MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 9 vom 27. August 2002, S. 1
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt und des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 03. April 2001 (GVBl. LSA S. 141) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für den Studiengang Sport – Lehramt an Gymnasien – des Fachbereiches Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
(1) Grundlagen
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung
über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land
Sachsen-Anhalt vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488 ff) unter Berücksichtigung
der Verordnung zur Änderung dieser Verordnung vom 29.12.1999 (GVBL.
LSA 2000 S. 2) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums für das
Lehramt an Gymnasien im Unterrichtsfach Sport an der Martin-Luther-Universität
Halle–Wittenberg.
(2) Fächerkombinationen
Das Studium im Unterrichtsfach Sport ist in der Regel mit allen Unterrichtsfächern
des Gymnasiums kombinierbar. Das Nähere regelt die Verordnung über
die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt.
§ 2
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit beträgt 9 Semester.
§ 3
Studienbeginn
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt in der Regel zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters.
§ 4
Studienvoraussetzungen und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
Für die Zulassung wird in der Regel die allgemeine oder fachgebundene
Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere
regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität.
Darüber hinaus muss eine sportpraktische Eignungsprüfung
bestanden werden.
§ 5
Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen
Studienleistungen und Studienzeiten aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen können auf Antrag anerkannt werden. Dies geschieht auf der Grundlage der Verordnung über Erste Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt in Absprache mit dem Landesprüfungsamt. Über die Anrechenbarkeit einzelner Studienleistungen im Grundstudium entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter bzw. eine von ihm beauftragte Mitarbeiterin.
§ 6
Studienziele
(1) Das Studium ist darauf gerichtet, Lehrerinnen und Lehrer auszubilden, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener Erfahrungen in der Lage sind, den Schulsport inhaltlich auszugestalten und besonders den Fachunterricht zu erteilen. Dazu eignen sich die Studierenden im Studium fachliches und didaktisches Wissen und Können an.
(2) Durch die Lehrveranstaltungen im Grundstudium werden vorrangig die theoretischen Grundlagen der Sportwissenschaft vermittelt und erste Erfahrungen bei der Gestaltung von Unterrichtsprozessen und der selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit erworben. Daneben wird der Demonstrationsfähigkeit und der didaktisch-methodischen Befähigung in ausgewählten Sportarten besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
(3) Im Hauptstudium sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, als Lehrerinnen und Lehrer vorrangig folgende Aufgaben zu erfüllen:
Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium.
(1) Im Grundstudium werden sportwissenschaftliche Grundlagen und fachdidaktische Kenntnisse sowie grundlegende praktisch-methodische Fähigkeiten und Fertigkeiten angeeignet.
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.
Die Lehrveranstaltungen umfassen folgende Fachgebiete:
(2) Im Hauptstudium werden sportwissenschaftliche und didaktische Kenntnisse sowie grundlegende praktisch-methodische Fähigkeiten und Fertigkeiten vervollkommnet und vertieft.
Die Studierenden entscheiden sich für drei Vertiefungssportarten aus der Sportartengruppe A sowie für jeweils eine Vertiefungssportart aus den Gruppen B und C. Außerdem ist eine Spezialisierungssportart aus den Gruppen A oder B auszuwählen. (Die Wahl einer Spezialisierungssportart aus Gruppe C ist nur nach Anfrage möglich!) Verbindlich ist auch die Teilnahme an der Lehrveranstaltung Kleine Spiele.
Weitere obligatorische Inhalte des Hauptstudiums sind Forschungsmethoden und Statistik in der Sportwissenschaft, während die Lehrveranstaltungen in der Sportmedizin und in der Sportpädagogik/Sportdidaktik weitergeführt werden. Außerdem belegen die Studierenden wahlweise-obligatorisch drei Hauptseminare aus den folgenden vier Lehrgebietsgruppen:
§ 8
Aufbau des Studiums, Studienumfang
Die Gesamtzahl von 68 Semesterwochenstunden (SWS) ist wie folgt gegliedert:
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Grundstudium |
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Vorlesungen |
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Proseminare |
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methodisch-praktische Übungen |
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schulpraktische Übungen |
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Fachpraktikum I
("Lehren - Lernen - Belasten") |
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Hauptstudium | ||
Vorlesungen |
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Proseminare |
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Hauptseminare |
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methodisch-praktische Übungen |
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Fachpraktikum II
("Bewegungswerkstatt") |
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insgesamt |
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§ 9
Arten der Lehrveranstaltungen
(1) Die Lehrveranstaltungen finden als Vorlesungen, Proseminare und Hauptseminare statt. In gemischten Lehrformen werden „Theorie, Didaktik und Praxis der Sportarten“ (während des Grundstudiums) sowie „Ausgewählte Probleme der Theorie, Methodik und Praxis der Sportarten“ (wahlweise-obligatorisch vertiefende Ausbildung) wie auch „Spezielle Theorie und Methodik der Sportart“ ( wahlweise-obligatorisch spezialisierende Ausbildung) vermittelt. In diesen Fällen werden Formen der Vorlesung und des Seminars sowie des methodisch-praktischen Übens (m.p.Ü.) eingesetzt. Schulmethodisches Üben stellt eine weitere spezifische Lehrform dar.
(2) Die Vorlesung (V) ist die Hauptveranstaltung der akademischen Lehre, in der über die Wissensvermittlung hinaus besonders die umfassende Sicht auf den Lehrgegenstand und die Befähigung zur selbstständigen Auseinandersetzung mit Fachproblemen gefördert und angeregt wird.
