Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 5 vom 28. Mai 2002, S. 9



Der Kanzler


Geschäftsordnung des gemeinsamen Arbeitsschutzausschusses 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg und des Klinikums 
der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 19.03.2002

§ 1

(1) Die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg und das Klinikum der Medizinischen Fakultät derselben bilden auf der Grundlage des § 11 Arbeitssicherheitsgesetzes (AsiG) einen gemeinsamen Arbeitsschutzausschuss. Dieser hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen; die Sitzungstermine sind in der jeweils vorangehenden Sitzung festzulegen.

(2) Die Kanzlerin bzw. der Kanzler der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg und die Verwaltungsdirektorin bzw. der Verwaltungsdirektor des Klinikums der Medizinischen Fakultät leiten diesen Ausschuss einvernehmlich bzw. einigen sich auf eine hierzu Beauftragte bzw. einen Beauftragten.

(3) Die Ausschussleitung beruft den Arbeitsschutzausschuss mit einer Frist von zwei Wochen ein. Die Ladung erfolgt schriftlich.

§ 2

Der Arbeitsschutzausschuss ist zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen, wenn auf Grund besonderer Vorkommnisse dringende Maßnahmen erforderlich sind.

§ 3

Die Tagesordnung stellt die Leitende Sicherheitskraft in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen oder Vertretern der Personalräte auf. Die Ausschussmitglieder reichen ihre Vorschläge für die Tagesordnung spätestens 18 Tage vor der Sitzung ein.

§ 4

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus:

§ 5

(1) Der Arbeitsschutzausschuss ist beratungsfähig, wenn neben der Kanzlerin bzw. dem Kanzler bzw. ihrer bzw. seiner oder ihrem bzw. seinem Beauftragten und der Verwaltungsdirektorin bzw. dem Verwaltungsdirektor des Klinikums der Medizinischen Fakultät bzw. ihrer bzw. seiner oder ihrem bzw. seinem Beauftragten mindestens je ein Personalratsmitglied, eine Betriebsärztin bzw. ein Betriebsarzt, die Leitende Sicherheitskraft und zwei Sicherheitsbeauftragte anwesend sind.

(2) Der Arbeitsschutzausschuss trifft seine Beschlüsse mit 2/3-Mehrheit.

§ 6

Die Ausschussleitung eröffnet, leitet und schließt die Sitzung.

§ 7

(1) Der Arbeitsschutzausschuss kann Sachverständige zu einzelnen Beratungsgegenständen hinzuziehen. Sie können auch als Berichterstatterinnen und Berichterstatter eingesetzt werden.

(2) Sachverständige können von der Sitzungsleitung auch ohne Zustimmung der übrigen Ausschussmitglieder vorläufig eingeladen werden.

(3) Die Gutachten und Anträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter sollen mindestens einen vollen Tag vor der Sitzung der Sitzungsleitung vorliegen und zum Beginn der Sitzung allen Mitgliedern ausgehändigt werden.

§ 8

Für jede Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu führen.

§ 9

Gegenstand der Beratungen sind die in der Tagesordnung enthaltenen Punkte. Sonstige Beratungspunkte werden durch Beschluss des Arbeitsschutzausschusses zugelassen, wenn besondere Vorkommnisse dies zwingend erfordern.

§ 10

(1) Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die den wesentlichen Gang der Beratungen erkennen lässt und insbesondere die getroffenen Beschlüsse und vorgeschlagenen Maßnahmen enthält.

(2) Sie wird unterschrieben von

vom Arbeitsschutzausschuss verabschiedet und den Mitgliedern sowie den im Verteiler festgelegten Personen zugeleitet.

§ 11

(1) Zur Beratung spezieller Anliegen können Unterausschüsse für den Hochschulbereich und das Klinikum der Medizinischen Fakultät gebildet werden, die sich zusammensetzen aus:
 

(2) Die Unterausschüsse treten nach Erfordernis auf Beschluss des Arbeitsschutzausschusses zusammen. Sie werden geleitet von der Kanzlerin bzw. dem Kanzler bzw. der Verwaltungsdirektorin bzw. dem Verwaltungsdirektor bzw. ihren Beauftragten.

(3) Für die Unterausschüsse gelten die §§ 2-10 entsprechend.

§ 12

Die Geschäftsordnung tritt nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg veröffentlicht.

Halle (Saale), 12. März 2002

W. Matschke
Kanzler

Halle (Saale), 19. März 2002

B. Irmscher
Verwaltungsdirektorin Medizin