Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 6 vom 12. Dezember 2000, S. 28


Fachbereich Chemie


Studienordnung für den Studiengang Chemie/Diplom (Reformstudiengang Chemie) am Fachbereich Chemie der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 23.03.2000

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in seiner Sitzung am 7. Juni 2000 die folgende Studienordnung beschlossen:



Inhalt:
Erster Teil:   Allgemeine Vorschriften

§ 1   Geltungsbereich
§ 2   Studienziele
§ 3   Studienvoraussetzungen
§ 4   Studienbeginn
§ 5   Studiendauer und Gliederung des Studiums
§ 6   Studium generale
§ 7   Studienberatung

Zweiter Teil: Besondere Vorschriften

A.  Basisstudium
§ 8   Inhalte des Studiums
§ 9   Lehrveranstaltungen und Credit Points
§ 10 Wiederholungsmöglichkeiten
§ 11 Diplom-Vorprüfung
§ 12 Abschlussprüfung des Basisstudiums

B.  Schwerpunktstudium
§ 13   Inhalte des Studiums
§ 14   Lehrveranstaltungen und Credit Points
§ 15   Wiederholungsmöglichkeiten
§ 16   Diplomprüfung und akademischer Grad
§ 17   Inkrafttreten

Anlage



Erster Teil:  Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung Chemie vom 23.03.2000 unter Beachtung der aktuellen Anforderungen Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Chemie an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.

§ 2
Studienziele

(1) Das reformierte Chemiestudium - basierend auf dem Würzburger Modell 1996 - ist konsekutiv gegliedert mit den Studienabschlüssen nach dem Basisstudium sowie nach dem Schwerpunktstudium.

(2) Das Basisstudium soll die wissenschaftlich-methodischen und experimentellen Grundlagen des Faches Chemie vermitteln. Es stellt ein Äquivalent zum Bachelor-Studiengang Chemie als erstem berufsqualifizierenden Abschluss dar. Im Basisstudium werden die essentiellen Lehrinhalte der klassischen Fächer Analytische Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie gelehrt. Neben diesen Kernfächern werden die Studierenden in die Lehrgebiete Technische Chemie, Makromolekulare Chemie, Biochemie und Theoretische Chemie eingeführt.

(3) Das Basisstudium der Chemie soll zum verantwortungsbewussten Umgang mit Gefahrstoffen entsprechend dem Arbeitsschutz und Umweltrecht erziehen. Hierher gehört die Fähigkeit zur Einordnung und sachgerechten Entsorgung von Gefahrstoffen.

(4) Mit dem Basisstudium Chemie wird ein Studienangebot offeriert, das eine weitere Qualifikation auch in anderen Berufsfeldern außerhalb der Chemie sowie mit internationaler Orientierung ermöglicht.

(5) Im Schwerpunktstudium werden ausgewiesene Vertiefungsrichtungen des Faches Chemie studiert. Hier werden die Studierenden gezielt an die modernen theoretischen und experimentellen Entwicklungen des Vertiefungsfaches herangeführt. Dieses Studium soll die Absolventinnen bzw. Absolventen zur selbständigen, kritischen und verantwortungsbewussten Arbeit und Problemlösung in Forschung, Entwicklung und Produktion, Anwendungstechnik, Umweltschutz und Management befähigen. Dieses gewählte Fach wird schwerpunktmäßig, aber mit allen notwendigen Vernetzungen zu benachbarten chemischen Fächern und gegebenenfalls zu anderen naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern in der erforderlichen Breite und größtmöglichen Tiefe studiert.

(6) Der Fachbereich Chemie verleiht nach bestandener Diplomprüfung gemäß der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Chemie den akademischen Grad Diplom-Chemikerin bzw. Diplom-Chemiker (jeweils abgekürzt: Dipl.-Chem.).

§ 3
Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang Chemie Diplom ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

§ 4
Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

§ 5
Studiendauer und Gliederung des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester. Die Studien- und Prüfungsordnung gewährleistet, dass diese Studiendauer einschließlich aller Prüfungen eingehalten werden kann.

