MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 1 vom 5. Februar 2002, S. 56
§ 1
Beitragszweck und Beitragspflicht
Die Studierendenschaft der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg erhebt in jedem Semester für soziale Belange und für die Selbstverwaltung der Studierenden von ihren eingeschriebenen Mitgliedern einen Studierendenschaftsbeitrag. Diese sind zur Zahlung verpflichtet.
§ 2
Teilbeträge
Der Studierendenschaftsbeitrag beträgt 5,60 Euro.
Er ist für folgende Zwecke bestimmt:
1. Für den StudentInnenrat als Beitrag insgesamt 3,55 Euro, davon sind
2. Die Fachschaften erhalten 2,05 Euro.
§ 3
Erhebung und Fälligkeit
(1) Der Studierendenschaftsbeitrag wird von der Universität kostenfrei erhoben und an den StudentInnenrat weitergeleitet.
(2) Der Studierendenschaftsbeitrag wird jeweils fällig
§ 4
Abführung der Teilbeträge
Die in § 2 aufgeführten Teilbeträge werden wie folgt abgeführt:
§ 5
(aufgehoben)
§ 6
Schlussbestimmungen
(1) (aufgehoben)
(2) Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.
Diese Beitragsordnung wurde vom 2. StudentInnenrat am 29.01.1991 beschlossen, am 23.06.1992 durch den dritten StudentInnenrat geändert und am 24.07.2001 durch den 11. StudentInnenrat erneut geändert. Diese Änderung wurde am 03.09.2001 vom Rektor genehmigt. Mit Inkrafttreten dieser Änderung verlieren sämtliche anderen Beitragsordnungen der Studierendenschaft von diesem Tage an ihre Gültigkeit. Bereits gezahlte Beiträge bleiben hierdurch aber unberührt.
Vom StudentInnenrat am 24.07.2001 beschlossen.