Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 4 vom 1. Augsut 2000, S. 18


Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften


Studienordnung für das Magisterfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens im Haupt- und Nebenfach des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 17.02.2000

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300) hat die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg die folgende Studienordnung für das Magisterfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens erlassen:


Inhaltsübersicht:

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienziele
§ 4 Struktur des Studienfaches und Fächerkombination
§ 5 Inhalt und Gliederung des Studiums
§ 6 Lehrumfang
§ 7 Lehrveranstaltungen
§ 8 Leistungsnachweise
§ 9 Studienberatung
§ 10 Inkrafttreten


§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 02.12.1994 (MBl. LSA S. 1771), zuletzt geändert durch die zweite Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 20.12.1996 (MBl. LSA S. 1865), Ziel, Inhalt und Verlauf des Magisterstudiums Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens im Haupt- und Nebenfach am Institut für Indologie und Südasienwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.

§ 2
Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen

(1) Studienbeginn
Das Studium des Faches Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens wird zum Wintersemester (Oktober) aufgenommen.

(2) Studiendauer
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Prüfungssemesters 9 Semester. Zusätzlich kann auf begründeten Antrag ein zusätzliches Semester zum Erwerb notwendiger Sanskritkenntnisse gemäß Abs. 3 in Anspruch genommen werden.

(3) Studienvoraussetzungen
(3.1) Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein vom Kultusministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

(3.2) Hinreichende Kenntnisse des Englischen werden bei Studienbeginn vorausgesetzt; sie werden nicht überprüft, doch der Studienaufbau kann auf ein eventuelles Nichtvorhandensein keine Rücksicht nehmen. Kenntnisse weiterer moderner europäischer Sprachen (insbesondere Portugiesisch, Russisch, Französisch) wären vorteilhaft. Lateinkenntnisse werden empfohlen, sind jedoch nicht zwingend.

(3.3) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis der Beherrschung von Grammatik und Syntax des klassischen Sanskrit nach Maßgabe der Bestimmungen für die entsprechenden Grund- und Aufbaukurse im Nebenfach Indologie erforderlich. Diese Sprachkenntnisse können, wenn nicht bereits vorhanden, vor Ablegung der Zwischenprüfung studienbegleitend erworben werden, auch als Bestandteil des regulären Lehrumfangs eines zweiten Faches, das im Magisterstudiengang mit dem Hauptfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens gewählt wird. Erfolgt der studienbegleitende Spracherwerb nicht im Rahmen des regulären Lehrumfangs eines anderen gewählten Faches, so kann für den Spracherwerb auf Antrag ein zusätzliches Studiensemester auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.

§ 3
Studienziele

(1) Studienziele sind die Aneignung der Fähigkeit zur Anwendung wissenschaftlicher Verfahren auf die Lösung von Fragen im Bereich der Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens sowie der Erwerb der erforderlichen sprachlichen und sachlichen Grundkenntnisse in einem breiten Bereich des Faches, unter anderem auch als Grundlage zur Erforschung aktueller Entwicklungen. Daraus ergibt sich die Befähigung zu einer Tätigkeit unter anderem in auswärtigen Missionen, im internationalen Kommunikationsbereich, in Organisationen der Wohlfahrt und Entwicklungshilfe, an Museen, wissenschaftlichen Bibliotheken, Universitäten, wissenschaftlichen Verlagen, Forschungsinstituten, in der Publizistik und in der Medienarbeit. Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung Südasiens und insbesondere Indiens eröffnet bei entsprechender Studiengestaltung längerfristig auch Perspektiven auf eine Tätigkeit in der Wirtschaft.

(2) Durch das Studium soll auch der Blick geschärft werden für Entwicklungen, die sich aus der Präsenz großer, ursprünglich aus Südasien stammender Bevölkerungsgruppen außerhalb Südasiens ergeben, wie beispielsweise in den angelsächsischen Ländern, der Karibik, Surinam, der malaiischen Halbinsel, dem afrikanischen Festland, der arabischen Halbinsel, Mauritius und der Fidschi-Inseln - in zunehmendem Maße auch in Deutschland.

