Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 5 vom 30. Oktober 2000, S. 32


Der Kanzler


Ergänzung der Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit und Einführung der gleitenden Arbeitszeit an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in der Fassung vom 08.12.1998

vom 22.08.2000

Die oben genannte Dienstvereinbarung wird wie folgt geändert:

(1) In § 3 Abs. 2 wird Satz 1 wie folgt geändert:

"Rahmenzeit: Der auf die Arbeitszeit anrechenbare Zeitraum beginnt um 6.30 Uhr, für PKW-Kraftfahrer* mit Pauschallohn um 0.00 Uhr, und endet spätestens um 19.00 Uhr, für PKW-Kraftfahrer mit Pauschallohn um 24.00 Uhr."

(2) § 3 Abs. 2 wird um folgenden Satz 3 ergänzt:

"Das gilt nicht für PKW-Kraftfahrer mit Pauschallohn."

(3) § 3 wird um einen Absatz 2 a) ergänzt:

"Die Mindestanwesenheitszeit der PKW-Fahrer mit Pauschallohn wird in der Regel von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr mit einer Mittagspause von 30 Minuten im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt."

(4) § 3 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

"Am Ende eines Monats wird ein Gleitzeitguthaben von bis zu 24 Stunden, bei Personenkraftfahrern mit Pauschallohn unbegrenzt, in den Folgemonat übertragen."

(5) § 3 Abs. 5 a) wird um den folgenden Satz 4 ergänzt:

"Das gilt nicht für PKW-Kraftfahrer mit Pauschallohn."

Halle (Saale), 28. August 2000

Wolfgang Matschke
Kanzler

Brigitte Schulter
Vorsitzende des Gesamtpersonalrates



* entsprechend TV Kraftfahrer-0-TdL