Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 9 vom 27. August 2002, S. 1


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Studienordnung für den Studiengang Sport - Lehramt an Gymnasien - am Institut für Sportwissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 17.04.2000

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt und des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 03. April 2001 (GVBl. LSA S. 141) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für den Studiengang Sport – Lehramt an Gymnasien – des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.

§ 1
Geltungsbereich

(1)  Grundlagen
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488 ff) unter Berücksichtigung der Verordnung zur Änderung dieser Verordnung vom 29.12.1999 (GVBL. LSA 2000 S. 2)  Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums für das Lehramt an Gymnasien im Unterrichtsfach Sport an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(2)  Fächerkombinationen
Das Studium im Unterrichtsfach Sport ist in der Regel mit allen Unterrichtsfächern des Gymnasiums kombinierbar. Das Nähere regelt die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt.

§ 2
Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit beträgt 9 Semester.

§ 3
Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt in der Regel zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters.

§ 4
Studienvoraussetzungen und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

Für die Zulassung wird in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität.
Darüber hinaus muss eine sportpraktische Eignungsprüfung bestanden werden.

§ 5
Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen

Studienleistungen und Studienzeiten aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen können auf Antrag anerkannt werden. Dies geschieht auf der Grundlage der Verordnung über Erste Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt in Absprache mit dem Landesprüfungsamt. Über die Anrechenbarkeit einzelner Studienleistungen im Grundstudium entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter bzw. eine von ihm beauftragte Mitarbeiterin.

§ 6
Studienziele

(1) Das Studium ist darauf gerichtet, Lehrerinnen und Lehrer auszubilden, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener Erfahrungen in der Lage sind, den Schulsport inhaltlich auszugestalten und besonders den Fachunterricht zu erteilen. Dazu eignen sich die Studierenden im Studium fachliches und didaktisches Wissen und Können an.

(2) Durch die Lehrveranstaltungen im Grundstudium werden vorrangig die theoretischen Grundlagen der Sportwissenschaft vermittelt und erste Erfahrungen bei der Gestaltung von Unterrichtsprozessen und der selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit erworben. Daneben wird der Demonstrationsfähigkeit und der didaktisch-methodischen Befähigung in ausgewählten Sportarten besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

(3) Im Hauptstudium sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, als Lehrerinnen und Lehrer vorrangig folgende Aufgaben zu erfüllen:

§ 7
Studieninhalte

Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium.

(1) Im Grundstudium werden sportwissenschaftliche Grundlagen und fachdidaktische Kenntnisse sowie grundlegende praktisch-methodische Fähigkeiten und Fertigkeiten angeeignet.

Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.

Die Lehrveranstaltungen umfassen folgende Fachgebiete:

  1. Grundlagen der Sportwissenschaft

  2. Einführung in das Studium der Sportwissenschaft, Sportgeschichte, Sportpsychologie, Sportsoziologie, Allgemeine Trainingswissenschaft, Sportbiomechanik, Sportmotorik, Sportmedizin, Sportpädagogik/Sportdidaktik;
  3. Theorie und Praxis der Sportarten und weiterer Bewegungsaktivitäten
  4. Die Studierenden entscheiden sich für
  5. Schulpraktische Übungen;
  6. Fachpraktikum I („Lehren - Lernen - Belasten“);
  7. Exkursionen in zwei Sportarten der Gruppe C.
In der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Grundstudiums kann bereits das Schulpraktikum I absolviert werden.

(2) Im Hauptstudium werden sportwissenschaftliche und didaktische Kenntnisse sowie grundlegende praktisch-methodische Fähigkeiten und Fertigkeiten vervollkommnet und vertieft.

Die Studierenden entscheiden sich für drei Vertiefungssportarten aus der Sportartengruppe A sowie für jeweils eine Vertiefungssportart aus den Gruppen B und  C. Außerdem ist eine Spezialisierungssportart aus den Gruppen A oder B auszuwählen. (Die Wahl einer Spezialisierungssportart aus Gruppe C ist nur nach Anfrage möglich!) Verbindlich ist auch die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Kleine Spiele.

Weitere obligatorische Inhalte des Hauptstudiums sind Forschungsmethoden und Statistik in der Sportwissenschaft, während die Lehrveranstaltungen in der Sportmedizin und in der Sportpädagogik/Sportdidaktik weitergeführt werden. Außerdem belegen die Studierenden wahlweise-obligatorisch drei Hauptseminare aus den folgenden vier Lehrgebietsgruppen:

(3) In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 5. und 6. und/oder dem 6. und 7.  Semester wird das Fachpraktikum II („Bewegungswerkstatt„) absolviert. Die Schulpraktika I und II werden in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Grundstudiums oder im Hauptstudium absolviert.

§ 8
Aufbau des Studiums, Studienumfang

Die Gesamtzahl von 68 Semesterwochenstunden (SWS) ist wie folgt gegliedert:
 
 
Pflichtbereich
Wahlpflichtbereich
Grundstudium  
 
Vorlesungen
6
3,5
Proseminare
6
3,5 
methodisch-praktische Übungen
-
20
schulpraktische Übungen
2
-
Fachpraktikum I
("Lehren - Lernen - Belasten")
1
-
     
Hauptstudium    
Vorlesungen
2,5
1
Proseminare
2,5
1
Hauptseminare
-
6
methodisch-praktische Übungen
1
11
Fachpraktikum II
("Bewegungswerkstatt")
1
-
insgesamt
22 +
46 = 68

§ 9
Arten der Lehrveranstaltungen

(1) Die Lehrveranstaltungen finden als Vorlesungen, Proseminare und Hauptseminare statt. In gemischten Lehrformen werden „Theorie, Didaktik und Praxis der Sportarten“ (während des Grundstudiums) sowie „Ausgewählte Probleme der Theorie, Methodik und Praxis der Sportarten“ (wahlweise-obligatorisch vertiefende Ausbildung) wie auch „Spezielle Theorie und Methodik der Sportart“ ( wahlweise-obligatorisch spezialisierende Ausbildung) vermittelt. In diesen Fällen werden Formen der Vorlesung und des Seminars sowie des methodisch-praktischen  Übens (m.p.Ü.) eingesetzt. Schulmethodisches Üben stellt eine weitere spezifische Lehrform dar.

