Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 4 vom 1. August 2000, S. 7


Medizinische Fakultät


Dienstanweisung 02/2000 zur Beschaffung eines medizinisch-technischen Großgerätes für Ausbildung, Forschung, Krankenversorgung für das Klinikum der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 22.05.2000

Präambel

Die Verwaltungsdirektorin hat in ihrer Zuständigkeit und in Abstimmung mit dem Klinikumsvorstand, Klinikumsausschuss und Fakultätsrat festgelegt, dass für die Beschaffung eines medizinisch-technischen Großgerätes für die Ausbildung, Forschung und Krankenversorgung ein Antrag gemäß der Anlage vorzulegen und folgendes zu beachten ist:

§ 1
Geltungsbereich

Diese Dienstanweisung gilt für alle Bereiche des Klinikums und im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages der Medizinischen Fakultät für:

  1. Großgeräte für die Ausbildung, Forschung und Krankenversorgung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG).
    Die Beschaffungskosten für das HBFG-Gerät einschließlich Zubehör müssen sich in der Wertbegrenzung von 250.000,00 DM bis maximal 5 Millionen DM bewegen.
    Gerät und Zubehör müssen eine zwingende Funktionseinheit bilden, sonst gilt der Mindestwert von 250.000,00 DM nur für das Grundgerät.
    Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG).
  2. Großgeräte für die Ausbildung, Forschung, Krankenversorgung, sonstige Bereiche und Verwaltung mit einem Beschaffungswert von 100.000,00 DM bis < 250.000,00 DM.
    Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des Finanzplanes des Klinikums der Medizinischen Fakultät.

§ 2
Grundsätze

(1) Der Antrag auf Beschaffung des Großgerätes hat unter der Maßgabe wirtschaftlicher Aspekte zu erfolgen. Die interdisziplinäre Nutzung im Klinikum und der Medizinischen Fakultät ist zu gewährleisten.

(2) Vor Neuberufungen sollte, wenn möglich, eine Stellungnahme des zukünftigen Direktors bzw. der zukünftigen Direktorin dem Antrag beigefügt sein.

(3) Neben den Großgerätekosten sind auch die notwendigen Folgeinvestitionen (Zusatzgeräte, Ausstattungen, Bau) und Folgekosten (Personal, Verbrauchsmaterialien, Betriebssicherheit, Wartung, Service usw.) zu berücksichtigen.

(4) Der Standort des Großgerätes ist mit dem Dezernat M IV - Technik abzustimmen.

§ 3
Richtlinien für HBFG-Verfahren

Die notwendige Finanzierung der HBFG-Geräte erfolgt über den Landeshaushalt in einem nach dem HBFG vorgeschriebenen Verfahren.
Nach Bestätigung des Antrages durch die Gremien des Klinikums und der Medizinischen Fakultät hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin mit dafür von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgeschriebenen Formularen das HBFG-Verfahren gesondert einzuleiten.
Der Termin der Einleitung des Verfahrens ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel im Haushalt des Landes.

§ 4
Verfahrensablauf

(1) Der Großgeräte-Antrag ist der Gerätekommission (gemeinsamer Ausschuss des Fakultätsrates und des Klinikumsvorstandes) und dem Dezernat M I - Verwaltung und Wirtschaft vorzulegen.

(2) Nach Prüfung durch die Gerätekommission wird eine Empfehlung erteilt bzw. es erfolgt die Aufnahme des Beschaffungsvorhabens in eine Dringlichkeitsliste. In Vorbereitung der Empfehlung kann die Gerätekommission sich vom Antragsteller weitere Detailunterlagen und eine Analyse zur Wirtschaftlichkeit vorlegen lassen.
Darüber hinaus kann eine Anhörung zur Notwendigkeit der Beschaffung erforderlich sein.

