4
ausreichend |
|
|
|
Die Komposition wird in der Grobform dargeboten. Es treten mehrere Fehler auf. |
5
nicht ausreichend |
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Die Leistung entspricht nicht den Bewertungskriterien. Grobe Mängel werden sichtbar und lassen auf eine unzureichende Vorbereitung schließen. |
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie
Schriftlicher Beleg zu einem tanzhistorischen, tanztechnischen oder choreographischen Thema nach Wahl.Praxis
|
|
(Körpertechnik, Gerättechnik) |
(Bewegungskombination, Raum, Musik, Ausdrucksfähigkeit) |
|
1
sehr gut |
|
|
|
Die Leistung entspricht in besonderem Maße den Anforderungen. Fehlerfreier Vortrag mit hoher Ausdrucksfähigkeit. |
2
gut |
|
|
|
Die Leistung entspricht den Kriterien. Kleine Mängel beeinträchtigen den Gesamteindruck unwesentlich. |
3
befriedigend |
|
|
|
Die Leistung entspricht im wesentlichen den Anforderungen. Abweichungen von den Zielqualitäten sind feststellbar. |
4
ausreichend |
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|
|
Die Komposition wird in der Grobform dargeboten. Es treten mehrere Fehler auf. |
5
mangelhaft |
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Die Grobform ist erkennbar. Die Komposition wird in der Gesamtheit vorgetragen, ist aber durch zahlreiche Fehler sehr beeinträchtigt. |
Erste Staatsprüfung - Spezialfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Kennzeichnung der Leistungsstruktur der Rhythmischen Sportgymnastik und strukturelle Beziehungen ausgewählter Leistungsfaktoren
- Planung und Gestaltung des gymnastischen Trainingsprozesses (Makro-, Meso-, Mikrozyklen)
- Trainingsmethodische Entwicklung ausgewählter Leistungsfaktoren (Kombinationstechniken, Stabilität, Ausdrucksfähigkeit)
- Gestaltungsprozess gymnastischer Bewegungskompositionen
- Bedeutung musikalischer Formungselemente im choreographischen Prozess
Kriterien zur Musikauswahl für den Prozess der Leistungsentwicklung
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Historische Entwicklung des Kampfsports
- Kampftätigkeit und Struktur der Kampfleistung
- Trainingssteuerung, -mittel und -methoden im Judokampfsport
- Wettkampfsysteme und Wettkampfbestimmungen
- Kampfsport in der Schule – methodisch-didaktische Grundsätze
Die praktische Leistungsüberprüfung orientiert sich an den Inhalten der DJB-Prüfungsordnung zum 8./7. Kyu
(Gelbgurt)
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Charakeristik der sportlichen Zweikampftätigkeit
- Judospezifische Stuktur der Leistungsvoraussetzungen und der Wettkampfleistung
- Trainingssteuerung, -mittel und -methoden im Judokampfsport
- Wettkampfsysteme und Wettkampfbestimmungen
- Kampfsport in der Schule – methodisch-didaktische Grundsätze
Die praktische Leistungsüberprüfung orientiert sich an den Inhalten der DJB-Prüfungsordnung zum 6./5. Kyu (Orangegurt)
Erste Staatsprüfung - Spezialfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Charakeristik der sportlichen Zweikampftätigkeit
- Judospezifische Stuktur der Leistungsvoraussetzungen und der Wettkampfleistung
- Trainingssteuerung, -mittel und -methoden im Judokampfsport
- Wettkampfsysteme und Wettkampfbestimmungen
- Kampfsport in der Schule – Leistungskurs und Leistungsbewertung
- Judo im Breiten- und Behindertensport
Die praktische Leistungsüberprüfung orientiert sich an den Inhalten der DJB-Prüfungsordnung zum 4./3. Kyu (Grüngurt)
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Charakterisierung der Leichtathletik als Sportart und Bildungsgut
- Entwicklungstendenzen der Leichtathletik
- Theorie und Didaktik des Sprints, Staffellaufs, Dauerlaufs, Weit- und Hochsprungs, Kugelstoßens und Schlagwurfs
- Didaktische Erörterung des Spielprinzips in der Leichtathletik
- Ausgewählte relevante Wettkampfbestimmungen
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Die Prüfungsnote für den Praxisteil ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der 4 Teilnoten.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Alternativtechniken als didaktische Notwendigkeit
- Theorie und Didaktik der Rotationswürfe
- Theorie und Didaktik des Stabspringens
- Vielfalt der Flugphasengestaltung
- Theorie und Didaktik des Walkings/Gehens und Joggings/Dauerlaufs
- Spiel- und Mannschaftsprinzip in der Leichtathletik
Note |
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Männer |
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Frauen |