(2) Die Vorlesung (V) ist die Hauptveranstaltung der akademischen Lehre, in der über die Wissensvermittlung hinaus besonders die umfassende Sicht auf den Lehrgegenstand und die Befähigung zur selbstständigen Auseinandersetzung mit Fachproblemen gefördert und angeregt wird.

(3) Das Proseminar (PS) dient der allgemeinen Einführung, Ergänzung und Vertiefung sowie der Überprüfung, in welchem Maße Anliegen und Inhalte einer Vorlesung aufgenommen und verarbeitet worden sind.

(4) Das Hauptseminar (HS) geht in seinem Anspruch wesentlich weiter und fordert von dem Teilnehmer die selbstständige Bearbeitung anspruchsvoller wissenschaftlicher Arbeiten. Die spezielle Theorie und Didaktik der Sportarten wird in Verbindung von Vorlesung und Seminar als Mischform akademischer Lehre vermittelt.

(5) Die Fachpraktika ergänzen in festgelegten Kombinationen von Wissenschaftsdisziplinen in Kursform die Theorieausbildung; sie öffnen den Blick des Teilnehmers für den komplexen Charakter der Sportwissenschaft und führen zu vertiefter Erkenntnis vom Wesen sportlicher Bewegung und ihrer Wirkung auf den Sport treibenden Menschen.

(6) In den methodisch-praktischen Übungen (m.p.Ü.) erfolgt die sportpraktische Ausbildung mit dem Ziel der technischen, taktischen und didaktischen Beherrschung der Sportarten.
Lehrgänge und Exkursionen sind Intensivformen dieser Ausbildung.

(7) In den schulpraktischen Übungen (s.p.Ü.) und in den Schulpraktika werden durch Hospitationen und Lehrversuche mit Planung, Durchführung und Auswertung von Sportunterricht erste pädagogische, besonders didaktische Erfahrungen gesammelt, die zugleich zum Verständnis der Studieninhalte und zur Motivation für das Studium beitragen.

§ 10
Gliederung des Grundstudiums, Lehrangebot

Die einzelnen Semesterwochenstunden (SWS) der Pflicht- (P) und Wahlpflichtveranstaltungen (WP) verteilen sich im Grundstudium wie folgt:
 
Lehrgebiet
SWS
Lehrform
Einführung in das Studium der Sportwissenschaft
1
1 V/PS
 
P
Sportgeschichte
1
1 V/PS
 
P
Sportsoziologie
1
1 V/PS
 
P
Sportpsychologie
1
1 V/PS
 
P
Sportgeschichte oder Sportsoziologie oder Sportpsychologie
1
1 V/PS
 
WP
         
Allgemeine Trainingswissenschaft
1
1 V/PS
 
P
Sportbiomechanik
1
1 V/PS
 
P
Sportmotorik
1
1 V/PS
 
P
Allgemeine Trainingswissenschaft oder Sportbiomechanik oder Sportmotorik
1
1 V/PS
 
WP
         
Sportmedizin
2
2 V/PS
 
P
         
Sportpädagogik/Sportdidaktik
5
3 V/PS
2 s.p.Ü.
P
         
Fachpraktikum I
("Lehren - Lernen - Belasten")
1
   
P
         
Sportarten/Bewegungsaktivitäten        
Gruppe A
12
(4 x 3)
   
WP
Spezielle Didaktik der Sportarten  
4 V/PS (4 x 1)
   
methodisch-praktische Übungen    
8 (4 x 2) m.p.Ü.
 
         
Gruppe B
6
   
WP
Spezielle Didaktik der Sportarten  
1 V/PS
   
methodisch-praktische Übungen    
5 m.p.Ü.
 
         
Gruppe C
7
   
WP
Spezielle Didaktik der Sportarten        
methodisch-praktische Übungen    
7 m.p.Ü.
 

§ 11
Abschluss des Grundstudiums, Zwischenprüfung

Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Diese erfolgt in der Regel nach dem 4. Semester und ist Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums.
Die Durchführung dieser Prüfung regelt die gültige Zwischenprüfungsordnung  für die Lehramtsstudiengänge  an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den für das Grundstudium vorgesehenen Lehrgebieten der Wissenschaftsdisziplinen und Sportarten. Neben diesen Studienbescheinigungen sind  drei  Leistungsnachweise gemäß § 14, 1. - 3. erforderlich. In der Sportart und der Wissenschaftsdisziplin, in denen eine Fachprüfung abgelegt wird, werden Nachweise nicht verlangt.

(2) Inhaltliche Anforderungen

a) Aus den Wissenschaftsdisziplinen

ist von den Studierenden eine auszuwählen, in der sie sich zur Zwischenprüfung melden.

b) Aus den Sportartengruppen A und B ist  eine Sportart für die Zwischenprüfung in Theorie und Praxis auszuwählen.

