MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 7 vom 19. Dezember 2000, S. 57
Aufgrund der §§ 88 Absatz 2 Nr. 1 und 77 Absatz 3 Nr. 11 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in seiner Sitzung am 08.03.2000 die folgende Änderung der für den Aufbaustudiengang Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin für Prävention, Rehabilitation und Therapie (AI) und Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin für Breiten- und Wettkampfsport (AII) beschlossen.
Artikel I
Die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin für Prävention, Rehabilitation und Therapie (AI) und Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin für Breiten- und Wettkampfsport (AII) vom 11.07.1994 (MBl. LSA 1997, S. 813) wird wie folgt geändert:
(1) In § 11, Absatz (6) wird der 4. Satz wie folgt geändert:
„Der zweite Prüfer bzw. die zweite Prüferin wird aus dem
Kreis der von dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigten
Prüfer bzw. Prüferinnen vom Erstgutachter bzw. der Erstgutachterin
vorgeschlagen.“
(2) § 20, Absatz 2 im Schwerpunkt AII letzter Abschnitt wird ergänzt:
„Diagnostik/Untersuchungsverfahren“
(3) § 21 „Umfang und Art der Diplomprüfung“ Studienschwerpunkt
AII, Absatz 1 wird wie folgt geändert:
„Die Diplomprüfung besteht aus
(6) § 22 "Bildung der Gesamtnote und Zeugnisse" wird in Absatz
2, Satz 2 wie folgt ergänzt:
Für Punkt 4 des § 25 Schwerpunkt AII gilt folgende Wichtung:
"Allgemeine Trainingswissenschaft
Theorie und Methodik der Spezialsportart Praxis der Spezialsportart |
50%
30% 20%" |
Artikel II
Diese Satzung findet auf alle Studenten bzw. Studentinnen des Aufbaustudienganges
Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin
für Prävention, Rehabilitation und Therapie (AI) und Diplomsportlehrer
bzw. Diplomsportlehrerin für Breiten- und Wettkampfsport (AII) Anwendung,
die ab Wintersemester 1998/1999 eingeschrieben werden. Alle Studierenden,
die ihr Studium nach der alten Ordnung begonnen haben, können auf
Antrag die Diplomprüfung nach der neuen Ordnung ablegen. Eine Prüfung
nach der alten Ordnung ist jedoch letztmalig möglich im Wintersemester
2003/2004.
Wiederholungsprüfungen sind nach der Prüfungsordnung abzulegen,
nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.
Artikel III
Diese Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Kultusministerium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 08.03.2000 und der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.10.2000.
Halle (Saale), 15. November 2000
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 24.10.2000
genehmigt.