§ 4
Struktur des Studienfaches und Fächerkombination

(1) Allgemeines
(1.1) Im Magisterstudiengang müssen im Grund- und Hauptstudium entweder zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer gewählt werden. Bis auf die in Abs. 2 genannten Ausnahmen sind alle in den Magisterstudiengängen der drei Universitäten (Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg, Friedrich-Schiller-Universität Jena und Universität Leipzig) des Universitätsverbundes Halle–Jena–Leipzig vertretenen Fächer innerhalb dieses Rahmens mit dem Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens kombinierbar.

(1.2) Kombinationen mit Magisterfächern von Universitäten, die nicht dem Universitätsverbund Halle–Jena–Leipzig angehören, sowie mit Fächern, für die im Universitätsverbund ein Studienfach mit einem anderen Abschluss als der Magister angeboten wird, bedürfen der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss des Fachbereiches im Einvernehmen mit der für das Fach zuständigen Person.

(1.3) Es wird empfohlen, bei der Wahl anderer Fächer die in § 3 erwähnten Studienziele zu berücksichtigen.

(2) Ausnahmen

(3) Zusätzliche Regelungen für das Hauptfachstudium
Die Magisterarbeit kann nur in einem Hauptfach geschrieben werden. Soll dieses Hauptfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens sein, so muss in der Regel ein Studium des Faches als Hauptfach vorangehen. Ein solches Studium ist auch die Voraussetzung für das Ablegen der Magisterprüfung im Hauptfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens. Begründete Ausnahmen, etwa bei Überwechseln von einer anderen Universität, an der nur ein undifferenziertes Studienfach aus dem Bereich der Indologie/Südasienkunde angeboten wird, sind bei entsprechender Studienausrichtung möglich, bedürfen jedoch der Genehmigung der Prüfungskommission des Fachbereiches im Einvernehmen mit der für das Fach zuständigen Person.

(4) Zusätzliche Regelungen für das Nebenfachstudium
(4.1) Wird das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens als Nebenfach gewählt, so sind auch eventuelle Fächerkombinationen betreffende Regeln für das Hauptfach, in dem die Magisterarbeit geschrieben werden soll, zu beachten.

(4.2) Die Magisterprüfung im Nebenfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens kann in der Regel nur nach einem entsprechenden Studium des Faches als Nebenfach abgelegt werden. Begründete Ausnahmen, etwa bei Überwechseln von einer anderen Universität, an der nur ein undifferenziertes Studienfach aus dem Bereich der Indologie/Südasienkunde angeboten wird, sind bei entsprechender Studienausrichtung möglich, bedürfen jedoch der Genehmigung der Prüfungskommission des Fachbereiches im Einvernehmen mit der für das Fach zuständigen Person.

§ 5
Inhalt und Gliederung des Studiums

(1) Charakteristik des Faches
(1.1) Der Studiengegenstand des Prüfungsfaches Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens definiert sich aus der Abgrenzung zum Prüfungsfach Indologie, das sich der Geistes-, Kultur-, Literatur- und Religionsgeschichte (Hinduismus, Buddhismus, Jainismus) Indiens widmet, und umfasst die sprachlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Südasien auch der Kolonialzeit und Moderne. Näheres ergibt sich aus § 7 dieser Studienordnung und den fachspezifischen Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung.

(1.2) "Südasien" bezeichnet den indischen Subkontinent, der zur Zeit folgende Staaten umfasst: Indien, Bangladesch, Pakistan, Nepal, Bhutan, Sri Lanka und die Malediven. Auch Randgebiete müssen gegebenenfalls berücksichtigt werden.

(1.3) Das Studium des Faches Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg ist interdisziplinär konzipiert.

(2) Aufbau und Inhalt des Studiums
(2.1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern.

(2.2) Das Grundstudium dient dem Erwerb notwendiger Sprachkenntnisse, der Bekanntmachung mit Methoden und Hilfsmitteln der Wissenschaft und dem Erwerb sachlichen Überblickswissens über das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens und seiner Quellen.

(2.3) Das Hauptstudium vertieft die Sprachkenntnisse und die Vertrautheit mit den Quellen und Methoden des Faches Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens und dient dem Erwerb der zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse.

§ 6
Lehrumfang

(1) Das Lehrangebot erstreckt sich in der Regel über acht Semester. Das neunte Semester dient der Anfertigung der Magisterarbeit im Hauptfach. Die schriftlichen und mündlichen Magisterprüfungen erfolgen nach Annahme der Magisterarbeit, wenn diese im Hauptfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens angefertigt wurde. Wird die Magisterarbeit in einem anderen Hauptfach geschrieben, so gelten für den Zeitpunkt der Ablegung der schriftlichen und mündlichen Magisterprüfungen die Bestimmungen für dieses Hauptfach.

