Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 3 vom 06. Juni 2000, S. 8


Der Kanzler

Dienstvereinbarung zwischen dem Kanzler der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und dem Personalrat Hauptdienststelle der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

Brückentage bzw. Betriebsurlaub an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg im Jahr 2000

vom 18.04.2000


Auf der Grundlage des § 65 (1), 3, in Verbindung mit § 70 PersVG wird folgende Urlaubs- und Brückentageregelung vereinbart:

(1) Der Tag nach Christi Himmelfahrt, Freitag, 02.06.2000 und der Tag vor der Deutschen Einheit, Montag, 02.10.2000, werden zu Brückentagen erklärt.
Sofern nicht dienstliche Belange entgegenstehen, können die Beschäftigten der Dienststelle (außer Medizinische Fakultät), die im Gleitzeitsystem arbeiten, diese Tage durch Inanspruchnahme ihres Guthabens im Brücken- bzw. Gleitzeitkonto freinehmen. Der für diese Tage notwendige Nachbuchungsbeleg ist mit der Gegenzeichnung des zuständigen Dienstvorgesetzten einzureichen.

(2) Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Bereich des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Universität in der Zeit vom 23.12.2000 bis 01.01.2001.

    Das betrifft folgende Arbeitstage: Mittwoch, 27.12.2000
    Donnerstag, 28.12.2000
    Freitag, 29.12.2000.
    Für diese Arbeitstage ist Urlaub zu planen.

(3) Anstelle von Urlaub kann Arbeitsbefreiung genommen werden für die im Jahr 2000 über die laut Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus nachweislich geleistete Arbeit (z. B. Gleitzeitguthaben, Überstunden, Mehrarbeit). Ein Nachbuchungsbeleg für diesen Zeitraum ist nicht notwendig.

(4) Zur Durchführung von kontinuierlichen Arbeitsaufgaben (z. B. Heizen von Gewächshäusern) und zur Vermeidung von Schäden sind in den betroffenen Einrichtungen Dienstpläne für den Zeitraum 23.12.2000 bis 01.01.2001 aufzustellen. Diese Dienstpläne sind bis 30.09.2000 über das Personalamt dem Personalrat zur Mitbestimmung vorzulegen.

(5) Die Dienstvereinbaurng wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Universität veröffentlicht sowie im Verteiler für Schriftgut der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg den Einrichtungen und Fachbereichen zur Kenntnis gebracht.

Halle (Saale), 18. April 2000

W. Matschke
Kanzler

Dr. R. Herter
stellv. Vorsitzender