Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 4 vom 31. August 1999, S. 11


Medizinische Fakultät

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Klinikums der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 15.07.1999

Präambel

Nach § 93 d Abs. 1 Nr. 12 i.V.m. § 96 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat der Verwaltungsrat des Klinikums der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität auf Vorschlag des Klinikumsvorstandes, im Benehmen mit dem Fakultätsrat und dem Klinikumsausschuß, in seiner Sitzung vom 15.07.1999 folgende zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Klinikums beschlossen:

Art. 1
Änderung der Satzung

§ 7 der Satzung wird wie folgt geändert:
Es wird ein Absatz 5 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

(5) Das Klinikum betreibt nach gesonderter Klinikumsordnung die Einrichtung für Transfusionsmedizin. Diese ist eine zentrale Dienstleistungseinrichtung des Klinikums unter der fachlichen Aufsicht des Klinikumsvorstandes, soweit die Klinikumsordnung nichts anderes bestimmt. Sie dient der Versorgung des Klinikums mit Blut und Blutprodukten, der Förderung des Blutspendewesens sowie dem Vertrieb von Blut- und Blutprodukten an Dritte. Die Verantwortung als Beauftragter bzw. Beauftragte für den Haushalt und die Dienstaufsicht obliegen dem Verwaltungsdirektor bzw. der Verwaltungsdirektorin. Näheres regelt die Klinikumsordnung. Von der Dienstaufsicht des Verwaltungsdirektors bzw. der Verwaltungsdirektorin nicht betroffen sind Aufsichtspflichten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Diese werden durch die in der Klinikumsordnung benannten Stellen eigenverantwortlich wahrgenommen.

§ 13 Abs. 6 Satz 2 wird gestrichen.

§ 18 der Satzung wird geändert und durch nachfolgende Formulierung ersetzt:
Veröffentlichungen von Regelungen, die auf Grund dieser Satzung getroffen werden, erfolgen im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg, im Mitteilungsblatt der Medizinischen Fakultät oder durch Rundschreiben an alle Einrichtungen und Aushang in den Einrichtungen. Die jeweilige Art der Veröffentlichung richtet sich nach den Festlegungen in der Regelung unter Beachtung der Ordnung über öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg 1993, Nr. 1 Seite 1).

Art. 2
Veröffentlichung der Neufassung

Die Satzung ist in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 15.04.1999 und der 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 15.07.1999 im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg und im Mitteilungsblatt der Medizinischen Fakultät zu veröffentlichen.

Art. 3
Inkrafttreten

Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.

Halle (Saale), 15.Juli 1999

Prof. Dr. Reinhard Kreckel
Vorsitzender des Verwaltungsrates

Vom Verwaltungsrat des Klinikums der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg am 15.07.1999 beschlossen.