(2) Das Studium gliedert sich in das sechssemestrige Basisstudium und das viersemestrige Schwerpunktstudium, wobei das 9. und das 10. Semester als Prüfungssemester zu verstehen sind.

(3) Das Basisstudium wird mit der Abschlussprüfung des Basisstudiums absolviert, das Schwerpunktstudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen.
Der 1. Abschnitt der Abschlussprüfung des Basisstudiums mit 4 Fachprüfungen wird als Diplom-Vorprüfung definiert.

(4) Unter Beachtung dieser Ordnung wird im Studienplan Chemie (siehe Anhang zur Studienordnung) der zeitliche Ablauf des Studiums nach Fachsemestern gegliedert.

§ 6
Studium generale

Es wird empfohlen, im Verlauf des Studiums insgesamt ca. 16 SWS für das Studium generale zu investieren. Diese aus dem Gesamtangebot der Universität auszuwählenden Lehrveranstaltungen sollen als berufs- bzw. persönlichkeitsfördernde Ergänzung der Fachausbildung angelegt sein (Fremdsprachen, Geschichte der Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften u.a.). Es wird weiterhin empfohlen, während der vorlesungsfreien Zeit vorrangig ab dem 4. Semester mindestens ein Praktikum im Inland bzw. im Ausland zu absolvieren.

§ 7
Studienberatung

Neben einer allgemeinen Studienberatung der Universität kann die Studienfachberatung am Fachbereich Chemie in Anspruch genommen werden. Diese Studienfachberatung wird von einer nominierten Hochschullehrerin bzw. einem nominierten Hochschullehrer durchgeführt. Für eine Beratung in Prüfungsangelegenheiten steht die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zur Verfügung. Ergänzend dazu kann die Studienabteilung bzw. das Prüfungsamt in allen studienorganisatorischen bzw. prüfungsrelevanten Fragen konsultiert werden.

Zweiter Teil:   Besondere Vorschriften

A.  Basisstudium

§ 8
Inhalte des Studiums

Im sechssemestrigen Basisstudium werden die Grundlagen in Analytischer Chemie, Anorganischer Chemie, Organischer Chemie, Physikalischer Chemie, Mathematik, Physik sowie Biochemie, Theoretischer Chemie, Technischer Chemie und Makromolekularer Chemie gelehrt. Im Basisstudium werden zur Erlangung des Sachkundenachweises die Vorlesungen Toxikologie für Chemikerinnen und Chemiker und Rechtskunde für Chemikerinnen und Chemiker als Pflichtveranstaltungen angeboten.

§ 9
Lehrveranstaltungen und Credit Points

(1) Im Basisstudium sind alle angebotenen Lehrveranstaltungen obligatorisch. Innerhalb eines Lehrgebietes ist ein gegenseitiger Austausch der Lehrveranstaltungskategorien (V<–>S oder P<–>S) möglich, wenn die Zeiten für die Vor- und Nachbereitung in dem betreffenden Fach mit dieser Maßnahme nicht verändert werden. Sowohl die eintägige als auch die mehrtägige Exkursion in chemische Großbetriebe der Bundesrepublik Deutschland wird vom Institut für Technische Chemie und Makromolekulare Chemie organisiert und in der Regel für die Studierenden im 2.-6. Fachsemester durchgeführt.

(2) Die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. die Absolvierung von Lehrgebieten wird mit Credit Points (CP) honoriert; pro Fachsemester sind 30 CP zu erreichen.

(3) Der Nachweis der erforderlichen Credit Points und Leistungsnachweise (siehe Prüfungsordnung) ist notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu den studienbegleitenden Fachprüfungen in 6 Lehrgebieten.

