Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 11 vom 24. September 2002, S. 15


Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften


Studienordnung für den Aufbaustudiengang Denkmalpflege 
am Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften 
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 19.12.2001

und dem Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen 
der Hochschule Anhalt (FH), Abteilung Dessau

vom 15.05.2002

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S.300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) haben die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg und die Hochschule Anhalt (FH) die folgende Studienordnung als Satzung erlassen.



I. Allgemeiner Teil
§ 1 Studienziel
§ 2 Studienberatung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

II. Studium
§ 4 Studiendauer, Aufbau des Studiums, Studienbeginn
§ 5 Studieninhalte
§ 6 Studienplan
§ 7 Studien- und Prüfungsleistungen
§ 8 Inkrafttreten

Anlage: Studienplan



I. Allgemeiner Teil

§ 1
Studienziel

(1) Ziel des Aufbaustudiengangs Denkmalpflege ist, Studentinnen und Studenten, die ein Studium der Architektur, Kunstgeschichte, eines archäologischen Faches oder verwandter Disziplinen abgeschlossen haben, vertiefte Kenntnisse im Umgang mit historischer Bausubstanz zu vermitteln und ihnen damit eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation zu bieten.

(2) Die Studierenden werden in allen relevanten Bereichen der Denkmalpflege anwendungsbezogen ausgebildet und in die Lage versetzt, durch verschiedene Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage im Umgang mit Baudenkmalen Erkenntnisse zu gewinnen und diese in der Praxis zu realisieren. Die Ausbildung soll das Problembewusstsein um die Komplexität von Baudenkmalen stärken und zur Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit beitragen.

(3) Der Aufbaustudiengang bemüht sich um hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die an einem denkmalgerechten Umgang mit historischer Bausubstanz und deren Erhaltung für die nachfolgenden Generationen interessiert sind. Das Aufbaustudium schließt mit dem akademischen Grad eines Masters of Science in Heritage Management (MScHM) ab und soll dadurch die Chancen seiner Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

§ 2
Studienberatung

(1) Eine allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Hochschule Anhalt (FH) und die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg. Die fachliche Studienberatung wird von den für den Studiengang Denkmalpflege verantwortlichen Professorinnen und Professoren durchgeführt.

(2) Die Inanspruchnahme der Fachberatung ist bei Studienbeginn verpflichtend und wird auch bei allen Schwierigkeiten während des Studiums dringend empfohlen.

§ 3
Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zum Studium zugelassen werden kann, wer

  1. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität im Fach Kunstgeschichte oder einem archäologischen Fach oder
  2. über ein abgeschlossenes Studium in den Architektur- oder Ingenieurwissenschaften an einer Universität, Fachhochschule oder Kunsthochschule (Akademie) verfügt.
 (2) In Ausnahmefällen können auch Bewerberinnen und Bewerber mit gleichwertigen Abschlüssen aus angrenzenden Gebieten zugelassen werden. Bewerberinnen und Bewerber mit geringerwertigen Abschlüssen und mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in denkmalrelevanten Bereichen können nach einer Feststellungsprüfung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet der gemeinsame Prüfungsausschuss.

(3) Studien- und Prüfungsleistungen, die in vergleichbaren Aufbaustudiengängen an Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht wurden, können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit entscheidet der gemeinsame Prüfungsausschuss.

II. Studium

§ 4
Studiendauer, Aufbau des Studiums, Studienbeginn

(1) Die Regelstudienzeit des Aufbaustudiengangs Denkmalpflege beträgt vier Fachsemester. Das Programm umfasst drei Studiensemester und ein Prüfungssemester einschließlich der Anfertigung der Abschlussarbeit.

(2) Das Studium gliedert sich in vier Teile:

(3) Die Studentinnen und Studenten werden für die Zeit ihres Studiums im Aufbaustudiengang Denkmalpflege an der Hochschule Anhalt (FH) und der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg immatrikuliert.

(4) Das Studium im Aufbaustudiengang Denkmalpflege wird in der Regel zum Wintersemester aufgenommen.
 
 

§ 5
Studieninhalte

(1) Das Programm sieht eine Erweiterung der Grundkenntnisse in der Denkmalpflege mit Hilfe gezielter Studien vor.  Es ist einzelfall- und  themenorientiert aufgebaut und stützt sich im Wesentlichen auf die Denkmallandschaft des Landes Sachsen-Anhalt.