(3) Art und Dauer der Prüfungen
Die Prüfung im Wahlfach der unter 2 a) genannten Wissenschaftsdisziplinen wird schriftlich (60 Minuten)  durchgeführt.
Die Prüfung in der Sportart ist in zwei Teilprüfungen (Theorie und Praxis)  durchzuführen.
Für den theoretischen Teil ist eine 20-minütige mündliche Prüfung vorgesehen.
Die Prüfungsanforderungen sind dem Anhang zu  entnehmen.

§ 12
Gliederung des Hauptstudiums, Lehrangebot

Die einzelnen Semesterwochenstunden (SWS) der Pflicht- (P) und Wahlpflichtveranstaltungen (WP) verteilen sich im Hauptstudium wie folgt:
 
Lehrgebiet
SWS
Lehrform
Forschungsmethoden in der Sportwissenschaft
2
2 V/PS
 
P
Statistik
1
1 V/PS
 
P
Sportmedizin
1
1 V/PS
 
P
         
Sportpädagogik/Sportdidaktik
1
1 V/PS
 
P
         
Theoriefelder der Sportwissenschaft 2
6
6 HS (3 x 2)
 
WP
         
Fachpraktikum II
("Bewegungswerkstatt")
1
   
P
         
Sportarten/Bewegungsaktivitäten        
Gruppe A
 
 
 
 
Vertiefung
6
 
6 m.p.Ü.
(3 x 2)
 WP
         
Gruppe B
 
   
 
Vertiefung
2
 
2 m.p.Ü.
WP
         
Gruppe C
 
   
 
Vertiefung
2
1 V/PS 
1 m.p.Ü.
WP
     
 
 
Gruppe A oder B        
Spezialisierung
3
1 V/PS
2 m.p.Ü.
WP
         
Kleine Spiele
1
 
1 m.p.Ü.
P



2 Die Studierenden belegen wahlweise-obligatorisch drei Hauptseminare aus den vier folgenden Gruppen:
    Gruppe 1 = Sportpädagogik oder Sportpsychologie,
    Gruppe 2 = Sportgeschichte oder Sportsoziologie,
    Gruppe 3 = Allgemeine Trainingswissenschaft oder Sportmedizin,
    Gruppe 4 = Sportbiomechanik oder Sportmotorik.
§ 13
Abschluss des Hauptstudiums, Erste Staatsprüfung

Das Hauptstudium endet im 9. Fachsemester mit der Ersten Staatsprüfung.
Die Durchführung dieser Prüfung regelt die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt vom 19.06.1992, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung dieser Verordnung vom 29.12.1999.
Die Prüfung besteht aus der Wissenschaftlichen Hausarbeit3, der Arbeit unter Aufsicht, der mündlichen Prüfung in der Fachwissenschaft und in der Fachdidaktik sowie der praktisch- methodischen Prüfung.

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen des Ersten Staatsexamens ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den für das Hauptstudium vorgesehenen Lehrgebieten der Wissenschaftsdisziplinen und Sportarten gemäß § 14 Buchst. a - c.

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

(3)  Durchführung der Prüfung, Prüfungsteile
  1. Schriftliche Prüfung

  2. Es wird eine Arbeit unter Aufsicht geschrieben, bei der der Prüfling genau ein Thema / eine Aufgabe aus den Bereichen der Gruppe I oder genau ein Thema / eine Aufgabe aus den Bereichen der Gruppe II wählt.
    Gruppe I: Sportgeschichte, Sportpädagogik, Sportpsychologie, Sportsoziologie.
    Gruppe II: Allgemeine Trainingswissenschaft, Sportbiomechanik, Sportmedizin, Sportmotorik.
    (Bearbeitungszeit: 4 Stunden).
  3. Mündliche Prüfung
    1. Fachwissenschaft

    2. Wählt der Prüfling innerhalb der Arbeit unter Aufsicht ein Thema aus der Gruppe I, wird er schwerpunktmäßig in  Gruppe II geprüft und umgekehrt.
      (Prüfungsdauer: 60 min).
    3. Fachdidaktik

    4. (Prüfungsdauer: 30 min).
  4. Praktisch-methodische Prüfung

  5. Die praktisch-methodische Prüfung besteht aus Teilprüfungen zu Theorie und Praxis in
    1. zwei Sportarten, in denen eine vertiefte praktisch-methodische Ausbildung erfolgte,
    2. einer spezialisierten Sportart, die nicht gleichzeitig eine vertiefte Prüfungssportart ist.
    Die praktisch-methodische Prüfung findet studienbegleitend als sportpraktische und mündliche oder schriftliche Prüfung in den gewählten Sportarten statt. Die mündliche Prüfung kann als Komplexprüfung (45 Minuten) oder in drei Teilprüfungen (je 20 Minuten)  durchgeführt werden, die schriftliche wird als Komplexprüfung (180 Minuten) durchgeführt.
    Die Ergebnisse der sportpraktischen und mündlichen bzw. schriftlichen Prüfung werden in jeder Sportart durch das arithmetische Mittel der Einzelzensuren zu jeweils einer Zensur zusammengefasst. Aus diesen drei Zensuren wird das Gesamtergebnis der praktisch-methodischen Prüfung durch das arithmetische Mittel bestimmt.
    Die Anforderungen in der sportpraktischen Prüfung sind dem Anhang zu entnehmen.

