MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE –WITTENBERG
Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 4 vom 31. August 1999, S. 3
vom 14.07.1999
Rechtsgrundlagen
§ 1
Begriffsbestimmung
Forschung mit Mitteln Dritter liegt vor, wenn Hochschulmitglieder im
Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Forschungsvorhaben durchführen,
die nicht oder nur zu einem Teil aus den der Hochschule zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden.
Forschung mit Mitteln Dritter erfolgt auf Grund von Zuwendungen Dritter
oder in Ausführung von Forschungsaufträgen.
(1) Zuwendungen
Zuwendungen Dritter sind Leistungen von öffentlicher oder privater
Seite, die auf Antrag für ein an der Universität durchzuführendes
Forschungsprojekt gewährt werden (Bundes-, Landesministerien, Europäische
Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen).
(2) Forschungsauftrag
Ein Forschungsauftrag liegt vor, wenn zwischen einem Auftraggeber und der
Universität eine Vereinbarung getroffen wird, in der Art, Umfang und
Zeitpunkt von Leistung und Gegenleistung festgelegt werden.
Zu Forschungsaufträgen zählen auch Klinische Studien. Ihre finanz-
und verwaltungstechnische Abwicklung ist gesondert geregelt (Anlage
1 und Anlage 2).
(3) Wahlrecht
Hochschullehrer können bei Forschungsaufträgen, sofern deren
Ausführung nicht auf Grund anderer Bestimmungen Dienstaufgabe ist,
vor Übernahme entscheiden, ob der gesamte Auftrag einheitlich als
Dienstaufgabe oder als Nebentätigkeit erfüllt werden soll. Ein
Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin darf einen Forschungsauftrag
nur dann als Nebentätigkeit übernehmen, wenn er oder sie die
wesentlichen Maßnahmen zur Auftragsausführung selbst anordnet,
ihre Durchführung überwacht und dafür die persönliche
Verantwortung trägt.
Dienstleistungen dürfen nur in Nebentätigkeit durchgeführt
werden.
(4) Nebentätigkeit
Forschungsaufträge, für die eine persönliche Vergütung
bzw. Honorar gewährt wird, und die Ausführung von Dienstleistungen
unterliegen den Bestimmungen über Nebentätigkeit. Die daraus
erzielten Einnahmen dürfen nicht durch die Universität verwaltet
werden. Das Hochschulmitglied hat die entsprechenden Einnahmen persönlich
zu verwalten und zu versteuern. Beschäftigt ein Mitglied der Hochschule
im Rahmen eines als Nebentätigkeit übernommenen Forschungsauftrags
Personal als Arbeitgeber, so hat das Mitglied der Hochschule die Arbeitgeberpflichten
in arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu erfüllen.
Wird dieses Personal in Einrichtungen der Hochschule beschäftigt oder
sollen Geräte aufgestellt und genutzt werden, die Privateigentum sind,
bedarf es der Zustimmung der Hochschule.
§ 2
Berechtigung zur Beantragung und Durchführung von Drittmittelprojekten
der Forschung
(gemäß § 25 Abs. 1 HRG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 HG LSA)
Die in der Forschung tätigen Universitätsmitglieder sind berechtigt,
Forschungsvorhaben gemäß Punkt 1 durchzuführen. Die Verpflichtung
zur Erfüllung der übrigen Dienstaufgaben bleibt unberührt.
Die Durchführung darf nicht von einer Genehmigung abhängig gemacht
werden. Die Inanspruchnahme von Personal, Sachmitteln und Einrichtungen
der Universität darf nur untersagt oder durch Auflagen beschränkt
werden, wenn dadurch im Sinne der Rechtsgrundlagen für die Drittmittelforschung
die Erfüllung anderer Aufgaben der Universität sowie die Rechte
und Pflichten anderer Personen beeinträchtigt werden und/oder entstehende
Folgelasten nicht angemessen berücksichtigt sind.
§ 3
Anzeigepflicht eines Drittmittelprojektes
(gemäß § 25 Abs. 3 HRG, § 32 Abs. 2 HG LSA und Pkt. 2 AB LSA)
(1) Universitätsmitglieder, die ein Drittmittelprojekt planen, haben dieses vor Übergabe der Unterlagen an den Drittmittelgeber mittels Formblatt "Anzeige eines Drittmittelprojektes" (Anlage 3) ihrem Dienstvorgesetzten oder ihrer Dienstvorgesetzten bzw. ihrem Direktor oder ihrer Direktorin des Instituts bzw. der Klinik bzw. ihrem Dekan oder ihrer Dekanin des Fachbereichs anzuzeigen.
