Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 6 vom 12. Dezember 2000, S. 39


Fachbereich Chemie


Studienordnung für die Studiengang Chemie Master of Science (M.Sc.) am Fachbereich Chemie der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 23.03.2000

Auf Grund des § 17 Absatz 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.07.1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.08.2000 (GVBl. LSA S. 520) hat die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg die folgende Studienordnung als Satzung beschlossen.



Inhalt

Erster Teil:  Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Studiendauer und Gliederung des Studiums
§ 6 Studium generale / Praxispraktika
§ 7 Studienberatung

Zweiter Teil:  Besondere Vorschriften

§ 8 Inhalt des Studiums
§ 9 Lehrveranstaltungen und Credit Points
§ 10 Wiederholungsmöglichkeiten
§ 11 Masterprüfung und der akademische Grad „Master of Science“
§ 12 Inkrafttreten

Anlage


Erster Teil:  Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie vom 23.03.2000 unter Beachtung der aktuellen Anforderungen die Ziele, Inhalte und den Verlauf des Masterstudiums Chemie an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

§ 2
Studienziele

(1) Im Masterstudium werden ausgewiesene Vertiefungsrichtungen des Faches Chemie studiert. Dieses Studium soll die Absolventinnen bzw. Absolventen zur selbständigen, kritischen und verantwortungsbewußten Arbeit und Problemlösung in Forschung, Entwicklung, Produktion, Anwendungstechnik, Umweltschutz und Management befähigen.

(2) Im Verlauf des Studiums sollen die Studierenden lernen, an Beispielen erläuterte Prinzipien und Methoden eigenständig auf neue wissenschaftliche Problemstellungen anzuwenden. Ziel ist letztendlich die selbständige umfassende Bearbeitung konkreter wissenschaftlicher Aufgabenstellungen.
Von besonderer Bedeutung für das Fach ist die Schulung des Beobachtens, die exakte Protokollierung und Auswertung wissenschaftlicher Experimente und die klare sprachliche Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse.

(3) Ziel der Ausbildung für das Berufsleben ist insbesondere die Befähigung zu Tätigkeiten in Industrie und Forschungseinrichtungen sowie staatlichen und internationalen Behörden.
Die Absolventinnen bzw. Absolventen sollen zur interdisziplinären und internationalen Zusammenarbeit befähigt sein und eigenverantwortlich eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung betreiben.

(4) Der Fachbereich Chemie verleiht nach der Masterprüfung Chemie den akademischen Grad Master of Science.

§ 3
Studienvoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist in der Regel der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Bachelorstudiums mit dem Schwerpunkt Chemie an einer Hochschule oder Fachhochschule.

(2) Eine Zulassung zum Masterstudium kann auch dann erfolgen, wenn eine Diplom-Vorprüfung aus dem Diplomstudiengang Chemie, Biochemie bzw. Lebensmittelchemie und weitere Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, die als gleichwertig zum 5. und 6. Fachsemester des Bachelorstudienganges Chemie anerkannt werden können.

§ 4
Studienbeginn

Das Masterstudium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

§ 5
Studiendauer und Gliederung des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit für das Masterstudium beträgt 4 Semester einschließlich der neunmonatigen Masterarbeit. Die Studien- und Prüfungsordnung gewährleisten, dass die Studiendauer eingehalten werden kann.

(2) Das Masterstudium führt nach 4 Semestern zum akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt M. Sc.
Das Masterstudium kann nur dann aufgenommen werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Abschluss im Fach vorliegt oder die Voraussetzung entsprechend § 3 Abs. 2 erfüllt ist.

(3) Der zeitliche Gesamtumfang für die Lehrveranstaltungen im Masterstudium beträgt 40 SWS.

(4) Unter Beachtung dieser Ordnung wird in der Anlage der zeitliche Ablauf der Studiengänge nach Fachsemestern gegliedert.

