Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
11. Jahrgang, Nr. 1 vom 27. Februar 2001, S. 9


Medizinische Fakultät


Geschäftsordnung zum Betrieb des interdisziplinären hämatologisch-onkologischen Labors (IDL)

vom 30.08.2000
§ 1
Allgemeines

(1) Auf der Basis der Festlegungen des „Konzeptes zur Optimierung der labordiagnostischen Krankenversorgung an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg“ vom 09.10.1995 resultiert das interdisziplinäre hämatologisch-onkologische Labor aus dem Zusammenschluss des hämatologisch-onkologischen Labors der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, dem hämatologischen Labor, das ehemals der Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I zugeordnet war sowie dem hämostaseologischen Labor der ehemaligen Medizinischen Poliklinik.

(2) Das IDL wird von den Kliniken und Polikliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie für Innere Medizin IV getragen. Für spezifische fachliche Aspekte in der Diagnostik sind die Direktoren der beiden Kliniken zuständig.

§ 2
Aufgaben

(1) Die Aufgabe des interdisziplinären hämatologisch-onkologischen Labors ist die Sicherstellung einer hochqualifizierten Krankenversorgung im Bereich der Hämatologie-Onkologie insbesondere unter dem Aspekt der Zell- und Gentherapie. Zum Untersuchungsspektrum des IDL gehört nicht die hämatologische und hämostaseologische Routinediagnostik.

(2) In das Spektrum des IDL aufzunehmende Leistungen für die Krankenversorgung sind in dem üblichen Verfahren mit der Laborkommission abzustimmen (siehe Geschäftsordnung Laborkommission vom 15.08.1995).

§ 3
Leitungsstrukturen

Die verantwortliche Leitung des IDL wechselt im Rhythmus von zwei Jahren zwischen den Direktoren der beiden Kliniken, so dass abwechselnd der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin und der Direktor der Klinik und Poliklinik für Innere Medizin IV dieses Amt ausüben. Dem Leiter des IDL obliegt während des jeweiligen zweijährigen Zeitraumes die komplette Kompetenz und Verantwortlichkeit für sächliche Verbrauchsmittel, Investitionen und Personal. Im Rahmen der Krankenversorgung hat er die alleinige Weisungsbefugnis. Der jeweilige Direktor ist gehalten, sich mit seinem Kollegen abzustimmen und Entscheidungen im Benehmen mit ihm zu treffen.

§ 4
Kosten

Die Kosten des IDL in der Krankenversorgung werden im Rahmen der internen Kostenstellenrechnung durch die Leistungsverursacher ausgeglichen.

§ 5
Personal

Der Personalbestand des IDL in der Krankenversorgung unterliegt dem für das gesamte Klinikum geltenden Prozess der Leistungsbemessung. Die personelle Ausstattung ist dementsprechend der Qualität und Quantität der im IDL erbrachten Leistungen anzupassen.

§ 6
Forschung und Lehre

Das IDL ist eine interdisziplinäre Einrichtung des Universitätsklinikums im Rahmen der Krankenversorgung. Leistungen, die im Rahmen von Forschung und Lehre dort erbracht werden, fallen in die Zuständigkeit der das IDL tragenden Kliniken. Im Rahmen von Forschung und Lehre im IDL tätiges Personal muss ebenso wie die für Forschung und Lehre erforderlichen Verbrauchsmittel und Investitionen aus dem Bestand der jeweiligen Klinik finanziert werden.
 

Diese Vereinbarung tritt ab der nächsten Sitzung des Klinikumsvorstandes in Kraft. Zunächst wird die Leitung des IDL vom Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin übernommen. Sie wechselt erstmals am 1. Januar 2003 an den Direktor der Klinik und Poliklinik für Innere Medizin IV.

Halle (Saale), 30. August 2000

Prof.Dr. Stefan Burdach
Direktor der Klinik und Poliklinik
für Kinder- und Jugendmedizin

Prof.Dr. Hans-Joachim Schmoll
Direktor der Klinik und Poliklinik für
Innere Medizin IV

Prof.Dr. W. E. Fleig
Direktor der Klinik und Poliklinik für
Innere Medizin I
Vorsitzender der Laborkommission

Prof.Dr. H. G. Struck
Ärztlicher Direktor
Klinikumsvorstand der Medizinischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg