MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
11. Jahrgang, Nr. 7 vom 20. November 2001, S. 29
Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften
Fünfte Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung
für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg
vom 02.12.1994, zuletzt geändert am 17.02.2000
vom 12.07.2000
Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 und 88
Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert
durch das vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt vom 8. August 2000 (GVBl. LSA S. 520) hat die Martin-Luther-Universität
Halle – Wittenberg die folgende Änderung der Magisterprüfungsordnung
für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg erlassen:
Artikel I
Der Wortlaut der fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Indologie
im Teil II - Fachspezifische Bestimmungen - der Magisterprüfungsordnung
für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg wird durch folgenden
Wortlaut ersetzt:
1. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Indologie
im Rahmen der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität
Halle – Wittenberg
§ 1 Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen
1.1 Zwischenprüfung Hauptfach
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach sind erforderlich:
-
Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung des Vertiefungskurses
Sanskrit, der die erfolgreich nachgewiesene Absolvierung der Grund-, Übersetzungs-
und Aufbaukurse Sanskrit voraussetzt;
-
Nachweis über die Teilnahme an einer indologischen Einführungsveranstaltung;
-
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Sanskrit-Lektürekursen
aus den Stoffteilgebieten (1) erzählende Literaturen, (2) epische
Literaturen, (3) normative Texte (Recht, Staat, Gesellschaft) und (4) Religion
und Kultus;
-
ein benoteter Leistungsschein in der Form einer Hausarbeit, angefertigt
zu einem indologischen Proseminar aus einem dritten Stoffteilgebiet;
-
Nachweis über die Belegung von Lehrveranstaltungen gemäß
Studienordnung.
1.2 Magisterprüfung Hauptfach
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind erforderlich:
-
Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung;
-
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an drei thematisch unterschiedlichen,
interpretativen Lektürekursen aus den Stoffteilgebieten (1) Veda,
(2) buddhistische / jainistische Literaturen, (3) Dichtkunst: indisches
Drama und (4) einheimische Wissenschaften. Mindestens zwei dieser Kurse
müssen in anderen Quellsprachen als dem Sanskrit absolviert werden.
Als andere Quellsprachen, von denen mindestens zwei zu lesen sind, gelten
Vedisch, mittelindische Sprachen, neuindische Sprachen und Sprachen der
Nebenüberlieferung (Tibetisch, buddhistisches Chinesisch, Indopersisch);
-
Nachweis der Teilnahme an einer Lektüre von Texten (inschriftlich
oder handschriftlich) in mindestens einer anderen indischen Originalschrift
als der der Devanagari-Schrift;
-
Benotete Leistungsscheine zu zwei indologischen Hauptseminaren in Form
eines anspruchsvollen Referates sowie in der einer anspruchsvollen Seminararbeit
aus zwei Stoffteilgebieten (1) vedisches Textcorpus, (2) Philosophie, (3)
Religion und Kultus, (4) Literatur, (5) Normen und Gesellschaft und (6)
Staat und politische Geschichte.
1.3 Zwischenprüfung Nebenfach
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Nebenfach sind erforderlich:
-
Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung von Veranstaltungen zur
grammatischen Grundausbildung: Grund- und Übersetzungskurse Sanskrit;
-
Nachweis über die Teilnahme an einer indologischen Einführungsveranstaltung;
-
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lektürekursen zu
zwei Stoffteilgebieten aus (1) erzählende Literaturen, (2) epische
Literaturen, (3) normative Texte (Recht, Staat, Gesellschaft) und (4) Religion
und Kultus.