(3) Die Zusammenfassung der zur Beschaffung empfohlenen Großgeräte wird durch die Gerätekommission übergeben an:

(4) Durch den Fakultätsrat erfolgt gegebenenfalls die Einbeziehung weiterer Ausschüsse (z. B. Forschungsausschuss, Strukturausschuss) in die Entscheidungsfindung.

(5) Auf der Grundlage der Empfehlung der Gerätekommission erfolgt eine abschließende Stellungnahme zu den Geräteinvestitionen im Fakultätsrat im Einvernehmen mit dem Klinikumsvorstand.

(6) Der Antrag wird durch die Verwaltung gemäß den Abs. 1 - 5 beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht.

§ 5
Termin für die Abgabe des Antrages

(1) Für HBFG-Geräte

(1.1) Die jährliche Terminstellung zur Abgabe des Beschaffungsantrages für ein HBFG-Gerät erfolgt durch die Gerätekommission.

(1.2) Die Prozess- und Termingestaltung erfolgt:

(2) Für Großgeräte von 100.000,00 bis < 250.000,00 DM

(2.1) Übergabe der Großgeräteanträge bis 31.08. zur Beschaffung im Folgejahr (siehe § 4 Abs. 1).

(2.2) Durch die Gerätekommission erfolgen bis 31.10.

(2.3) Die Übergabe der Prioritätenliste an das Dezernat M III - Finanzen erfolgt bis 31.10. Durch das Dezernat M III wird die mögliche Einordnung in den Plan des Folgejahres geprüft.

(2.4) Bis 10.12. erhält die Gerätekommission die Rückinformation durch das Dezernat M III über das geplante Budget für Großgeräte des Folgejahres.

(2.5) Bis 31.01. erfolgt eine Stellungnahme der Gerätekommission zu den Geräteinvestitionen auf der Grundlage des Jahresbudgets.

(3) Havarien (Geräte zu § 5 Abs. 1 und 2):

Bei Havarien ist ein außerplanmäßiger Antrag an die Gerätekommission zu stellen. Diesem Antrag ist die Bestätigung des Dezernates M IV -Technik beizufügen, dass die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung besteht.
Durch die Gerätekommission wird die Empfehlung zur Beschaffung innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Antrages erteilt.

§ 6
Realisierung der Beschaffung

Die Großgeräte werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Beschaffungsordnung des Klinikums der Medizinischen Fakultät beschafft.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt im Geltungsbereich in Kraft.

Halle (Saale), 22. Mai 2000

Irmscher
Verwaltungsdirektorin

Anlage
Antrag zur Beschaffung eines medizinisch-technischen Großgerätes für Ausbildung, Forschung, Krankenversorgung

  1. Einrichtung im Geltungsbereich
  2. Kostenstelle:

  3. Datum des Antrages:

  4. Bezeichnung des Großgerätes (Modell, Typ):
  5. Bezeichnung/Leistungsbeschreibung:

  6. Mögliche Lieferfirmen:
  7. Die Angebotseinholung obliegt entsprechend der geltenden Geschäftsverteilung dem Dezernat M I der Verwaltung.
    Die vorab von der Verwaltung - in Absprache mit dem Antragsteller - eingeholten Angebote sind dem Antrag beizufügen.

  8. Antragsbegründung:
  9. Kurze fachliche Begründung für die Notwendigkeit der Gerätebeschaffung (gegebenenfalls als Anlage 1 zum Antrag):

  10. Bevorzugtes Einsatzgebiet, geplante Leistung, jährliche Nutzungszeit:
  11. 6.1. Lehre und Forschung:                                                 _______________________ %

    6.2. Krankenversorgung:                                                   _______________________ %

    6.3. Anzahl der jährlich geplanten Leistungen:                     _______________________

    6.4. Voraussichtliche jährliche Nutzungszeit in Stunden:       _______________________

  12. Vorgesehener Standort im Gebäude: *)
  13. 7.1. Standort des Gerätes:

    Gebäude:                                                           _______________________________

