MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 1 vom 5. Februar 2002, S. 37
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 3. April 2001 (GVBl. LSA S. 141), hat die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg die folgende Studienordnung für den Aufbaustudiengang Bioinformatik des Fachbereiches Mathematik und Informatik erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zulassung zum Studiengang
§ 3 Ziele des Studiums
§ 4 Studienorganisation
§ 5 Inhalte des Studiums
§ 6 Inkrafttreten
(1) Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Bioinformatik Ziele, Aufbau und Ablauf des Aufbaustudiums Bioinformatik an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.
(2) Träger der Ausbildung ist der Fachbereich Mathematik und Informatik.
(1) Zum Aufbaustudiengang kann zugelassen werden, wer
(2) Die Zulassung zum Aufbaustudiengang erfolgt über das Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Die Bioinformatik als interdisziplinäre Wissenschaftsdisziplin steht im Spannungsfeld zwischen Informatik und Biowissenschaften im weitesten Sinne. Die Einsatzmöglichkeiten einer Bioinformatikerin bzw. eines Bioinformatikers sind folglich weit gefächert. Der Aufbaustudiengang richtet sich an Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in einem Fach wie Biologie oder Chemie. Ziel des Studiums ist die Vermittlung der zusätzlich erforderlichen Kenntnisse in Informatik, Mathematik und Bioinformatik, sowie in biologischen Praktika die Vermittlung des Umganges mit Techniken der Datenerfassung für Fragestellung der Genomiks, Transkriptomiks, Proteomiks und Metabolomiks.
(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Anfertigung der Master’s Thesis vier Semester. Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden.
(2) Die ersten zwei Fachsemester dienen im Wesentlichen der Vermittlung von Grundkenntnissen in Informatik, Bioinformatik und Mathematik durch obligatorische Lehrveranstaltungen. In einem Teil des zweiten und im gesamten dritten Fachsemester haben die Studierenden die Gelegenheit, in obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen vertiefende Kenntnisse in speziellen Gebieten der Bioinformatik und Informatik zu erwerben. Für die Anfertigung der Master’s Thesis ist das vierte Fachsemester vorgesehen.
(1) Die ersten zwei Semester sind durch obligatorische Lehrveranstaltungen geprägt. Neben den in der Tabelle dargestellten Veranstaltungen erhalten Studierende in einem Tutorium vorlesungsbegleitend Gelegenheit, fehlende mathematische Voraussetzungen nachträglich zu erwerben.
(2) In den Veranstaltungen Informatik I und II werden grundlegende programmiersprachliche
Konzepte sowie Datenstrukturen und effiziente Algorithmen vermittelt. In
Datenbanken I wird das Gebiet der Datenbanksysteme, insbesondere der Datenbankentwurf
und die wichtigsten Datenmodelle behandelt. Gegenstand von Algorithmen
der Bioinformatik I und II sind Methoden und Techniken der Kern-Bioinformatik
wie Algorithmen auf Sequenzen, phylogenetische Bäume, Strukturvorhersagen
und Dockingprobleme. Als Veranstaltungen aus dem Hauptstudium Bioinformatik
bzw. Informatik werden insbesondere Lehrveranstaltungen aus dem Bereich
der Praktischen oder Angewandten Informatik ausgewiesen, die bioinformatikrelevante
Themen wie Datenbanken, Datamining, Mustererkennung, neuronale Netze, effiziente
Algorithmen und Datenstrukturen und Parallelverarbeitung behandeln.
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Informatik I |
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Datenbanken I |
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Mathematik für Bioinformatiker III |
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Systematisches Programmieren |
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Informatik II |
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Mathematik für Bioinformatiker IV |
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Algorithmen der Bioinformatik I |
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Seminar im Hauptstudium |
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Veranstaltungen aus dem Hauptstudium Bioinformatik bzw. Informatik1 |
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Algorithmen der Bioinformatik II |
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Veranstaltungen aus dem Hauptstudium Bioinformatik bzw. Informatik1 |
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Master´s Thesis |
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(3) In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester müssen die Studierenden an folgenden zwei je zweiwöchigen Blockpraktika obligatorisch teilnehmen:
(5) Den Abschluss des Studiums bildet die Anfertigung der Master’s Thesis. Die Master’s Thesis soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus ihrem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 13. August 2001
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 30.07.2001 zur Kenntnis genommen.