(2) Das Studium umfasst obligatorische Veranstaltungen und Wahlveranstaltungen aus dem Lehrangebot. Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) im Grund- und Hauptstudium beträgt im Hauptfach jeweils 36 SWS, insgesamt 72 SWS, im Nebenfach jeweils 18 SWS, insgesamt 36 SWS. Der interdisziplinären Konzeption des Studienfaches folgend, können sowohl im Pflicht- als auch im Wahlpflichtbereich Lehrveranstaltungen aller Prüfungsfächer des Universitätsverbundes Halle–Jena–Leipzig berücksichtigt werden, insofern deren Lehrinhalt nachweisbaren fachspezifischen Bezug hat.

§ 7
Lehrveranstaltungen

(1) Allgemeines
(1.1) Der interdisziplinären Konzeption des Studienfaches folgend, dürfen auch Lehrveranstaltungen, die im Rahmen anderer Studienfächer angeboten werden, als Teil des Studienangebotes des Faches Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens angesehen werden, insofern ein nachweislicher fachspezifischer Bezug vorhanden ist und der Zugang zu diesen Lehrveranstaltungen auch Studierenden, die nicht für diese Studienfächer eingeschrieben sind, entweder allgemein oder durch Sondervereinbarungen gestattet ist. Der Inhalt solcher Lehrveranstaltungen muss den in Abs. 2-5 dargelegten Anforderungen entsprechen; in Zweifelsfällen ist vor dem Besuch einer derartigen Lehrveranstaltung das Einverständnis der für das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens zuständigen Person einzuholen. Die mit dem Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltung erbrachte Studienleistung darf nur dem Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens angerechnet werden.

(1.2) Wird eine fachrelevante Sprache im Rahmen eines Neben- oder zweiten Hauptfaches erlernt, so kann ihr Erlernen nicht auch als Studienleistung für das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens anerkannt werden. Eine Ausnahme ist das Erlernen von Sanskrit gemäß § 2 Abs. 3.

(1.3) Alle Lehrveranstaltungen sind so zu wählen, dass den Voraussetzungen, die in den der Magisterordnung des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften beigegebenen fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens angeführt sind, Genüge geleistet wird. Es ist möglich, bei entsprechenden vorhandenen und nachgewiesenen Kenntnissen von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich freigestellt zu werden; gegebenenfalls ist in einem solchen Falle schon während des Grundstudiums die Teilnahme an für das Hauptstudium zwingend vorgeschriebenen Veranstaltungen möglich. Dies darf aber nicht zu einer Verringerung der Gesamtstudienzeit von 72 SWS im Hauptfachstudium oder 36 SWS im Nebenfachstudium führen; die Differenz an SWS ist durch zusätzliche Wahlpflichtveranstaltungen mit nachweisbarem fachspezifischen Bezug auszugleichen.

(1.4) Neben dem Belegen von Lehrveranstaltungen kann gegebenenfalls auch die Lektüre bestimmter, von der für das Fach zuständigen Person benannter Werke verlangt werden. In einem solchen Falle wird die Kenntnis dieser Werke bei der Zwischenprüfung vorausgesetzt.

(2) Grundstudium Hauptfach
Studierende im Hauptfach müssen während des Grundstudiums 36 SWS belegen. Dieses Grundstudium ist wie folgt gegliedert:

I. Pflichtbereich
a) Nichtvariable Bestandteile 28 SWS
  • Grund- und Aufbaukurs erste moderne südasiatische Sprache
  • Lektüre und Analyse eines leichteren religions-, kultur- oder sozialwissenschaftlich
    relevanten Textes in dieser Sprache
  • Grundkurs zweite moderne südasiatische Sprache
  • Einführende Lehrveranstaltung zu einem theoretischen oder methodologischen Thema
    aus dem Bereich der Allgemeinen Sprachwissenschaft
  • Einführende Lehrveranstaltung zu einem theoretischen oder methodologischen Thema
    aus dem Bereich der Angewandten Sprachwissenschaft / Linguistik (einschließlich
    Übersetzungswissenschaft) oder Medien- und Kommunikationswissenschaft
    oder Literaturwissenschaft
  • Erster Teil des Grundkurses Neupersisch. Ist Neupersisch bereits Bestandteil des
    Lehrumfangs eines Neben- oder zweiten Hauptfaches, so tritt an dessen Stelle eine
    andere für das neuzeitliche Südasien relevante asiatische Sprache oder Portugiesisch