(2) Die akademischen Studien und die durchzuführenden Praktika werden unterstützt durch Systeme für digitale Bildverarbeitung, Landschaftssimulation und geografische Informationen, Restauration, Bauforschung und Archäologie. Darüber hinaus werden in praktischen Designstudios 3D-Ausbildungswerkzeuge und die im Internet verfügbaren Informationsquellen genutzt. Die handwerklichen und restauratorischen Grundlagen der Ausbildung werden ebensowenig vernachlässigt wie die kunstgeschichtlichen Aspekte sowie der gestalterisch-ästhetische Anspruch bei neu hinzugefügten Bauteilen und  -körpern im Bereich der Denkmale. Erworben werden Kenntnisse über die nationalen sowie die europäischen Denkmalschutzgesetze ebenso wie eine allgemeine Kompetenz im Umgang mit den Neuen Medien und auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit.

(3) Das Ausbildungsprogramm wird ergänzt durch Beiträge aus denkmalrelevanten Institutionen wie dem Landesamt für Denkmalpflege mit Sitz in Halle, dem Landesamt für Archäologie mit Sitz in Halle, der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, der Stiftung Bauhaus, der Stiftung Burgen, Schlösser und Gärten des Landes Sachsen-Anhalt und der „Domstiftung“. Das Programm schließt nach Möglichkeit auch Kontakte mit führenden Gastdozenten und Fachkritikern ein.

§ 6
Studienplan

(1) Für das Studium gilt der Studienplan im Anhang dieser Ordnung (Anlage). Er enthält eine Empfehlung für den zeitlichen Ablauf des Studiums und gibt die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an.

(2) Der Studienplan enthält Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule.

  1. Pflichtmodule sind alle Module, die nach der Prüfungs- oder Studienordnung für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind.
  2. Wahlpflichtmodule sind alle Module, die zu einer Studienrichtung nach Anlage gehören. Alle Module, die nicht Gegenstand der gewählten Studienrichtung sind und mindestens 2 SWS umfassen, können als Wahlpflichtmodule gewählt werden.
  3. Wahlmodule sind Module, die die Studierenden nach eigener Wahl bestimmen. Alle zusätzlich belegten und abgeschlossenen Lehrveranstaltungen gelten als Wahlmodule und können auf Wunsch (ohne Anrechnung für das Gesamtergebnis) auf dem Zeugnis aufgeführt werden.
(3) Das Lehrangebot besteht aus Vorlesungen (V), Seminaren (S) und Praktika (P).
  1. Vorlesungen (V) bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage.
  2. Seminare (S) dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffen ein. Als Übung sollen sie der Verfestigung von Fertigkeiten dienen.
  3. Praktika (P) dienen der Anwendung erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf gestalterische, konstruktive, rechnerische und experimentelle Aufgabenstellungen. Hierzu gehören auch die Module D VI (Praxisprojekt) und A IV (Lehrgrabung).
§ 7
Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Durch die verschiedenen Teilnahme- und Leistungsscheine und die Abschlussprüfung weist die bzw. der Studierende nach, dass sie bzw. er mit ihren bzw. seinen individuellen Leistungen das Ziel des Aufbaustudiums erreicht hat.

(2) Art, Umfang und Anzahl der erforderlichen Leistungsscheines sind in der Prüfungsordnung zum Aufbaustudiengang Denkmalpflege geregelt.

(3) Das Studium wird durch die Abschlussprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer Abschlussarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung. Die Abschlussarbeit ist eine schriftliche Arbeit und wird von den prüfungsberechtigten Professorinnen und Professoren des Aufbaustudiengangs Denkmalpflege betreut. Zulassung, Durchführung und Bewertung der Abschlussarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung regeln sich nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt  am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg bzw. in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule Anhalt (FH) in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg  vom 19. Dezember 2001, des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen der Hochschule Anhalt (FH), Abteilung Dessau, vom 15. Mai 2002, des Senats der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15. Mai 2002 und des Senats der Hochschule Anhalt (FH) vom 17. Juli 2002.

Halle (Saale), 26. August 2002
 

Prof.Dr.Wilfried Grecksch
Rektor

Dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 27.08.2002 angezeigt.

