MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 4 vom 1. August 2000, S. 7
vom 22.05.2000
Präambel
Die Verwaltungsdirektorin hat in ihrer Zuständigkeit und in Abstimmung mit dem Klinikumsvorstand, Klinikumsausschuss und Fakultätsrat festgelegt, dass für die Beschaffung eines medizinisch-technischen Großgerätes für die Ausbildung, Forschung und Krankenversorgung ein Antrag gemäß der Anlage vorzulegen und folgendes zu beachten ist:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Dienstanweisung gilt für alle Bereiche des Klinikums und im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages der Medizinischen Fakultät für:
§ 2
Grundsätze
(1) Der Antrag auf Beschaffung des Großgerätes hat unter der Maßgabe wirtschaftlicher Aspekte zu erfolgen. Die interdisziplinäre Nutzung im Klinikum und der Medizinischen Fakultät ist zu gewährleisten.
(2) Vor Neuberufungen sollte, wenn möglich, eine Stellungnahme des zukünftigen Direktors bzw. der zukünftigen Direktorin dem Antrag beigefügt sein.
(3) Neben den Großgerätekosten sind auch die notwendigen Folgeinvestitionen (Zusatzgeräte, Ausstattungen, Bau) und Folgekosten (Personal, Verbrauchsmaterialien, Betriebssicherheit, Wartung, Service usw.) zu berücksichtigen.
(4) Der Standort des Großgerätes ist mit dem Dezernat M IV - Technik abzustimmen.
§ 3
Richtlinien für HBFG-Verfahren
Die notwendige Finanzierung der HBFG-Geräte erfolgt
über den Landeshaushalt in einem nach dem HBFG vorgeschriebenen Verfahren.
Nach Bestätigung des Antrages durch die Gremien des Klinikums und
der Medizinischen Fakultät hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin
mit dafür von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgeschriebenen
Formularen das HBFG-Verfahren gesondert einzuleiten.
Der Termin der Einleitung des Verfahrens ist abhängig von der Verfügbarkeit
der Mittel im Haushalt des Landes.
§ 4
Verfahrensablauf
(1) Der Großgeräte-Antrag ist der Gerätekommission (gemeinsamer Ausschuss des Fakultätsrates und des Klinikumsvorstandes) und dem Dezernat M I - Verwaltung und Wirtschaft vorzulegen.
(2) Nach Prüfung durch die Gerätekommission
wird eine Empfehlung erteilt bzw. es erfolgt die Aufnahme des Beschaffungsvorhabens
in eine Dringlichkeitsliste. In Vorbereitung der Empfehlung kann die Gerätekommission
sich vom Antragsteller weitere Detailunterlagen und eine Analyse zur
Wirtschaftlichkeit vorlegen lassen.
Darüber hinaus kann eine Anhörung zur Notwendigkeit der Beschaffung
erforderlich sein.
(3) Die Zusammenfassung der zur Beschaffung empfohlenen Großgeräte wird durch die Gerätekommission übergeben an:
(4) Durch den Fakultätsrat erfolgt gegebenenfalls die Einbeziehung weiterer Ausschüsse (z. B. Forschungsausschuss, Strukturausschuss) in die Entscheidungsfindung.
(5) Auf der Grundlage der Empfehlung der Gerätekommission erfolgt eine abschließende Stellungnahme zu den Geräteinvestitionen im Fakultätsrat im Einvernehmen mit dem Klinikumsvorstand.
(6) Der Antrag wird durch die Verwaltung gemäß den Abs. 1 - 5 beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht.
§ 5
Termin für die Abgabe des Antrages
(1) Für HBFG-Geräte
(1.1) Die jährliche Terminstellung zur Abgabe des Beschaffungsantrages für ein HBFG-Gerät erfolgt durch die Gerätekommission.
(1.2) Die Prozess- und Termingestaltung erfolgt:
(2) Für Großgeräte von 100.000,00 bis < 250.000,00 DM
(2.1) Übergabe der Großgeräteanträge bis 31.08. zur Beschaffung im Folgejahr (siehe § 4 Abs. 1).
(2.2) Durch die Gerätekommission erfolgen bis 31.10.
(2.3) Die Übergabe der Prioritätenliste an das Dezernat M III - Finanzen erfolgt bis 31.10. Durch das Dezernat M III wird die mögliche Einordnung in den Plan des Folgejahres geprüft.
(2.4) Bis 10.12. erhält die Gerätekommission die Rückinformation durch das Dezernat M III über das geplante Budget für Großgeräte des Folgejahres.
(2.5) Bis 31.01. erfolgt eine Stellungnahme der Gerätekommission zu den Geräteinvestitionen auf der Grundlage des Jahresbudgets.
