MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 7 vom 19. Dezember 2000, S. 51
Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 7. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung des HSG LSA vom 19. März 1998 (GVBl. LSA S. 132) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in seiner Sitzung am 08.04.1998 die folgende Änderung der „Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg" beschlossen.
Artikel I
Die Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg wird im Teil II - Fachspezifische Bestimmungen - wie folgt geändert:
(1) Der § 1, Ziffer 1.3, zweiter Anstrich erhält folgende Fassung:
„- das Judaistische Hebraicum (Bibelhebräisch und Einführung in das (vrith)“
(2) Der § 2, Ziffer 2.1.1. erhält folgende Fassung:
„Die Zwischenprüfung erstreckt sich über zwei Wahlgebiete aus unterschiedlichen Epochen (Antike, Mittelalter, Neuzeit). In einer Klausur soll ein originaler Quellentext zu einem der beiden Wahlgebiete übersetzt und inhaltlich kommentiert werden. Das zweite Wahlgebiet ist Gegenstand der mündlichen Prüfung.“
Artikel II
Diese Satzung gilt für alle Studierenden des Magisternebenfaches Jüdische Studien.
Artikel III
Diese Ordnung tritt nach der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereiches Kunst- und
Altertumswissenschaften vom 17.04.1998 und des Senats der Martin-Luther-Universität
Halle – Wittenberg vom 08.04.1998 sowie der Genehmigung des Kultusministeriums
des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.06.1998.
Halle (Saale), 15. November 2000
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 12.06.1998
genehmigt.