1.4 Magisterprüfung Nebenfach
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach sind erforderlich:
-
Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung;
-
Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Vertiefungs- und Aufbaukurse
Sanskrit;
-
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lektürekursen zu
zwei Stoffteilgebieten aus (1) erzählende Literaturen, (2) epische
Literaturen, (3) normative Texte (Recht, Staat, Gesellschaft) und (4) Religion
und Kultus. Die Wahl dieser beiden Kurse hat komplementär zu den beiden
im Grundstudium absolvierten Kursen zu erfolgen;
-
Ein benoteter Leistungsschein in Form eines anspruchsvollen Referates oder
einer Hausarbeit, angefertigt zu einem indologischen Hauptseminar aus einem
der Stoffteilgebiete (1) vedisches Textcorpus, (2) Philosophie, (3) Religion
und Kultus, (4) Literatur, (5) Normen und Gesellschaft und (6) Staat und
politische Geschichte.
§ 2 Inhalt und Durchführung der Prüfungen
2.1 Inhalt
2.1.1 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht für Studierende im Hauptfach aus
zwei Teilprüfungen über die Stoffgebiete
-
Grammatik und Philologie des Sanskrit (schriftlich und mündlich);
-
Kultur-, Geistes-, Literatur- und Religionsgeschichte, nämlich (1)
erzählende Literaturen, (2) epische Literaturen, (3) normative Texte
(Recht, Staat, Gesellschaft) und (4) Religion und Kultus (mündlich);
für Studierende im Nebenfach aus einer schriftlichen Prüfung
über das Stoffgebiet a) Grammatik und Philologie des Sanskrit.
Als Prüfungsleistung des Stoffgebietes a) Grammatik und Philologie
des Sanskrit ist in einer schriftlichen Klausur der Nachweis zu erbringen,
dass ein altindisches Textstück epischen Schwierigkeitsgrades unter
Heranziehung gebräuchlicher Hilfsmittel philologisch zuverlässig
ins Deutsche übersetzt und inhaltlich erklärt werden kann. Im
mündlichen Teil der Prüfung ist im Rahmen dieses Stoffgebietes
in Weiterführung des schriftlich behandelten Textstückes die
Beherrschung von Elementargrammatik, Metrik und Syntax nachzuweisen.
Als Prüfungsleistung des Stoffgebietes b) Kultur-, Geistes-, Literatur-
und Religionsgeschichte sind literaturgeschichtlich-systematische Grundkenntnisse
sowie die Beherrschung des in der indologischen Einführungsveranstaltung
vermittelten Grundlagenwissens zum genannten Stoffgebiet zu erbringen.
2.1.2 Magisterprüfung
Die Magisterprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen (schriftlich
und mündlich) über die Stoffgebiete
-
Textkritische Anwendung historisch-philologischer Methoden auf die Quellen
des indischen Kulturraumes, nämlich (1) Veda, (2) buddhistische /
jainistische Literaturen, (3) Dichtkunst: indisches Drama und (4) einheimische
Wissenschaften;
-
Ideengeschichtliche Grundlagen der indischen Kultur- und Geistesgeschichte,
nämlich (1) vedisches Textcorpus, (2) Philosophie, (3) Religion und
Kultus, (4) Literatur, (5) Normen und Gesellschaft und (6) Staat und politische
Geschichte.
Die schriftliche Prüfungsleistung wird im Haupt- und im Nebenfach
erbracht durch den Nachweis der Beherrschung angewandter Philologie (Stoffgebiet
a): gefordert wird eine philologisch-kritische Übersetzung, eine inhaltliche
Analyse und eine literaturgeschichtlich-systematische Einordnung von Texten
höheren Schwierigkeitsgrades.
Die mündliche Prüfungsleistung wird im Hauptfach erbracht
durch die theoretische Erörterung der ideengeschichtlichen Zusammenhänge
(Stoffgebiet b): ausgehend vom schriftlichen Prüfungstext und auf
der Grundlage indologischen Allgemeinwissens wird vom Prüfling die
Fähigkeit gefordert, kultur- und geistesgeschichtliche Problemkreise
der Forschung in ihren historischen und systematischen Zusammenhängen
zu sehen und geeignete indologische Lösungsmethoden unter Berücksichtigung
der jeweils besonderen Quellenlage begründet vertreten zu können.