(3) Das Proseminar (PS) dient der allgemeinen Einführung, Ergänzung und Vertiefung sowie der Überprüfung, in welchem Maße Anliegen und Inhalte einer Vorlesung aufgenommen und verarbeitet worden sind.
(4) Das Hauptseminar (HS) geht in seinem Anspruch wesentlich weiter und fordert von dem Teilnehmer die selbstständige Bearbeitung anspruchsvoller wissenschaftlicher Arbeiten. Die spezielle Theorie und Didaktik der Sportarten wird in Verbindung von Vorlesung und Seminar als Mischform akademischer Lehre vermittelt.
(5) Die Fachpraktika ergänzen in festgelegten Kombinationen von Wissenschaftsdisziplinen in Kursform die Theorieausbildung; sie öffnen den Blick des Teilnehmers für den komplexen Charakter der Sportwissenschaft und führen zu vertiefter Erkenntnis vom Wesen sportlicher Bewegung und ihrer Wirkung auf den Sport treibenden Menschen.
(6) In den methodisch-praktischen Übungen (m.p.Ü.) erfolgt
die sportpraktische Ausbildung mit dem Ziel der technischen, taktischen
und didaktischen Beherrschung der Sportarten.
Lehrgänge und Exkursionen sind Intensivformen dieser Ausbildung.
(7) In den schulpraktischen Übungen (s.p.Ü.) und in den Schulpraktika werden durch Hospitationen und Lehrversuche mit Planung, Durchführung und Auswertung von Sportunterricht erste pädagogische, besonders didaktische Erfahrungen gesammelt, die zugleich zum Verständnis der Studieninhalte und zur Motivation für das Studium beitragen.
§ 10
Gliederung des Grundstudiums, Lehrangebot
Die einzelnen Semesterwochenstunden (SWS) der Pflicht- (P) und Wahlpflichtveranstaltungen
(WP) verteilen sich im Grundstudium wie folgt:
Lehrgebiet |
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Einführung in das Studium der Sportwissenschaft |
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Sportgeschichte |
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Sportsoziologie |
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Sportpsychologie |
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Sportgeschichte oder Sportsoziologie oder Sportpsychologie |
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Allgemeine Trainingswissenschaft |
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Sportbiomechanik |
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Sportmotorik |
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Allgemeine Trainingswissenschaft oder Sportbiomechanik oder Sportmotorik |
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Sportmedizin |
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Sportpädagogik/Sportdidaktik |
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Fachpraktikum I
("Lehren - Lernen - Belasten") |
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Sportarten/Bewegungsaktivitäten | ||||
Gruppe A |
(4 x 3) |
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Spezielle Didaktik der Sportarten |
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methodisch-praktische Übungen |
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Gruppe B |
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Spezielle Didaktik der Sportarten |
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methodisch-praktische Übungen |
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Gruppe C |
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Spezielle Didaktik der Sportarten | ||||
methodisch-praktische Übungen |
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§ 11
Abschluss des Grundstudiums, Zwischenprüfung
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Diese
erfolgt in der Regel nach dem 4. Semester und ist Voraussetzung für
die Aufnahme des Hauptstudiums.
Die Durchführung dieser Prüfung regelt die gültige Zwischenprüfungsordnung
für die Lehramtsstudiengänge an der Martin-Luther-Universität
Halle–Wittenberg.
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den für das Grundstudium
vorgesehenen Lehrgebieten der Wissenschaftsdisziplinen und Sportarten.
Neben diesen Studienbescheinigungen sind drei Leistungsnachweise
gemäß § 14, 1. - 3. erforderlich. In der Sportart und der
Wissenschaftsdisziplin, in denen eine Fachprüfung abgelegt wird, werden
Nachweise nicht verlangt.
(2) Inhaltliche Anforderungen
a) Aus den Wissenschaftsdisziplinen
b) Aus den Sportartengruppen A und B ist eine Sportart für die Zwischenprüfung in Theorie und Praxis auszuwählen.
(3) Art und Dauer der Prüfungen
Die Prüfung im Wahlfach der unter 2 a) genannten Wissenschaftsdisziplinen
wird schriftlich (60 Minuten) durchgeführt.
Die Prüfung in der Sportart ist in zwei Teilprüfungen (Theorie
und Praxis) durchzuführen.
Für den theoretischen Teil ist eine 20-minütige mündliche
Prüfung vorgesehen.
Die Prüfungsanforderungen sind dem Anhang zu entnehmen.
§ 12
Gliederung des Hauptstudiums, Lehrangebot
Die einzelnen Semesterwochenstunden (SWS) der Pflicht- (P) und Wahlpflichtveranstaltungen
(WP) verteilen sich im Hauptstudium wie folgt:
Lehrgebiet |
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Forschungsmethoden in der Sportwissenschaft |
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Statistik |
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Sportmedizin |
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Sportpädagogik/Sportdidaktik |
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Theoriefelder der Sportwissenschaft 2 |
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Fachpraktikum II
("Bewegungswerkstatt") |
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Sportarten/Bewegungsaktivitäten | ||||
Gruppe A |
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Vertiefung |
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(3 x 2) |
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Gruppe B |
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Vertiefung |
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Gruppe C |
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Vertiefung |
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Gruppe A oder B | ||||
Spezialisierung |
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Kleine Spiele |
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Das Hauptstudium endet im 9. Fachsemester mit der Ersten Staatsprüfung.
Die Durchführung dieser Prüfung regelt die Verordnung über
die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt
vom 19.06.1992, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung
dieser Verordnung vom 29.12.1999.
