MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
11. Jahrgang, Nr. 6 vom 11. September 2001, S. 9
§ 1
Für die Bearbeitung von Anträgen zu Forschungsvorhaben am Menschen, die durch einen kommerziellen Träger finanziert werden, sind die entstehenden Auslagen der Ethik-Kommission nach den folgenden Grundsätzen durch die Antragsteller zu ersetzen.
§ 2
Für die Begutachtung der Antragsunterlagen eines Forschungsvorhabens am Menschen sind je nach Arbeitsumfang 1.000,00 DM bis 2.000,00 DM zu entrichten.
§ 3
Das Entgelt für die Prüfung eines Antrages auf Änderung einer schon beratenen Studie beträgt je nach Arbeitsumfang 200,00 DM bis 500,00 DM.
§ 4
Bei Rücknahme eines eingereichten Antrages während der Antragsbearbeitung durch die Ethik-Kommission wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 200,00 DM bis 500,00 DM erhoben.
§ 5
Die jeweilige Höhe des Entgeltes setzt die Ethik-Kommission fest. Der Gesamtbetrag ist zu zahlen auf das Konto 800 015 30 bei der Landeszentralbank Halle (Bankleitzahl 800 000 00; Verwendungszweck: Ethik-Kommission, Rechnungsnummer). Das Votum der Ethik-Kommission ergeht nach Zahlungseingang.
Halle (Saale), 27. Juni 2001
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Akademischen Senat am 20.06.2001 bestätigt.