Die mündliche Prüfungsleistung wird im Nebenfach erbracht
durch den Nachweis literaturgeschichtlich-systematischer Grundkenntnisse
auf dem Gebiet der Kultur-, Geistes-, Literatur- und Religionsgeschichte
Indiens sowie durch den Nachweis der Beherrschung der in den indologischen
Einführungsveranstaltungen vermittelten Stoffgebiete.
2.2 Durchführung
2.2.1 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erfolgt in der Regel in der vorlesungsfreien
Zeit nach dem 4. Fachsemester. Die Dauer der Klausur beträgt im Haupt-
und Nebenfach 120 Minuten, die der nur im Hauptfach abzulegenden mündlichen
Prüfung 30 Minuten.
2.2.2 Magisterprüfung
Die Magisterprüfung besteht aus drei Teilen:
-
Magisterarbeit
Die Magisterarbeit darf in der Regel nur dann im Fach Indologie
geschrieben werden, wenn dieses im Hauptstudium als Hauptfach studiert
worden ist. Begründete Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der
Prüfungskommission des Fachbereiches im Einvernehmen mit der für
das Fach zuständigen Person gemäß § 11 der Magisterprüfungsordnung.
Das Thema der Magisterarbeit kann vor Erbringung der Zulassungsvoraussetzungen
für die Magisterprüfung im Hauptfach, die § 1.2 oben aufzählt,
nicht ausgegeben werden.
-
Klausuren
Die Klausuren werden in der Regel nach Abschluss des 8. Fachsemesters
geschrieben. Wird die Magisterarbeit im Fach Indologie geschrieben,
so finden die Klausuren nach Annahme dieser statt; ansonsten regeln die
Bestimmungen des Faches, in dem die Magisterarbeit geschrieben wird, die
Reihenfolge. Im Hauptfach beträgt die Dauer der Klausur 240 Minuten,
im Nebenfach 120 Minuten.
-
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erfolgt im Regelfall nach Abschluss
des 8. Fachsemesters des Hauptfachstudiums und nur nach erfolgreich absolvierter
Klausur. Die Dauer beträgt im Nebenfach 30 Minuten, im Hauptfach 60
Minuten.
Artikel II
Diese Satzung findet auf alle Studierende Anwendung, die ab Sommersemester
2001 erstmalig für das Fach Indologie des Fachbereiches Kunst-,
Orient- und Altertumswissenschaften an der Martin-Luther-Universität
Halle – Wittenberg eingeschrieben worden sind.
Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits die Zwischenprüfung
bestanden haben, legen die Magisterprüfung nach der bis einschließlich
Wintersemester 2000/2001 geltenden Fassung der Prüfungsordnung ab,
es sei denn, sie beantragen bei der Zulassung zur Magisterprüfung
schriftlich, nach der neuen Prüfungsordnung geprüft zu werden.
Studierende, die bereits vor dem Sommersemester 2001 für das Fach
Indologie
des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften an der Martin-Luther-Universität
Halle – Wittenberg eingeschrieben worden sind und die Zwischenprüfung
noch nicht abgelegt haben, können sich bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung
für die alte oder die neue Prüfungsordnung entscheiden.
Der Antrag auf Anwendung der neuen Prüfungsordnung ist unwiderruflich.
Wiederholungsprüfungen sind nach der Fassung derjenigen Prüfungsordnung
abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.
Magisterprüfungen nach der bis zum Wintersemester 2000/2001 geltenden
Fassung der Prüfungsordnung können letztmalig im Wintersemester
2004/2005 abgelegt werden; die Anmeldung zu dieser Magisterprüfung
kann letztmalig im Sommersemester 2004 erfolgen.
Artikel III
Diese Ordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Kultusministerium
des Landes Sachsen-Anhalt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der
Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.
Ausgefertigt auf der Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrates
des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften vom 12.07.2000
und des Senates der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom
08.11.2000 und der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
vom 02.03.2001.
Halle (Saale), 20. März 2001
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 02.03.2001
genehmigt.