Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 1 vom 5. Februar 2002, S. 56



StudentInnenrat


Beitragsordnung der Studierendenschaft
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 24.07.2001

§ 1
Beitragszweck und Beitragspflicht

Die Studierendenschaft der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg erhebt in jedem Semester für soziale Belange und für die Selbstverwaltung der Studierenden von ihren eingeschriebenen Mitgliedern einen Studierendenschaftsbeitrag. Diese sind zur Zahlung verpflichtet.

§ 2
Teilbeträge

Der Studierendenschaftsbeitrag beträgt 5,60 Euro.
Er ist für folgende Zwecke bestimmt:

1. Für den StudentInnenrat als Beitrag insgesamt 3,55 Euro, davon sind

  1. für den StudentInnensport 0,25 Euro,
  2. für den studentischen Hilfsfond 0,50 Euro,
  3. für den allgemeinen Haushalt des StudentInnenrates 2,80 Euro
bestimmt.

2. Die Fachschaften erhalten 2,05 Euro.

§ 3
 Erhebung und Fälligkeit

(1) Der Studierendenschaftsbeitrag wird von der Universität kostenfrei erhoben und an den StudentInnenrat weitergeleitet.

(2) Der Studierendenschaftsbeitrag wird jeweils fällig

  1. mit der Einschreibung (Immatrikulation),
  2. mit der Rückmeldung.
(3) Der Studierendenschaftsbeitrag kann einzelnen Studenten in sozialen Härtefällen erlassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft ein vom StudentInnenrat gewählter Ausschuss gemäß § 4 Buchstabe c. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation vor Ablauf des Semesters besteht nicht.

§ 4
Abführung der Teilbeträge

Die in § 2 aufgeführten Teilbeträge werden wie folgt abgeführt:

  1. Die Teilbeträge gemäß Nr. 1.1 und 1.3 an den StudentInnenrat,
  2. Der Teilbetrag gemäß Nr. 2 an die Fachschaften nach Maßgabe der Finanzordnung,
  3. Der Teilbetrag gemäß Nr. 1.2 auf ein gesondertes Konto, über das der Sozialausschuss

  4. die Verfügungsgewalt ausübt.


§ 5

(aufgehoben)

§ 6
Schlussbestimmungen

(1) (aufgehoben)

(2) Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.

Diese Beitragsordnung wurde vom 2. StudentInnenrat am 29.01.1991 beschlossen, am 23.06.1992 durch den dritten StudentInnenrat geändert und am 24.07.2001 durch den 11. StudentInnenrat erneut geändert. Diese Änderung wurde am 03.09.2001 vom Rektor genehmigt. Mit Inkrafttreten dieser Änderung verlieren sämtliche anderen Beitragsordnungen der Studierendenschaft von diesem Tage an ihre Gültigkeit. Bereits gezahlte Beiträge bleiben hierdurch aber unberührt.

Vom StudentInnenrat am 24.07.2001 beschlossen.