12 SWS
2 SWS

8 SWS
2 SWS

2 SWS



2 SWS

b) Variable Bestandteile
Sind diese bereits Teil eines Neben- oder zweiten Hauptfaches, so werden sie jeweils durch
auf Südasien bezogene Wahlpflichtveranstaltungen gleicher Länge ersetzt, die nicht
notwendigerweise das Studium von Quellenmaterial in einer südasiatischen Sprache beinhalten.
4 SWS

  • Eine indologische Einführungsveranstaltung
  • Einführung in die Geschichte der islamischen Länder I

2 SWS
2 SWS

II. Wahlpflichtbereich

4 SWS

  • Lehrveranstaltung(en) aus dem sprach-, literatur-, religions-, kultur- oder
    sozialwissenschaftlichen Bereich mit nachweisbarem fachspezifischen Bezug,
    die zumindest teilweise die Analyse von Quellenmaterial in mindestens einer
    südasiatischen Sprache beinhaltet oder beinhalten
  • Lehrveranstaltung(en) aus dem sprach-, literatur-, religions-, kultur- oder
    sozialwissenschaftlichen Bereich mit nachweisbarem fachspezifischen Bezug,
    oder aber aus dem Bereich der Forschungsmethodik, die nicht notwendigerweise die
    Analyse von Quellenmaterial in einer südasiatischen Sprache beinhaltet oder beinhalten

2 SWS



2 SWS

III. Referat/Hausarbeit

Im Laufe des Grundstudiums ist im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich, die nicht dem Spracherwerb dient, ein benotetes Referat oder eine benotete Hausarbeit anzufertigen. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen ist deshalb darauf zu achten, dass im Rahmen einer dieser ein solches Referat oder eine solche Hausarbeit angefertigt werden kann.

(3) Grundstudium Nebenfach
Studierende im Nebenfach müssen während des Grundstudiums 18 SWS belegen. Dieses Grundstudium ist wie folgt gegliedert:

I. Pflichtbereich
a) Nichtvariable Bestandteile 14 SWS
  • Grund- und Aufbaukurs erste moderne südasiatische Sprache
  • Lektüre und Analyse eines leichteren religions-, kultur- oder sozialwissenschaftlich
    relevanten Textes in dieser Sprache

12 SWS
2 SWS

b) Variabler Bestandteil
Ist dieser bereits Teil eines Neben- oder zweiten Hauptfaches, so erhöht sich statt dessen der
Wahlpflichtbereich im Grundstudiumvon 2 SWS auf 4 SWS.

2 SWS

  • Eine indologische Einführungsveranstaltung

2 SWS

II. Wahlpflichtbereich

2 SWS

  • Lehrveranstaltung(en) aus dem sprach-, literatur-, religions-, kultur- oder
    sozialwissenschaftlichen Bereich mit nachweisbarem fachspezifischen Bezug,
    die nicht notwendigerweise die Analyse von Quellenmaterial in einer
    südasiatischen Sprache beinhaltet oder beinhalten

2 SWS

(4) Hauptstudium Hauptfach
Studierende im Hauptfach müssen während des Hauptstudiums 36 SWS belegen. Dieses Hauptstudium ist wie folgt gegliedert:

I. Pflichtbereich

22 SWS

  • Aufbaukurs zweite moderne südasiatische Sprache
  • Mittelindoarisch. Hybride Formen des Sanskrit bleiben ausgeschlossen; Spätformen des
    Mittelindoarischen sind zu berücksichtigen.
  • Zweiter Teil des Grundkurses Neupersisch oder der gemäß den Vorgaben für das
    Grundstudium gewählten Ersatzsprache
  • Weiterführende Lehrveranstaltung(en) zum Neupersischen oder der gemäß den
    Vorgaben für das Grundstudium gewählten Ersatzsprache
  • Prämoderne Form(en) einer modernen südasiatischen Sprache oder zweier moderner
    südasiatischer Sprachen. Die erste moderne südasiatische Sprache
    des Hauptfachstudiums muss hierbei berücksichtigt werden.
  • Analyse literatur-, religions-, kultur- oder sozialwissenschaftlich relevanter Literatur in
    der ersten modernen südasiatischen Sprache des Hauptfachstudiums
  • Analyse literatur-, religions-, kultur- oder sozialwissenschaftlich relevanter Literatur in
    der zweiten modernen südasiatischen Sprache des Hauptfachstudiums
  • Lektüre und Analyse eines Textes in einer südasiatischen Sprache zusammen mit seiner
    Übersetzung in eine andere moderne südasiatische Sprache

