MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 1 vom 5. Februar 2002, S. 55
Die Geschäftsordnung der Zentralen Universitätsverwaltung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg (ABl. 2001, Nr. 2, S. 9) wird wie folgt geändert:
(1) Im § 2 Abs. 1 Satz 1 wird hinter "der Abteilungsleiterin" folgendes eingefügt: "der Leitenden Sicherheitskraft der Universität, der Leitenden Betriebsärztin bzw. dem Leitendem Betriebsarzt"
(2) Im § 2 Abs. 2 Satz 2 wird hinter "der Abteilungsleiterin" folgendes eingefügt: "der Leitenden Sicherheitskraft der Universität, der Leitenden Betriebsärztin bzw. dem Leitendem Betriebsarzt"
(3) Im § 2 Abs. 5 wird folgender Satz 2 hinzugefügt: "Handelt es sich um Angelegenheiten der Leitenden Sicherheitskraft der Universität sowie der Leitenden Betriebsärztin bzw. dem Leitenden Betriebsarzt geht der Dienstweg unmittelbar über den Kanzler." Somit wird der Satz 2 der Satz 3 und der Satz 3 der Satz 4.
(4) Im § 4 Abs. 1 Satz 1 wird hinter "der Abteilungsleiterin" folgendes eingefügt: "der Leitenden Sicherheitskraft der Universität, der Leitenden Betriebsärztin bzw. dem Leitendem Betriebsarzt"
Diese Änderungen der Geschäftsordnung treten am Tage nach
der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität
Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 1. Oktober 2001
W. Matschke
Kanzler