Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 3 vom 26. Februar 2002, S. 5



Kanzler


Dienstvereinbarung 
zwischen dem Kanzler der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg 
und dem Personalrat Hauptdienststelle 
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

Brückentage bzw. Betriebsurlaub an der Martin-Luther-Universität 
Halle – Wittenberg im Jahr 2002

vom 31.01.2002

Auf der Grundlage des § 65 (1) in Verbindung mit § 70 PersVG-LSA wird folgende Urlaubs- bzw. Brückentageregelung vereinbart:

§ 1
Brückentage

(1) Die Freitage 10.05., 04.10. und 01.11.2002 werden zu Brückentagen erklärt.

(2) Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können die Beschäftigten der Dienststelle, die im Gleitzeitsystem arbeiten, diese Tage durch Inanspruchnahme Ihres Guthabens im Brücken- bzw. Gleitzeitkonto frei nehmen. Der für diese Tage notwendige Nachbuchungsbeleg ist mit der Gegenzeichnung des zuständigen Dienstvorgesetzten einzureichen.

§ 2
Regelung zwischen Weihnachten und Neujahr

(1) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 23.12.2002 bis 01.01.2003.

     
    Das betrifft folgende Arbeitstage: Montag, 23.12.2002
    Freitag, 27.12.2002.
    Montag, 30.12.2002
Diese Tage werden ebenfalls zu Brückentagen erklärt bzw. für sie ist Urlaub zu planen.

(2) Anstelle von Urlaub kann für einen der oben genannten Tage auch gemäß § 15a BAT-O bzw. MTArb-O frei genommen werden.

(3) Anstelle von Urlaub kann Arbeitsbefreiung genommen werden für die im Jahr 2002 über die laut Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus nachweislich geleistete Arbeit (z. B. Gleitzeitguthaben, Überstunden, Mehrarbeit). Ein Nachbuchungsbeleg für diesen Zeitraum ist nicht notwendig.

(4) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z. B. Bereitschaftsdienste, Überwachung von Gewächshäusern) und zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne für den Zeitraum vom 23.12.2002 bis 01.01.2003 aufzustellen.
Diese Dienstpläne sind bis 30.09.2002 der Abteilung 3 zur nachfolgenden Mitbestimmung des Personalrates vorzulegen.

§ 3
Veröffentlichung

Die Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg den Einrichtungen und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.

Halle (Saale), 31. Januar 2002

W. Matschke
Kanzler

Dr. R. Federle
Vorsitzende Personalrat Hauptdienststelle