MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 1 vom 29. Februar 2000, S. 25
Geschäftsordnung vom 17.04.1996, Amtsblatt 1996 Nr. 4 vom 20.08.1996, S. 48.
Die Geschäftsordnung wird wie folgt erweitert:
§ 5
Allgemeine Verhaltensregeln
(6) Mindestens einmal jährlich hat die oder der unmittelbare Vorgesetzte mit seinen Bediensteten ein Personalgespräch durchzuführen, in dem die eigene Berufswegplanung nachgefragt und auf unter Umständen mögliche Forderungen und dazu notwendige Voraussetzungen hingewiesen wird.
Halle (Saale),
Wolfgang Matschke
Kanzler