Die Prüfung besteht aus der Wissenschaftlichen Hausarbeit3,
der Arbeit unter Aufsicht, der mündlichen Prüfung in der Fachwissenschaft
und in der Fachdidaktik sowie der praktisch- methodischen Prüfung.
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen des Ersten
Staatsexamens ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
den für das Hauptstudium vorgesehenen Lehrgebieten der Wissenschaftsdisziplinen
und Sportarten gemäß § 14 Buchst. a - c.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Die unter § 13 Abs. 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung sind wie folgt gegliedert:
a) Leistungsnachweise
Grundstudium:
Hauptstudium:
b) Studiennachweise
c) Weitere Nachweise
(1) Eine Beratung in allgemeinen Studienangelegenheiten erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Die Allgemeine Studienberatung sollte insbesondere
(2) Die studienbegleitende Fachberatung im Studium der Lehrämter ist Aufgabe der beteiligten Institute der Fachbereiche. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und/oder durch speziell eingesetzte Studienberater. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studienganges. Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Fachberatung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen:
§ 16
Nachteilsausgleich
Macht der Prüfling für die Erbringung von Prüfungsleistungen
außerhalb der Ersten Staatsprüfung glaubhaft, dass er wegen
länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung
nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise
in der vorgeschriebenen Form abzulegen, so wird dem Prüfling gestattet,
die Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit
oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen.
Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes
gilt für die Studienleistungen.
Bezüglich der Ersten Staatsprüfung wird auf die Regelung
in der LPVO verwiesen.
§ 17
Übergangsbestimmungen
Übergangsregelungen ergeben sich aus § 66 a LPVO und werden durch Aushang veröffentlicht.
§ 18
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt zum 01.10.2000 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther- Universität Halle–Wittenberg veröffentlicht.
Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft vom 17.04.2000 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 14.11.2001 und der Bestätigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.05.2002.
Halle (Saale), 19. Juni 2002
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 13.05.2002 bestätigt.
Anlage
Prüfungsanforderungen in den Sportarten für die Zwischenprüfung
und für die Erste Staatsprüfung
(Vertiefungsfach und Spezialfach)
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Gerätturnen eine Grundsportart
- Bildungs-und Erziehungsaspekte des Gerätturnens
- Die strukturelle Systematik der Gerätübungen
- Die methodische Systematik der Gerätübungen
- Bedeutung, Funktion und Bildungsregeln der Terminologie der Gerätübungen
- Helfen, Sichern und Leistungsbewertung im Gerätturnen
- Motorisches Lernen und Fehlerkorrektur
Männer:
- Kür-4-Kampf an den Geräten:
Boden
Sprung
Barren
Reck
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Note Punkte Durchschnitt Gesamtpunktzahl von bis 1 9,0 10,0 9,0 36,00 - 40,00 2 8,3 8,95 8,3 33,20 - 35,95 3 7,5 8,25 7,5 30,00 - 33,15 4 6,8 7,45 6,8 27,20 - 29,95 5 0,0 5,95 00,00 - 27,15
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Die strukturelle Systematik der Gerätübungen
- Die methodische Systematik der Gerätübungen / methodische Reihen
- Bedeutung, Funktion und Bildungsregeln der Terminologie der Gerätübungen
- Helfen und Sichern im Gerätturnen
- Motorisches Lernen und Fehlerkorrektur
- Die Wertungsvorschriften im Gerätturnen
Männer:Eine spezielle Anforderung pro GerätFrauen:
- Kür-6-Kampf an den Geräten:
Boden
Pauschenpferd
Ringe
Sprung
Barren
Reck
- Kür-4-Kampf an den Geräten:
Boden
Sprung
Schwebebalken
Stufenbarren
Die Bewertung erfolgt nach Punkten (Maximalpunktzahl pro Gerät 10,0).
Erste Staatsprüfung - Spezialfach -
Note Punkte Durchschnitt Gesamtpunktzahl Gesamtpunktzahl von bis Männer Frauen 1 9,0 10,0 9,0 54,00 - 60,00 36,00 - 40,00 2 8,3 8,95 8,3 49,80 - 53,95 33,20 - 35,95 3 7,5 8,25 7,5 45,00 - 49,75 30,00 - 33,15 4 7,1 7,45 7,1 42,60 - 44,95 28,40 - 29,95 5 6,7 7,05 6,7 40,20 - 42,55 26,80 - 28,35 6 0,0 6,65 00,00 - 40,15 00,00 - 26,75
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Vertiefung der Kenntnisse über die Strukturgruppen der Gerätübungen
- Entwicklungstendenzen der Sportart
- Die Wertungsvorschriften im Gerätturnen Code de pointage
- spezielle Belastungsmerkmale
- Periodisierung des Trainings
- Eignung, Sichtung und Auswahl
- Gliederung des Gesamttrainingsprozesses
- spezielle Probleme bei der Ausbildung koordinativer und konditioneller Fähigkeiten
- sportmedizinische Aspekte des Gerätturn-Trainings im Kindes- und Jugendalter
- Aspekte und Bedeutung des computergestützten Lerntrainings (Cup-Training)
Männer:Pro Gerät 3 WahlpflichtelementeFrauen:
- Kür-6-Kampf an den Geräten:
Boden
Pauschenpferd
Ringe
Sprung
Barren
Reck
- Kür-4-Kampf an den Geräten:
Boden
Sprung
Schwebebalken
Stufenbarren
Die Bewertung erfolgt nach Punkten (Maximalpunktzahl pro Gerät
10,0).
