Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 1 vom 5. Februar 2002, S. 37



Fachbereich Mathematik und Informatik


Studienordnung für den Aufbaustudiengang Bioinformatik 
am Fachbereich Mathematik und Informatik 
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 20.04.2001

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 3. April 2001 (GVBl. LSA S. 141), hat die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg die folgende Studienordnung für den Aufbaustudiengang Bioinformatik des Fachbereiches Mathematik und Informatik erlassen: 



Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zulassung zum Studiengang
§ 3 Ziele des Studiums
§ 4 Studienorganisation
§ 5 Inhalte des Studiums
§ 6 Inkrafttreten


§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Bioinformatik Ziele, Aufbau und Ablauf des Aufbaustudiums Bioinformatik an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.

(2) Träger der Ausbildung ist der Fachbereich Mathematik und Informatik.

§ 2
Zulassung zum Studiengang

(1) Zum Aufbaustudiengang kann zugelassen werden, wer

  1. ein abgeschlossenes Studium der Biologie, Chemie, Biochemie, Pharmazie oder eines äquivalenten Faches an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, in der Regel mindestens mit der Note "Gut" und
  2. das Auswahlgespräch gemäß § 4 Abs. 3 der Prüfungsordnung bestanden hat. Für das Bestehen dieses Auswahlgespräches sind mathematische Kenntnisse im Umfang der mathematischen Lehrveranstaltungen der ersten zwei Semester des Diplomstudienganges Bioinformatik an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vorteilhaft.
Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen, die außerhalb des Geltungsbereiches der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung von Fachvertretern unter Beachtung der von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen.

(2) Die Zulassung zum Aufbaustudiengang erfolgt über das Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

(3) Der Antrag ist bis zum 15. August des Jahres zu stellen, in dem das Studium aufgenommen werden soll.

§ 3
Ziele des Studiums

Die Bioinformatik als interdisziplinäre Wissenschaftsdisziplin steht im Spannungsfeld zwischen Informatik und Biowissenschaften im weitesten Sinne. Die Einsatzmöglichkeiten einer Bioinformatikerin bzw. eines Bioinformatikers sind folglich weit gefächert. Der Aufbaustudiengang richtet sich an Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in einem Fach wie Biologie oder Chemie. Ziel des Studiums ist die Vermittlung der zusätzlich erforderlichen Kenntnisse in Informatik, Mathematik und Bioinformatik, sowie in biologischen Praktika die Vermittlung des Umganges mit Techniken der Datenerfassung für Fragestellung der Genomiks, Transkriptomiks, Proteomiks und Metabolomiks.

§ 4
Studienorganisation

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Anfertigung der Master’s Thesis vier Semester. Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden.

(2) Die ersten zwei Fachsemester dienen im Wesentlichen der Vermittlung von Grundkenntnissen in Informatik, Bioinformatik und Mathematik durch obligatorische Lehrveranstaltungen. In einem Teil des zweiten und im gesamten dritten Fachsemester haben die Studierenden die Gelegenheit, in obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen vertiefende Kenntnisse in speziellen Gebieten der Bioinformatik und Informatik zu erwerben. Für die Anfertigung der Master’s Thesis ist das vierte Fachsemester vorgesehen.

§ 5
Inhalte des Studiums

(1) Die ersten zwei Semester sind durch obligatorische Lehrveranstaltungen geprägt. Neben den in der Tabelle dargestellten Veranstaltungen erhalten Studierende in einem Tutorium vorlesungsbegleitend Gelegenheit, fehlende mathematische Voraussetzungen nachträglich zu erwerben.

(2) In den Veranstaltungen Informatik I und II werden grundlegende programmiersprachliche Konzepte sowie Datenstrukturen und effiziente Algorithmen vermittelt. In Datenbanken I wird das Gebiet der Datenbanksysteme, insbesondere der Datenbankentwurf und die wichtigsten Datenmodelle behandelt. Gegenstand von Algorithmen der Bioinformatik I und II sind Methoden und Techniken der Kern-Bioinformatik wie Algorithmen auf Sequenzen, phylogenetische Bäume, Strukturvorhersagen und Dockingprobleme. Als Veranstaltungen aus dem Hauptstudium Bioinformatik bzw. Informatik werden insbesondere Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Praktischen oder Angewandten Informatik ausgewiesen, die bioinformatikrelevante Themen wie Datenbanken, Datamining, Mustererkennung, neuronale Netze, effiziente Algorithmen und Datenstrukturen und Parallelverarbeitung behandeln.
 
Semester
Lehrveranstaltung
SWS
Kreditpunkte
1
Informatik I
4+2
9
Datenbanken I
4+2
9
Mathematik für Bioinformatiker III
3+2
7,5
Systematisches Programmieren
4
6
2
Informatik II
4+2
9
Mathematik für Bioinformatiker IV
3+2
7,5
Algorithmen der Bioinformatik I
3+2
7,5
Seminar im Hauptstudium
2
3
Veranstaltungen aus dem Hauptstudium Bioinformatik bzw. Informatik1
3
4,5
3
Algorithmen der Bioinformatik II
3+2
7,5
Veranstaltungen aus dem Hauptstudium Bioinformatik bzw. Informatik1
15
22,5
4
Master´s Thesis  
30



1 Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Praktischen oder Angewandten Informatik, die im Vorlesungsverzeichnis für den Aufbaustudiengang Bioinformatik ausgewiesen sind.

(3) In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester müssen die Studierenden an folgenden zwei je zweiwöchigen Blockpraktika obligatorisch teilnehmen:

(4) In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem zweiten und dritten Semester ist fakultativ ein Berufspraktikum in einem für die angestrebte berufliche Tätigkeit geeigneten Betrieb oder einer wissenschaftlichen Einrichtung vorgesehen. Der Umfang soll ganztägig mindestens zwei Monate betragen. Über die dabei ausgeübten Tätigkeiten und gewonnenen Erfahrungen ist ein Bericht vorzulegen. Die Teilnahme an einem solchen Berufspraktikum kann dann auf Wunsch der bzw. des Studierenden im Abschlusszeugnis aufgeführt werden.

(5) Den Abschluss des Studiums bildet die Anfertigung der Master’s Thesis. Die Master’s Thesis soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus ihrem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

§ 6
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 13. August 2001

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 30.07.2001 zur Kenntnis genommen.