Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
11. Jahrgang, Nr. 6 vom 11. September 2001, S. 9



Medizinische Fakultät


Entgeltordnung der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät 
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 10.04.2001

§ 1

Für die Bearbeitung von Anträgen zu Forschungsvorhaben am Menschen, die durch einen kommerziellen Träger finanziert werden, sind die entstehenden Auslagen der Ethik-Kommission nach den folgenden Grundsätzen durch die Antragsteller zu ersetzen.

§ 2

Für die Begutachtung der Antragsunterlagen eines Forschungsvorhabens am Menschen sind je nach Arbeitsumfang 1.000,00 DM bis 2.000,00 DM zu entrichten.

§ 3

Das Entgelt für die Prüfung eines Antrages auf Änderung einer schon beratenen Studie beträgt je nach Arbeitsumfang 200,00 DM bis 500,00 DM.

§ 4

Bei Rücknahme eines eingereichten Antrages während der Antragsbearbeitung durch die Ethik-Kommission wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 200,00 DM bis 500,00 DM erhoben.

§ 5

Die jeweilige Höhe des Entgeltes setzt die Ethik-Kommission fest. Der Gesamtbetrag ist zu zahlen auf das Konto 800 015 30 bei der Landeszentralbank Halle (Bankleitzahl 800 000 00; Verwendungszweck: Ethik-Kommission, Rechnungsnummer). Das Votum der Ethik-Kommission ergeht nach Zahlungseingang.

Halle (Saale), 27. Juni 2001

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Akademischen Senat am 20.06.2001 bestätigt.