Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 6 vom 12. Dezember 2000, S. 9


Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften


Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Sprach- und Literaturwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 13.12.1995

vom 26.01.2000

Auf Grund des § 17 sowie des § 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in seiner Sitzung am 09.02.2000 folgende Änderungen der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Sprach- und Literaturwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg beschlossen:

Artikel I

Die Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Sprach- und Literaturwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 13.12.1995 (MBl. LSA S. 1075) wird im Anhang wie folgt geändert:

(1) Der Teil A, Fächerkatalog des Fachbereichs und Kombinierbarkeit, erhält für das Studienfach folgende Fassung:

"Medien- und Kommunikationswissenschaft +/+  +/+"

(2) Im Teil B, Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsfächer, werden nach dem Prüfungsfach Medien- und Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) folgende Bestimmungen eingefügt:

"Medien- und Kommunikationswissenschaft (Hauptfach)

1. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen
1. 1. Zwischenprüfung
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme vorzulegen:

1. 2. Magisterprüfung
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind vorzulegen: 2. Inhalt und Durchführung der Prüfungen
2. 1. Inhalt
2. 1. 1. Zwischenprüfung
Durch die Zwischenprüfung wird das Grundstudium abgeschlossen. Die erfolgreiche Zwischenprüfung bescheinigt den Studierenden im Hauptfach, dass sie über notwendige wissenschaftliche und praktische Grundlagenkenntnisse in den Teilbereichen verfügen, die in der Studienordnung ausgewiesen sind. Sie ermöglicht ihnen, das Studium im vertiefenden Hauptstudium fortsetzen zu können.

2. 1. 2. Magisterprüfung
In der Magisterprüfung sollen die Studierenden im Hauptfach nachweisen, dass sie über qualifizierte fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten in Kommunikations- und Medientheorie, Mediengeschichte, Mediensoziologie, Medienpsychologie, Medienpolitik, Methoden, Verfahren und Techniken der Medien- und Kommunikationswissenschaften und der Medienanalyse verfügen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermögen.

2.2 Durchführung
2.2.1. Zwischenprüfung
Der Abschluss des Grundstudiums wird bescheinigt, indem die entsprechend der Prüfungsordnung zu erbringenden Nachweise vorgelegt und anerkannt werden.
2.2.2. Magisterprüfung
Die Magisterprüfung besteht aus drei Teilen, die in folgender Reihenfolge in einem Prüfungsabschnitt zu absolvieren sind:

  1. Magisterarbeit

  2. Die Magisterarbeit kann im Fach "Medien- und Kommunikationswissenschaft" geschrieben werden, wenn dieses im Hauptstudium als erstes Hauptfach studiert wird.
  3. Klausur

  4. In der Regel nach Abschluss des achten Semesters schreiben die Studierenden eine Klausur, deren Dauer 240 Minuten (vier Zeitstunden) beträgt. Für die Zulassung zur Klausur ist die positive Bewertung der Magisterarbeit Voraussetzung.
    Die Prüfungsgebiete werden aus dem Kultur- und kommunikationswissenschaftlichen (bestehend aus den Lehrgebieten Medientheorie, Mediengeschichte, Medienanalyse) und dem Sozialwissenschaftlich-medientechnischen Bereich (bestehend aus den Lehrgebieten Medienpsychologie, Mediensoziologie, Methoden, Verfahren und Techniken der Medien- und Kommunikationswissenschaften) der Studienordnung gewählt. Den Studierenden werden drei Themen aus unterschiedlichen Lehrgebieten gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist.
  5. Mündliche Prüfung

  6. In der Regel nach Abschluss des achten Semesters absolvieren die Studierenden eine mündliche Prüfung, deren Dauer 60 Minuten beträgt. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur und die Magisterarbeit mit positivem Ergebnis abgeschlossen hat.
    Die Prüfungsgebiete sind der Kultur- und kommunikationswissenschaftliche und der Sozialwissenschaftlich-medientechnische Bereich der Studienordnung, soweit die Lehrgebiete nicht Gegenstand der Klausur gewesen sind."


Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studierenden des Magisterstudienfaches Medien- und Kommunikationswissenschaft (Hauptfach) Anwendung.

Artikel III

Diese Satzung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Kultusministerium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.

Ausgefertigt auf der Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereiches Sprach- und Literaturwissenschaften vom 26.01.2000 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 09.02.2000 und der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.04.2000.

Halle (Saale), 4. Juli 2000

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 20.04.2000 genehmigt.