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Erste Staatsprüfung - Spezialfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Leistungsstruktur ausgewählter Disziplinen
- Allgemeine und spezielle Vielseitigkeit als Prinzip leichathletischen Kinder- und Jugendtrainings
- Ziel, Inhalt und Aufgaben des Grundlagentrainings in der Leichtathletik
Note |
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Männer |
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Frauen |
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Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Physikalische und biomechanische Grundlagen des Schwimmens (Hydrostatik, -dynamik)
- Physiologische Veränderungen durch die Wasserimmersion, Präventive Wirkungen durch Bewegungen im Wasser
- Technik der Sportschwimmarten
- Didaktik des Schwimmunterrichts, Methodische Reihungen, Lernschrittfolgen, Sinngebung des Schwimmsports
- Aspekte des Anfängerschwimmens
- Wassergewöhnung
- Trendsport Aquafitness
Kraulschwimmen (min:s)
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Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie:
Erste Staatsprüfung - Spezialfach -
280 Punkte 1 210 Punkte 2 160 Punkte 3 120 Punkte 4 100 Punkte 5
Theorie:
1800 Punkte |
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1500 Punkte |
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1250 Punkte |
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1050 Punkte |
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900 Punkte |
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Ausbildung wird vom DSV (Sachsen-Anhalt) als Bestandteil der Trainerlizenz
anerkannt.
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
- Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
- Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
- Zur Technikausbildung im Sportspiel Basketball
- Zur Taktikausbildung im Sportspiel Basketball
- Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Basketball
1. Spielfertigkeiten
Note |
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Treffer/Männer |
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Treffer/Frauen |
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Die Ausführung (Übereinstimmung mit der Technik) wird
mit Punkten bewertet. Von zwei Versuchen wird der bessere gewertet (max.
14 Punkte).
Note |
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Punkte |
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2. Spielleistungen
Beide Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet. Aus
den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Spielregelkenntnisse
Schriftlicher Kenntnisnachweis
4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
Bewertet wird die technische Ausführung in Punkten. Von zwei
Versuchen wird der bessere gewertet (max. 20 Punkte).
Note |
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Punkte |
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Note |
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Treffer |
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Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
Die drei Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
1. Spielfertigkeiten7. FußballBewertet werden die Ausführungsgüte der vier Wurftechniken und die erreichten Treffer. Die Gesamtnote dieser Komplexübung entspricht dem Durchschnitt der fünf Teilnoten, dabei darf keine Note 6 enthalten sein.
- Spielhandlungsfolgen
Folgende Techniken sind im vorgegebenen Ablauf unter Einhaltung eines Zeitlimits zu demonstrieren:Zeitlimit: Männer 1:50 Min.; Frauen 2:00 Min.
- Haken-, Unterhand-, Überkopf- und Sprungwurf
- Zweikontaktrhythmus nach Pass und Dribbling
- Dribbling mit Handwechsel
Note 1 2 3 4 5 6 Treffer 12 - 11 10 - 9 8 - 7 6 - 5 4 bis 3
- Positionswurf/Angriffsrebound
Der Werrfer sucht sich einen beliebigen Startpunkt, dabei soll ein Fuß auf der Abwurflinie stehen. Verläßt der Ball beim ersten Wurf die Hand, beginnt die Zeitnahme. Nach erfolgreichem Positionswurfversuch dribbelt er zu einen neuen Wurfabschnitt und wirft erneut. Nach einem Fehlwurf erhält er eine Reboundchance, wenn er den Ball innerhalb des Wurfsektors unter Kontrolle bringen konnte und dazu kein Dribbling benötigt (Pivotieren und Sprung zum Korb erlaubt). Bewertet wird die Effektivität des Positionswurfes und der Reboundhandlungen unter Zeitdruck (1 Minute). Für Positionswurftreffer gibt zwei Punkte, für einen regelgerechten Reboundtreffer gibt es einen Punkt.