    3 Hinweise zur wissenschaftlichen Hausarbeit sind den allgemeinen Vorschriften der o. g. Prüfungsverordnung zu entnehmen.
§ 14
Leistungsnachweise und Erbringungsformen

Die unter § 13 Abs. 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung sind wie folgt gegliedert:

a) Leistungsnachweise

Grundstudium:

  1. ein Leistungsnachweis zur Fachdidaktik,
  2. ein Leistungsnachweis zur Sportgeschichte oder Sportpädagogik oder Sport-psychologie oder Sportsoziologie,
  3. ein Leistungsnachweis zur Allgemeinen Trainingswissenschaft oder Sportbiomechanik oder Sportmedizin oder Sportmotorik.
Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung entsprechend den unter § 11 genannten Anforderungen.

Hauptstudium:

  1. ein Leistungsnachweis zu Forschungsmethoden in der Sportwissenschaft,
  2. drei Leistungsnachweise wahlweise aus den vier folgenden Lehrgebietsgruppen:

  3. 1.  Gruppe = Allgemeine Trainingswissenschaft oder Sportmedizin,
    2.  Gruppe = Sportbiomechanik oder Sportmotorik,
    3.  Gruppe = Sportgeschichte oder Sportsoziologie,
    4.  Gruppe = Sportpädagogik oder Sportpsychologie.
  4. ein Leistungsnachweis zur fachdidaktischen Theorie des Schulsports sowie Nachweis der schulpraktischen Übungen.


b)  Studiennachweise

  1. ein Nachweis über ein Fachpraktikum zu Problemen des Lehrens, Lernens und Belastens im Sport,
  2. Nachweise über die praktisch-methodische Ausbildung:
    1. Grundausbildung in den für die Schule relevanten Sportarten gemäß § 7, Buchst. b,
    2. vertiefte Ausbildung in drei der Sportarten: Gerätturnen, Gymnastik/Tanz, Leichtathletik, Judo, Schwimmen,
    3. vertiefte Ausbildung in einem Sportspiel: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball,
    4. vertiefte Ausbildung in einer weiteren Sportart außer den bisher genannten,
    5. spezialisierte Ausbildung in einer der unter a) und b) genannten Sportarten,
    6. Ausbildung in einer weiteren Sportart bzw. Bewegungsaktivität außer den bisher genannten,
    7. Kleine Spiele,
    8. Exkursionen in zwei Sportarten (z. B. Skilauf, Touristik/Orientierungslauf, Wasserfahrsport u.a.),
  3. Nachweis über die erforderlichen Schulpraktika.


c)  Weitere Nachweise

  1. Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze (DLRG/DRK),
  2. Erste Hilfe-Kurs.
§ 15
Studienberatung

(1) Eine Beratung in allgemeinen Studienangelegenheiten erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Die Allgemeine Studienberatung sollte insbesondere

in Anspruch genommen werden.

(2)  Die studienbegleitende Fachberatung im Studium der Lehrämter ist Aufgabe der beteiligten Institute der Fachbereiche. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und/oder durch speziell eingesetzte Studienberater. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studienganges. Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Fachberatung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen:

(3)  Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Ersten Staatsprüfung ist das Landesprüfungsamt für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt zuständig.

§ 16
Nachteilsausgleich

Macht der Prüfling für die Erbringung von Prüfungsleistungen außerhalb der Ersten Staatsprüfung glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der  Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form abzulegen, so wird dem Prüfling gestattet, die Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für die Studienleistungen.
Bezüglich der Ersten Staatsprüfung wird auf die Regelung in der LPVO verwiesen.

§ 17
Übergangsbestimmungen

Übergangsregelungen ergeben sich aus § 66 a LPVO und werden durch Aushang veröffentlicht.

§ 18
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt zum 01.10.2000 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther- Universität Halle–Wittenberg veröffentlicht.

Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft vom 17.04.2000 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 14.11.2001 und der Bestätigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.05.2002.

Halle (Saale), 19. Juni 2002
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 13.05.2002 bestätigt. 



1 Diese Lehrveranstaltungen können im Semester wöchentlich oder in der vorlesungsfreien Zeit in Kursform durchgeführt werden.


 
 

Anlage
Prüfungsanforderungen in den Sportarten für die Zwischenprüfung und für die Erste Staatsprüfung
(Vertiefungsfach und Spezialfach)


  1. Gerätturnen
  2. Gymnastik/Tanz
  3. Judo
  4. Leichtathletik
  5. Schwimmsport
  6. Basketball
  7. Fußball
  8. Handball
  9. Volleyball
  10. Badminton
  11. Tennis
  12. Unihockey
  13. Skilauf
  14. Rudern
  15. Touristik
  16. Orientierungslauf


1. Gerätturnen

Zwischenprüfung

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis:
Männer:
Die Bewertung erfolgt nach Punkten (Maximalpunktzahl pro Gerät 10,0).
 
Note
Punkte
Durchschnitt
Gesamtpunktzahl
 
von
bis
   
1
9,0
10,0
9,0
36,00 - 40,00
2
8,3
8,95
8,3
33,20 - 35,95
3
7,5
8,25
7,5
30,00 - 33,15
4
6,8
7,45
6,8
27,20 - 29,95
5
0,0
5,95
 
00,00 - 27,15
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis:
Männer: Frauen:
Eine spezielle Anforderung pro Gerät

Die Bewertung erfolgt  nach Punkten (Maximalpunktzahl pro Gerät 10,0).

 
Note
Punkte
Durchschnitt
Gesamtpunktzahl
Gesamtpunktzahl
 
von
bis
 
Männer
Frauen
1
9,0
10,0
9,0
54,00 - 60,00
36,00 - 40,00
2
8,3
8,95
8,3
49,80 - 53,95
33,20 - 35,95
3
7,5
8,25
7,5
45,00 - 49,75
30,00 - 33,15
4
7,1
7,45
7,1
42,60 - 44,95
28,40 - 29,95
5
6,7
7,05
6,7 
40,20 - 42,55
26,80 - 28,35
6
0,0
6,65
 
00,00 - 40,15
00,00 - 26,75
Erste Staatsprüfung - Spezialfach -

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis:
Männer: Frauen:
Pro Gerät 3 Wahlpflichtelemente

Die Bewertung erfolgt nach Punkten (Maximalpunktzahl pro Gerät 10,0).
 
