MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 11 vom 24. September 2002, S. 15
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S.300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) haben die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg und die Hochschule Anhalt (FH) die folgende Studienordnung als Satzung erlassen.
II. Studium
§ 4 Studiendauer, Aufbau des Studiums,
Studienbeginn
§ 5 Studieninhalte
§ 6 Studienplan
§ 7 Studien- und Prüfungsleistungen
§ 8 Inkrafttreten
(1) Ziel des Aufbaustudiengangs Denkmalpflege ist, Studentinnen und Studenten, die ein Studium der Architektur, Kunstgeschichte, eines archäologischen Faches oder verwandter Disziplinen abgeschlossen haben, vertiefte Kenntnisse im Umgang mit historischer Bausubstanz zu vermitteln und ihnen damit eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation zu bieten.
(2) Die Studierenden werden in allen relevanten Bereichen der Denkmalpflege anwendungsbezogen ausgebildet und in die Lage versetzt, durch verschiedene Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage im Umgang mit Baudenkmalen Erkenntnisse zu gewinnen und diese in der Praxis zu realisieren. Die Ausbildung soll das Problembewusstsein um die Komplexität von Baudenkmalen stärken und zur Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit beitragen.
(3) Der Aufbaustudiengang bemüht sich um hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die an einem denkmalgerechten Umgang mit historischer Bausubstanz und deren Erhaltung für die nachfolgenden Generationen interessiert sind. Das Aufbaustudium schließt mit dem akademischen Grad eines Masters of Science in Heritage Management (MScHM) ab und soll dadurch die Chancen seiner Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
(1) Eine allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Hochschule Anhalt (FH) und die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg. Die fachliche Studienberatung wird von den für den Studiengang Denkmalpflege verantwortlichen Professorinnen und Professoren durchgeführt.
(2) Die Inanspruchnahme der Fachberatung ist bei Studienbeginn verpflichtend und wird auch bei allen Schwierigkeiten während des Studiums dringend empfohlen.
(1) Zum Studium zugelassen werden kann, wer
(3) Studien- und Prüfungsleistungen, die in vergleichbaren Aufbaustudiengängen an Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht wurden, können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit entscheidet der gemeinsame Prüfungsausschuss.
II. Studium
(1) Die Regelstudienzeit des Aufbaustudiengangs Denkmalpflege beträgt vier Fachsemester. Das Programm umfasst drei Studiensemester und ein Prüfungssemester einschließlich der Anfertigung der Abschlussarbeit.
(2) Das Studium gliedert sich in vier Teile:
(4) Das Studium im Aufbaustudiengang Denkmalpflege wird in der Regel
zum Wintersemester aufgenommen.
(1) Das Programm sieht eine Erweiterung der Grundkenntnisse in der Denkmalpflege mit Hilfe gezielter Studien vor. Es ist einzelfall- und themenorientiert aufgebaut und stützt sich im Wesentlichen auf die Denkmallandschaft des Landes Sachsen-Anhalt.
(2) Die akademischen Studien und die durchzuführenden Praktika werden unterstützt durch Systeme für digitale Bildverarbeitung, Landschaftssimulation und geografische Informationen, Restauration, Bauforschung und Archäologie. Darüber hinaus werden in praktischen Designstudios 3D-Ausbildungswerkzeuge und die im Internet verfügbaren Informationsquellen genutzt. Die handwerklichen und restauratorischen Grundlagen der Ausbildung werden ebensowenig vernachlässigt wie die kunstgeschichtlichen Aspekte sowie der gestalterisch-ästhetische Anspruch bei neu hinzugefügten Bauteilen und -körpern im Bereich der Denkmale. Erworben werden Kenntnisse über die nationalen sowie die europäischen Denkmalschutzgesetze ebenso wie eine allgemeine Kompetenz im Umgang mit den Neuen Medien und auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit.
(3) Das Ausbildungsprogramm wird ergänzt durch Beiträge aus denkmalrelevanten Institutionen wie dem Landesamt für Denkmalpflege mit Sitz in Halle, dem Landesamt für Archäologie mit Sitz in Halle, der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, der Stiftung Bauhaus, der Stiftung Burgen, Schlösser und Gärten des Landes Sachsen-Anhalt und der „Domstiftung“. Das Programm schließt nach Möglichkeit auch Kontakte mit führenden Gastdozenten und Fachkritikern ein.
(1) Für das Studium gilt der Studienplan im Anhang dieser Ordnung (Anlage). Er enthält eine Empfehlung für den zeitlichen Ablauf des Studiums und gibt die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an.
