Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 3 vom 06. Juni 2000, S. 1


Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften

Studienordnung für den Magisterstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaften im Haupt- und Nebenfach des Fachbereiches Sprach- und Literaturwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 26.01.2000

Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300) hat die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg die folgende Studienordnung für das Magisterfach Medien- und Kommunikationswissenschaften im Haupt- und Nebenfach des Fachbereiches Sprach- und Literaturwissenschaften erlassen:

Inhalt

Präambel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienvoraussetzungen und Regelstudienzeit
§ 3 Verbindung zu anderen Studienfächern und Anrechenbarkeit von Studienleistungen
§ 4 Studienziele
§ 5 Studieninhalte
§ 6 Gliederung des Studiums
§ 7 Arten der Lehrveranstaltungen
§ 8 Aufbau des Studiums und Studienumfang
§ 9 Studiennachweise im Grund- und Hauptstudium
§ 10 Studienablauf
§ 11 Abschluss des Grundstudiums (Zwischenprüfung)
§ 12 Abschluss des Hauptstudiums (Magisterprüfung)
§13 Studienberatung
§ 14 Inkrafttreten

Präambel

Der Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaften im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg ist Moment und Ausdruck einer Weiterentwicklung, Modernisierung und Überschreitung der Philologien und ihrer traditionellen Wissenschaftskonzeption.
Ausgehend von einer transdisziplinären wissenschaftstheoretischen Orientierung steht in den Medien- und Kommunikationswissenschaften das kommunikative Handeln von Individuen und Gruppen in seinen gesamten Bezügen und Bedingungen im Zentrum des forschenden und lehrenden Interesses.
Zahlreiche Probleme kommunikativen Handelns werfen heute, wo die "Medien" der Kommunikation technisiert, institutionalisiert und - linear oder vernetzt - organisiert sind, Fragen und Probleme auf, die durch theoretische Arbeit, empirische Forschung und Anwendungswissen beantwortet werden müssen. Das "Medien- und Informationszeitalter", dessen Konturen am Ausgang des 20. Jahrhunderts sich immer deutlicher als "Epochenende" und "Epochenwende" abzeichnen und das inzwischen in seiner historischen Bedeutung mit der Schwellenepoche am Ausgang des 18. Jahrhunderts verglichen wird, erfordert, dass der wissenschaftliche Nachwuchs umfassende Kompetenzen zum kritischen, verantwortlichen und kreativen Umgang mit Medien und Kommunikation erwirbt. Der Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaften berücksichtigt diese Ausgangslage. Er zielt darauf, die Studierenden für qualifizierte akademische Berufe im Medien- und Kommunikationsbereich zu befähigen.
Kultur, Technik und Wissenschaft - konstituiert und vermittelt durch Medien und Kommunikation - bilden in den entwickelten industriellen Gesellschaften ein Netzwerk, das im individuellen Zugang und in den Partizipationsmöglichkeiten immer allgemeiner und offener, zugleich aber in seiner kommunikativen Struktur, seinen sozialen Funktionen und seiner jeweiligen "Wirklichkeitskonstruktion" komplexer und unübersichtlicher geworden ist. Den institutionalisierten "Medien der Kommunikation" (Buch, Presse, Film, Hörfunk, Fernsehen, PC, Netze) kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung und traditionsbildende Aufrechterhaltung individueller und korporativer kultureller Identität zu. Damit sind die professionellen Anforderungen daran, was man wissen muss, wie man die Bedeutung von Wissen begründen kann und wie und ob man dieses Wissen anwenden kann und darf, für alle diejenigen gewachsen, die mit technischen Medien, in Medien-Institutionen und durch Medienangebote Wissen öffentlich machen und vermitteln - kurz: für alle, die das Programm der jeweiligen Kultur permanent intentional fortschreiben.
Der Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaften befähigt die Studierenden durch Erprobung von Anwendungswissen als Praxis und durch praxisbezogenes Theorie- und Methodenstudium für Berufsfelder, die an den Schnittpunkten von Kultur und Öffentlichkeit angesiedelt sind (z. B. im Sinne einer ästhetischen und informationellen Medienberatung in Industrie, Bildung und Alltag), wie auch dazu, institutionelle Medienstrukturen kritisch zu beurteilen und Präsentationsformen von Medienangeboten kompetent zu verbessern (z.B. durch qualitative Medienkritik in der Presse, in Wissenschaftsredaktionen von Hörfunk und Fernsehen, durch Kommunikationsdesign in der Werbung und im öffentlichen Bereich).
Die Kommunikation von Individuen und Gruppen im Kontext der Medien der Massenkommunikation (als Organisation, Institution, Technik) steht daher im Zentrum der Lehre und Forschung des Studiengangs Medien- und Kommunikationswissenschaften.
Um den Grundansatz zusammenzufassen: Der Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaften qualifiziert für Berufsfelder, die in Medien, Kultur und Öffentlichkeit angesiedelt sind, und befähigt in Theorie und Praxis dazu, mit Kommunikation und Medien kritisch und fundiert umzugehen. Deshalb ist der Studiengang auf eine Doppelkompetenz ausgerichtet: Das Curriculum zielt auf den Erwerb von akademischen Fähigkeiten und mediengestalterischem Anwendungswissen ab.