Studienbegleitende Prüfungen im Basisstudium
 
1. Semester
30 CP
2. Semester
30 CP
3. Semester
30 CP
4. Semester
30 CP
5. Semester
30 CP
6. Semester
30 CP
  Zulassungs-
voraussetzung:
60 CP
Zulassungs-
voraussetzung:
90 CP
Zulassungs-
voraussetzung:
120 CP
  Zulassungs-
voraussetzung:
180 CP
  Anorganische Chemie Physikalische Chemie

Experimentalphysik
Organische Chemie   Technische Chemie

Analytische Chemie

(4) Inhalt und zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen des Basisstudiums sind so angelegt, dass den Studierenden genügend Zeit zur selbständigen Vor- und Nachbereitung sowie Vertiefung des Stoffes zur Verfügung steht.

§ 10
Wiederholungsmöglichkeiten

(1) Den Studierenden werden zu Beginn eines Lehrgebietes die Modalitäten der obligatorischen Leistungsüberprüfung (mündliche Leistungskontrollen, Klausuren, Übungs- und Praktikumsaufgaben o.ä.) und die bei erfolgreicher Absolvierung der Lehrveranstaltungen erreichbaren Credit Points mitgeteilt.

(2) Nicht bestandene Leistungstests können zweimal wiederholt werden. Ist auch die zweite Wiederholung nicht erfolgreich, ist die mit dem Test abzuschließende Lehrveranstaltung (Vorlesung, Seminar, Übung/Praktikum) nochmals zu absolvieren und zwar bei ihrem nächsten regulären Angebot.

§ 11
Diplom-Vorprüfung

Nach Absolvieren der ersten vier Fachprüfungen des Basisstudiums entsprechend § 9 Abs. 3 (Tabelle) wird ein Zeugnis über die Diplom-Vorprüfung ausgestellt.

§ 12
Abschlussprüfung des Basisstudiums

(1) Das Basisstudium ist abgeschlossen, wenn die laut § 9 Abs. 3 geforderten sechs Fachprüfungen erfolgreich absolviert wurden.
Es wird ein Zeugnis über die Abschlussprüfung des Basisstudiums ausgestellt.

(2) In Ermangelung eines entsprechenden deutschen Titels wird im Zeugnis durch ein Supplement die Äquivalenz mit dem „Bachelor of Science“ bestätigt.
Die Prüfungsordnung regelt detailliert


B. Schwerpunktstudium

§ 13
Inhalte des Studiums

(1) Aufbauend auf eine Basisausbildung Chemie laut § 2 Abs. 2-4 sollen im Schwerpunktstudium umfassende Fachkenntnisse in der gewählten Vertiefungsrichtung vermittelt werden. Eine gezielte Vernetzung zu benachbarten chemischen Fächern verhindert die Einengung auf ein einseitiges Spezialistentum.

(2) Entsprechend ihren Neigungen, Interessen oder einer angestrebten Berufsausrichtung können die Studierenden aus einem Angebot von 6 Vertiefungsrichtungen wählen.

(3) Folgende Vertiefungsrichtungen werden angeboten (siehe auch Anlage Studienplan):

  1. Umweltanalytik und Umweltchemie,
  2. Anorganische Chemie (Metallorganische Chemie / Homogene Katalyse, Festkörperchemie/Materialwissenschaften),
  3. Organische Chemie (Bioorganische Chemie, Supramolekulare Chemie),
  4. Physikalische Chemie (Biophysikalische Chemie, Flüssige Kristalle),
  5. Technische Chemie,
  6. Makromolekulare Chemie.
§ 14
Lehrveranstaltungen und Credit Points

(1) Alle 6 Vertiefungsrichtungen weisen das Lehrgebiet „Moderne Entwicklungen in der Chemie“ im Umfang von 4 SWS aus.
Die weiteren obligatorischen Lehrangebote für das jeweilige 7. und 8. Fachsemester des Schwerpunktstudiums sind der Anlage zu entnehmen.
Weiterhin sind wahlobligatorische Vorlesungen im Umfang von mindestens 4 SWS zu belegen.

(2) Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird mit den Credit Points nachgewiesen; in allen Fachsemestern sind jeweils 30 Credit Points zu erreichen (siehe Anlage).

(3) Der Nachweis des planmäßigen Aufsammelns der Credit Points ist notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu den studienbegleitenden Fachprüfungen in 2 Lehrgebieten bzw. zur Diplomarbeit.

