Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
11. Jahrgang, Nr. 3 vom 3. Juli 2001, S. 7



Medizinische Fakultät


Dienstanweisung 1/2000 zur Aussonderung und Umsetzung von Anlagegütern für das Klinikum und die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 26.07.2000


§ 1 Grundsätze
§ 2 Richtlinien für Verfahrensweise
(1) Antragstellung
(2) Antragsweg
(3) Umsetzungen
(4) Verkauf
§ 3 Außerkraftsetzung
§ 4 Gültigkeit
Anlage: Antrag auf Aussonderung von Anlagevermögen

§ 1
Grundsätze

Diese Dienstanweisung findet Anwendung auf alle eine Vermögensminderung nach sich ziehenden Aktivitäten der Einrichtungen der Medizinischen Fakultät und des Klinikums. Aktivitäten im Sinne dieser Dienstanweisung sind die Aussonderung (Veräußerung, Verschrottung oder Abriss).

Ebenso werden die Umsetzungen von Gegenständen des Anlagevermögens von einer zu einer anderen Kostenstelle geregelt. Umsetzungen sind die Standortveränderungen von Gegenständen des Anlagevermögens von einer Kostenstelle des Klinikums und der Medizinischen Fakultät zu einer anderen.

Für den Umgang mit dem Anlagevermögen, also auch für Umsetzung und Aussonderung, trägt prinzipiell der bzw. die Kostenstellenverantwortliche die Verantwortung. Nachfolgender Beleglauf regelt den Belegdurchlauf innerhalb der Verwaltungsdirektion nach der Entscheidung der bzw. des Kostenstellenverantwortlichen.

Aussonderung
Aussonderungen sind der körperliche und buchtechnische Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens aus dem Vermögen des Klinikums und der Medizinischen Fakultät. Dies erfolgt durch:

Die Veräußerung von Grund und Boden ist im Sinne des § 64 LHO geregelt und ist nicht Gegenstand dieser Dienstanweisung.

§ 2
Richtlinien für die Verfahrensweise

(1) Antragstellung

Die oben genannten Aktivitäten erfolgen auf Antrag der jeweiligen Einrichtungen. Antragsformulare entsprechend der Anlage sind beim Dezernat M III - Sachgebiet Anlagenbuchhaltung - zu erhalten. Durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller sind alle entsprechend gekennzeichneten Felder sorgfältig auszufüllen.

Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

Bei vorgesehenem Verkauf von Vermögenswerten sind die Regelungen des § 63 LHO zu berücksichtigen.

(2) Antragsweg

(2.1) Dezernat M IV - Technik bzw. Klinikrechenzentrum

Der Antrag wird beim Dezernat M IV - Technik - oder beim Klinikrechenzentrum, wenn es sich um Rechentechnik handelt, eingereicht. Durch die Zuarbeit des Dezernats M III - Sachgebiet Anlagenbuchhaltung - werden der Anschaffungspreis und die vorgesehene Nutzungsdauer sowie der Restbuchwert auf dem Formular ergänzt.

Durch das Dezernat M IV oder das Klinikrechenzentrum wird dann in Kenntnis dieser Daten ein Verwertungsvorschlag unterbreitet, der auf dem Antragsformular vermerkt wird. Das vollständig ausgefüllte Formular wird an das Dezernat M I - Verwaltung und Wirtschaft - weitergeleitet.

(2.2) Dezernat M I - Verwaltung und Wirtschaft

Alle Aussonderungsanträge werden dem Dezernat M I - Abteilung Wirtschaft - übergeben und auf die weitere Verwertung überprüft. Dabei gibt es folgende Entscheidungsmöglichkeiten:
 
 
Verwendungsmöglichkeit Maßnahmen
1. Weiterer Einsatz an der Medizinischen Fakultät Veranlassung der Umsetzung in Zusammenarbeit mit M IV und dem Klinikrechenzentrum
2. Verkauf an Dritte Rechnungslegung
3. Entsorgung Fachgerechte Entsorgung durch M I - Sachgebiet Entsorgung -

Die Entscheidung über die Verwendungsmöglichkeiten 1-3 trifft das Dezernat M I. Dabei wird die Verantwortung für die Verwendung des Anlagevermögens nicht den Kostenstellenverantwortlichen abgenommen.