Note
Punkte
Durchschnitt
Gesamtpunktzahl
Gesamtpunktzahl
 
von
bis
 
Männer
Frauen
1
9,0
10,0
9,0
54,00 - 60,00
36,00 - 40,00
2
8,3
8,95
8,3
49,80 - 53,95
33,20 - 35,95
3
7,5
8,25
7,5
45,00 - 49,75
30,00 - 33,15
4
7,1
7,45
7,1
42,60 - 44,95
28,40 - 29,95
5
6,7
7,05
6,7 
40,20 - 42,55
26,80 - 28,35
6
0,0
6,65
 
00,00 - 40,15
00,00 - 26,75

2. Gymnastik/Tanz

Zwischenprüfung

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
  1. Bildungspotenzen der Gymnastik / Sportartspezifische Fähigkeiten  und Fertigkeiten
  2.  Strukturelle Systematik der Basis- und Handgerättechniken (Seil, Ball, Reifen)
  3. Methodische Erarbeitung  ausgewählter Kombinationstechniken
  4. Prinzipien zur Gestaltung von Kompositionen
  5. Notation  von Gruppenkompositionen
 Praxis:
    1. Gestaltung und Demonstration eines Tanzes (Rock´n Roll ) auf der Grundlage vorgegebener Pflichtelemente und Gestaltungsanforderungen mit selbstgewählter Musik.

    2. Dauer: 3:00 Min.
      Der Tanz kann mit einem oder mehreren Partnern gestaltet sein.
      Konzeption zum  Tanz:
      Notation  des takt- und zählzeitgebundenen Bewegungsverlaufs und der Choreographie.
    3. Komposition mit einem Handgerät oder Material bei Beachtung vorgegebener Pflichtelemente mit selbstgewählter Musik  und räumlicher Gestaltung.

    4. Dauer: 1:00 Min.
Mindestanforderungen für die Zensurenbereiche  1 – 5
 
Noten
Punktzahl
Technikqualität
(Körpertechnik, Gerättechnik)
Gestaltungsqualität
(Bewegungskombination, Raum, Musik, Ausdrucksfähigkeit)
Leistungsbeschreibung
1
sehr gut
19 - 20
10
10
Die Leistung entspricht in besonderem Maße den Anforderungen. Fehlerfreier Vortrag mit hoher Ausdrucksfähigkeit, ausgezeichnete Gestaltung.
2
gut
16 - 18
9
9
Die Leistung entspricht den Kriterien. Kleine Mängel beeinträchtigen den Gesamteindruck unwesentlich.
3
befriedigend
13 - 15
8
7
Die Leistung entspricht im wesentlichen den Anforderungen, Abweichungen von den Zielqualitäten sind feststellbar.
4
ausreichend
10 - 12
6
6
Die Komposition wird in der Grobform dargeboten. Es treten mehrere Fehler auf.
5
nicht ausreichend
0 - 9
5
4
Die Leistung entspricht nicht den Bewertungskriterien. Grobe Mängel werden sichtbar und lassen auf eine unzureichende Vorbereitung schließen.

Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach  -

Theorie

Schriftlicher Beleg zu einem tanzhistorischen, tanztechnischen oder choreographischen Thema nach Wahl.
Praxis
  1. Gestaltung und Demonstration eines Tanzes (entsprechend dem jeweiligen Ausbildungsinhalt)

  2. zur Demonstration von Basistechniken.
    Material und Kostüm kann zur Stützung der ästhetischen Wirkung eingesetzt werden.
    Die Qualität der Tanztechnik, der Gestaltung und der Interpretation der Musik müssen den Anforderungen des Vertiefungsfachs entsprechen.
    Dauer: 1:30 Min.
    Der Tanz kann als Einzel-,Paar- oder Gruppentanz ausgeführt werden.
    Konzeption: Notation des Tanzes.
  3. Gestaltung und Demonstration einer Gruppenkomposition mit Reifen und / oder Ball auf der Grundlage vorgegebener Pflichtelemente und Gestaltungsanforderungen mit selbstgewählter Musik.

  4. Konzeption zum Exerciseprogramm.
    Dauer: 2:00 – 2:30 Min.
    Gruppenstärke: 2 – 6 Studenten.
Mindestanforderungen für die Zensurenbereiche 1 –  5
 
Noten
Punktzahl
Technikqualität
(Körpertechnik, Gerättechnik)
Gestaltungsqualität
(Bewegungskombination, Raum, Musik, Ausdrucksfähigkeit)
Leistungsbeschreibung
1
sehr gut
23 - 24
12
12
Die Leistung entspricht in besonderem Maße den Anforderungen. Fehlerfreier Vortrag mit hoher Ausdrucksfähigkeit.
2
gut
20 - 22
11
11
Die Leistung entspricht den Kriterien. Kleine Mängel beeinträchtigen den Gesamteindruck unwesentlich.
3
befriedigend
17 - 19
10
9
Die Leistung entspricht im wesentlichen den Anforderungen. Abweichungen von den Zielqualitäten sind feststellbar.
4
ausreichend
14 - 16
8
8
Die Komposition wird in der Grobform dargeboten. Es treten mehrere Fehler auf.
5
mangelhaft
12 - 13
7
6
Die Grobform ist erkennbar. Die Komposition wird in der Gesamtheit vorgetragen, ist aber durch zahlreiche Fehler sehr beeinträchtigt.