Anlage
Aufbaustudiengang Denkmalpflege
Studienplan

1. Zeitlicher Ablauf

Abkürzungen:
 
ECT - European Credit Transfer System - Points
LS - Leistungsschein
SS - Sommersemester
SWS - Semesterwochenstunden
TS - Teilnahmeschein
WS - Wintersemester

Schlüssel zu den Modulabkürzungen siehe unten unter Abschnitt 2.

Grundlagensemester (WS)
Modul Archäologen und Archäologinnen ECT Architekten und Architektinnen ECT Kunsthistoriker
und Kunsthistorikerinnen
ECT Abschluss
A I
/
/
2
4*
2
4*
LS
A II
/
/
2
6
2
6
LS
A VL I
2
2
2
2
2
2
TS
D I
2
4
2
4
2
4
TS
D II
2
4
/**
/
2
4
TS
K I
2
6
2
6
/
/
LS
K II
2
4
/
/
/
/
LS
K VL I
2
2
2
2
2
2
TS
MK I
2
2
2
2
2
2
TS
WP
2
4
2
2
2
4
TS
WP
2
2
2
2
2
2
TS
 
18 SWS
30
18 SWS
30
18 SWS
30
 

Aufbausemester (SS)
Modul Archäologen und Archäologinnen ECT Architekten und Architektinnen ECT Kunsthistoriker
und Kunsthistorikerinnen
ECT Abschluss
A III
2
4
2
4
2
4
TS
A VL II
2
2
2
2
2
2
TS
D III
4
4
4
4
4
4
LS
D IV
2
4
2
4
2
4
LS
MK II
2
4
2
4
2
4
LS
K III
2
4
2
4
2
4
TS
K IV
2
2
2
2
2
2
TS
K VL II
2
2
2
2
2
2
TS
WP
2
2
2
2
2
2
TS
WP
2
2
2
2
2
2
TS
 
22 SWS
30
22 SWS
30
22 SWS
30
 

Vertiefungssemester (WS)
Modul Archäologen und Archäologinnen ECT Architekten und Architektinnen ECT Kunsthistoriker
und Kunsthistorikerinnen
ECT Abschluss
A IV
4
8
4
8
4
8
TS
A V
2
4
2
4
2
4
TS
A VL III
2
2
2
2
2
2
TS
CL
2
2
2
2
2
2
TS
D V
2
2
2
2
2
2
TS
D VI
2
4
2
4
2
4
TS
D VII
2
2
2
2
2
2
TS
D VIII
2
4
2
4
2
4
LS
K VL III
2
2
2
2
2
2
TS
 
20 SWS
30
20 SWS
30
20 SWS
30
 

Prüfungssemester (WS)
Modul Archäologen und Archäologinnen ECT Architekten und Architektinnen ECT Kunsthistoriker
und Kunsthistorikerinnen
ECT Abschluss
WP
2 SWS
2
2 SWS
2
2 SWS
2
TS
Masterthesis
18 SWS
28 ECT



 
* ECT-Points bei A I, A II, A III, A IV, A V, K I, K II,  KIII, D I, D II, D III, D IV,  D VI, D VIII, MK II und der Masterthesis werden nur nach Bestehen der jeweiligen Leistungen vergeben.
** Wenn im Vorstudium nicht belegt, muss dieser Schein nachgeholt werden. Dafür entfällt dann das Wahlpflichtmodul mit 4 ECT.

2. Studienmodule

Pflichtmodulblock - Archäologie
 
A I Propädeutikum Archäologie
A II Archäologie Sachsen-Anhalts
A III Klassische Archäologie und Bautenkunde 
A IV Lehrgrabung
A V Auswertung der Lehrgrabung
A VL I-III Vorlesung Prähistorische und Klassische Archäologie 

Pflichtmodulblock - Denkmalpflege
 
D I Methodologie der Denkmalpflege I
D II Gestalt und Technik des Denkmals
D III Methodologie der Denkmalpflege II
D IV Technisches Erhalten des Denkmals
D V Bauforschung
D VI Praxisprojekt
D VII Denkmalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit
D VIII Denkmalrecht

Pflichtmodulblock - Kunstgeschichte
 
K I Propädeutikum Kunstgeschichte
K II Formen- und Bautypenlehre
K III Ikonografie, Ikonologie
K IV Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt
K VL I-III Vorlesung Kunstgeschichte

Pflichtmodulblock - Medienkompetenz:
 