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Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Bildungspotenzen der Gymnastik / Sportartspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Strukturelle Systematik der Basis- und Handgerättechniken (Seil, Ball, Reifen)
- Methodische Erarbeitung ausgewählter Kombinationstechniken
- Prinzipien zur Gestaltung von Kompositionen
- Notation von Gruppenkompositionen
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(Körpertechnik, Gerättechnik) |
(Bewegungskombination, Raum, Musik, Ausdrucksfähigkeit) |
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1
sehr gut |
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Die Leistung entspricht in besonderem Maße den Anforderungen. Fehlerfreier Vortrag mit hoher Ausdrucksfähigkeit, ausgezeichnete Gestaltung. |
2
gut |
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Die Leistung entspricht den Kriterien. Kleine Mängel beeinträchtigen den Gesamteindruck unwesentlich. |
3
befriedigend |
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Die Leistung entspricht im wesentlichen den Anforderungen, Abweichungen von den Zielqualitäten sind feststellbar. |
4
ausreichend |
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Die Komposition wird in der Grobform dargeboten. Es treten mehrere Fehler auf. |
5
nicht ausreichend |
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Die Leistung entspricht nicht den Bewertungskriterien. Grobe Mängel werden sichtbar und lassen auf eine unzureichende Vorbereitung schließen. |
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie
Schriftlicher Beleg zu einem tanzhistorischen, tanztechnischen oder choreographischen Thema nach Wahl.Praxis
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(Körpertechnik, Gerättechnik) |
(Bewegungskombination, Raum, Musik, Ausdrucksfähigkeit) |
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1
sehr gut |
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Die Leistung entspricht in besonderem Maße den Anforderungen. Fehlerfreier Vortrag mit hoher Ausdrucksfähigkeit. |
2
gut |
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Die Leistung entspricht den Kriterien. Kleine Mängel beeinträchtigen den Gesamteindruck unwesentlich. |
3
befriedigend |
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Die Leistung entspricht im wesentlichen den Anforderungen. Abweichungen von den Zielqualitäten sind feststellbar. |
4
ausreichend |
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Die Komposition wird in der Grobform dargeboten. Es treten mehrere Fehler auf. |
5
mangelhaft |
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Die Grobform ist erkennbar. Die Komposition wird in der Gesamtheit vorgetragen, ist aber durch zahlreiche Fehler sehr beeinträchtigt. |
Erste Staatsprüfung - Spezialfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Kennzeichnung der Leistungsstruktur der Rhythmischen Sportgymnastikund strukturelle Beziehungen ausgewählter Leistungsfaktoren
- Planung und Gestaltung des gymnastischen Trainingsprozesses (Makro-, Meso-, Mikrozyklen)
- Trainingsmethodische Entwicklung ausgewählter Leistungsfaktoren (Kombinationstechniken,Stabilität,Ausdrucksfähigkeit)
- Gestaltungsprozess gymnastischer Bewegungskompositionen
- Bedeutung musikalischer Formungselemente im choreographischen Prozess
Kriterien zur Musikauswahl für den Prozess der Leistungsentwicklung
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Historische Entwicklung des Kampfsports
- Kampftätigkeit und Struktur der Kampfleistung
- Trainingssteuerung, -mittel und -methoden im Judokampfsport
- Wettkampfsysteme und Wettkampfbestimmungen
- Kampfsport in der Schule – methodisch-didaktische Grundsätze
Die praktische Leistungsüberprüfung orientiert sich an den Inhalten der DJB-Prüfungsordnung zum 8./7. Kyu (Gelbgurt)
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach –
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Charakeristik der sportlichen Zweikampftätigkeit
- Judospezifische Stuktur der Leistungsvoraussetzungen und der Wettkampfleistung
- Trainingssteuerung, -mittel und -methoden im Judokampfsport.
- Wettkampfsysteme und Wettkampfbestimmungen
- Kampfsport in der Schule – methodisch-didaktische Grundsätze
Die praktische Leistungsüberprüfung orientiert sich an den Inhalten der DJB-Prüfungsordnung zum 6./5. Kyu (Orangegurt)
Erste Staatsprüfung - Spezialfach –
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Charakeristik der sportlichen Zweikampftätigkeit
- Judospezifische Stuktur der Leistungsvoraussetzungen und der Wettkampfleistung
- Trainingssteuerung, -mittel und -methoden im Judokampfsport.