Der bessere der beiden Punktwerte aus 2 Versuchen geht in die Wertung ein.
Note 1 2 3 4 5 6 Punkte ab 11 10 - 9 8 - 6 5 4 bis 3 Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
Bewertet wird die Ausführungsgüte der gruppentaktischen Angriffshandlungen bei halbaktiven Gegenspielern.
- Spiel 2 gegen 2 auf einen Korb
a) Demonstration von gruppentaktischen Angriffsverfahren bei halbaktiver Abwehr- Freilaufen nach Pass (give and go)
- Direkter Block und Lösen (pick and roll)
- Abstreifen mit und ohne Ball am stehenden Mitspieler
b) Freies Spiel
Spielbeobachtung zur Einschätzung des situativen Verhaltens im Angriff und in der Verteidigung.- Spiel 5 gegen 5 auf zwei Körbe
Spielbeobachtung zur Einschätzung der Spielfähigkeit unter Wettspielbedingungen.
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet. Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Zwischenprüfung
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
- Jonglierübung
Der Ball muss mit dem Fuß vom Boden aufgenommen werden. Die vorgegebenen Körperteile sind mehrmals hintereinaner zu berühren. Drei Jonglierversuche sind möglich, wobei der beste bewertet wird.
Bewertung:
ab 50 Ballkontakte = Note 1 ab 40 Ballkontakte = Note 2 ab 30 Ballkontakte = Note 3 ab 20 Ballkontakte = Note 4 unter 20 Ballkontakte = Note 5 - Dribbelparcoure
Auf einer Spielfläche von ca. 20x10 Meter sind verschiedene Hindernisse, Anspielwände und Tore aufgebaut, die aus dem Dribbling mit fußballspezifischen Fertigkeiten zu umspielen bzw. zu nutzen sind. Für diese Demonstration stehen 2 Minuten zur Verfügung und der beste von 2 Versuchen wird gewertet.
Bewertung: Die Qualität der Ausführung bezüglich technischer Richtigkeit, dynamischen Ablauf und situationsangepasster Anwendung wird mit den Noten von 1 bis 5 eingeschätzt.
- Torschussübung
Von 5 verschiedenen Positionen sind 6 Torschüsse (ruhender und geführter Ball) in der vorgegebenen Stoßart auf entsprechende Torhälften auszuführen. Von 2 zu absolvierenden Durchgängen wird der beste gewert.
Bewertung: Mit 2 Punkten wird die richtige Ausführung und abgestuft die fehlerhafte oder falsche Ausführung mit 1 oder 0 Punkten bewertet.
12 - 10 Punkte = Note 1 9 - 8 Punkte = Note 2 7 - 6 Punkte = Note 3 5 - 4 Punkte = Note 4 unter 4 Punkte = Note 5 - Komplexübung
In einem festgelegten angriffsorientierten Spielzug sind verschiedenen fußballspezifische Bewegungsaufgaben zu realisieren. Von den 3, unter relativem Zeitdruck zu absolvierenden Durchgängen werden die beiden besten bewertet. Die richtige Ausführung der technischen Elemente (z.B. Ballannahme, Slalomdribbling, Doppelpaß, Finte, Torschuss) wird mit 1 oder 2 Punkten, die mangelhafte (falsche) mit 0 Punkten eingeschätzt.