§ 1
Geltungsbereich

Die Studienordnung beschreibt und regelt in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 13.12.1995 (MBI. LSA 1997, S. 1075, im folgenden Magisterprüfungsordnung genannt) Inhalt und Struktur des Studiums Medien- und Kommunikationswissenschaften im Hauptfach und im Nebenfach. Das Studium wird mit der Magisterprüfung (M.A.) abgeschlossen.
Diese Studienordnung gilt nur im Zusammenhang mit der entsprechenden geltenden Prüfungsordnung des Fachbereiches und den fachspezifischen Prüfungsbedingungen.

§ 2
Studienvoraussetzungen und Regelstudienzeit

(1) Voraussetzung ist das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

(2) Die Regelstudienzeit für den Magisterstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaften im Haupt- und Nebenfach beträgt neun Semester, inklusive Prüfungssemester. Die Regelstudienzeit gliedert sich in Grundstudium (in der Regel vier Semester) und Hauptstudium (in der Regel fünf Semester, einschließlich des Prüfungssemesters).

(3) Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) im Magisterhauptfach Medien- und Kommunikationswissenschaften beträgt 72 SWS, wovon je 36 SWS auf das Grund- und Hauptstudium entfallen. Im Nebenfach beträgt die Anzahl der SWS 36, wovon 16 SWS auf das Grundstudium und 20 SWS auf das Hauptstudium entfallen.

(4) Das Studium wird im Grundstudium mit einer Zwischenprüfung bzw. studienbegleitend durch Nachweis der erbrachten Pflicht-Leistungen, im Hauptstudium mit der Magisterprüfung abgeschlossen.

(5) Der Abschluss des Grundstudiums und des Hauptstudiums werden im Neben- und im Hauptfach durch ein Zeugnis bescheinigt.

(6) Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester.

§ 3
Verbindung zu anderen Studienfächern und Anrechenbarkeit von Studienleistungen

(1) Das Studium der Medien- und Kommunikationswissenschaften hat thematische, methodische und theoretische Berührungspunkte mit anderen Magisterstudienfächern im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften und anderer Fachbereiche der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.

(2) Gleichwertige Studienleistungen aus dem Lehrangebot anderer Studienfächer des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften können daher auf Antrag anerkannt werden, sofern sie Studienelemente des medien- und kommunikationswissenschaftlichen Fachstudiums einschließen. Kooperative Lehrveranstaltungen zwischen der Medien- und Kommunikationswissenschaft und anderen Fächern werden grundsätzlich anerkannt, können aber nur in einem Fachstudiengang angerechnet werden.

(3) Auf die Möglichkeit, medien- und kommunikationswissenschaftliche Studienleistungen an den Partneruniversitäten Leipzig und Jena zu erbringen, wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 4
Studienziele

(1) Der Magisterstudiengang richtet sich auf den Erwerb von grundlegendem sachlichen, methodischen, theoretischen, anwendungsorientierten Wissen und praktischen Kenntnissen in den Medien- und Kommunikationswissenschaften.

(2) Die Studierenden eignen sich in ausgewählten Teilgebieten und in Praktika das entsprechende Spezialwissen und die fachlichen Kompetenzen an. Dabei werden sie qualifiziert, zur vergangenen und gegenwärtigen Medien- und Kommunikationskultur selbständig Fragen zu stellen, wissenschaftlich zu bearbeiten und kritisch zu reflektieren. Sie erwerben Kompetenzen und Befähigungen, um die Gestaltung und gesellschaftliche Nutzung von Medien systematisch und distanziert zu beurteilen und zu verbessern.