Studienbegleitende Prüfungen Schwerpunktstudium
 
7. Semester
30 CP
8. Semester
30 CP
9. Semester
30 CP
10. Semester
30 CP
Zulassungsbedingung:
30 bzw. 60 CP
Zulassungsbedingung für Diplomarbeit: bestandene Fachprüfungen
2 Fachprüfungen entsprechend der Vertiefungsrichtung, siehe Prüfungsordnung
9-monatige Diplomarbeit, 
Abgabe und Verteidigung der Diplomarbeit

(4) Inhalt und zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen des Schwerpunktstudiums sind so angelegt, dass den Studierenden genügend Zeit zur selbständigen Vor- und Nachbereitung sowie zur Vertiefung des Stoffes zur Verfügung steht.

§ 15
Wiederholungsmöglichkeiten

(1) Den Studierenden werden zu Beginn eines Lehrgebietes die Modalitäten der obligatorischen Leistungsüberprüfung (mündliche Leistungskontrollen, Klausuren, Übungs- und Praktikumsaufgaben) und die bei erfolgreicher Absolvierung der Lehrveranstaltungen erzielten Credit Points bekannt gegeben.

(2) Nicht bestandene Leistungstests können zweimal wiederholt werden. Ist auch die zweite Wiederholung nicht erfolgreich, ist die mit dem Test abzuschließende Lehrveranstaltung (Vorlesung, Seminar, Übung/Praktikum) nochmals zu absolvieren und zwar bei ihrem nächsten regulären Angebot.

§ 16
Diplomprüfung und der akademische Grad

(1) Für die Diplomarbeit inklusive Verteidigung ist das 9. und das 10. Semester reserviert.

(2) Die Diplomprüfung ist abgeschlossen, wenn die laut § 24 Abs. 1 der Diplomprüfungsordnung geforderten zwei mündlichen Fachprüfungen absolviert wurden, die Diplomarbeit abgegeben sowie positiv begutachtet und erfolgreich verteidigt wurde. In den genannten Positionen ist mindestens die Note „ausreichend“ notwendig.

(3) Es werden das Zeugnis und eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades Diplom-Chemikerin bzw. Diplom-Chemiker (Dipl.-Chem.) ausgestellt.

(4) Die Prüfungsordnung regelt detailliert

§ 17
Inkrafttreten

(1) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die das Diplomstudium Chemie zum Wintersemester 2000/2001 (1. Fachsemester) beginnen.

(2) Die vor dem Wintersemester 2000/2001 immatrikulierten Studenten beenden das Studium auf der Grundlage der Studienordnung vom 31.07.1996. Sie ist letztmalig für das Wintersemester 2006/2007 anzuwenden.

(3) Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.
Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich des § 17 Abs. 2, die Studienordnung für den Studiengang Chemie/Diplom vom 31.07.1996 außer Kraft.
 

Halle (Saale), 29. August 2000

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor
 

Vom Kultusministeirum des Landes Sachsen-Anhalt am 05.10.2000 zur Kenntnis genommen.
 
 

Anlage
Studienplan des Basisstudiums Chemie

Basisstudium mit Zuordnung der Credit Points

1. Fachsemester
Lehrgebiete
Vorlesungen in SWS
Seminare in SWS
Übungen/Praktika in SWS
CP
Anorganische Chemie I
5
1
12
20
Mathematik/Informatik I
3
1
 
5
Experimentalphysik I
2
1
 
5
Summe
 10
 3
 12
30

2. Fachsemester
Lehrgebiete
Vorlesungen in SWS
Seminare in SWS
Übungen/Praktika in SWS
CP
Anorganische Chemie II
3
1
6
11
Physikalische Chemie I
3
1
 