(2) Der Studienplan enthält Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule.
(1) Durch die verschiedenen Teilnahme- und Leistungsscheine und die Abschlussprüfung weist die bzw. der Studierende nach, dass sie bzw. er mit ihren bzw. seinen individuellen Leistungen das Ziel des Aufbaustudiums erreicht hat.
(2) Art, Umfang und Anzahl der erforderlichen Leistungsscheines sind in der Prüfungsordnung zum Aufbaustudiengang Denkmalpflege geregelt.
(3) Das Studium wird durch die Abschlussprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer Abschlussarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung. Die Abschlussarbeit ist eine schriftliche Arbeit und wird von den prüfungsberechtigten Professorinnen und Professoren des Aufbaustudiengangs Denkmalpflege betreut. Zulassung, Durchführung und Bewertung der Abschlussarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung regeln sich nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung.
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg bzw. in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule Anhalt (FH) in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 19. Dezember 2001, des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen der Hochschule Anhalt (FH), Abteilung Dessau, vom 15. Mai 2002, des Senats der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15. Mai 2002 und des Senats der Hochschule Anhalt (FH) vom 17. Juli 2002.
Halle (Saale), 26. August 2002
Prof.Dr.Wilfried Grecksch
Rektor
Dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 27.08.2002 angezeigt.
1. Zeitlicher Ablauf
Abkürzungen:
ECT | - European Credit Transfer System - Points |
LS | - Leistungsschein |
SS | - Sommersemester |
SWS | - Semesterwochenstunden |
TS | - Teilnahmeschein |
WS | - Wintersemester |
Schlüssel zu den Modulabkürzungen siehe unten unter Abschnitt 2.
Grundlagensemester (WS)
Modul | Archäologen und Archäologinnen | ECT | Architekten und Architektinnen | ECT | Kunsthistoriker
und Kunsthistorikerinnen |
ECT | Abschluss |
A I |
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A II |
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A VL I |
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D I |
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D II |
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K I |
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K II |
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K VL I |
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MK I |
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WP |
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WP |
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Aufbausemester (SS)
Modul | Archäologen und Archäologinnen | ECT | Architekten und Architektinnen | ECT | Kunsthistoriker
und Kunsthistorikerinnen |
ECT | Abschluss |
A III |
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A VL II |
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D III |
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D IV |
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MK II |
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K III |
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K IV |
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K VL II |
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WP |
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WP |
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Vertiefungssemester (WS)
Modul | Archäologen und Archäologinnen | ECT | Architekten und Architektinnen | ECT | Kunsthistoriker
und Kunsthistorikerinnen |
ECT | Abschluss |
A IV |
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A V |
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A VL III |
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CL |
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D V |
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D VI |
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D VII |
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D VIII |
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K VL III |
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Prüfungssemester (WS)
Modul | Archäologen und Archäologinnen | ECT | Architekten und Architektinnen | ECT | Kunsthistoriker
und Kunsthistorikerinnen |
ECT | Abschluss |
WP |
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* | ECT-Points bei A I, A II, A III, A IV, A V, K I, K II, KIII, D I, D II, D III, D IV, D VI, D VIII, MK II und der Masterthesis werden nur nach Bestehen der jeweiligen Leistungen vergeben. |
** | Wenn im Vorstudium nicht belegt, muss dieser Schein nachgeholt werden. Dafür entfällt dann das Wahlpflichtmodul mit 4 ECT. |
2. Studienmodule
