Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
11. Jahrgang, Nr. 1 vom 27. Februar 2001, S. 49


Kanzler


Dienstvereinbarung 
zwischen dem Kanzler der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und dem Personalrat Hauptdienststelle der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

Brückentage bzw. Betriebsurlaub an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg im Jahr 2001

vom 25.01.2001

Auf der Grundlage des § 65 (1), 3, in Verbindung mit § 70 PersVG wird folgende Urlaubs- bzw. Brückentageregelung vereinbart:

(1) Der Tag vor dem 1. Mai 2001, Montag der 30.04.2001, und der Tag nach Christi Himmelfahrt, Freitag, 25.05.2001, werden zu Brückentagen erklärt.
Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können die Beschäftigten der Dienststelle (außer Medizinische Fakultät), die im Gleitzeitsystem arbeiten, diese Tage durch Inanspruchnahme ihres Guthabens im Brücken- bzw. Gleitzeitkonto freinehmen. Der für diese Tage notwendige Nachbuchungsbeleg ist mit der Gegenzeichnung des zuständigen Dienstvorgesetzten einzureichen.

(2) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 24.12.2001 bis 01.01.2002.

     
    Das betrifft folgende Arbeitstage: Donnerstag, 27.12.2001
    Freitag, 28.12.2001.
    Für diese Arbeitstage ist Urlaub zu planen.
(3) Anstelle von Urlaub kann für einen der oben genannten Tage auch gemäß § 15a BAT-O bzw. MTArb-O frei genommen werden.

(4) Anstelle von Urlaub kann Arbeitsbefreiung genommen werden für die im Jahr 2001 über die laut Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus nachweislich geleistete Arbeit (z. B. Gleitzeitguthaben, Überstunden, Mehrarbeit). Ein Nachbuchungsbeleg für diesen Zeitraum ist nicht notwendig.

(5) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z. B. Heizen von Gewächshäusern) und zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne für den Zeitraum 24.12.2001 bis 01.01.2002 aufzustellen. Diese Dienstpläne sind bis 30.09.2001 über das Personalamt dem Personalrat zur Mitbestimmung vorzulegen.

(6) Die Dienstvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg den Einrichtungen und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.

Halle (Saale), 25. Januar 2001

W. Matschke
Kanzler

Dr. R. Federle
Vorsitzende Personalrat Hauptdienststelle