(3) Havarien (Geräte zu § 5 Abs. 1 und 2):
Bei Havarien ist ein außerplanmäßiger
Antrag an die Gerätekommission zu stellen. Diesem Antrag ist die Bestätigung
des Dezernates M IV -Technik beizufügen, dass die Notwendigkeit einer
Ersatzbeschaffung besteht.
Durch die Gerätekommission wird die Empfehlung zur Beschaffung innerhalb
von 6 Wochen nach Erhalt des Antrages erteilt.
§ 6
Realisierung der Beschaffung
Die Großgeräte werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Beschaffungsordnung des Klinikums der Medizinischen Fakultät beschafft.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt im Geltungsbereich in Kraft.
Halle (Saale), 22. Mai 2000
Irmscher
Verwaltungsdirektorin
Anlage
Antrag zur Beschaffung eines medizinisch-technischen Großgerätes
für Ausbildung, Forschung, Krankenversorgung
Kostenstelle:
Bezeichnung/Leistungsbeschreibung:
Die Angebotseinholung obliegt entsprechend der geltenden
Geschäftsverteilung dem Dezernat M I der Verwaltung.
Die vorab von der Verwaltung - in Absprache mit dem Antragsteller - eingeholten
Angebote sind dem Antrag beizufügen.
Kurze fachliche Begründung für die Notwendigkeit
der Gerätebeschaffung (gegebenenfalls als Anlage 1 zum Antrag):
6.1. Lehre und Forschung: _______________________ %
6.2. Krankenversorgung: _______________________ %
6.3. Anzahl der jährlich geplanten Leistungen: _______________________
6.4. Voraussichtliche jährliche Nutzungszeit in Stunden: _______________________
7.1. Standort des Gerätes:
Gebäude: _______________________________
Ebene: _______________________________
Raumnummer: _______________________________
voraussichtlicher Termin einer möglichen
Umsetzung in den Neu- bzw. Erweiterungsbau
Klinikum Kröllwitz: _____________________________
7.2. Standort im Neu- bzw. Erweiterungsbau Kröllwitz:
Gebäude: _______________________________
Ebene: _______________________________
Raumnummer: _______________________________
8.1. Voraussichtlicher Preis des Gerätes
einschließlich zur Zeit geltender Mehrwertsteuer: _______________
DM
8.2. Sind aus der Sicht des Antragstellers Baumaßnahmen
im Zusammenhang mit der Geräteaufstellung notwendig (verbale Darstellung):
*)
8.3. Voraussichtliche Baukosten: *) ___________________ DM
Die Baukosten und Angaben zu Punkt 8.3. sind durch das Dezernat M IV - Technik zu ermitteln und schriftlich (mit Unterschrift) zu bestätigen.
Wenn ja, mit welchen:
14.1. Handelt es sich um eine:
14.2. Ist ein vergleichbares Gerät bereits in der Einrichtung des Antragstellers im Einsatz:
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
Anzahl: _______________
Standort: _______________
Können diese Geräte mitgenutzt werden:
Kurze Begründung bei Verneinung:
17.1. Welche Folgeinvestitionen sind notwendig:
17.2. Welche Folgekosten entstehen:
Erläuterungen:
17.3. Verbrauchsmaterial:
Welche: _____________________________
17.4. Wartung, Service, Softwarepflege: *)
(hierzu Abstimmung mit Dezernat M IV - Technik und Klinikrechenzentrum)
17.5. Welcher Bezug besteht zum DV-System der Medizinischen
Fakultät / des Klinikums?
(hierzu Abstimmung mit dem Klinikrechenzentrum)
Hinweis: Mittel zum Anschluss an das DV-Netz und Integration des Gerätes in das DV-System (Datenauswertung, Netz, Schnittstellen) sind innerhalb der Gerätebeschaffung bereitzustellen.
18.1. Ist eine Mitnutzung des Gerätes durch außeruniversitäre Einrichtungen vorgesehen?
Erläuterungen:
18.2. Kostenerstattung bei Mitnutzung durch außeruniversitäre
Einrichtungen:
18.3. Welche zusätzlichen Erlöse sind in der
Gesamtheit zu erwarten?
19.1. Die Beschaffungsanträge sind vorzulegen:
19.2. Die Zusammenfassung der zur Beschaffung empfohlenen Geräte wird durch die Gerätekommission übergeben:
Antragsteller: Datum:
Direktor bzw. Direktorin der Einrichtung
20.1. Für HBFG-Geräte:
20.2. Für Großgeräte von 100.000,00 DM bis < 250.000,00 DM
Haushaltsjahr: ____________
Vorsitzender bzw. Vorsitzende der Gerätekommission
- gemeinsame Kommission von Fakultätsrat und Klinikumsvorstand -