- Wettkampfsysteme und Wettkampfbestimmungen
- Kampfsport in der Schule – Leistungskurs und Leistungsbewertung
- Judo im Breiten- und Behindertensport
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Charakterisierung der Leichtathletik als Sportart und Bildungsgut
- Entwicklungstendenzen der Leichtathletik
- Theorie und Didaktik des Sprints, Staffellaufs, Dauerlaufs, Weit- und Hochsprungs, Kugelstoßens und Schlagwurfs
- Didaktische Erörterung des Spielprinzips in der Leichtathletik
- Ausgewählte relevante Wettkampfbestimmungen
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Die Prüfungsnote für den Praxisteil ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der 4 Teilnoten.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach –
Theorie:
Sechskampf (100 m, Weitsprung, Kugelstoß, Hochsprung, Speerwurf, 800 m / 1500 m)
Note |
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Männer |
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Frauen |
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Erste Staatsprüfung - Spezialfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Leistungsstruktur ausgewählter Disziplinen
- Allgemeine und spezielle Vielseitigkeit als Prinzip leichathletischen Kinder- und Jugendtrainings
- Ziel, Inhalt und Aufgaben des Grundlagentrainings in der Leichtathletik
Note |
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Männer |
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Frauen |
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Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Physikalische und biomechanische Grundlagen des Schwimmens (Hydrostatik,-dynamik)
- Physiologische Veränderungen durch die Wasserimmersion, Präventive Wirkungen durch Bewegungen im Wasser
- Technik der Sportschwimmarten
- Didaktik des Schwimmunterrichts, Methodische Reihungen, Lernschrittfolgen, Sinngebung des Schwimmsports
- Aspekte des Anfängerschwimmens
- Wassergewöhnung
- Trendsport Aquafitness
Kraulschwimmen (min:s)
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Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie:
VoraussetzungenPraxis:
- erfolgreich abgeschlossener Grundkurs 1 - 3
- Wissen und Können zu ausgewählten Anwendungsbereichen des Schwimmsports (Training, Therapie, Didaktik)
280 Punkte |
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210 Punkte |
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160 Punkte |
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120 Punkte |
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100 Punkte |
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Theorie:
Für die Summe aller Teilstrecken gilt nach der Punktetabelle
des DSV:
1800 Punkte |
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1500 Punkte |
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1250 Punkte |
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1050 Punkte |
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900 Punkte |
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Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
- Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
- Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
- Zur Technikausbildung im Sportspiel Basketball
- Zur Taktikausbildung im Sportspiel Basketball
- Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Basketball
1. Spielfertigkeiten
Bewertet werden die gültigen Treffer in einer Minute.
Note |
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Treffer/Männer |
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Treffer/Frauen |
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Die Ausführung (Übereinstimmung mit der Technik) wird
mit Punkten bewertet. Von zwei Versuchen wird der bessere gewertet (max.
14 Punkte).
Note |
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Punkte |
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Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. SpielleistungenErste Staatsprüfung - Vertiefungsfach –Beide Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet. Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.Spiel 3 gegen 3
Spielbeobachtung zur Einschätzung des individuellen und gruppentaktischen Angriffs- und Abwehrverhaltens.Spiel 5 gegen 5
Spielbeobachtung zur Einschätzung des mannschaftstaktischen Angriffs- und Abwehrverhaltens.3. Spielregelkenntnisse
Schriftlicher Kenntnisnachweis4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Basketball in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Basketball
1. Spielfertigkeiten
Bewertet wird die technische Ausführung in Punkten. Von zwei
Versuchen wird der bessere gewertet (max. 20 Punkte).
Note |
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Punkte |
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Note |
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Punkte |
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Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
Die drei Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Basketball in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Belastungsgestaltung im Training
- Leistungserfassung im Training und Wettspiel
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Basketball
- Talentsuche und Förderung
1. Spielfertigkeiten
Note |
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Punkte |
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Der bessere der beiden Punktwerte aus 2 Versuchen geht in die Wertung
ein.
Note |
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Punkte |
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Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. SpielleistungenSpiel 2 gegen 2 auf einen Korb
a) Demonstration von gruppentaktischen Angriffsverfahren bei halbaktiver AbwehrBewertet wird die Ausführungsgüte der gruppentaktischen Angriffshandlungen bei halbaktiven Gegenspielern.
- Freilaufen nach Pass (give and go)
- Direkter Block und Lösen (pick and roll)
- Abstreifen mit und ohne Ball am stehenden Mitspieler
b) Freies Spiel
Spielbeobachtung zur Einschätzung des situativen Verhaltens im Angriff und in der Verteidigung.
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
- Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
- Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
- Zur Technikausbildung im Sportspiel Fußball
- Zur Taktikausbildung im Sportspiel Fußball
- Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Fußball
1. Spielfertigkeiten
ab 50 Ballkontakte | = Note 1 |
ab 40 Ballkontakte | = Note 2 |
ab 30 Ballkontakte | = Note 3 |
ab 20 Ballkontakte | = Note 4 |
unter 20 Ballkontakte | = Note 5 |
12 - 10 Punkte | = Note 1 |
9 - 8 Punkte | = Note 2 |
7 - 6 Punkte | = Note 3 |
5 - 4 Punkte | = Note 4 |
unter 4 Punkte | = Note 5 |
12 - 10 Punkte | = Note 1 |
9 - 8 Punkte | = Note 2 |
7 - 6 Punkte | = Note 3 |
5 - 4 Punkte | = Note 4 |
unter 4 Punkte | = Note 5 |
2. Spielleistungen
- Spiel 3 gegen 3
Spiel 3 gegen 3 auf 2 Tore auf einer Spielfläche von 40x20 Meter. Es wird ohne festen Torwart gespielt, das heisst, in der Verteidigung übernimmt ein beliebiger Spieler die Torwartfunktion. Das Konterspiel bzw. das Überzahlspiel soll von der Anwendung gruppentaktischer Verfahren gekennzeichnet sein. Es erfolgt die Beurteilung des Repertoires und der Effektivität individueller und gruppentaktischer Angriffs- und Abwehrleistungen.