Pflichtmodulblock - Archäologie
A I | Propädeutikum Archäologie |
A II | Archäologie Sachsen-Anhalts |
A III | Klassische Archäologie und Bautenkunde |
A IV | Lehrgrabung |
A V | Auswertung der Lehrgrabung |
A VL I-III | Vorlesung Prähistorische und Klassische Archäologie |
Pflichtmodulblock - Denkmalpflege
D I | Methodologie der Denkmalpflege I |
D II | Gestalt und Technik des Denkmals |
D III | Methodologie der Denkmalpflege II |
D IV | Technisches Erhalten des Denkmals |
D V | Bauforschung |
D VI | Praxisprojekt |
D VII | Denkmalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit |
D VIII | Denkmalrecht |
Pflichtmodulblock - Kunstgeschichte
K I | Propädeutikum Kunstgeschichte |
K II | Formen- und Bautypenlehre |
K III | Ikonografie, Ikonologie |
K IV | Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt |
K VL I-III | Vorlesung Kunstgeschichte |
Pflichtmodulblock - Medienkompetenz:
MK I | Mediengeschichte und Mediengebrauch |
MK II | Medien der Dokumentation und Präsentation |
Pflichtmodul Colloquium
CL | Colloquium zu Grundsatzfragen |
Wahlpflichtmodule für die ersten drei Semester:
WP - | Prähistorische Archäologie: | - Archäologisches Zeichen | Nota bene: Über die Wahlpflicht hinaus können aus dem Block der Wahlpflichtmodule nach Wunsch weitere Module zur zusätzlichen Qualifizierung gewählt werden. |
- Museumspraktikum | |||
- Naturwissenschaften
in der Archäologie |
|||
- Materialübung | |||
Kunstgeschichte: | - Übungen vor Originalen | ||
- Einführung in Skulptur,
Malerei, Graphik |
|||
- Seminare zu
speziellen Themenbereichen |
|||
Denkmalpflege: | - Geschichte der Landschaftsarchitektur | ||
- Bausanierung und Bauphysik | |||
- Entwerfen im Denkmalbereich | |||
- EDV-gestützte Baurekonstruktion | |||
- Industriearchitektur und Tragesysteme |
3. Erläuterungen zu den Modulen
Pflichtmodulblock - Archäologie :
A I Propädeutikum Archäologie
Einführung in Inhalt, Terminologie, Methoden und Forschungsgeschichte
der Ur- und Frühgeschichte. Heranführen an das fachspezifische
wissenschaftliche Arbeiten.
A II Archäologie Sachsen-Anhalts
Sachsen-Anhalt zählt zu den Fund- und Befundreichsten Bundesländern
Deutschlands. In diesem Seminar erfolgt eine Einführung in die Ur-
und Frühgeschichte des Landes und in die landespezifischen Aufgaben,
Ziele und Probleme der Archäologie und der Bodendenkmalpflege.
A III Klassische Archäologie und Bautenkunde
Einführung in die Methodologie und Ziele der klassischen Archäologie
unter besonderer Berücksichtigung der Bautenkunde der Antike.
A IV Lehrgrabung
Architekturgrabung; Anhand eines ausgewählten Beispiels praktische
Einführung in die moderne Grabungsmethoden: Graben, Dokumentieren
und Aufbereiten der Funde und Befunde sowohl mit analogen als auch mit
digitalen Mitteln
A V Auswertung der Lehrgrabung
Kulturhistorische Auswertung der Grabungsergebnisse sowie simulierte
Rekonstruktion der ausgegrabenen Baubefunde in ihrer zeitlichen Dynamik.
Pflichtmodulblock - Denkmalpflege:
D I Methodologie der Denkmalpflege I
Das Seminar stellt sich zum Ziel, die Begriffe in der Denkmalpflege
zu klären. Über die Geschichte erfolgt eine Einführung in
die Theorie und Haltung zu denkmalpflegerischen Fragen. Der Bereich der
Erfassung von Denkmälern wird in der Beschreibung der Bauaufnahme
und dem Raumbuch gelehrt. Der Nutzen, die Anwendung und die Herstellung
einer Inventarisation wird theoretisch und praktisch vermittelt.
D II Gestalt und Technik des Denkmals
Die Unterschiedlichkeit der Denkmäler im Hinblick auf das verbaute
Material, das technische Vermögen und die Entwicklungsgeschichte unterschiedlicher
Konstruktionen und Gestaltungsformen ist Thema dieses Seminars. Es verschafft
einen Einblick über die historischen Bauweisen und den daraus abzuleitenden
gestalterischen Möglichkeiten.
D III Methodologie der Denkmalpflege II
In diesem Seminar werden die grundsätzlichen Fragen der Denkmalpflege
behandelt. Konservierung, Restaurierung, Sanierung und Modernisierung haben
eine unterschiedliche Berechtigung, die es zu erklären gilt. Die Frage
der Rekonstruktion wird erläutert. Der Begriff des Ensembleschutz
und die städtebauliche Denkmalpflege sind Teil dieses Seminars
D IV Technisches Erhalten des Denkmals
Aufgrund der in D2 gelernten Konstruktionen sind die Studentinnen und
Studenten befähigt, die historischen Bauweisen einzuschätzen.
Für die Sanierung dieser Konstruktionen gibt es neben der Wiederherstellung
zerstörter Bauglieder unterschiedlichste Technologien, die zur Sicherung
von Gebäuden herangezogen werden. Die Ursachen der technischen Schädigungen
und deren Behebung sind Inhalt des Seminars.
