MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 6 vom 25. Juni 2002, S. 4
Präambel
Der Klinikumsvorstand erlässt gemäß § 13 Nr. 2 Satz 1 und 2 der Satzung des Klinikums der Medizinischen Fakultät im Benehmen mit dem Klinikumsausschuss nachfolgende Dienstanweisung.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Dienstanweisung gilt auf allen Stationen und in allen Funktionseinheiten des Klinikums der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
§ 2
Ziel der Dienstanweisung
Ziel der Dienstanweisung ist:
Die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Patienten der Station/Funktionseinheit notwendigen Arzneimittel müssen in ausreichender Menge vorrätig gehalten werden. Diese soll den durchschnittlichen Bedarf zwischen zwei Belieferungen durch die Apotheke nicht überschreiten. Der Lagerumfang ist so groß wie nötig, aber so klein wie möglich zu halten.
§ 4
Verantwortung für die Arzneimittellagerung
Die Leiterin bzw. der Leiter einer Einrichtung (Klinik, Institut, sonstige Einrichtung) bestimmt einen verantwortlichen Mitarbeiter bzw. eine verantwortliche Mitarbeiterin, der bzw. die für die Bestände an Arzneimitteln auf der Station bzw. im jeweiligen Bereich entsprechend Punkt 3 verantwortlich ist und diese überwacht. Am Ende jedes Kalendermonats hat er bzw. sie die Arzneimittelbestände auf ihre ordnungsgemäße Lagerung zu prüfen und dies der Einrichtungsleiterin bzw. dem Einrichtungsleiter zu dokumentieren. Im Falle von Medikamentenverfall hat der Leiter bzw. die Leiterin der Einrichtung die Ursachen dafür zu erörtern und die Haftungsfrage zu überprüfen.
§ 5
Inkrafttreten
Die Dienstanweisung tritt entsprechend Satzung des Klinikums am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 28. Mai 2002
Prof.Dr. H. G. Struck
Ärztlicher Direktor