4
Analytische Chemie I
2
1
5
9
Mathematik/Informatik II
2
1
 
3
Experimentalphysik II
2
1
 
3
Summe
 12
 5
 11
30

3. Fachsemester
Lehrgebiete
Vorlesungen in SWS
Seminare in SWS
Übungen/Praktika in SWS
CP
Organische Chemie I
4
1
 
5
Physikalische Chemie II 4 2 15 18
Mathematik/Informatik III
2
1   3
Experimentalphysik III    
4
4
Summe
 10
 4
 19
30

4. Fachsemester
Lehrgebiete
Vorlesungen in SWS
Seminare in SWS
Übungen/Praktika in SWS
CP
Organische Chemie II
4
 
20
23
Analytische Chemie II 2     2
Biochemie
2
    2
Theoretische Chemie I 3     3
Summe
 11
 
 20
30

5. Fachsemester
Lehrgebiete
Vorlesungen in SWS
Seminare in SWS
Übungen/Praktika in SWS
CP
Anorganische Chemie III
4
 
9
11
Physikalische Chemie III 4   6 9
Analytische Chemie III
3
    3
Technische Chemie I 3     3
Makromolekulare Chemie I
3
   
3
Toxikologie für Chemikerinnen bzw. Chemiker
1
   
1
Summe
 18
 
 15
30

6. Fachsemester
Lehrgebiete
Vorlesungen in SWS
Seminare in SWS
Übungen/Praktika in SWS
CP
Anorganische Chemie IV
4
   
4
Organische Chemie III 4 1 6 11
Analytische Chemie IV     
4
4
Technische Chemie II 3  
4
7
Theoretische Chemie II
3
   
3
Rechtskunde für Chemikerinnen bzw. Chemiker
1
   
1
Summe
 15
 1
 14
30

Studienplan des Schwerpunktstudiums Chemie

Vertiefungsrichtung „Umweltanalytik und Umweltchemie“

7. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Umweltanalytisches
Praktikum
(methodenorientiert)
7,5
11
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
Umweltmesstechnisches Praktikum1)
2,5
5
Umweltanalytik I
(Techniken für anorganische Analytik, Fallbeispiele)
2/-
3
     
Umweltmesstechnik1)
1/-
1
     
Umweltchemie
2/-
3
     
Ökotoxikologie2)
1/-
1
     
Summe
 10/-
14
 
 10
16

8. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Umweltchemisches
Praktikum
(problemorientiert)
7,5
11
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
Umweltbiochemisches  Praktikum3)
Ökotoxikologisches Praktikum2)
2,5
5
Umweltanalytik II
(matrixorientierte organische Analytik)
2/-
3
     
Analytische Umweltbiochemie3)
1/-
1
     
Umweltschutztechnologien
2/-
3
     
Umweltstandards
1/-
1
     
Summe
 10/-
14
 
 10
16



1) gemeinsam mit Fachbereich Ingenieurwissenschaften
2) gemeinsam mit Medizinischer Fakultät
3) gemeinsam mit Fachbereich Biochemie/Biotechnologie

Vertiefungsrichtung „Anorganische Chemie“
(Metallorganische Chemie / Homogene Katalyse; Festkörperchemie/Materialwissenschaften)

7. Semester
Vorlesungen/Seminare
V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
     
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Koordinationschemie/
Reaktionstheorie
2/-
3
Vertieftes Synthesepraktikum
7
10
Festkörperchemie/
Materialwissenschaften
2/-
3
Methodenpraktikum
(NMR, IR. MS, GC-MX, x-ray, Chromatographie, molecular modeling etc.)
3
5
Metallorganische Chemie
2/-
3
     
Summe
 10/-
15
 
 10
15

8. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
     
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Homogene und heterogene Katalyse
2/-
3
Forschungsgruppen-
praktikum
7
10
Angewandte instrumentelle Analytik
2/-
3
Methodenpraktikum
(NMR, IR. MS, GC-MX, x-ray, Chromatographie, molecular modeling etc.)
3
5
Computer- und Quantenchemie
2/-
3
     
Summe
 10/-
15
 
 10
15

Vertiefungsrichtung „Organische Chemie“
(Bioorganische Chemie; Supramolekulare Chemie)

7. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Organische Synthesen
10
15
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Methoden der Synthesechemie
2/1
3
     
