Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
11. Jahrgang, Nr. 7 vom 20. November 2001, S. 27



Medizinische Fakultät


Änderung der Transfusionsordnung des Klinikums 
der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 13.08.2001

Präambel

Der Klinikumsvorstand hat auf Grundlage des § 13 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Satzung des Klinikums der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg 1997, Nr. 9, S. 3) und § 96 Abs. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 07.10.1993 (GVBl. LSA S. 614, zuletzt geändert am 19.03.1998 – GVBl. LSA S. 132) in seiner Sitzung am 13.08.2001 folgende Änderung zur Transfusionsordnung des Klinikums beschlossen:

Ziffer 15 Perinatales Transfusionsregime

(1) Vorausgehende Diagnostik

Ziffer 15 (1) Abs. 2 wird ersetzt durch:

Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen. Ist der Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor, so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kindes zu bestimmen. Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutter eine weitere Standarddosis Anti-D-immunoglobulin (um 300 µg) innerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren, selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikörper bei der Mutter gefunden worden sind und/oder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist. Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere während der Geburt in den mütterlichen Kreislauf übergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden, um die Bildung von Rh-Antikörpern bei der Mutter zu verhindern.

Die Änderung tritt am Tage ihrer Verabschiedung im Klinikumsvorstand in Kraft.

Halle (Saale), 13. August 2001

Prof.Dr.med. H. G. Struck
Ärztlicher Direktor

B. Irmscher
Verwaltungsdirektorin

Vom Klinikumsvorstand der Medizinischen Fakultät am 13.08.2001 beschlossen.