Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 5 vom 30. Oktober 2000, S. 5


Rektorat


Geschäftsverteilungsplan des Rektorats der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 19.09.2000

Das Rektoratskollegium hat gemäß § 79 Abs. 2 HSG LSA für die Amtszeit vom 01.09.2000 bis zum 31.08.2003 folgende Aufgabenverteilung festgelegt:

(1) Rektor

  1. Leitung des Rektorats
  2. Vorbereitung von Entscheidungen zu Berufungen, außerplanmäßigen Professoren und Honorarprofessoren
  3. Leitung der Berufungsprüfungskommission
  4. Vorbereitung von Entscheidungen, die sich aus dem Delegationserlass ergeben
(2) Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium
  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen
  3. Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, d.h. Vorbereitung von mittel- und langfristigen Planungen und Entscheidungen über:
  1. Vorbereitung des Hochschulentwicklungsplanes gemäß § 116 Abs. 4 HSG LSA
  2. Neuzuordnung von Stellen (gemäß § 77 Abs. 3 Ziffer 8 HSG LSA zur Vorbereitung einer Beschlussfassung im Senat nach Beratung im Rektorat)
  3. Bestätigung von Änderungen des Stellenplanes auf der Grundlage akademischer Entscheidungen
  4. Erarbeitung des Haushaltsplanvorentwurfs für den Hochschulbereich
  5. Vorbereitung von Entscheidungen über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Fakultäten, Fachbereiche und zentralen Einrichtungen des Hochschulbereiches
  6. Bearbeitung, Bewilligung, Weiterleitung von Finanzanträgen, die im Zuständigkeitsbereich der akademischen Gremien gemäß Senatsbeschluss zu verteilen sind (Titelgruppe 71, Titelgruppe 69, Titel 427 21, HSP3-Nachfolgeprogramme)
  7. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen: Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen arbeiten weiterhin die (3) Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium
  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Absprache mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
  3. Vorbereitung von Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten hinsichtlich des Forschungsprofils und zur Bildung von Forschungsschwerpunkten
  4. Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten (national und international)
  5. Vorbereitung des Forschungsberichtes der Universität
  6. Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Forschungsfördermitteln und Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen
  7. Mitwirkung bei der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs u.ä.
  8. Förderung von Wissens- und Technologietransfer
  9. Begleitung der Evaluierung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentren und Vorbereitung diesbezüglicher Senatsbeschlüsse
  10. Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Graduiertenstipendien
  11. Graduiertenkollegs, Promotionsstudium
  12. Mitwirkung im Gutachtergremium für das Programm „Junge Innovatorinnen und Innovatoren“
  13. Mitwirkung in der Vergabekommission zur Habilitationsförderung im Land Sachsen-Anhalt
  14. Mitwirkung in der Vergabekommission für das Martin-Luther-Stipendium
  15. Mitwirkung in Gremien zur Begutachtung von Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche; Graduierten- und Innovationskollegs)
  16. Allgemeine Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  17. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung der Universität
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs: Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs arbeiten weiterhin die
  (4) Prorektor für Studium und Lehre
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium
  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
  3. Initiativen zur Studienreform
  4. Evaluation von Studium und Lehre
  5. Vorbereitung von Entscheidungen zu Studien- und Prüfungsordnungen
  6. Studien- und Lehrangebote einschließlich Kapazitäten
  7. Vorbereitung des Lehrberichtes nach § 8 HSG LSA
  8. Universitätspartnerschaften, Kooperation Halle – Jena – Leipzig, Schulpartnerschaften
  9. Auslandsstudium, ausländische Studierende, Studentenaustausch, Socrates u.ä.
  10. postgraduale Studiengänge / wissenschaftliche Weiterbildung / Fernstudium
  11. Lehrerbildung
  12. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung der Universität
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Studium und Lehre: Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Studium und Lehre arbeiten weiterhin die Kommissionen (5) Prorektor für Informationstechnologien und universitäre Kommunikationssysteme
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium
  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
  3. Koordinierung von Lehre und Forschung in den Informatik- und Multimedia-Fachrichtungen
  4. Zuständigkeit für grundsätzliche Fragen des Einsatzes der Universitätsrechentechnik
  5. Vorbereitung struktureller Veränderungen im Universitätsrechenzentrum
  6. Beratung bei der Informations- und Wissensverarbeitung in der Universitäts- und  Landesbibliothek
  7. Beratung bei der computerintegrierten Informationsverarbeitung in der Verwaltung
  8. Beratung bei der Integration der IT-Anwendungen innerhalb der Universität und des internen und externen Netzmanagements
  9. Vorbereitung von Vorschlägen zur Ausbauplanung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie von Multimedia für Studium und Forschung an der Universität  sowie für ein virtuelles Wissensangebot der Fachbereiche im Internet
  10. Unterstützung der Landes-Datenverarbeitungskommission
  11. Unterstützung bei der Schaffung von High-Tech-Arbeitsplätzen für Absolventen in Universitätsnähe

  12. Beratung der Kommunikationssysteme und Entwicklung und Pflege des Sponsorings  zum Vorteil der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg
(6) Kanzler
  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium
  2. Führung der Geschäfte der Verwaltung
  3. Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
  4. verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalverwaltung
  5. Führen des Stellenplanes
  6. Vorgesetzter des Verwaltungspersonals der Hochschule
  7. Führung von Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem für die akademischen Belange zuständigen Dekan und dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen bzw. einem zuständigen Prorektor bzw. dem Rektor
  8. Vertretung der Dienststelle Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg im Sinne des § 7 PersVG LSA gegenüber den Personalvertretungen. (In dieser Funktion wird er gegenüber der Personalvertretung der Medizinischen Fakultät durch die Verwaltungsdirektorin der Medizinischen Fakultät vertreten.) Hiervon bleibt das Recht des Rektors und der Prorektoren unberührt, nach gemeinsamer Abstimmung im Rektorat, an den Personalratssitzungen teilzunehmen.
Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Kanzlers: Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Informationstechnologien und universitäre Kommunikationssysteme: Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Informationstechnologien und universitäre Kommunikationssysteme arbeitet weiterhin die Halle (Saale), 20. September 2000
 

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Rektorat am 19.09.2000 beschlossen.