(2) Vor der Anzeige sind vom Projektleiter oder von der Projektleiterin evtl. notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Projektdurchführung (Prüfung der vorhandenen personellen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen, evtl. notwendige Baumaßnahmen, Gerätezulassungen, Dienstleistungen, Zusatz- oder Folgekosten, Einholung von gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen) abzuklären und zu dokumentieren. Die Dokumente sind der Anzeige beizufügen.
(3) Ein Exemplar der vom Dienstvorgesetzten oder von der Dienstvorgesetzten bzw. vom Direktor oder von der Direktorin des Instituts bzw. der Klinik bzw. vom Dekan oder von der Dekanin des Fachbereichs unterschriebenen Anzeige ist den Antrags- bzw. Vertragsunterlagen zur Einholung der Unterschrift des Kanzlers oder der Kanzlerin bzw. des Verwaltungsdirektors oder der Verwaltungsdirektorin der Medizinischen Fakultät beizufügen.
§ 4
Antragsverfahren
(1) Zuwendungen
Anträge auf Zuwendungen sind mit der Unterschrift des Kanzlers oder
der Kanzlerin bzw. des Verwaltungsdirektors oder der Verwaltungsdirektorin
der Medizinischen Fakultät beim Zuwendungsgeber einzureichen. Die
Anträge sind entsprechend den Antragsrichtlinien des jeweiligen Zuwendungsgebers
zu formulieren und dem Dezernat V.3 - Forschung und Technologietransfer
bzw. dem Forschungsausschuß der Medizinischen Fakultät zur rechtlichen
und formellen Prüfung zu übergeben. Ausgenommen sind Anträge
auf Sachbeihilfen an die DFG, die vom Wissenschaftler oder der Wissenschaftlerin
selbst zu stellen und direkt an die DFG einzureichen sind. Sie sind vor
Absendung gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 anzuzeigen.
(2) Forschungsaufträge
Verträge im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufträgen
durch eine der Universität angehörende Einrichtung werden rechtsverbindlich
vom Kanzler oder der Kanzlerin bzw. vom Verwaltungsdirektor oder von der
Verwaltungsdirektorin der Medizinischen Fakultät geschlossen. Vertragspartner
ist nicht die ausführende Einrichtung, sondern die Martin-Luther-Universität
Halle–Wittenberg, vertreten durch den Kanzler oder die Kanzlerin bzw. durch
den Verwaltungsdirektor oder die Verwaltungsdirektorin der Medizinischen
Fakultät.
Das Dezernat V.3 - Forschung und Technologietransfer bzw. der Forschungsausschuß
der Medizinischen Fakultät unterstützt den Projektleiter oder
die Projektleiterin bei der Vorbereitung und Verhandlung von Forschungsverträgen.
Vom Projektleiter oder von der Projektleiterin gegengezeichnete Vertragsentwürfe
sind zusammen mit dem unter § 3 aufgeführten Formblatt (Anlage
3) den vorstehend genannten Einrichtungen zur rechtlichen und formellen
Prüfung einzureichen.
Als Ausnahmeregelung können kurzfristige Forschungsaufträge geringfügigen
Umfangs mittels "Auftragsbedingungen zur Durchführung von Forschungsarbeiten
geringfügigen Umfangs" abgeschlossen werden.
Entsprechende juristisch geprüfte Vertragsmuster werden vom Dezernat
V.3 - Forschung und Technologietransfer im Internet bzw. auf Abruf zur
Verfügung gestellt.
§ 5
"Eigener Erwerb"
Einnahmen aus entgeltlicher Weitergabe von Einzelergebnissen der Forschung und Lehre an Dritte ohne vertragliche Grundlage stehen dem Fachbereich in der Buchungsstelle "Eigener Erwerb" zur Verfügung.
§ 6
Kalkulation beantragter Zuwendungen und Entgelte
(1) Zuwendungen
Die Kalkulation zu beantragender Zuwendungen erfolgt gemäß Kalkulationsrichtlinien
des jeweiligen Zuwendungsgebers.
(2) Entgelt (gemäß Pkt. 1.3.3 AB LSA)
Das für die Durchführung des Forschungsauftrags in Rechnung zu
stellende Entgelt (Kalkulationsschema Anlage 4)
soll grundsätzlich kostendeckend bemessen werden. Es muß mindestens
umfassen:
§ 7
Verwaltung der Drittmittel
(1) Grundsätze der Verwaltung
Nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides bzw. eines von allen beteiligten
Partnern unterzeichneten Vertrages erfolgt die Mittelverwaltung projektbezogen
durch das Dezernat IV.1 - Haushalt und Drittmittel bzw. Dezernat M III.1
- Haushalt. Verwaltet das Mitglied der Universität die Drittmittel
selbst, so geschieht dies in dessen ausschließlicher Zuständigkeit
und Verantwortlichkeit. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs kann nicht
über die Universitätsverwaltung erfolgen. Die Universität
kann aber auf Antrag ohne Erhebung eines Entgelts beratende Verwaltungshilfe
leisten. Auch in diesem Fall bleibt die alleinige Verantwortung des Projektleiters
oder der Projektleiterin bezüglich der Ordnungsmäßigkeit
der Durchführung des Drittmittelprojekts unberührt.