Bioorganische Chemie
2/-
3
     
Theoretische organische Chemie / Computerchemie
2/-
3
     
Summe
 10/1
15
 
 10
15

8. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
2/-
3
     
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Supramolekulare Chemie
2/-
3
Vertiefungspraktikum
5
8,0
Chemoenzymatische Synthesen
2/-
3
Vertiefungspraktikum
5
8,0
Naturstoffe
1/-
1,0
     
Organische Festkörper
1/-
1,0
     
Summe
 10/-
14
 
 10
16

Vertiefungsrichtung „Physikalische Chemie“
(Biophysikalische Chemie; Flüssige Kristalle)

7. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Vertiefungspraktikum Physikalische Chemie I
8
11
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Molekülspektroskopie
2/-
3
     
Flüssigkristalle I
2/-
3
     
Quantenchemie
2/-
3
     
Mischphasenthermo-
dynamik
1/-
1
     
Physikalische Chemie der Grenzflächen
2/-
3
     
Summe
 13/-
19
 
 8
11

8. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Vertiefungspraktikum Physikalische Chemie II
8
11
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Biophysikalische Chemie
2/-
3
     
Flüssigkristalle II
1/-
1
     
Statistische Thermodynamik
2/-
3
     
Mikroelektrochemie
2/-
3
     
Relaxation-Transport-
Dynamik
2/-
3
     
Summe
 13/-
19
 
 8
 11

Vertiefungsrichtung „Technische Chemie“

7. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Vertiefungspraktikum Technische Chemie
5
7
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Grundlagen der Betriebswirtschaft
2/-
3
     
Anorganische Technische Chemie
1/-
1,5
     
Organische Zwischenprodukte
1/-
1,5
     
Reaktionstechnik
2/-
3
     
Polymerisationstechnik
1/-
1,5
     
Wassertechnologie
1/-
1,5
     
Adsorption und Katalyse
2/-
3
     
Chemische Verfahrenstechnik
1/-
2
     
Summe
 15/-
23
 
 5
7

8. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Vertiefungspraktikum Technische Chemie
5
7
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Grundlagen der Betriebswirtschaft
2/-
3
     
Anorganische Technische Chemie
1/-
1,5
     
Organische Zwischenprodukte
(Nachwachsende Rohstoffe)
1/-
1,5
     
Reaktionstechnik
1/-
1,5
     
Rechenübungen (Reaktionstechnik/
Prozesssimulation)
-/2
3
     
Umwelttechnik
1/-
1,5
     
Biotechnologie
1/-
1,5
     
Technologie der Kunststoffe
1/-
1,5
     
Chemische Verfahrenstechnik
2/-
3
     
Summe
 14/2
23
 
 5
7

Vertiefungsrichtung „Makromolekulare Chemie“

7. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS /
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Polymerverarbeitung/Kunst-
stoffprüfung
3
5
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Polymersynthese I
2/-
3
     
Polymerstruktur/
Polymerdynamik I
2/-
3
     
Methoden der Polymercharakterisierung
in Lösung
2/-
3
     
Technologie der Polymerherstellung
2/-
3
     
Polymerverarbeitung
2/-
3
     
Kunststoffprüfung
1/-
2
     
Statistische Thermodynamik
-/1
1
     
Modellierung von Polymerisationsreaktionen und Polymerstrukturen
-/1
1
     
Summe
 15/2
25
 
3
5

8. Semester
Vorlesungen/Seminare V SWS / 
S SWS
CP Übungen/Praktika SWS CP
Moderne Entwicklungen in der Chemie
(anteilig in englischer Sprache)
2/-
3
Makromolekulare Chemie mit Praktikum (Natürliche Polymere, Chromatographie von Polymeren) 
10
15
Wahlobligatorische Vorlesungen
2/-
3
     
Polymersynthese II
2/-
3
     
Spezialpolymere
2/-
3
     
Polymerstruktur/
Polymerdynamik II
2/-
3
     
Summe
 10/-
15
 
 10
15