§ 6
Studium generale / Praxispraktika

Es wird empfohlen, im Verlauf des 1.-3. Semesters ca. 5 SWS zusätzlich für das Studium generale zu investieren. Diese aus dem Gesamtangebot der Universität auszuwählenden Lehrveranstaltungen sollen als berufs- und persönlichkeitsfördernde Ergänzung der Fachausbildung angelegt sein (vorrangig Fremdsprachen, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften u.a.). Es wird empfohlen, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika im In- und Ausland zu absolvieren.

§ 7
Studienberatung

Neben einer allgemeinen Studienberatung der Universität kann die Studienfachberatung am Fachbereich Chemie in Anspruch genommen werden. Diese Studienfachberatung wird von einer nominierten Hochschullehrerin bzw. einem nominierten Hochschullehrer durchgeführt. Für eine Beratung in Prüfungsangelegenheiten steht die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zur Verfügung.
Ergänzend dazu kann die Studienabteilung bzw. das Prüfungsamt in allen studienorganisatorischen bzw. prüfungsrelevanten Fragen konsultiert werden.

Zweiter Teil:  Besondere Vorschriften

§ 8
Inhalt des Studiums

(1) Aufbauend auf eine Basisausbildung Chemie laut § 3 sollen durch den Masterstudiengang Chemie umfassende Fachkenntnisse in der gewählten Vertiefungsrichtung vermittelt werden. Dabei werden besonders Spezialkenntnisse und fachübergreifende Aspekte berücksichtigt. Eine gezielte Vernetzung zu benachbarten chemischen Fächern verhindert die Einengung auf ein einseitiges Spezialistentum.

(2) Entsprechend ihren Neigungen, Interessen oder einer angestrebten Berufsausrichtung können die Studierenden aus einem Angebot von 6 Vertiefungsrichtungen auswählen.

(3) Folgende Vertiefungsrichtungen werden angeboten (siehe Anlage):

  1. Umweltanalytik und Umweltchemie,
  2. Anorganische Chemie (Metallorganische Chemie / Homogene Katalyse, Festkörperchemie/Materialwissenschaften),
  3. Organische Chemie (Bioorganische Chemie, Supramolekulare Chemie),
  4. Physikalische Chemie (Biophysikalische Chemie, Flüssige Kristalle),
  5. Technische Chemie,
  6. Makromolekulare Chemie.
§ 9
Lehrveranstaltungen und Credit Points

(1) Alle sechs Vertiefungsrichtungen weisen das Lehrgebiet „Moderne Entwicklungen in der Chemie“ im Umfang von 4 SWS aus. Die Lehrangebote für das 1. und 2. Fachsemester des Masterstudiums sind der Anlage zu entnehmen.
Weiterhin sind wahlobligatorische Vorlesungen im Umfang von mindestens 4 SWS zu belegen.

(2) Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird mit Credit Points nachgewiesen; in allen Fachsemestern sind jeweils 30 Credit Points zu erreichen (siehe Anlage).

(3) Der Nachweis des planmäßigen Aufsammelns der Credit Points ist notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu den studienbegleitenden Masterprüfungen in 2 Lehrgebieten bzw. zur Masterarbeit.

Studienbegleitende Prüfungen im Masterstudium:
 
1. Semester
30 CP
2. Semester
30 CP
3. Semester
30 CP
4. Semester
30 CP
Zulassungsbedingung:
30 bzw. 60 CP
Zulassungsbedingung für Masterarbeit: bestandene Fachprüfungen
2 Fachprüfungen entsprechend der Vertiefungsrichtung, siehe Prüfungsordnung
9-monatige Masterarbeit, 
Abgabe und Verteidigung der Masterarbeit

(4) Inhalt und zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen des Masterstudiums sind so angelegt, dass den Studierenden genügend Zeit zur selbständigen Vor- und Nachbereitung sowie zur Vertiefung des Stoffes zur Verfügung steht.