Änderungen jeglicher Art (Projektleiterwechsel, Umwidmungen, Änderung
der Finanzpläne, Terminverschiebungen etc.) sind in jedem Fall auf
dem Dienstweg (über Dezernat V.3 - Forschung und Technologietransfer
bzw. Forschungsausschuß der Medizinischen Fakultät und Dezernat
IV.1 - Haushalt und Drittmittel bzw. Dezernat M III.1 - Buchhaltung) dem
Zuwendungsgeber bzw. Vertragspartner einzureichen.
Bei Ausscheiden eines Projektleiters oder einer Projektleiterin aus der
Universität bzw. Versetzung in den Ruhestand ist für noch laufende
Projekte von ihm oder ihr in Abstimmung mit der jeweiligen Leitung ein
neuer Projektleiter oder eine neue Projektleiterin mit der Weiterführung
zu beauftragen und zum Stichtag seines Ausscheidens oder ihres Ausscheidens
eine Zwischenabrechnung vorzunehmen. Bei Zuwendungen ist der Projektleiterwechsel
rechtzeitig beim Zuwendungsgeber zu beantragen, bei der Auftragsforschung
der Auftraggeber über einen Projektleiterwechsel zu informieren.
(2) Geld - und Sachzuwendungen Dritter
(3) Verpflichtungen
Bei der Bewirtschaftung von Drittmitteln dürfen Verpflichtungen nur
im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel eingegangen werden.
(4) Abrechnung der Drittmittelprojekte
§ 8
Beschäftigungsverhältnis
In den Fällen, in denen Mittel Dritter über den Landeshaushalt abgewickelt werden, darf Personal nur in einem Arbeitsverhältnis zum Land beschäftigt werden.
§ 9
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft. Zugleich tritt die "Richtlinie zur Beantragung und Verwendung von Drittmitteln für Forschung an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg" vom 11. Dezember 1996 (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg 1998, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998) außer Kraft.
Halle (Saale), 14. Juli 1999
Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor
Vom Akademischen Senat am 14.07.1999 beschlossen.
Richtlinie
zur vertraglichen Gestaltung und finanziellen Regelung klinischer Studien
Entsprechend der Drittmittelrichtlinie der Universität werden klinische
Studien den Drittmittelprojekten zugeordnet. Klinische Studien sind Teil
der klinischen Forschung; sie sind jedoch durch einige Besonderheiten gekennzeichnet.
Für den Abschluß von klinischen Studien und die Bewirtschaftung
der dafür zur Verfügung gestellten Mittel gelten folgende Grundsätze:
Anzeige einer klinischen Studie
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend bezeichnete Studie durchzuführen:
Thema der Studie:
Studiennummer:
Leiter/Leiterin der Studie:
Einrichtung:
Förderung durch:
Laufzeit der Studie:
Fördervolumen:
Erklärungen
1. Die Erfüllung anderer Aufgaben der Universität sowie die Rechte und Pflichten anderer Personen werden durch die angezeigte Studie nicht beeinträchtigt
2. Im Rahmen der angezeigten Studie entstehen
( ) keine Folgekosten
( ) nachfolgend erläuterte Folgekosten:
3. Die Genehmigung
( ) der Ethikkommission
( ) der Tierschutzkommission
( ) anderer Gremien, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften ihre Zustimmung geben müssen,
zur Durchführung der Studie liegt vor.
4. Die erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Studie
( ) sind erfüllt
( ) sind nicht erfüllt.
Es sind noch folgende Voraussetzungen zu schaffen:
5. Ich verpflichte mich, die bewilligten Fördermittel für die vom Drittmittelgeber vorgegebene Zweckbestimmung zu verwenden und die Mittelbewirtschaftung nach dessen Bedingungen, sofern sie nicht gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, sicherzustellen.
( ) Die Mittel sollen durch die Universität verwaltet werden.
( ) Ich möchte die Mittel in Abstimmung mit dem Drittmittelgeber auf einem von mir persönlich einzurichtenden Konto verwalten.