(3) Grundlegende Lehr- und Forschungsgebiete des Faches, in dem die Studierenden sich qualifizieren, ergeben sich aus der Bearbeitung folgender "Kernannahmen":

§5
Studieninhalte

(1) Aus den unter § 4 skizzierten Zielen, Voraussetzungen und Grundlagen ergibt sich, dass der Studiengang Interessenten die Möglichkeit bietet, Wissen und Fähigkeiten zu erwerben, die für eine akademische Tätigkeit in medienpraktischen und medienwissenschaftlichen Berufsfeldern befähigt. Diese Berufsfelder liegen an den Schnittpunkten von Technik / Gestaltung und Wissenschaft sowie von Kultur und Öffentlichkeit.

(2) Die Ausbildung stellt sicher, dass die Studierenden gründliche Fachkenntnisse erwerben, die problem- und lösungsorientiert sind, und dass sie die Fähigkeit einüben, erworbene Kompetenzen auch in unbekannten, neuen Situationen produktiv und kritisch anzuwenden. Deshalb gilt als Leitidee, dass die Studierenden in Aneignung und Diskussion wissenschaftlicher Positionen (forschendes Lernen) und in anwendungsbezogenen Übungen und Praktika, die im Zusammenhang mit der Forschung der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaften stehen (lehrendes Forschen), ihr Studium organisieren und durchführen können.

(3) Das Studium des Magisterstudienganges orientiert sich zudem an folgenden historischen, theoretischen und methodischen Rahmenbedingungen:

§ 6
Gliederung des Studiums

(1) Das Studium Medien- und Kommunikationswissenschaften umfasst gemäß seiner wissenschaftlichen Zielsetzung folgende Lehrgebiete, die in drei Teilbereiche gegliedert sind:

  1. Medientheorie (kultur- und kommunikationswissenschaftlicher Teilbereich),
  2. Medienanalyse (sozialwissenschaftlicher und methodologischer Teilbereich),
  3. Medienpraxis (Teilbereich für mediengestalterische Übungen und anwendungsbezogene Projekte).

(2) Im Grundstudium erfolgt die Einführung in die einzelnen Teilbereiche des Faches Medien- und Kommunikationswissenschaften.
Es werden grundlegende und übergreifende Kenntnisse vermittelt und Einsichten in fachwissenschaftliche Theorien und Methoden gewonnen. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums schaffen die Voraussetzungen für die fachwissenschaftliche Qualifizierung in methodischer, historisch-kritischer, theoretischer und anwendungsbezogener Hinsicht.
Der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums wird bescheinigt.

(3) Das Hauptstudium dient den Studierenden dazu, selbständig medien- und kommunikationswissenschaftliche Fragestellungen zu entwickeln und zu bearbeiten. Spezielle Themen der einzelnen Lehrgebiete werden unter methodischen, historischen und theoretischen Aspekten erarbeitet und kritisch bewertet.
Es ist integratives Ziel des Hauptstudiums, dass die Studierenden in ausgewählten medien- und kommunikationsbezogenen Berufsfeldern Praxiserfahrungen in einem Medienbetrieb außerhalb der Hochschule machen und zu bewerten lernen. Ergänzend dazu werden nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten Übungen zur Produktanalyse und -gestaltung sowie zum Kommunikationsmanagement von Konferenzen innerhalb der Hochschule (als Praktika) angeboten.

§ 7
Arten der Lehrveranstaltungen

(1) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Unterrichtsformen vermittelt:

Generelle Veranstaltungsformen:

Veranstaltungsformen des Grundstudiums:

Veranstaltungsformen des Hauptstudiums:

(2) Vorlesungen vermitteln einen Überblick zu einem bestimmten Themenbereich oder einer Forschungsrichtung.

(3) Praktika geben den Studierenden die Gelegenheit, z.B. in Sendeanstalten, Medienagenturen, Institutionen und Firmen (externe Praktika) und innerhalb der Hochschule (interne Praktika) ihre Fähigkeiten und Kenntnisse anzuwenden und zu erproben.

(4) Im Studium müssen drei Praktika belegt werden: Das Praktikum im Grundstudium (Praktikum 1) im Umfang von mindestens 80 Stunden im Hauptfach kann im Rahmen eines universitären Projekts oder bei einem externen Praktikumspartner durchgeführt werden. Im Hauptstudium sind ein internes Praktikum (Praktikum 2) im Umfang von 80 Stunden und ein externes Praktikum von 160 Stunden (Praktikum 3) obligatorisch.
Studierende können das interne Praktikum u.a. durch ihre Mitarbeit in Projektseminaren absolvieren. Die Stunden für das Nebenfach reduzieren sich auf die Hälfte.