§ 10
Wiederholungsmöglichkeiten

(1) Den Studierenden werden zu Beginn eines Lehrgebietes die Modalitäten der obligatorischen Leistungsüberprüfung (mündliche Leistungskontrollen, Klausuren, Übungs- und Praktikumsaufgaben) und die bei erfolgreicher Absolvierung der Lehrveranstaltungen erreichbaren Credit Points bekannt gegeben.

(2) Nicht bestandene Leistungstests können zweimal wiederholt werden. Ist auch die zweite Wiederholung nicht erfolgreich, ist die mit dem Test abzuschließende Lehrveranstaltung (Vorlesung, Seminar, Übung/Praktikum) nochmals zu absolvieren und zwar bei ihrem nächsten regulären Angebot.

§ 11
Masterprüfung und der akademische Grad „Master of Science“

(1) Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn die gemäß § 18 Abs. 1 der Masterprüfungsordnung geforderten zwei mündlichen Fachprüfungen absolviert wurden, die Masterarbeit abgegeben sowie positiv begutachtet und erfolgreich verteidigt wurde. In den genannten Positionen ist mindestens die Note „ausreichend“ notwendig.

(2) Es werden ein Zeugnis und eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades Master of Science (M.Sc.) ausgestellt.

(3) Die Prüfungsordnung regelt detailliert

§ 12
Inkrafttreten

Diese Studienordnung gilt für Studierende, die das Masterstudium Chemie zum Wintersemester 2003/2004 (1. Fachsemester) beginnen.
Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 4. September 2000

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 05.10.2000 zur Kenntnis genommen.

Anlage

Vertiefungsrichtung „Umweltanalytik und Umweltchemie“

1. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Umweltanalytisches
Praktikum
(methodenorientiert)
7,5
11
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
Umweltmesstechnisches Praktikum1)
2,5
5
Umweltanalytik I
(Techniken für anorganische Analytik, Fallbeispiele)
2/-
3
     
Umweltmesstechnik1)
1/-
1
     
Umweltchemie
2/-
3
     
Ökotoxikologie2)
1/-
1
     
Summe
 10/-
14
 
 10
16

2. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Umweltchemisches
Praktikum
(problemorientiert)
7,5
11
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
Umweltbiochemisches  Praktikum3)
Ökotoxikologisches Praktikum2)
2,5
5
Umweltanalytik II
(matrixorientierte organische Analytik)
2/-
3
     
Analytische Umweltbiochemie3)
1/-
1
     
Umweltschutztechnologien
2/-
3
     
Umweltstandards
1/-
1
     
Summe
 10/-
14
 
 10
16



1) gemeinsam mit Fachbereich Ingenieurwissenschaften
2) gemeinsam mit Medizinischer Fakultät
3) gemeinsam mit Fachbereich Biochemie/Biotechnologie

Vertiefungsrichtung „Anorganische Chemie“
(Metallorganische Chemie / Homogene Katalyse; Festkörperchemie/Materialwissenschaften)

1. Semester
Vorlesungen/Seminare
V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
     
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Koordinationschemie/
Reaktionstheorie
2/-
3
Vertieftes Synthesepraktikum
7
10
Festkörperchemie/
Materialwissenschaften
2/-
3
Methodenpraktikum
(NMR, IR. MS, GC-MX, x-ray, Chromatographie, molecular modeling etc.)
3
5
Metallorganische Chemie
2/-
3
     
Summe
 10/-
15
 
 10
15

2. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
     
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Homogene und heterogene Katalyse
2/-
3
Forschungsgruppen-
praktikum
7
10
Angewandte instrumentelle Analytik
2/-
3
Methodenpraktikum
(NMR, IR. MS, GC-MX, x-ray, Chromatographie, molecular modeling etc.)
3
5
Computer- und Quantenchemie
2/-
3
     