Bewertung:
12 - 10 Punkte = Note 1 9 - 8 Punkte = Note 2 7 - 6 Punkte = Note 3 5 - 4 Punkte = Note 4 unter 4 Punkte = Note 5 Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
Beide Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet. Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
- Spiel 3 gegen 3
Spiel 3 gegen 3 auf 2 Tore auf einer Spielfläche von 40x20 Meter. Es wird ohne festenTorwart gespielt, das heißt, in der Verteidigung übernimmt ein beliebiger Spieler die Torwartfunktion. Das Konterspiel bzw. das Überzahlspiel soll von der Anwendung gruppentaktischer Verfahren gekennzeichnet sein. Es erfolgt die Beurteilung des Repertoires und der Effektivität individueller und gruppentaktischer Angriffs- und Abwehrleistungen.- Spiel 7 gegen 7
Kleinfeldspiel mit Wettkampfcharakter auf einem halben Fußballfeld. Mitspielender Torwart und Feldspieler im 2:2:2 oder 3:3 Spielsystem. Effektives Lösen positionsspezifischer Aufgabenstellungen im Angriff und in der Abwehr. Es erfolgt die Beurteilung des spielgerechten Verhaltens in Angriff und Abwehr unter Wettspielbedingungen.
3. Spielregelkenntnisse
Schriftlicher Kenntnisnachweis
4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
- Torschussübung
Von 3 Positionen in Strafraumnähe sind 6 Torschüsse (nach Doppelpass, Slalomdribbling, Finte) abzugeben. Bei 3 möglichen Durchgängen wird der beste gewertet.
Mit 2 Punkten wird die richtige Ausführung und abgestuft die fehlerhafte oder falsche Ausführung mit 1 oder 0 Punkten bewertet.
12 - 10 Punkte = Note 1 9 - 8 Punkte = Note 2 7 - 6 Punkte = Note 3 5 Punkte = Note 4 4 Punkte = Note 5 unter 4 Punkte = Note 6 - Komplexübung
In einem festgelegten angriffsorientierten Spielzug sind fußballspezifische Bewegungsaufgaben zu realisieren.
Von den 3, unter relativem Zeitdruck zu absolvierenden Durchgängen, wird der beste gewertet.
Die richtige Ausführung der technischen Elemente (Doppelpass, Erlaufen eines Steilpasses, Rückpass, Flanke) wird mit 3, 2 oder 1 Punkten, die mangelhafte (falsche) mit 0 Punkten eingeschätzt.Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
12 - 10 Punkte = Note 1 9 - 8 Punkte = Note 2 7 - 6 Punkte = Note 3 5 Punkte = Note 4 4 Punkte = Note 5 unter 4 Punkte = Note 6 2. Spielleistungen
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet. Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
- Spiel 4 gegen 3 auf 1 Tor
In einer markierten Zone vor dem Strafraum ist durch die Überzahlsituation der Angriffsspieler ein Doppelpass in Richtung Tor zu spielen. Die erfolgreiche Annahme des Balles gestattet den Torschuss bzw. das Zuspiel bei Behinderung durch einen Abwehrspieler. Es werden 6 - 10 Angriffsversuche ausgespielt.
Das richtige technisch-taktische Lösen der Spielsituationen wird qualitativ eingeschätzt.- Spiel 7 gegen 7 (11 gegen 11)
Kleinfeldspiel (Großfeldspiel) mit Wettkampfcharakter im Spielsystem 1:2:2:2 (1:1:3:3:3) oder 1:3:3 (1:4:3:3).
Effektives Lösen positionsspezifischer Aufgabenstellungen beim Zusammenspiel im Angriff und in der Verteidigung. Es erfolgt die Beurteilung des erfolgreichen spielgerechten Verhaltens in Angriff und Verteidigung.