Beide Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet. Aus
den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Spielregelkenntnisse
Schriftlicher Kenntnisnachweis
4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Fußball in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Fußball
1. Spielfertigkeiten
12 - 10 Punkte | = Note 1 |
9 - 8 Punkte | = Note 2 |
7 - 6 Punkte | = Note 3 |
5 Punkte | = Note 4 |
4 Punkte | = Note 5 |
unter 4 Punkte | = Note 6 |
12 - 10 Punkte | = Note 1 |
9 - 8 Punkte | = Note 2 |
7 - 6 Punkte | = Note 3 |
5 Punkte | = Note 4 |
4 Punkte | = Note 5 |
unter 4 Punkte | = Note 6 |
2. Spielleistungen
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Fußball in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Belastungsgestaltung im Training
- Leistungserfassung imTraining und Wettspiel
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Fußball
- Talentsuche und Förderung
1. Spielfertigkeiten
12 - 10 Punkte | = Note 1 |
9 - 8 Punkte | = Note 2 |
7 - 6 Punkte | = Note 3 |
5 Punkte | = Note 4 |
4 Punkte | = Note 5 |
unter 4 Punkte | = Note 6 |
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
- Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
- Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
- Zur Technikausbildung im Sportspiel Handball
- Zur Taktikausbildung im Sportspiel Handball
- Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Handball
1. Spielfertigkeiten
ab 9 Punkte | = Note 1 |
ab 7 Punkte | = Note 2 |
ab 5 Punkte | = Note 3 |
4 Punkte | = Note 4 |
bis 3 Punkte | = Note 5 |
Für jede der aufgeführten Handlungsfolgen können
zwei Punkte vergeben werden. Bei kleineren Unzulänglichkeiten gibt
es einen Punkt. Regelfehler machen den gesamten Versuch ungültig.
Bei den Torwürfen ist ein markiertes äußeres Tordrittel
zu treffen. Die Punktsumme wird gebildet, wenn diese Vorgabe mindestens
bei einem Torwurf erreicht wird.
ab 9 Punkte | = Note 1 |
ab 7 Punkte | = Note 2 |
ab 5 Punkte | = Note 3 |
4 Punkte | = Note 4 |
bis 3 Punkte | = Note 5 |
2. Spielleistungen
In beiden Spielen wird eingeschätzt, wie die Spieler zur Verwirklichung
des Spielgedankens beitragen und die taktischen Orientierungen umsetzen
können.
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet. Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Spielregelkenntnisse
Schriftlicher Kenntnisnachweis
4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Handball in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Handball
1. Spielfertigkeiten
ab 17 Punkte | = Note 1 |
ab 14 Punkte | = Note 2 |
ab 10 Punkte | = Note 3 |
9 Punkte | = Note 4 |
8 Punkte | = Note 5 |
bis 7 Punkte | = Note 6 |
|
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Note 1 |
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Note 2 |
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Note 3 |
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Note 4 |
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Note 5 |
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Note 6 |
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Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistungen
b) Freies Spiel
Im gebundenen Spiel wird die Ausführungsgüte der gruppentaktischen
Angriffshandlungen, im freien Spiel die Effektivität der Angriffs-
und Abwehrhandlungen bewertet.
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. GesamtnoteErste Staatsprüfung - Spezialfach –
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Handball in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Belastungsgestaltung im Training
- Leistungserfassung im Training und Wettspiel
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Handball
- Talentsuche und Förderung
1. Spielfertigkeiten
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Note 1 |
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Note 2 |
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Note 3 |
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Note 4 |
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Note 5 |
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Note 6 |
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Note 1 |
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Note 2 |
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Note 3 |
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Note 4 |
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Note 5 |
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Note 6 |
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2. Spielleistungen
b) Freies Spiel
Bewertet wird die Effektivität der Angriffs und Abwehrhandlungen.
Die drei Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Zwischenprüfung
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Zur Kennzeichnung und Systematik der Bewegungsspiele
- Zur Funktion und Stellung der Sportspiele und Kleinen Spiele im Schulsport
- Zur Kennzeichnung der Spielfähigkeit
- Zur Technikausbildung im Sportspiel Volleyball
- Zur Taktikausbildung im Sportspiel Volleyball
- Zur Vermittlung der komplexen Spielfähigkeit im Sportspiel Volleyball
1. Spielfertigkeiten
2. Spielleistungen
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Spielregelkenntnisse
Schriftlicher Kenntnisnachweis
4. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Volleyball in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Volleyball
1. Spielfertigkeiten
ab 22 Punkte | = Note 1 |
ab 20 Punkte | = Note 2 |
ab 17 Punkte | = Note 3 |
ab 14 Punkte | = Note 4 |
ab 12 Punkte | = Note 5 |
bis 11 Punkte | = Note 6 |
9 Punkte | = Note 1 |
8 Punkte | = Note 2 |
7 Punkte | = Note 3 |
6 Punkte | = Note 4 |
5 Punkte | = Note 5 |
4 Punkte | = Note 6 |
ab 17 Punkte | = Note 1 |
ab 15 Punkte | = Note 2 |
ab 13 Punkte | = Note 3 |
ab 11 Punkte | = Note 4 |
ab 9 Punkte | = Note 5 |
unter 9 Punkte | = Note 6 |
ab 17 Punkte | = Note 1 |
ab 15 Punkte | = Note 2 |
ab 13 Punkte | = Note 3 |
ab 11 Punkte | = Note 4 |
ab 9 Punkte | = Note 5 |
unter 9 Punkte | = Note 6 |
2. Spielleistungen
Bewertet wird in beiden Spielen die Fähigkeit des Einzelspielers,
mit seinen Spielhandlungen, in Kooperation mit den Mitspielern, das Gegnerverhalten
beachtend, effektiv zur Verwirklichung des Spielgedankens beizutragen und
dabei taktische Verhaltensrichtlinien richtig umzusetzen.
Die beiden Spielleistungen werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet. Aus
den Teilnoten wird eine Note errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Volleyball in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Belastungsgestaltung im Training
- Leistungserfassung imTraining und Wettspiel
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Volleyball
- Talentsuche und Förderung
1. SpielfertigkeitenAufgabe
Zwölf Aufgaben von oben, davon vier Sprungaufgaben, abwechselnd in markierte Spielfeldbereiche.