(5) Die Praktikanten werden durch das Praktikumsbüro der Abteilung betreut.

(6) Der Besuch des Propädeutikums ist für Studierende im Grundstudium obligatorisch. Die Lehrveranstaltung schließt mit einer Klausur ab. Die Studierenden erhalten eine allgemeine Einführung in den Gegenstandsbereich, die theoretisch-methodischen Grundlagen und die Arbeitstechniken der Medien- und Kommunikationswissenschaften.

(7) Einführungen sind Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, die grundlegende Kenntnisse vermitteln. Im Grundstudium werden in den drei Teilbereichen Einführungsveranstaltungen angeboten. Sie haben den Rang von Proseminaren.

(8) Proseminare zu bestimmten Themen vertiefen Stoff- und Wissensgebiete der Einführungen.

(9) Hauptseminare sind Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Sie führen zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit hin.

(10) Zusätzlich kann ein Geräteschein erworben werden, der Voraussetzung für den selbständigen Umgang mit dem professionellen Audio- und Videoequipment sowie den Rechneranlagen des Faches ist. Der Besuch der Einführungen im Grundstudium / Teilbereich Medienpraxis setzt den Erwerb des Gerätescheins voraus und die Teilnahme an einer entsprechend bekanntgemachten Veranstaltung im Rahmen der jeweiligen Orientierungswoche zu Beginn eines jeden Semesters. Die Benutzung des Computerpools setzt die entsprechenden Grundkenntnisse und den Erwerb einer Nutzerkarte voraus.

§ 8
Aufbau des Studiums und Studienumfang

(1) Zur besseren Orientierung sind die Lehrangebote in Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen und Wahlveranstaltungen eingeteilt:

(2) Die thematische Auswahl der Wahlveranstaltungen obliegt der freien Entscheidung der Studierenden.

Hauptfach

Im Hauptfach beträgt die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen:

im Grundstudium:

V
PD
PS
P
6 SWS
2 SWS
26 SWS
2 SWS
(4 SWS in Tb I, 2 SWS in Tb II)
(2 SWS in Tb I obligatorisch)
(je 4 SWS in Tb I und II; je 6 SWS in Tb I, II, III)
(2 SWS in Tb III obligatorisch)

Bemerkung: Der Anteil der SWS im Grundstudium verteilt sich auf die drei Lehrbereiche nach folgendem Schlüssel: Tb I - 16 SWS, Tb II - 12 SWS, Tb III - 8 SWS.

im Hauptstudium:

V
HS
P

6 SWS
18 SWS
12 SWS

(2 SWS in Tb I, 4 SWS in Tb II)
(je 4 SWS in Tb I und II obligatorisch; 2 SWS in Tb I, 4 SWS in Tb II und 4 SWS in Tb III)
(6 SWS extern, 2 SWS intern obligatorisch; 4 SWS in Tb III)

Bemerkung: Der Anteil der SWS im Hauptstudium verteilt sich auf die drei Lehrbereiche nach folgendem Schlüssel: Tb I - 8 SWS, Tb II - 12 SWS, Tb III - 16 SWS.
Insgesamt umfasst das Studium 72 SWS im Hauptfach.

Nebenfach

Im Nebenfach beträgt die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen:

im Grundstudium:

V
PD
PS
P (int.)

4 SWS
2 SWS
8 SWS
2 SWS

(je 2 SWS in Tb I und II)
(2 SWS in Tb I obligatorisch)
(4 SWS in Tb I oder II; 4 SWS in Tb I, II oder III wahlobligatorisch)
(2 SWS in III obligatorisch)

Bemerkung: Der Anteil der SWS im Nebenstudiengang verteilt sich auf die drei Lehrbereiche nach Wahl der Studierenden. Mindestanteile ergeben sich aus den Pflichtveranstaltungen.

im Hauptstudium:

V
HS
P

4 SWS
10 SWS
6 SWS

(je 2 SWS in Tb I und II)
(2 SWS in Tb I obligatorisch; 4 SWS in Tb II; 4 SWS in II oder III wahlobligatorisch)
(2 SWS in Tb III, intern oder extern, obligatorisch; 4 SWS in Tb III nach Wahl)

Bemerkung: Der Anteil der SWS im Nebenstudiengang verteilt sich auf die drei Lehrbereiche nach Wahl der Studierenden. Mindestanteile ergeben sich aus den Pflichtveranstaltungen.
Insgesamt umfasst das Magisterstudium im Nebenfach 36 SWS.