3. GesamtnoteErste Staatsprüfung - Spezialfach -
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
12 - 10 Punkte | = Note 1 |
9 - 8 Punkte | = Note 2 |
7 - 6 Punkte | = Note 3 |
5 Punkte | = Note 4 |
4 Punkte | = Note 5 |
unter 4 Punkte | = Note 6 |
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote8. Handball
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Zwischenprüfung
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
ab 9 Punkte | = Note 1 |
ab 7 Punkte | = Note 2 |
ab 5 Punkte | = Note 3 |
4 Punkte | = Note 4 |
bis 3 Punkte | = Note 5 |
Für jede der aufgeführten Handlungsfolgen können zwei Punkte vergeben werden. Bei kleineren Unzulänglichkeiten gibt es einen Punkt. Regelfehler machen den gesamten Versuch ungültig. Bei den Torwürfen ist ein markiertes äußeres Tordrittel zu treffen. Die Punktsumme wird gebildet, wenn diese Vorgabe mindestens bei einem Torwurf erreicht wird.
Bewertung:2. Spielleistungen
ab 9 Punkte = Note 1 ab 7 Punkte = Note 2 ab 5 Punkte = Note 3 4 Punkte = Note 4 bis 3 Punkte = Note 5 Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
In beiden Spielen wird eingeschätzt, wie die Spieler zur Verwirklichung des Spielgedankens beitragen und die taktischen Orientierungen umsetzen können.
- Spiel 3 gegen 3 auf ein Tor mit Torhüter
- Spiel 7 gegen 7
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet. Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. SpielregelkenntnisseErste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Schriftlicher Kenntnisnachweis4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
ab 17 Punkte | = Note 1 |
ab 14 Punkte | = Note 2 |
ab 10 Punkte | = Note 3 |
9 Punkte | = Note 4 |
8 Punkte | = Note 5 |
bis 7 Punkte | = Note 6 |
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Note 1 |
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Note 2 |
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Note 3 |
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Note 4 |
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Note 5 |
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Note 6 |
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2. Spielleistungen
3. GesamtnoteErste Staatsprüfung - Spezialfach -
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
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Note 1 |
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Note 2 |
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Note 3 |
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Note 4 |
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Note 5 |
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Note 6 |
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Note 1 |
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Note 2 |
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Note 3 |
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Note 4 |
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Note 5 |
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Note 6 |
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2. Spielleistungen
Die drei Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Zwischenprüfung
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Spielregelkenntnisse
Schriftlicher Kenntnisnachweis
4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
ab 22 Punkte | = Note 1 |
ab 20 Punkte | = Note 2 |
ab 17 Punkte | = Note 3 |
ab 14 Punkte | = Note 4 |
ab 12 Punkte | = Note 5 |
bis 11 Punkte | = Note 6 |
9 Punkte | = Note 1 |
8 Punkte | = Note 2 |
7 Punkte | = Note 3 |
6 Punkte | = Note 4 |
5 Punkte | = Note 5 |
4 Punkte | = Note 6 |
ab 17 Punkte | = Note 1 |
ab 15 Punkte | = Note 2 |
ab 13 Punkte | = Note 3 |
ab 11 Punkte | = Note 4 |
ab 9 Punkte | = Note 5 |
unter Punkte | = Note 6 |
2 Punkte | - technisch richtig, gültig, scharf |
1 Punkt | - gültig, mit Fehlern |
0 Punkte | - ungültig, fehlerhaft |
Bewertung:
ab 17 Punkte | = Note 1 |
ab 15 Punkte | = Note 2 |
ab 13 Punkte | = Note 3 |
ab 11 Punkte | = Note 4 |
ab 9 Punkte | = Note 5 |
unter 9 Punkte | = Note 6 |
2. Spielleistungen
Bewertet wird in beiden Spielen die Fähigkeit des Einzelspielers,
mit seinen Spielhandlungen, in Kooperation mit den Mitspielern, das Gegnerverhalten
beachtend, effektiv zur Verwirklichung des Spielgedankens beizutragen und
dabei taktische Verhaltensrichtlinien richtig umzusetzen.