Studentinnen: Spielfeldhälfte, Studenten: Spielfelddrittel.
Treffer: 2 Punkte; Gültige Aufgabe: 1 Punkt
Bewertung:
ab 22 Punkte = Note 1 ab 20 Punkte = Note 2 ab 17 Punkte = Note 3 ab 14 Punkte = Note 4 ab 12 Punkte = Note 5 bis 11 Punkte = Note 6
9 Punkte | = Note 1 |
8 Punkte | = Note 2 |
7 Punkte | = Note 3 |
6 Punkte | = Note 4 |
5 Punkte | = Note 5 |
unter 4 Punkte | = Note 6 |
ab 17 Punkte | = Note 1 |
ab 15 Punkte | = Note 2 |
ab 13 Punkte | = Note 3 |
ab 11 Punkte | = Note 4 |
ab 10 Punkte | = Note 5 |
unter 10 Punkte | = Note 6 |
ab 28 Punkte | = Note 1 |
ab 25 Punkte | = Note 2 |
ab 22 Punkte | = Note 3 |
ab 19 Punkte | = Note 4 |
ab 17 Punkte | = Note 5 |
unter 17 Punkte | = Note 6 |
Jeder Spieler agiert fünfmal auf jeder Position. Bewertet (Note
1 bis 6) wird die Anwendung der Spielfertigkeiten und Umsetzung taktischer
Orientierungen.
Aus den Teilnoten wird eine Note errechnet.
2. Spielleistung
3. Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten und Spielleistung wird das
arithmetische Mittel gebildet.
Erste Staatsprüfung – Vertiefungsfach
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Struktur des Badmintonspiels im Kontext der Rückschlagspiele
- Spieltechnische Fertigkeiten und ihre Vermittlung
- Spieltaktische Fähigkeiten und ihre Umsetzung im Spiel
- Entwicklung sportartspezifischer Koordination und Kondition
- Lernkontrolle und Leistungsbewertung
- Wettkampfsysteme und Turnierausrichtung
1. SpielfertigkeitenAufschlag hoch-weit / kurz
Anforderungen:Bewertung:
- Von der rechten oder linken Aufschlagposition sind 10 hoch-weite Aufschläge über einen Gegenspieler (mit hochgehaltenem Schläger) zur Grundlinie des Einzelfeldes zu spielen. Als Zielfelder sind je 5x der VH- und RH-Bereich zu treffen.
- Von der rechten und linken Aufschlagposition sind je 5 kurze Aufschläge in die Zielbereiche Doppelfeld VH und RH zu treffen.
Die technisch richtige Demonstration und das quantitative Treffen der Zielfelder werden mit Noten von 1-6 eingeschätzt.
Aus den Teilnoten wird eine Note für die Spielfertigkeiten
errechnet.
2. Spielleistungen
Aus den Teilnoten wird eine Note für die Spielleistung errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für die Spielfertigkeiten und der Spielleistung
wird das arithmetische Mittel gebildet.
Erste Staatsprüfung – Vertiefungsfach
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Struktur des Tennisspiels im Kontext der Rückschlagspiele
- Taktisch-technische Grundlagen des Tennisspiels
- Spieltechnische Fertigkeiten und ihre Vermittlung
- Grundsätze der Spieltaktik und ihre Umsetzung im Wettspiel
- Entwicklung sportartspezifischer Koordination und Kondition
- Wettkampfsysteme und Turnierausrichtung
1. Spielfertigkeiten
Treffen des richtigen Feldes | 2 Punkte |
Treffen des übrigen Feldes | 1 Punkt |
Treffen außerhalb des Feldes | 0 Punkte |
40 - 36 Punkte | = Note 1 |
35 - 31 Punkte | = Note 2 |
30 - 25 Punkte | = Note 3 |
24 - 21 Punkte | = Note 4 |
20 - 18 Punkte | = Note 5 |
17 u. w. Punkte | = Note 6 |
Treffen des richtigen Feldes | 2 Punkte |
Treffen des übrigen Feldes | 1 Punkt |
Treffen außerhalb des Feldes | 0 Punkte |
40 - 36 Punkte | = Note 1 |
35 - 31 Punkte | = Note 2 |
30 - 25 Punkte | = Note 3 |
24 - 21 Punkte | = Note 4 |
20 - 18 Punkte | = Note 5 |
17 u. w. Punkte | = Note 6 |
Treffen des richtigen Feldes mit entsprechender Schärfe | 2 Punkte |
Treffen des anderen Feldes (Smash) bzw. schwacher Schlag | 1 Punkt |
Treffen außerhalb des Feldes bzw. Doppelfehler (Service) | 0 Punkte |
40 - 36 Punkte | = Note 1 |
35 - 31 Punkte | = Note 2 |
30 - 25 Punkte | = Note 3 |
24 - 21 Punkte | = Note 4 |
20 - 18 Punkte | = Note 5 |
17 u. w. Punkte | = Note 6 |
2. Spielleistungen
32 - 29 Punkte | = Note 1 |
28 - 25 Punkte | = Note 2 |
24 - 20 Punkte | = Note 3 |
19 - 16 Punkte | = Note 4 |
15 - 13 Punkte | = Note 5 |
12 u. w. Punkte | = Note 6 |
Aus den Teilnoten wird eine Note für die Spielleistung errechnet.