Es handelt sich hierbei lediglich um ein Bestätigungsverfahren der Verwaltungsdirektion zur Vermeidung von unnötigen finanziellen Verlusten. Die Entscheidung wird ebenfalls auf dem Aussonderungsantrag vermerkt. Die Unterlagen werden dem Dezernat M III - Sachgebiet Anlagenbuchhaltung - nach erfolgter und bestätigter Verwendung zur entsprechenden Veränderung im Buchwerk übergeben.

(2.3) Innenrevision

Die Innenrevision wird nur bei Restbuchwerten über 2.000,00 DM und Aussonderungen von besonderem Interesse durch das Dezernat M I eingeschaltet. Sie prüft den Antrag und die darin vorgeschlagene Verfahrensweise auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und innerbetrieblichen Vorschriften und macht gegebenenfalls Änderungsvorschläge.

Die Aussonderungsverfügung für Gegenstände und Anlagegüter mit einem Restbuchwert von mehr als 2.000,00 DM obliegt der Verwaltungsdirektorin bzw. dem Verwaltungsdirektor nach Empfehlung durch die Innenrevision.

(3) Umsetzungen

Über die Umsetzung von Gegenständen des Anlagevermögens ist das Dezernat M III - Sachgebiet Anlagenbuchhaltung - unter Angabe von

zu informieren.

(4) Verkauf

Ist ein Verkauf des ausgesonderten Anlagegutes noch möglich, wird durch das Dezernat M I eine Rechnung erstellt. Die Kopie der Rechnung ist dem Dezernat M III - Sachgebiet Geschäftsbuchhaltung - zur Erlösbuchung und Überwachung des Zahlungseinganges zur Verfügung zu stellen.

Der Verkauf von Anlagegütern ist für das Klinikum und die Medizinische Fakultät ohne Umsatzsteuerausweis vorzunehmen. Es handelt sich um einen eng mit dem Unternehmen verbundenen Umsatz, der aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung des Klinikums und der Medizinischen Fakultät nicht steuerpflichtig ist. Auf Rechnungen darf keine Umsatzsteuer hinzugerechnet werden.

§ 3
Außerkraftsetzung

Diese Dienstanweisung setzt die bestehende Dienstanweisung zur Aussonderung und Umsetzung von Anlagegütern Nr. 1/1995 vom 12.12.1995 außer Kraft.

§ 4
Gültigkeit

Der Klinikumsvorstand hat die vorstehende Dienstanweisung am 14.08.2000 beschlossen. Sie gilt für eine zum Zeitpunkt der Herausgabe unbegrenzte Dauer für den Landesbetrieb nach § 26 LHO (Medizinische Fakultät inklusive Klinikum) und kann nur durch eine Verordnung des Landes oder eine Ordnung des Klinikumsvorstandes aufgehoben werden.

Halle (Saale), 14. August 2000

Irmscher
Verwaltungsdirektorin


1 unwillig entfernte Inventarisierungsnummer (zu erkennen an Kleberesten), abgefallene Inventarnummer (immerhin denkbar nach langjährigem Zerfallprozess des Klebstoffes), nie mit Inventarnummer versehen gewesen (Uralt-Gegenstände, die bei der Eröffnungsbilanz nur noch mit 1,00 DM Erinnerungswert erfasst worden waren)

Anlage
Antrag auf Aussonderung von Anlagevermögen




Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg
Medizinische Fakultät
 
 

(Stempel der Einrichtung)

Antrag auf Aussonderung von Anlagevermögen


Inventarnummer Bezeichung ND Anschaffungswert Buchwert
         
         
         
         
         
         

 
Kostenstelle: 
Einrichtung: 
Begründung: 

Vorschlag zur Weiterverwendung:        o Umsetzung        o Entsorgung        o Verkauf

Datum, Unterschrift des bzw. der Kostenstellenverantwortlichen:
 



I. Anlagenbuchhaltung
 
Registriernummer Eingangsdatum Unterschrift
Weitergabe an:

II. Klinikrechenzentrum / Abteilung Medizintechnik (nur bei entsprechender Zugehörigkeit)
 
geprüft: Unterschrift: Datum:

 
Verwertungsvorschlag:

III. Innenrevision (sofern erforderlich Stellungnahme)
 
 
 

IV. Entscheidung VD / Dezernent M I.

o Umsetzung                    o Entsorgung                            o Verkauf

Unterschrift
 
 
 
Sachgebiet Entsorgung entsorgt am: Unterschrift
aus Anlagevermögen 
ausgebucht:
Datum: Unterschrift