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet. Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
ab 22 Punkte | = Note 1 |
ab 20 Punkte | = Note 2 |
ab 17 Punkte | = Note 3 |
ab 14 Punkte | = Note 4 |
ab 12 Punkte | = Note 5 |
bis 11 Punkte | = Note 6 |
9 Punkte | = Note 1 |
8 Punkte | = Note 2 |
7 Punkte | = Note 3 |
6 Punkte | = Note 4 |
5 Punkte | = Note 5 |
bis 4 Punkte | = Note 6 |
ab 17 Punkte | = Note 1 |
ab 15 Punkte | = Note 2 |
ab 13 Punkte | = Note 3 |
ab 11 Punkte | = Note 4 |
ab 10 Punkte | = Note 5 |
unter 10 Punkte | = Note 6 |
ab 28 Punkte | = Note 1 |
ab 25 Punkte | = Note 2 |
ab 22 Punkte | = Note 3 |
ab 19 Punkte | = Note 4 |
ab 17 Punkte | = Note 5 |
unter 17 Punkte | = Note 6 |
Jeder Spieler agiert fünfmal auf jeder Position. Bewertet (Note
1 bis 6) wird die Anwendung der Spielfertigkeiten und Umsetzung taktischer
Orientierungen.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistung
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
Aus den Teilnoten wird eine Note für die Spielfertigkeiten
errechnet.
2. Spielleistungen
Aus den Teilnoten wird eine Note für die Spielleistung errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für die Spielfertigkeiten und der Spielleistung
wird das arithmetische Mittel gebildet.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach
Theorie:
1. Spielfertigkeiten
Treffen des richtigen Feldes | 2 Punkte |
Treffen des übrigen Feldes | 1 Punkt |
Treffen außerhalb des Feldes | 0 Punkte |
40 - 36 Punkte | = Note 1 |
35 - 31 Punkte | = Note 2 |
30 - 25 Punkte | = Note 3 |
24 - 21 Punkte | = Note 4 |
20 - 18 Punkte | = Note 5 |
17 u.w. Punkte | = Note 6 |
Treffen des richtigen Feldes | 2 Punkte |
Treffen des übrigen Feldes | 1 Punkt |
Treffen außerhalb des Feldes | 0 Punkte |
40 - 36 Punkte | = Note 1 |
35 - 31 Punkte | = Note 2 |
30 - 25 Punkte | = Note 3 |
24 - 21 Punkte | = Note 4 |
20 - 18 Punkte | = Note 5 |
17 u.w. Punkte | = Note 6 |
Treffen des richtigen Feldes mit entsprechender Schärfe |
2 Punkte
|
Treffen des anderen Feldes (Smash) bzw. schwacher Schlag |
1 Punkt
|
Treffen außerhalb des Feldes bzw. Doppelfehler (Service) |
0 Punkte
|
40 - 36 Punkte | = Note 1 |
35 - 31 Punkte | = Note 2 |
30 - 25 Punkte | = Note 3 |
24 - 21 Punkte | = Note 4 |
20 - 18 Punkte | = Note 5 |
17 u.w. Punkte | = Note 6 |
Aus den Teilnoten wird eine Note für die Spielfertigkeiten errechnet.
2. Spielleistungen
32 - 29 Punkte | = Note 1 |
28 - 25 Punkte | = Note 2 |
24 - 20 Punkte | = Note 3 |
19 - 16 Punkte | = Note 4 |
15 - 13 Punkte | = Note 5 |
12 u.w. Punkte | = Note 6 |
3. Gesamtnote
Aus den Noten für die Spielfertigkeiten und für die Spielleistung
wird das arithmetische Mittel gebildet.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach - (Kleinfeldvariante)
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Unihockey in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Unihockey
1. Spielfertigkeiten
Von jeweils zwei Versuchen wird der bessere gewertet (max. 16 Punkte).
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Punkte | ab 15 | 14 - 13 | 12 - 11 | 10 - 9 | 8 | bis 6 |
Penaltyschießen: Bewertet wird Zahl der Treffer bei fünf
Versuchen.