Datum ................................. | Kenntnisnahme und Befürwortung: | |
............................................ Leiter/Leiterin der Studien |
................................................... Dekan/Dekanin |
Anzeige eines Drittmittelprojektes
(gemäß § 25 Hochschulrahmengesetz und § 32 Hochschulgesetz Land Sachsen-Anhalt)
Es ist beabsichtigt, nachfolgend erläutertes Drittmittelprojekt im Rahmen
( ) einer Zuwendung/Sachbeihilfe (Bund, Land, EU, DFG, Stiftungen etc.)
( ) eines Auftrages durch einen Dritten (Unternehmen/Institution) im Rahmen eines Forschungsvertrages
( ) einer Spende
zu beantragen.
1. Allgemeine Angaben
a) ausführende Stelle (Institut/Klinik):
b) Name und Tel.-Nr. des Projektleiters oder der Projektleiterin:
c) Bezeichnung des Projektes (Kurzthema):
d) Drittmittelgeber (Name/Anschrift):
e) voraussichtliche Laufzeit
Beginn: | Ende: |
f) Namen der beteiligten haushaltsfinanzierten Projektmitarbeiter:
g) geplante Höhe der einzuwerbenden Projektmittel .............................. DM gemäß
( ) Kopie des Finanzierungsplanes des Zuwendungsantrages
( ) Kalkulation des Entgeltes bei Forschungsaufträgen (gemäß Anlage 4)
2. Erklärungen
a) Die Erfüllung anderer Aufgaben der Universität sowie die Rechte und Pflichten anderer Personen werden durch das angezeigte Forschungsprojekt nicht beeinträchtigt.
b) Es ist sichergestellt, daß die am Projekt beteiligten Mitarbeiter für die Laufzeit des Projektes zur Verfügung stehen.
( ) ja |
( ) nein |
c) Im Rahmen des angezeigten Forschungsprojektes entstehen
( ) keine Folgekosten
( ) Folgekosten (in Anlage erläutern, welche Kosten und wie deren Finanzierung abgesichert ist - z.B. für Wartung, Reparaturen, Versicherung, Steuern, zusätzliche Baumaßnahmen, Übergangsgeldzahlung gemäß BAT/BAT-O)
d) Alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen wurden eingeholt.
( ) ja (als Anlage beigefügt)
( ) nein
( ) trifft für dieses Projekt nicht zu.
e) Ich verpflichte mich, die Mittel für den vom Geldgeber bestimmten Zweck zu verwenden und die Mittelbewirtschaftung nach dessen Bedingungen, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, sicherzustellen.
( ) Die Mittel sollen durch die Universität verwaltet werden.
( ) Ich möchte die Mittel in Abstimmung mit dem Drittmittelgeber auf einem von mir persönlich einzurichtenden Konto verwalten.
Datum, .......................
................................................................................
Unterschrift des Projektleiters bzw. der Projektleiterin
Erklärung des Direktors oder der Direktorin des Instituts bzw. der Klinik bzw. des Dekans oder der Dekanin:
Das angezeigte Forschungsprojekt kann
( ) ja | ( ) nein | ( ) trifft nicht zu |
und
( ) ja | ( ) nein | ( ) trifft nicht zu |
und
( ) ja | ( ) nein | ( ) trifft nicht zu |
durchgeführt werden.
Die erforderlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Forschungsprojektes
( ) sind erfüllt
( ) sind nicht erfüllt.
Datum, .......................
.............................................
Unterschrift des Direktors oder der Direktorin des Instituts bzw.der Klinik
bzw. des Dekans/FB-Leiters oder der Dekanin/FB-Leiterin
Finanzierung des Drittmittelprojektes durch den Drittmittelgeber
- Kalkulation des Entgelts -
A) Personalausgaben
0811 Wissenschaftler BAT IIa bis I | |
0816 Angestellte BAT X bis III | |
0819 Lohnempfänger | |
0821 wiss. u. stud. Hilfskräfte, Honorare |
Summe A |
B) Sächliche Verwaltungsausgaben
0831 Gegenstände bis 800,00 DM im Einzelfall | |
0834 Mieten | |
0835 Vergabe von Aufträgen (auch Werkverträge) | |
0843 Verbrauchsmaterial/Geschäftsbedarf/Literatur/dgl. | |
0846 Dienstreisen |
Summe B |
C) Gegenstände und Investitionen
0850 Gegenstände und Investitionen von mehr als 800,00 DM im Einzelfall |
Summe C |
Summe A - C |
Zuzüglich Overhead (anteilige Gemeinkosten) = 10% der Summe A - C |
Gesamtsumme = Entgelt |