Summe
 10/-
15
 
 10
15

Vertiefungsrichtung „Organische Chemie“
(Bioorganische Chemie; Supramolekulare Chemie)

1. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Organische Synthesen
10
15
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Methoden der Synthesechemie
2/1
3
     
Bioorganische Chemie
2/-
3
     
Theoretische organische Chemie / Computerchemie
2/-
3
     
Summe
 10/1
15
 
 10
15

2. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
2/-
3
     
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Supramolekulare Chemie
2/-
3
Vertiefungspraktikum
5
7,5
Chemoenzymatische Synthesen
2/-
3
Vertiefungspraktikum
5
7,5
Naturstoffe
1/-
1,5
     
Organische Festkörper
1/-
1,5
     
Summe
 10/-
15
 
 10
15

Vertiefungsrichtung „Physikalische Chemie“
(Biophysikalische Chemie; Flüssige Kristalle)

1. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Vertiefungspraktikum Physikalische Chemie I
8
11
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Molekülspektroskopie
2/-
3
     
Flüssigkristalle I
2/-
3
     
Quantenchemie
2/-
3
     
Mischphasenthermo-
dynamik
1/-
1
     
Physikalische Chemie der Grenzflächen
2/-
3
     
Summe
 13/-
19
 
 8
11

2. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Vertiefungspraktikum Physikalische Chemie II
8
11
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Biophysikalische Chemie
2/-
3
     
Flüssigkristalle II
1/-
1
     
Statistische Thermodynamik
2/-
3
     
Mikroelektrochemie
2/-
3
     
Relaxation-Transport-
Dynamik
2/-
3
     
Summe
 13/-
19
 
 8
 11

Vertiefungsrichtung „Technische Chemie“

1. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Vertiefungspraktikum Technische Chemie
5
7
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Grundlagen der Betriebswirtschaft
2/-
3
     
Anorganische Technische Chemie
1/-
1,5
     
Organische Zwischenprodukte
1/-
1,5
     
Reaktionstechnik
2/-
3
     
Polymerisationstechnik
1/-
1,5
     
Wassertechnologie
1/-
1,5
     
Adsorption und Katalyse
2/-
3
     
Chemische Verfahrenstechnik
1/-
2
     
Summe
 15/-
23
 
 5
7

2. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Vertiefungspraktikum Technische Chemie
5
7
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Grundlagen der Betriebswirtschaft
2/-
3
     
Anorganische Technische Chemie
1/-
1,5
     
Organische Zwischenprodukte
(Nachwachsende Rohstoffe)
1/-
1,5
     
Reaktionstechnik
1/-
1,5
     
Rechenübungen (Reaktionstechnik/
Prozesssimulation)
-/2
3
     
Umwelttechnik
1/-
1,5
     
Biotechnologie
1/-
1,5
     
Technologie der Kunststoffe
1/-
1,5
     
Chemische Verfahrenstechnik
2/-
3
     
Summe
 14/2
23
 
 5
7

Vertiefungsrichtung „Makromolekulare Chemie“

1. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Polymerverarbeitung/Kunst-
stoffprüfung
3
5
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Polymersynthese I
2/-
3
     
Polymerstruktur/
Polymerdynamik I
2/-
3
     
Methoden der Polymercharakterisierung
in Lösung
2/-
3
     
Technologie der Polymerherstellung
2/-
3
     
Polymerverarbeitung
2/-
3
     
Kunststoffprüfung
1/-
2
     
Statistische Thermodynamik
-/1
1
     
Modellierung von Polymerisationsreaktionen und Polymerstrukturen
-/1
1
     
Summe
 15/2
25
 
3
5

2. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Makromolekulare Chemie mit Praktikum (Natürliche Polymere, Chromatographie von Polymeren) 
10
15
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Polymersynthese II
2/-
3
     
Spezialpolymere
2/-
3
     
Polymerstruktur/
Polymerdynamik II
2/-
3
     
Summe
 10/-
15
 
 10
15