Erste  Staatsprüfung - Spezialfach  -

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
  1. Kennzeichnung der Leistungsstruktur der Rhythmischen Sportgymnastikund strukturelle Beziehungen ausgewählter Leistungsfaktoren
  2. Planung und Gestaltung des gymnastischen Trainingsprozesses (Makro-, Meso-, Mikrozyklen)
  3. Trainingsmethodische Entwicklung ausgewählter Leistungsfaktoren (Kombinationstechniken,Stabilität,Ausdrucksfähigkeit)
  4. Gestaltungsprozess gymnastischer Bewegungskompositionen
  5. Bedeutung musikalischer Formungselemente im choreographischen Prozess

  6. Kriterien zur Musikauswahl für den Prozess der Leistungsentwicklung
Praxis:
  1. Gestaltung und Demonstration einer Komposition mit selbstzuwählenden Handgeräten, entsprechend den Spezialfachanforderungen an die Qualität der Technik, an die Gestaltung sowie die Auswahl und Interpretation der gewählten Musik.

  2. Dauer: 1:00  - 1:30  Min. bei Einzelübung
                2:30  - 3:00  Min. bei Paar – oder Gruppenübung
    Konzeption zur Gruppenkomposition: Notation des takt- und zählzeitgebundenen Bewegungsverlaufes und der  Choreographie.
  3. Gestaltung und Demonstration einer Komposition zum Qualitätsnachweis von Basistechniken  auf der Grundlage von Pflichtelementen mit selbstgewählter Musik.

  4. Dauer: 1:00 – 1:30 Min.
  5. Belegarbeit über die trainingsmethodische Aufgabe während der Spezialausbildung.
Mindestanforderungen für die Zensurenbereiche 1 – 5  siehe  Vertiefungsfach.

3. Judo

Zwischenprüfung

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis:
Die praktische Leistungsüberprüfung orientiert sich an den Inhalten der DJB-Prüfungsordnung zum 8./7. Kyu (Gelbgurt)
  1. Falltechnik:

  2. Fallen vorwärts links und rechs
    Fallen rückwärts
    Fallen seitwärts links und rechts
  3. Wurftechnik:

  4. Seoi-otoshi
    Tai-otoshi
    Sasae-tsuri-komi-ashi
    Tsuri-komi-goshi
    Ippon-seoi-nage
    O-soto-gari gegen O-soto-gari
    Hiza-guruma gegen Hiza-guruma
    Nidan-ko-soto-gake gegen Seoi-nage
    Zum Pflichtprogramm müssen zusätzlich eine Technik aus einer weiteren Bewegungsvorgabe und eine Eindrehtechnik beidseitig demonstriert werden.
    Tori sagt die Wurftechnik dem Prüfer an oder reicht sein Wurfprogramm vorher schriftlich ein.
  5. Bodentechnik:

  6. Kata-juji-jime
    Okuri-eri-jime
    Hadaka-jime
    Ude-garami
    Ude-hishigi-juji-gatame
    Kesa-garami
    Giaku-juji
    Tori sagt die Bodentechnik dem Prüfer an oder reicht sein Bodenprogramm vorher schriftlich ein.
Bewertung:
Die Teilleistungen werden qualitativ (Ausführungsgüte) mit Noten von 1 bis 5 bewertet und anschließend arithmetisch gemittelt zu einer Praxisnote zusammengefasst.

Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach –

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis:
Die praktische Leistungsüberprüfung orientiert sich an den Inhalten der DJB-Prüfungsordnung zum 6./5. Kyu (Orangegurt)
  1. 1. Falltechnik:

  2. Fallen vorwärts links und rechts mit Aufstehen / über ein Hindernis
    Fallen rückwärts über einen Partner/Bank
    Fallen seitwärts am Partner
  3. Wurftechnik:

  4. Harai-goshi
    Ko-soto-gake
    Okuri-ashi-barai
    O-uchi-barai
    Ko-uchi-barai
    Ippon-seoi-nage
    O-soto-gari
    Hiza-guruma
    Zum Pflichtprogramm müssen ein Ashi- und ein Koshi-waza beidseitig demonstriert werden.
    Tori sagt die Wurftechnik dem Prüfer an oder reicht sein Wurfprogramm vorher schriftlich ein.
  5. Bodentechnik:

  6. Juji-gatame gegen die Bankposition
    Ude-gatame aus einem Haltegriff
    Befreiung aus der Beinklammer
    Angriff aus der Rückenlage mit Juji-gatame
    Angriff aus der Rückenlage mit Ude-garami
    Tori sagt die Bodentechnik dem Prüfer an oder reicht sein Bodenprogramm vorher schriftlich ein.
Bewertung:
Die Teilleistungen werden qualitativ (Ausführungsgüte) mit Noten von 1 bis 6 bewertet und anschließend arithmetisch gemittelt zu einer Praxisnote zusammengefaßt.

