MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 1 vom 29. Februar 2000, S. 23
vom 08.12.1999
(1) Der § 3 wird wie folgt geändert:
(1.1.) Im Absatz 1 erhält der 2. Satz folgende Fassung:
Das Direktorium besteht aus 6 Professoren bzw. Professorinnen, die vom Rektorat auf Vorschlag der Fachbereichsräte der beteiligten Fachbereiche im Einvernehmen mit dem Wissenschaftlichen Beirat für die Dauer von 2 Jahren bestellt werden.
(1.2.) Es wird ein Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
(2) Der Geschäftsführende Direktor bzw. die Geschäftsführende Direktorin des Zentrums für Angewandte Medizinische und Humanbiologische Forschung ist von Amts wegen des Direktoriums des Biozentrums.
(1.3.) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3
(2) Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 17. Dezember 1999
Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor
Vom Akademischen Senat am 08.12.1999 beschlossen.