4 SWS
2 SWS

2 SWS

2 SWS

4 SWS


4 SWS

2 SWS

2 SWS

II. Wahlpflichtbereich

14 SWS

Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen aus den Bereichen (a) Sprach- und Literaturwissenschaft, (b) Religions- und Kulturwissenschaft und (c) Sozialwissenschaft. Aus den Bereichen (a) oder (b) ist einer als Schwerpunkt zu wählen; auf den Schwerpunktbereich sollen mindestens 6 SWS entfallen, auf den anderen mindestens 4 SWS. Auf Bereich (c) entfallen mindestens 2 SWS. Mindestens 10 SWS der Lehrveranstaltungen insgesamt aus den Bereichen (a), (b) und (c) zusammen müssen zumindest teilweise die Analyse von relevantem Quellenmaterial in mindestens zweien der während des Hauptfachstudiums erlernten Sprachen beinhalten; der Sprachanteil moderner südasiatischer Sprachen darf 8 SWS nicht unterschreiten. 

III. Referat/Hausarbeit

Im Laufe des Hauptstudiums ist im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich, die nicht dem Spracherwerb dient, ein benotetes anspruchsvolles Referat oder eine benotete anspruchsvolle Hausarbeit anzufertigen. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen ist deshalb darauf zu achten, dass im Rahmen einer dieser ein solches Referat oder eine solche Hausarbeit angefertigt werden kann.

(5) Hauptstudium Nebenfach
Studierende im Nebenfach müssen während des Hauptstudiums 18 SWS belegen. Dieses Hauptstudium ist wie folgt gegliedert:

I. Pflichtbereich

14 SWS

  • Grundkurs zweite moderne südasiatische Sprache
  • Analyse literatur-, religions-, kultur- oder sozialwissenschaftlich relevanter Literatur in
    der ersten modernen südasiatischen Sprache des Nebenfachstudiums
  • Lektüre und Analyse eines leichteren religions-, kultur- oder
    sozialwissenschaftlich relevanten Textes in der zweiten modernen südasiatischen
    Sprache des Nebenfachstudiums

8 SWS
4 SWS

2 SWS

II. Wahlpflichtbereich                                                                                                              4 SWS

Gewählt werden dürfen Lehrveranstaltungen mit nachweisbarem fachspezifischen Bezug von jeweils insgesamt 2 SWS aus zweien der Bereiche Sprach-, Literatur-, Religions-, Kultur- und Sozialwissenschaft. Mindestens 2 SWS müssen zumindest teilweise die Analyse von Quellenmaterial in einer der während des Nebenfachstudiums erlernten modernen südasiatischen Sprachen beinhalten.

§ 8
Leistungsnachweise

Anzahl und Art der geforderten Leistungsnachweise sind in den fachspezifischen Regelungen der Prüfungsordnung des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften aufgeführt.

§ 9
Studienberatung

Eine Fachstudienberatung am Institut für Indologie und Südasienwissenschaften bei den vom Institut damit Beauftragten ist bei Studienanfang obligatorisch. Darüber hinaus kann die Fachstudienberatung auch zu anderen Zeiten in Anspruch genommen werden. Für Fragen, die Prüfungen und den formalen Aufbau des Studiums im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften betreffen, stehen nicht nur die Prüfungsbeauftragten des Instituts, sondern auch die Studienabteilung des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften zur Verfügung. Die allgemeine Studienberatung erfolgt beim Dezernat 2 - Angelegenheiten der Studierenden - der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.

§ 10
Inkrafttreten

Die vorliegende Studienordnung tritt zum Wintersemester 2000/2001 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg veröffentlicht.

Halle (Saale), 18. Juli 2000

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 08.06.2000 zur Kenntnis genommen.