D V Bauforschung
Um sich einem Denkmal kompetent nähern zu können, ist es
notwendig, seine Geschichtlichkeit zu erfassen. Die unterschiedlichen Bauphasen
sind an verschiedenen Sporen im Gebäude zu erfassen. Zudem gehört
die Archivforschung in diesen Block.
D VI Praxisprojekt
Die im Seminar D IV und D V erlernten Voraussetzungen sollen an einem
konkreten Objekt angewandt werden. Hierbei wird das Erlernte erprobt und
verschafft der Studentin bzw. dem Studenten eine größere Sicherheit
im Umgang mit historischer Substanz.
D VII Denkmalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit
Die Denkmalpflege ist zunehmend auf Öffentlichkeitsarbeit angewiesen.
Auf dieses Segment ist in den letzten Jahren zu wenig Rücksicht genommen
worden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass in der Öffentlichkeit
eine zu geringe Bereitschaft ist, sich der Aufgabe der Denkmalerhaltung
zu stellen. Die Bewerbung der Denkmalpflege ist Inhalt des Seminars.
D VIII Denkmalrecht
Die Denkmäler werden durch verschiedene Gesetze geschützt.
Zudem gibt es steuerliche Komponenten, die eine praktizierende Denkmalpflegerin
bzw. ein praktizierender Denkmalpfleger wissen muss. Das Seminar zeigt
die Möglichkeiten auf, erläutert die Struktur und Vorgehensweise
der Zuschussgeber auf landesspezifischer, nationaler wie auch europäischer
Ebene.
Pflichtmodulblock - Kunstgeschichte:
K I Propädeutikum Kunstgeschichte
In diesem Seminar werden Gegenstände, Methoden und Arbeitsmittel
des Fachs Kunstgeschichte vorgestellt. Literaturerschließung und
-auswertung, Nutzung EDV-gestützter Recherchemittel, Gliederung und
Aufbau wissenschaftlicher Arbeiten sind zentrale Themen der Veranstaltung.
K II Formen- und Bautypenlehre
Das Seminar macht mit den Gegenstandsbereichen und Arbeitsweisen der
architekturgeschichtlichen Forschung bekannt, gibt einen Überblick
über wichtige Bautypen und dient dem Erlernen der Architekturterminologie.
Eine Klausur schließt die Übung ab.
K III Ikonografie, Ikonologie
Neben der Formanalyse bildet die Kenntnis der wichtigsten Themen, Motive
und literarischen Quellen eine wesentliche Voraussetzung für ein adäquates
Verständnis der Bildkünste. Die Veranstaltung führt deshalb
an ausgewählten Beispielen in die verschiedenen Gegenstände der
Ikonografie ein. In Referaten werden zentrale Inhalte der Ikonografie erarbeitet
und diskutiert. Ziel ist, zu einem selbständigen Umgang mit den ikonografischen
Hilfsmitteln zu verhelfen.
K IV Kunstdenkmale Sachsen-Anhalts
Die Veranstaltung thematisiert unterschiedliche Bereiche der Kunst
und Architektur auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt.
Es dient der Kenntnis der Kunstobjekte aus allen Epochen der mittleren
und neueren Kunstgeschichte und soll mit der regionalen Kunstgeschichte
vertraut machen.
Pflichtmodulblock – Medienkompetenz:
Auf Denkmäler bezogene Ausstellungen und Ausstellungskonzepte lassen sich nicht mehr nur mit klassischen Mitteln (Texte, Zeichnungen und Fotografien) darstellen und präsentieren. Die Möglichkeiten digitaler und multimedialer Medien einzubeziehen, zählt zu den Hauptzielen der Bausteine zur Medienkompetenz.
MK1 Mediengeschichte und Mediengebrauch
Zu den Grundlagen von Medienkompetenz gehört fundierte Kenntnis
von Aspekten der Mediengeschichte: welche Medien mit welchen Mitteln welche
Publika erreich(t)en. Technische Grundlagenkurse bereiten auf die zur Disposition
stehenden Werkzeuge vor (digitale Fotografie, digitales Video, Programmierung
von Mutimedia-Umgebungen).
MK 2 Medien der Dokumentation und Präsentation
Unterschiedliche digitale Medien der Dokumentation und Präsentation
werden in Form von Projektarbeit in Gestaltung und Anwendung erprobt (Audio,
Video, Powerpoint, CD-ROM, DVD, Netz basierte Programme).
Pflichtmodul - Colloquium
Vorstellung und Diskussion aktueller Themen und Probleme der Denkmalpflege.