§ 9
Studiennachweise im Grund- und Hauptstudium

(1) Studiennachweise im Grund- und Hauptstudium sind:

(2) Teilnahmescheine werden in Einführungen, Pro- und Hauptseminaren sowie in Vorlesungen erworben. Voraussetzung ist die Teilnahme an der Lehrveranstaltung.

(3) Der Erwerb eines Leistungsscheins setzt voraus, dass der Student bzw. die Studentin zu einem der Themen des Seminars referiert und eine schriftliche Hausarbeit bis zum Ende des jeweiligen Semesters anfertigt. Die Mitarbeit im Seminar, das Referat und die Hausarbeit werden insgesamt als Leistung benotet.

(4) Der Erwerb des Praktikumsscheins setzt voraus, dass die Studierenden einen Bericht über ihr erfolgreiches Praktikum anfertigen und eine Einschätzung der Praktikumsstelle vorlegen. Die obligatorische Teilnahme an einem Praxis- und Projektseminar der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaften bietet die Gelegenheit, mit anderen Studierenden über die Erfahrungen während des Praktikums zu diskutieren und die Regeln kennen zu lernen, nach denen die Praktikumsberichte abzufassen sind.

§ 10
Studienablauf

(1) Die konkrete Studienplanung und die Orientierung an thematischen Schwerpunkten des Programms sind den Studierenden im Rahmen der Studienordnung weitgehend freigestellt.

(2) Die Studierenden haben die Möglichkeit, bei der Planung ihres Studienablaufs eigene Studien- und Praxisschwerpunkte in den Bereichen Medientheorie, Medienanalyse und Medienpraxis zu bilden. Schwerpunkte im Hauptstudium können die Studierenden z.B. durch die Teilnahme an den folgenden Hauptseminaren bilden:

§ 11
Abschluss des Grundstudiums (Zwischenprüfung)

(1) Das Grundstudium kann durch eine gesonderte Zwischenprüfung oder durch studienbegleitende Prüfungsleistungen erbracht werden.

(2) Die inhaltlichen Anforderungen entsprechen § 5 ff. der Magisterprüfungsordnung des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften.

§ 12
Abschluss des Hauptstudiums (Magisterprüfung)

Inhaltliche Anforderungen für die Magisterprüfung, im besonderen die Zahl der erforderlichen Leistungsnachweise, werden geregelt durch § 9 der Magisterprüfungsordnung und die fachspezifischen Prüfungsbedingungen in der Magisterprüfungsordnung des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften.

§ 13
Studienberatung

(1) Jeweils zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums müssen die Studierenden die Studienfachberatung wahrnehmen, die die Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaften anbietet. Ziel der Studienfachberatung ist es, den Studierenden die effektive Planung ihres persönlichen Studienprogramms und eine orientierende Anleitung zur Gestaltung des individuellen Studienablaufplans zu geben.

(2) Zur Wahrnehmung der Studienfachberatung ist die Teilnahme an Orientierungsveranstaltungen in der ersten Semesterwoche für alle Studienanfänger obligatorisch. Die Veranstaltungen des Grundstudiums beginnen entsprechend in der zweiten Semesterwoche.

(3) Die oben genannten fachspezifischen Beratungsangebote ergänzen die allgemeine Studienberatung durch das Dezernat 2 der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg, deren Nutzung den Studierenden ausdrücklich angeraten wird.

(4) Zu Beginn des Studiums erhalten die Studierenden im Sekretariat der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaften ein Studienbegleitschema. Im Studienbegleitschema werden alle im Laufe des Studiums belegten Lehrveranstaltungen und die studienbegleitenden Leistungsnachweise dokumentiert.

(5) Das Studienbegleitschema dient der Beratung und zugleich dem abteilungsinternen Nachweis der in der Studien- und Prüfungsordnung geforderten Belegungspflicht des Studienganges. Es ersetzt nicht das vom Immatrikulationsamt der Universität bei der Einschreibung ausgegebene Studienbuch, in dem die während des Studiums erworbenen Scheine eingeheftet werden.

(6) Die Planung, Organisation und Auswertung der Praktika erfolgt unter Anleitung und nach Absprache mit dem Praktikumsbüro der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaften und unter Betreuung des Praktikumsleiters bzw. der Praktikumsleiterin.

§ 14
Inkrafttreten

Die vorliegende Studienordnung tritt zum Sommersemester 2000 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg veröffentlicht.

Halle (Saale), 15. Mai 2000

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 20.04.2000 zur Kenntnis genommen.