MK I Mediengeschichte und Mediengebrauch 
MK II Medien der Dokumentation und Präsentation

Pflichtmodul Colloquium
 
CL Colloquium zu Grundsatzfragen

Wahlpflichtmodule für die ersten drei Semester:
 
WP - Prähistorische Archäologie: - Archäologisches Zeichen Nota bene: Über die Wahlpflicht hinaus können aus dem Block der Wahlpflichtmodule nach Wunsch weitere Module zur zusätzlichen Qualifizierung gewählt werden.
- Museumspraktikum
- Naturwissenschaften 
   in der Archäologie
- Materialübung
Kunstgeschichte: - Übungen vor Originalen
- Einführung in Skulptur, 
  Malerei, Graphik
- Seminare zu 
  speziellen Themenbereichen
Denkmalpflege: - Geschichte der Landschaftsarchitektur
- Bausanierung und Bauphysik
- Entwerfen im Denkmalbereich
- EDV-gestützte Baurekonstruktion
- Industriearchitektur und Tragesysteme

3. Erläuterungen zu den Modulen

Pflichtmodulblock - Archäologie :

A I  Propädeutikum Archäologie
Einführung in Inhalt, Terminologie, Methoden und Forschungsgeschichte der Ur- und Frühgeschichte. Heranführen an das fachspezifische wissenschaftliche Arbeiten.

A II  Archäologie Sachsen-Anhalts
Sachsen-Anhalt zählt zu den Fund- und Befundreichsten Bundesländern Deutschlands. In diesem Seminar erfolgt eine Einführung in die Ur- und Frühgeschichte des Landes und in die landespezifischen Aufgaben, Ziele und Probleme der Archäologie und der Bodendenkmalpflege.

A III Klassische Archäologie und Bautenkunde
Einführung in die Methodologie und Ziele der klassischen Archäologie unter besonderer Berücksichtigung der Bautenkunde der Antike.

A IV  Lehrgrabung
Architekturgrabung; Anhand eines ausgewählten Beispiels praktische Einführung in die moderne Grabungsmethoden: Graben, Dokumentieren und Aufbereiten der Funde und Befunde sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln

A V  Auswertung der Lehrgrabung
Kulturhistorische Auswertung der Grabungsergebnisse sowie simulierte Rekonstruktion der ausgegrabenen Baubefunde in ihrer zeitlichen Dynamik.

Pflichtmodulblock - Denkmalpflege:

D I  Methodologie der Denkmalpflege I
Das Seminar stellt sich zum Ziel, die Begriffe in der Denkmalpflege zu klären. Über die Geschichte erfolgt eine Einführung in die Theorie und Haltung zu denkmalpflegerischen Fragen. Der Bereich der Erfassung von Denkmälern wird in der Beschreibung der Bauaufnahme und dem Raumbuch gelehrt. Der Nutzen, die Anwendung und die Herstellung einer Inventarisation wird theoretisch und praktisch vermittelt.

D II Gestalt und Technik des Denkmals
Die Unterschiedlichkeit der Denkmäler im Hinblick auf das verbaute Material, das technische Vermögen und die Entwicklungsgeschichte unterschiedlicher Konstruktionen und Gestaltungsformen ist Thema dieses Seminars. Es verschafft einen Einblick über die historischen Bauweisen und den daraus abzuleitenden gestalterischen Möglichkeiten.

D III Methodologie der Denkmalpflege II
In diesem Seminar werden die grundsätzlichen Fragen der Denkmalpflege behandelt. Konservierung, Restaurierung, Sanierung und Modernisierung haben eine unterschiedliche Berechtigung, die es zu erklären gilt. Die Frage der Rekonstruktion wird erläutert. Der Begriff des Ensembleschutz und die städtebauliche Denkmalpflege sind Teil dieses Seminars

D IV Technisches Erhalten des Denkmals
Aufgrund der in D2 gelernten Konstruktionen sind die Studentinnen und Studenten befähigt, die historischen Bauweisen einzuschätzen. Für die Sanierung dieser Konstruktionen gibt es neben der Wiederherstellung zerstörter Bauglieder unterschiedlichste Technologien, die zur Sicherung von Gebäuden herangezogen werden. Die Ursachen der technischen Schädigungen und deren Behebung sind Inhalt des Seminars.