Erste Staatsprüfung - Spezialfach –

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis:
Die praktische Leistungsüberprüfung orientiert sich an den Inhalten der DJB-Prüfungsordnung zum 4./3. Kyu (Grüngurt)
  1. 1. Falltechnik:

  2. Fallen vorwärts links und rechts mit Aufstehen/über ein Hindernis
    Fallen rückwärts über einen Partner/Bank
    Fallen seitwärts am Partner
  3. Wurftechnik:

  4. Ko-uchi-maki-komi
    Tomoe-nage
    Yoko-tomoe-nage
    Okuri-ashi-barai
    Uchi-mata
    Tani-otoshi
    Yoko-otoshi
    Hane-goshi
    Alle Techniken des Pflichtprogramm müssen  beidseitig demonstriert werden.
    Tori sagt die Wurftechnik dem Prüfer an oder reicht sein Wurfprogramm vorher schriftlich ein.
  5. Bodentechnik:

  6. 5 Angriffe aus mindestens 3 verschiedenen Ausgangspositionen
    2 Verkettungen von Halten und Hebeln
    Befreiung aus der Beinklammer
    Angriff aus der Rückenlage mit Juji-gatame
    Angriff aus der Rückenlage mit Ude-garami
    Ude-gatame/Ashi-gatame in Rückenlage
    Waki-gatame aus Bankposition
    Tori sagt die Bodentechnik dem Prüfer an oder reicht sein Bodenprogramm vorher schriftlich ein.
Bewertung:
Die Teilleistungen werden qualitativ (Ausführungsgüte) mit Noten von 1 bis 6 bewertet und anschließend arithmetisch gemittelt zu einer Praxisnote zusammengefasst.

4. Leichtathletik

Zwischenprüfung

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis:
 
Note
100m
Hochsprung
Kugelstoß
Speerwurf
 
M
F
M
F
M
F
M
F
         
7,25 kg
4 kg
800 g
600 g
1
11,5
13,0
1,68
1,47
11,00
9,50
46,00
33,00
2
12,2
13,7
1,60
1,36
10,00
8,70
40,00
30,00
3
12,6
14,5
1,50
1,26
9,20
7,90
33,50
26,00
4
13,4
15,3
1,40
1,18
8,60
7,00
27,00
21,00

Die Prüfungsnote für den Praxisteil ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der 4 Teilnoten.

Erste Staatsprüfung  - Vertiefungsfach –

Theorie:

Praxis:
Sechskampf  (100 m, Weitsprung, Kugelstoß, Hochsprung, Speerwurf, 800 m / 1500 m)
Note
1
2
3
4
5
Männer
3100
2800
2550
2300
2050
Frauen
2750
2500
2200
1900
1700

Erste Staatsprüfung  - Spezialfach -

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis:
Note
1
2
3
4
5
Männer
5200
4800
4400
4000
3600
Frauen
3600
3200
2800
2450
1950

5. Schwimmsport

Zwischenprüfung

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
Praxis: Wertungstabelle der Zwischenprüfung im Fach Schwimmen (100 m Zeitschwimmen)

Kraulschwimmen (min:s)
 
Note
männlich
weiblich
1
bis 1:20.0
bis 1:28.0
2
1:20.1 - 1:26.0
1:28.1 - 1:33.0
3
1:26.1 - 1:34.0
1:33.1 - 1:42.0
4
1:34.1 - 1:40.0
1:42.1 - 1:46.0
5
1:40.1 - 1:43.0
1:46.1 - 1:51.0
6
über 1:43.0
über 1:51.0

Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -

Theorie:

Voraussetzungen
Praxis: Erste  Staatsprüfung - Spezialfach  -

Theorie:

Praxis: Ausbildung wird vom DSV (Sachsen-Anhalt) als Bestandteil der Trainerlizenz anerkannt.

6. Basketball

Zwischenprüfung

Theorie:

Inhaltliche Schwerpunkte
  1. Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
  2. Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
  3. Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
  4. Zur Technikausbildung im Sportspiel Basketball
  5. Zur Taktikausbildung im Sportspiel Basketball
  6. Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Basketball
Praxis:
1. Spielfertigkeiten
2. Spielleistungen
  • Spiel 3 gegen 3

  • Spielbeobachtung zur Einschätzung des individuellen und gruppentaktischen Angriffs- und Abwehrverhaltens.
  • Spiel 5 gegen 5

  • Spielbeobachtung zur Einschätzung des mannschaftstaktischen Angriffs- und Abwehrverhaltens.
    Beide Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet. Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.

    3. Spielregelkenntnisse
    Schriftlicher Kenntnisnachweis

    4. Gesamtnote
    Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.

    Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach –

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Basketball in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    5. Wettkampfsysteme im Sportspiel Basketball
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    2. Spielleistungen
    Erste Staatsprüfung - Spezialfach –

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Basketball in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Belastungsgestaltung im Training
    5. Leistungserfassung im Training und Wettspiel
    6. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    7. Wettkampfsysteme im Sportspiel Basketball
    8. Talentsuche und Förderung
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    2. Spielleistungen
  • Spiel 2 gegen 2 auf einen Korb

  • a) Demonstration von gruppentaktischen Angriffsverfahren bei halbaktiver Abwehr Bewertet wird die Ausführungsgüte der gruppentaktischen Angriffshandlungen bei halbaktiven Gegenspielern.

    b) Freies Spiel
    Spielbeobachtung zur Einschätzung des situativen Verhaltens im Angriff und in der Verteidigung.