    Ebene:                                                               _______________________________

    Raumnummer:                                                    _______________________________

    voraussichtlicher Termin einer möglichen
    Umsetzung in den Neu- bzw. Erweiterungsbau
    Klinikum Kröllwitz:                                                _____________________________

    7.2. Standort im Neu- bzw. Erweiterungsbau Kröllwitz:

    Gebäude:                                                          _______________________________

    Ebene:                                                              _______________________________

    Raumnummer:                                                   _______________________________

  1. Geschätzter finanzieller Aufwand für die Beschaffung und Inbetriebnahme des Gerätes:

    8.1. Voraussichtlicher Preis des Gerätes
    einschließlich zur Zeit geltender Mehrwertsteuer:                         _______________ DM

    8.2. Sind aus der Sicht des Antragstellers Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Geräteaufstellung notwendig (verbale Darstellung): *)

    8.3. Voraussichtliche Baukosten: *)                                      ___________________ DM

    Die Baukosten und Angaben zu Punkt 8.3. sind durch das Dezernat M IV - Technik zu ermitteln und schriftlich (mit Unterschrift) zu bestätigen.

  1. Welche technischen Anschlüsse sind erforderlich: *)
    (Drehstrom, Wechselstrom, Gas, Wasser, Druckluft, Sauerstoff, Sonstiges)


  2. Gewicht des Gerätes: *)                                                              ca. ____________ kg

  3. Sind beim Einbau des Gerätes Sicherheitsvorschriften zu beachten: *)
    (Hygiene-Anforderungen, Medizin-Produktegesetz, Strahlenschutz, Eichvorschriften, Sonstiges)



  4. Wird mit radioaktiven Stoffen gearbeitet: *)
  5. Wenn ja, mit welchen:

  6. Besteht eine Berufungszusage für die Beschaffung des Gerätes:
  1. Art der Geräteinvestition:
  2. 14.1. Handelt es sich um eine:

    14.2. Ist ein vergleichbares Gerät bereits in der Einrichtung des Antragstellers im Einsatz:

  1. Bei Ersatzinvestition:

                   _____________________________________________________________

                   _____________________________________________________________

                   _____________________________________________________________

  1. Existieren in anderen Bereichen (Instituten, Kliniken) gleichartige Geräte:

    Anzahl:                                                                                           _______________

    Standort:                                                                                         _______________

    Können diese Geräte mitgenutzt werden:

  1. Folgeinvestitionen und Folgekosten:
  2. 17.1. Welche Folgeinvestitionen sind notwendig:

    Hinweis: Mittel zum Anschluss an das DV-Netz und Integration des Gerätes in das DV-System (Datenauswertung, Netz, Schnittstellen) sind innerhalb der Gerätebeschaffung bereitzustellen.

  1. Erlöse
    (hierzu Abstimmung mit dem Dezernat M III - Finanzen)
  2. 18.1. Ist eine Mitnutzung des Gerätes durch außeruniversitäre Einrichtungen vorgesehen?

    18.2. Kostenerstattung bei Mitnutzung durch außeruniversitäre Einrichtungen:

    18.3. Welche zusätzlichen Erlöse sind in der Gesamtheit zu erwarten?

  3. Vorlage und Verteiler:
  4. 19.1. Die Beschaffungsanträge sind vorzulegen:

    19.2. Die Zusammenfassung der zur Beschaffung empfohlenen Geräte wird durch die Gerätekommission übergeben:

Antragsteller:                                                                                   Datum:

                                                                   
Direktor bzw. Direktorin der Einrichtung

  1. Empfehlung durch die Gerätekommission:

                                                                                         
Vorsitzender bzw. Vorsitzende der Gerätekommission
- gemeinsame Kommission von Fakultätsrat und Klinikumsvorstand -


*) Abstimmung mit Dezernat M IV - Technik (7., 8.2., 8.3., 9.-12., 17.1., 17.3., 17.4.)