3. Gesamtnote
Aus den Noten für die Spielfertigkeiten und für die Spielleistung
wird das arithmetische Mittel gebildet.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach - (Kleinfeldvariante)
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Unihockey in Schule und Verein
- Zum langfristigen Leistungsaufbau
- Zur Periodisierung und Trainingsplanung
- Zur Gestaltung von Trainingseinheiten
- Wettkampfsysteme im Sportspiel Unihockey
1. Spielfertigkeiten
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Treffer | ab 15 | 14 - 13 | 12 - 11 | 10 - 9 | 8 | bis 6 |
Penaltyschießen: Bewertet wird Zahl der Treffer bei fünf
Versuchen.
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Treffer | ab 4 | 3 | 2 | 1,5 | 1 | 0,5 |
2. Spielleistungen
3. Spielregelkenntnisse
Gesamtnote
Aus den Noten für Spielfertigkeiten, Spielleistung und der Spielleitung
(einschließlich Theorieteil) wird das arithmetische Mittel gebildet
und eine Note errechnet.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach -
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:
- Skilauf gestern und heute
- Fragen der Materialentwicklung (Ski, Schuh, Bindung, Zubehör)
- Entwicklung der Skilehrmethoden bzw. -wege
- Der deutsche Skilehrplan (Grundschule, Spezialschule, methodische Grundsätze)
- Das Carven – mehr als ein Trend, Materialanforderungen, Lehrweise, Steuerformen, biomechanische Grundsätze, Verhaltensregeln u.a.
- Skilauf und Umweltfragen
- Skilauf und Gesundheit einschließlich Fragen der 1. Hilfe
- alpine Gefahren, Verhalten im Hochgebirge, Lawinenkunde
- Organisation und Durchführung von Schulskikursen, Fragen des soziales Lernens im Schulskikurs
sehr gut | (1) | eine den Anforderungen in besonderem Maß entsprechende Leistung, |
gut | (2) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung, |
befriedigend | (3) | ein den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung, |
ausreichend | (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, |
mangelhaft | (5) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind und in absehbarer Zeit behoben werden können, |
ungenügend | (6) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die nottwendigen Grundkenntnisse und Fertigkeiten sehr lückenhaft sind. |
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach
Theorie:
Inhaltliche SchwerpunktePraxis:Zu erreichende Gesamtpunktzahl: 104 Punkte
- Boots- und Gerätekunde
- Geschichte der Sportart Rudern
- Technik des Skullens und des Riemenruderns
- Lehren und Lernen des Ruderns im Anfängerbereich, in anderen Zielbereichen und Zielgruppen
- Rahmenbedingungen für den Rudersport
Note 1: 104 - 100 Punkte Note 2: 99 - 86 Punkte Note 3: 85 - 68 Punkte Note 4: 67 - 55 Punkte Note 5: 54 - 50 Punkte Note 6: weniger als 50 Punkte
Die Gesamtnote für die Praxisprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die einzelnen Teile der Prüfung.
15. TouristikWertungskriterien:Teilnahme an Vorbereitung und Durchführung einer Lehrruderwanderfahrt (Planung und Vorbereitung einer Tagestour, Leitung einer Tagesetappe als Fahrtenleiter) Demonstration der Technik des Skullens im D1 (möglichst Plaste- oder Renn-Skiff ) entsprechend dem technischen Leitbild des Skullens (Grobform), vorwärts und rückwärts. Demonstration der Manöver:
Stoppen aus der Vorwärtsfahrt,
Wenden über beide Seiten,
An- und Ablegen.Demonstration der Technik des Skullens im D1 oder D2 unter wettkampfnahen Bedingungen (Wettfahrt über 500 m).
Note 1: Die Übung entspricht in besonderem Maße den o.g. Beurteilungskriterien. Note 2: Die Übung entspricht voll den o.g. Kriterien. Note 3: Die Übung entspricht im Allgemeinen den o.g. Kriterien. Note 4: Die Übung entspricht im Großen und Ganzen den o.g. Kriterien. Note 5: Die Übung entspricht nur teilweise den o.g. Kriterien. Note 6: Die Übung entspricht nicht mehr den o.g. Kriterien.
Erste Staatsprüfung - Vertiefungsfach
Theorie:
Bewertungskriterien:
Die Bewertung richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der festgelegten
Kriterien.
Es werden folgende Notendefinitionen zugrunde gelegt:
sehr gut (1) | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung |
gut (2) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung |
befriedigend (3) | eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung |
Ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht |
Mangelhaft (5) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und in absehbarer Zeit behoben werden könnten |
Ungenügend (6) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse sehr lückenhaft sind |
Bei der Zuordnung der Prüfungsleistungen zu den Notenstufen ist auch der Grad der qualitativen Erfüllung der Bewertungskriterien zu berücksichtigen.
Praxis:
Bewertungskriterien: s. oben
Erste Staatsprüfung – Vertiefungsfach
Theorie:
Bewertungskriterien:
Die Bewertung richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der festgelegten
Kriterien.
Es werden folgende Notendefinitionen zugrunde gelegt:
sehr gut (1) | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung |
gut (2) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung |
befriedigend (3) | eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung |
ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht |
mangelhaft (5) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und in absehbarer Zeit behoben werden könnten |
ungenügend (6) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse sehr lückenhaft sind |
Bei der Zuordnung der Prüfungsleistungen zu den Notenstufen ist auch der Grad der qualitativen Erfüllung der Bewertungskriterien zu berücksichtigen.
Bewertungskriterium:
In Abhängigkeit von Streckenlänge, Höhendifferenz, Schwierigkeit und Entfernung der OL-Posten werden Leistungswerte prozentual für die einzelnen Notenbereiche abgestuft. Richtwert: 10 min / 1 km entsprechen 100%.