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Punkte | ab 4 | 3 | 2 | 1,5 | 1 | 0,5 |
Aus den 2 Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
3. Spielregelkenntnisse
Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten, Spielleistung und der Spielleitung
(einschließlich Theorieteil) wird das arithmetische Mittel gebildet
und eine Note errechnet.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Skilauf gestern und heute
- Fragen der Materialentwicklung (Ski, Schuh, Bindung, Zubehör)
- Entwicklung der Skilehrmethoden bzw. -wege
- Der deutsche Skilehrplan (Grundschule, Spezialschule, methodische Grundsätze)
- Das Carven – mehr als ein Trend, Materialanforderungen, Lehrweise, Steuerformen, biomechanische Grundsätze, Verhaltensregeln u.a.
- Skilauf und Umweltfragen
- Skilauf und Gesundheit einschließlich Fragen der 1. Hilfe
- alpine Gefahren, Verhalten im Hochgebirge, Lawinenkunde
- Organisation und Durchführung von Schulskikursen, Fragen des soziales Lernens im Schulskikurs
Die Bewertung richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der festgelegten
Kriterien. Es werden folgende Notendefinitionen zugrunde gelegt:
sehr gut (1) | eine den Anforderungen in besonderem Maß entsprechende Leistung |
gut (2) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung |
befriedigend (3) | ein den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung |
ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
mangelhaft (5) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind und in absehbarer Zeit behoben werden können |
ungenügend (6) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die notwendigen Grundkenntnisse und Fertigkeiten sehr lückenhaft sind |
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:Zu erreichende Gesamtpunktzahl: 104 Punkte
- Boots- und Gerätekunde
- Geschichte der Sportart Rudern
- Technik des Skullens und des Riemenruderns
- Lehren und Lernen des Ruderns im Anfängerbereich, in anderen Zielbereichen und Zielgruppen
- Rahmenbedingungen für den Rudersport
Note 1: 104 - 100 Punkte Note 2: 99 - 86 Punkte Note 3: 85 - 68 Punkte Note 4: 67 - 55 Punkte Note 5: 54 - 50 Punkte Note 6: weniger als 50 Punkte
Die Gesamtnote für die Praxisprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die einzelnen Teile der Prüfung.
Wertungskriterien:
Note 1: | Die Übung entspricht in besonderem Maße den o.g. Beurteilungskriterien |
Note 2: | Die Übung entspricht voll den o.g. Kriterien |
Note 3: | Die Übung entspricht im Allgemeinen den o.g. Kriterien |
Note 4: | Die Übung entspricht im Großen und Ganzen den o.g. Kriterien |
Note 5: | Die Übung entspricht nur teilweise den o.g. Kriterien |
Note 6: | Die Übung entspricht nicht mehr den o.g. Kriterien |
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach
Theorie:
Die Bewertung richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der festgelegten
Kriterien.
Es werden folgende Notendefinitionen zugrunde gelegt:
sehr gut (1) | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung |
gut (2) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung |
befriedigend (3) | eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung |
ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht |
mangelhaft (5) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und in absehbarer Zeit behoben werden könnten |
ungenügend (6) | = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse sehr lückenhaft sind |
Bei der Zuordnung der Prüfungsleistungen zu den Notenstufen ist auch der Grad der qualitativen Erfüllung der Bewertungskriterien zu berücksichtigen.
Praxis:
Erste Staatsprüfung – Vertiefungsfach
Theorie:
Die Bewertung richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der festgelegten
Kriterien.
Es werden folgende Notendefinitionen zugrunde gelegt:
sehr gut (1) | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung |
gut (2) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung |
befriedigend (3) | eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung |
ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht |
mangelhaft (5) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und in absehbarer Zeit behoben werden könnten |
ungenügend (6) | = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse sehr lückenhaft sind |
Bei der Zuordnung der Prüfungsleistungen zu den Notenstufen ist auch der Grad der qualitativen Erfüllung der Bewertungskriterien zu berücksichtigen.
Praxis:
Bewertungskriterium:
In Abhängigkeit von Streckenlänge, Höhendifferenz, Schwierigkeit
und Entfernung der OL-Posten werden Leistungswerte prozentual für
die einzelnen Notenbereiche abgestuft. Richtwert: 10 min / 1 km entsprechen
100%.