D V Bauforschung
Um sich einem Denkmal kompetent nähern zu können, ist es notwendig, seine Geschichtlichkeit zu erfassen. Die unterschiedlichen Bauphasen sind an verschiedenen Sporen im Gebäude zu erfassen. Zudem gehört die Archivforschung in diesen Block.

D VI Praxisprojekt
Die im Seminar D IV und D V erlernten Voraussetzungen sollen an einem konkreten Objekt angewandt werden. Hierbei wird das Erlernte erprobt und verschafft der Studentin bzw. dem Studenten eine größere Sicherheit im Umgang mit historischer Substanz.

D VII Denkmalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit
Die Denkmalpflege ist zunehmend auf Öffentlichkeitsarbeit angewiesen. Auf dieses Segment ist in den letzten Jahren zu wenig Rücksicht genommen worden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass in der Öffentlichkeit eine zu geringe Bereitschaft ist, sich der Aufgabe der Denkmalerhaltung zu stellen. Die Bewerbung der Denkmalpflege ist Inhalt des Seminars.

D VIII Denkmalrecht
Die Denkmäler werden durch verschiedene Gesetze geschützt. Zudem gibt es steuerliche Komponenten, die eine praktizierende Denkmalpflegerin bzw. ein praktizierender Denkmalpfleger wissen muss. Das Seminar zeigt die Möglichkeiten auf, erläutert die Struktur und Vorgehensweise der Zuschussgeber auf landesspezifischer, nationaler wie auch europäischer Ebene.

Pflichtmodulblock - Kunstgeschichte:

K I Propädeutikum Kunstgeschichte
In diesem Seminar werden Gegenstände, Methoden und Arbeitsmittel des Fachs Kunstgeschichte vorgestellt. Literaturerschließung und -auswertung, Nutzung EDV-gestützter Recherchemittel, Gliederung und Aufbau wissenschaftlicher Arbeiten sind zentrale Themen der Veranstaltung.

K II  Formen- und Bautypenlehre
Das Seminar macht mit den Gegenstandsbereichen und Arbeitsweisen der architekturgeschichtlichen Forschung bekannt, gibt einen Überblick über wichtige Bautypen und dient dem Erlernen der Architekturterminologie. Eine Klausur schließt die Übung ab.

K III Ikonografie, Ikonologie
Neben der Formanalyse bildet die Kenntnis der wichtigsten Themen, Motive und literarischen Quellen eine wesentliche Voraussetzung für ein adäquates Verständnis der Bildkünste. Die Veranstaltung führt deshalb an ausgewählten Beispielen in die verschiedenen Gegenstände der Ikonografie ein. In Referaten werden zentrale Inhalte der Ikonografie erarbeitet und diskutiert. Ziel ist, zu einem selbständigen Umgang mit den ikonografischen Hilfsmitteln zu verhelfen.

K IV Kunstdenkmale Sachsen-Anhalts
Die Veranstaltung thematisiert unterschiedliche Bereiche der Kunst und Architektur auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Es dient der Kenntnis der Kunstobjekte aus allen Epochen der mittleren und neueren Kunstgeschichte und soll mit der regionalen Kunstgeschichte vertraut machen.

Pflichtmodulblock – Medienkompetenz:

Auf  Denkmäler bezogene Ausstellungen und Ausstellungskonzepte lassen sich nicht mehr nur mit klassischen Mitteln (Texte, Zeichnungen und Fotografien) darstellen und präsentieren. Die Möglichkeiten digitaler und multimedialer Medien einzubeziehen, zählt zu den Hauptzielen der Bausteine zur Medienkompetenz.

MK1  Mediengeschichte und Mediengebrauch
Zu den Grundlagen von Medienkompetenz gehört fundierte Kenntnis von Aspekten der Mediengeschichte: welche Medien mit welchen Mitteln welche Publika erreich(t)en. Technische Grundlagenkurse bereiten auf die zur Disposition stehenden Werkzeuge vor (digitale Fotografie, digitales Video, Programmierung von Mutimedia-Umgebungen).

MK 2  Medien der Dokumentation und Präsentation
Unterschiedliche digitale Medien der Dokumentation und Präsentation werden in Form von Projektarbeit in Gestaltung und Anwendung erprobt (Audio, Video, Powerpoint, CD-ROM, DVD, Netz basierte Programme).

Pflichtmodul - Colloquium

Vorstellung und Diskussion aktueller Themen und Probleme der Denkmalpflege.