Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 5 vom 14. Dezember 1999, S. 20
 


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.

Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften


Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

vom 16.06.1995

Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300) hat die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg die folgende Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie am Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften vom 17.05.1995 (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg 1999, Nr. 5 vom 14.12.1999 erlassen:

Artikel I

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 17. Mai 1995 wird wie folgt geändert:

1. § 14 Absatz 2 Satz 4 erhält folgende Fassung:

2. § 15 erhält unter den Überschriften "Klinische Psychologie und Psychotherapie", "Pädagogische Psychologie" und "ABO-Psychologie" folgende Fassung:

(1) Klinische Psychologie und Psychotherapie

Die Klinische Psychologie beschäftigt sich mit der Erforschung abweichenden und gestörten Verhaltens sowie mit der Entwicklung und Erprobung von Interventionsstrategien. Das klinisch-psychologische Hauptstudium umfaßt als Basisfach 8 SWS bzw. als Schwerpunktfach 16 SWS mit folgenden Veranstaltungen:

Basisfach:

Schwerpunktfach zusätzlich: (2) Pädagogische Psychologie

Gegenstandsbereich der Pädagogischen Psychologie sind Erziehungs- und Sozialisationsprozesse im weiteren sowie Lehr-Lern-Prozesse im engeren Sinne. Das Hauptstudium in der Pädagogischen Psychologie umfaßt als Basisfach 8 SWS bzw. als Schwerpunktfach 14 SWS mit folgenden Veranstaltungen:

Basisfach:

Schwerpunktfach zusätzlich: (3) Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie

Im Studium der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie soll ein in den Grundlagen der Psychologie fundiertes Wissen über die Bedingungen menschlicher Arbeit und die psychologischen Grundlagen der Tätigkeit in Betrieben und sonstigen Organisationen vermittelt werden.

Das Hauptstudium in der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie umfaßt als Basisfach 8 SWS bzw. als Schwerpunktfach 14 SWS mit folgenden Veranstaltungen:

Basisfach:

Schwerpunktfach zusätzlich:
Artikel II

Diese Ordnung gilt für alle Studierenden des Diplomstudienganges Psychologie der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.

Artikel III

Diese Ordnung tritt nach ihrer Kenntnisnahme durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften vom 16.06.1999 und der Festlegung des Rektors der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg gemäß § 80 Abs. 3 HG-LSA vom 27.07.1999 und der Kenntnisnahme durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.10.1999.

Halle (Saale), 2. Dezember 1999

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor


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