    7. Fußball

    Zwischenprüfung

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
    2. Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
    3. Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
    4. Zur Technikausbildung im Sportspiel Fußball
    5. Zur Taktikausbildung im Sportspiel Fußball
    6. Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Fußball
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    2. Spielleistungen
     
    Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach –

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Fußball in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    5. Wettkampfsysteme im Sportspiel Fußball
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    Erste Staatsprüfung - Spezialfach –

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Fußball in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Belastungsgestaltung im Training
    5. Leistungserfassung imTraining und Wettspiel
    6. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    7. Wettkampfsysteme im Sportspiel Fußball
    8. Talentsuche und Förderung
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten


    8. Handball

    Zwischenprüfung

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
    2. Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
    3. Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
    4. Zur Technikausbildung im Sportspiel Handball
    5. Zur Taktikausbildung im Sportspiel Handball
    6. Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Handball
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach –

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Handball in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    5. Wettkampfsysteme im Sportspiel Handball
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    3. Gesamtnote
    Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
    Erste Staatsprüfung - Spezialfach –

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Handball in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Belastungsgestaltung im Training
    5. Leistungserfassung im Training und Wettspiel
    6. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    7. Wettkampfsysteme im Sportspiel Handball
    8. Talentsuche und Förderung
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    9. Volleyball

    Zwischenprüfung

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
    2. Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
    3. Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
    4. Zur Technikausbildung im Sportspiel Volleyball
    5. Zur Taktikausbildung im Sportspiel Volleyball
    6. Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Volleyball
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach –

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Volleyball in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    5. Wettkampfsysteme im Sportspiel Volleyball
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    Erste Staatsprüfung - Spezialfach –

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Volleyball in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Belastungsgestaltung im Training
    5. Leistungserfassung imTraining und Wettspiel
    6. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    7. Wettkampfsysteme im Sportspiel Volleyball
    8. Talentsuche und Förderung
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
  • Aufgabe

  • Zwölf Aufgaben von oben, davon vier Sprungaufgaben, abwechselnd in markierte Spielfeldbereiche.
    Studentinnen: Spielfeldhälfte, Studenten: Spielfelddrittel.
    Treffer: 2 Punkte; Gültige Aufgabe: 1 Punkt
    Bewertung:
     
    ab 22 Punkte = Note 1
    ab 20 Punkte = Note 2
    ab 17 Punkte = Note 3
    ab 14 Punkte = Note 4
    ab 12 Punkte = Note 5
    bis 11 Punkte = Note 6
    10. Badminton

    Erste Staatsprüfung – Vertiefungsfach

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Struktur des Badmintonspiels im Kontext der Rückschlagspiele
    2. Spieltechnische Fertigkeiten und ihre Vermittlung
    3. Spieltaktische Fähigkeiten und ihre Umsetzung im Spiel
    4. Entwicklung sportartspezifischer Koordination und Kondition
    5. Lernkontrolle und Leistungsbewertung
    6. Wettkampfsysteme und Turnierausrichtung
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
  • Aufschlag hoch-weit / kurz

  • Anforderungen: Bewertung:
    Die technisch richtige Demonstration und das quantitative Treffen der Zielfelder werden mit Noten von 1-6 eingeschätzt.
    11. Tennis

    Erste Staatsprüfung – Vertiefungsfach

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Struktur des Tennisspiels im Kontext der Rückschlagspiele
    2. Taktisch-technische Grundlagen des Tennisspiels
    3. Spieltechnische Fertigkeiten und ihre Vermittlung
    4. Grundsätze der Spieltaktik und ihre Umsetzung im Wettspiel
    5. Entwicklung sportartspezifischer Koordination und Kondition
    6. Wettkampfsysteme und Turnierausrichtung
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten


    12. Unihockey

    Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach - (Kleinfeldvariante)

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    1. Unihockey in Schule und Verein
    2. Zum langfristigen Leistungsaufbau
    3. Zur Periodisierung und Trainingsplanung
    4. Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
    5. Wettkampfsysteme im Sportspiel Unihockey
    Praxis:
    1. Spielfertigkeiten
    13. Skilauf

    Erste Staatsprüfung   - Vertiefungsfach -

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte
    Praxis: 14. Rudern

    Erste Staatsprüfung  -  Vertiefungsfach

    Theorie:

    Inhaltliche Schwerpunkte Zu erreichende Gesamtpunktzahl: 104 Punkte
     
    Note 1: 104 - 100 Punkte
    Note 2: 99 -   86 Punkte
    Note 3: 85 -   68 Punkte
    Note 4: 67 -   55 Punkte
    Note 5: 54 -   50 Punkte
    Note 6: weniger als 50 Punkte
    Praxis:
    Die Gesamtnote für die Praxisprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die einzelnen Teile der Prüfung.
  • Teilnahme an Vorbereitung und Durchführung einer Lehrruderwanderfahrt (Planung und Vorbereitung einer Tagestour, Leitung einer Tagesetappe als Fahrtenleiter)
  • Demonstration der Technik des Skullens im D1 (möglichst Plaste- oder Renn-Skiff ) entsprechend dem technischen Leitbild des Skullens (Grobform), vorwärts und rückwärts.
  • Demonstration der Manöver:

  • Stoppen aus der Vorwärtsfahrt,
    Wenden über beide Seiten,
    An- und Ablegen.
  • Demonstration der Technik des Skullens im D1 oder D2 unter wettkampfnahen Bedingungen  (Wettfahrt über 500 m).
  • Wertungskriterien:
     
    Note 1: Die Übung entspricht in besonderem Maße den  o.g. Beurteilungskriterien.
    Note 2: Die Übung entspricht voll den o.g. Kriterien.
    Note 3: Die Übung entspricht im Allgemeinen den o.g. Kriterien.
    Note 4: Die Übung entspricht im Großen und Ganzen den o.g. Kriterien.
    Note 5: Die Übung entspricht nur teilweise den o.g. Kriterien.
    Note 6: Die Übung entspricht nicht mehr den o.g. Kriterien.
    15. Touristik

    Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach

    Theorie:


    Praxis:


    16. Orientierungslauf

    Erste Staatsprüfung – Vertiefungsfach

    Theorie:

    Praxis: