MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 7 vom 19. Dezember 2000, S. 54
Aufgrund der §§ 77 Absatz 3 Nr. 11 und 88 Absatz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in seiner Sitzung am 08.03.2000 die folgende Änderung der für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin für Prävention, Rehabilitation und Therapie (AI) und Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin für Breiten- und Wettkampfsport (AII) beschlossen.
Artikel I
Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin für Prävention, Rehabilitation und Therapie (AI) und für Breiten- und Wettkampfsport (AII) vom 11.07.1994 (MBl. LSA 1997, S. 822) wird wie folgt geändert:
(1) Im § 4 „Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren“ wird im Absatz 1 der Punkt 4 ersatzlos gestrichen. Die Punkte 5-7 werden die Punkte 4-6.
(2) In § 11, Absatz 6 wird der 4. Satz wie folgt geändert:
„Der zweite Prüfer bzw. die zweite Prüferin wird aus dem
Kreis der von dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigten
Prüfer bzw. Prüferinnen vom Erstgutachter bzw. der Erstgutachterin
vorgeschlagen.“
(3) Im § 21 „Umfang und Art der Diplom-Vorprüfung“, Absatz 1, Punkt 5 und Punkt 6 werden jeweils die Worte: "(nicht für den Schwerpunkt AII) “ gestrichen.
(4) In § 24 „Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung“ erhält Schwerpunkt AII folgende Fassung:
„Schwerpunktbezogene sportwissenschaftliche Grundlagen
(8) § 26 "Bildung der Gesamtnote und Zeugnisse" wird in Absatz
2, Satz 2 wie folgt ergänzt:
„Für Punkt 4 des § 25 Schwerpunkt AII gilt folgende Wichtung:
Allgemeine Trainingswissenschaft
Theorie und Methodik der Spezialsportart Praxis der Spezialsportart |
50%
30% 20%" |
Artikel II
Diese Satzung findet auf alle Studenten bzw. Studentinnen des
Diplomstudienganges Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Diplomsportlehrer
bzw. Diplomsportlehrerin für Prävention, Rehabilitation und Therapie
(AI) und Diplomsportlehrer bzw. Diplomsportlehrerin für Breiten-
und Wettkampfsport (AII) Anwendung, die ab Wintersemester 1998/1999 eingeschrieben
werden. Alle Studierenden, die ihr Studium nach der alten Ordnung begonnen
haben, können auf Antrag die Diplomprüfung nach der neuen Ordnung
ablegen. Eine Prüfung nach der alten Ordnung ist jedoch letztmalig
möglich im Wintersemester 2003/2004.
Wiederholungsprüfungen sind nach der Prüfungsordnung abzulegen,
nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.
Artikel III
Diese Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Kultusministerium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 08.03.2000 und der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.10.2000.
Halle (Saale), 15. November 2000
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 24.10.2000
genehmigt.