Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE –WITTENBERG

Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 4 vom 31. August 1999, S. 3


Senat

Richtlinie zur Beantragung und Verwendung von Drittmitteln für Forschung an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg

vom 14.07.1999

Rechtsgrundlagen

§ 1
Begriffsbestimmung

Forschung mit Mitteln Dritter liegt vor, wenn Hochschulmitglieder im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Forschungsvorhaben durchführen, die nicht oder nur zu einem Teil aus den der Hochschule zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden.
Forschung mit Mitteln Dritter erfolgt auf Grund von Zuwendungen Dritter oder in Ausführung von Forschungsaufträgen.

(1) Zuwendungen
Zuwendungen Dritter sind Leistungen von öffentlicher oder privater Seite, die auf Antrag für ein an der Universität durchzuführendes Forschungsprojekt gewährt werden (Bundes-, Landesministerien, Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen).

(2) Forschungsauftrag
Ein Forschungsauftrag liegt vor, wenn zwischen einem Auftraggeber und der Universität eine Vereinbarung getroffen wird, in der Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistung und Gegenleistung festgelegt werden.
Zu Forschungsaufträgen zählen auch Klinische Studien. Ihre finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung ist gesondert geregelt (Anlage 1 und Anlage 2).

(3) Wahlrecht
Hochschullehrer können bei Forschungsaufträgen, sofern deren Ausführung nicht auf Grund anderer Bestimmungen Dienstaufgabe ist, vor Übernahme entscheiden, ob der gesamte Auftrag einheitlich als Dienstaufgabe oder als Nebentätigkeit erfüllt werden soll. Ein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin darf einen Forschungsauftrag nur dann als Nebentätigkeit übernehmen, wenn er oder sie die wesentlichen Maßnahmen zur Auftragsausführung selbst anordnet, ihre Durchführung überwacht und dafür die persönliche Verantwortung trägt.
Dienstleistungen dürfen nur in Nebentätigkeit durchgeführt werden.

(4) Nebentätigkeit
Forschungsaufträge, für die eine persönliche Vergütung bzw. Honorar gewährt wird, und die Ausführung von Dienstleistungen unterliegen den Bestimmungen über Nebentätigkeit. Die daraus erzielten Einnahmen dürfen nicht durch die Universität verwaltet werden. Das Hochschulmitglied hat die entsprechenden Einnahmen persönlich zu verwalten und zu versteuern. Beschäftigt ein Mitglied der Hochschule im Rahmen eines als Nebentätigkeit übernommenen Forschungsauftrags Personal als Arbeitgeber, so hat das Mitglied der Hochschule die Arbeitgeberpflichten in arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu erfüllen. Wird dieses Personal in Einrichtungen der Hochschule beschäftigt oder sollen Geräte aufgestellt und genutzt werden, die Privateigentum sind, bedarf es der Zustimmung der Hochschule.

§ 2
Berechtigung zur Beantragung und Durchführung von Drittmittelprojekten der Forschung

(gemäß § 25 Abs. 1 HRG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 HG LSA)

Die in der Forschung tätigen Universitätsmitglieder sind berechtigt, Forschungsvorhaben gemäß Punkt 1 durchzuführen. Die Verpflichtung zur Erfüllung der übrigen Dienstaufgaben bleibt unberührt.
Die Durchführung darf nicht von einer Genehmigung abhängig gemacht werden. Die Inanspruchnahme von Personal, Sachmitteln und Einrichtungen der Universität darf nur untersagt oder durch Auflagen beschränkt werden, wenn dadurch im Sinne der Rechtsgrundlagen für die Drittmittelforschung die Erfüllung anderer Aufgaben der Universität sowie die Rechte und Pflichten anderer Personen beeinträchtigt werden und/oder entstehende Folgelasten nicht angemessen berücksichtigt sind.

§ 3
Anzeigepflicht eines Drittmittelprojektes

(gemäß § 25 Abs. 3 HRG, § 32 Abs. 2 HG LSA und Pkt. 2 AB LSA)

(1) Universitätsmitglieder, die ein Drittmittelprojekt planen, haben dieses vor Übergabe der Unterlagen an den Drittmittelgeber mittels Formblatt "Anzeige eines Drittmittelprojektes" (Anlage 3) ihrem Dienstvorgesetzten oder ihrer Dienstvorgesetzten bzw. ihrem Direktor oder ihrer Direktorin des Instituts bzw. der Klinik bzw. ihrem Dekan oder ihrer Dekanin des Fachbereichs anzuzeigen.

(2) Vor der Anzeige sind vom Projektleiter oder von der Projektleiterin evtl. notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Projektdurchführung (Prüfung der vorhandenen personellen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen, evtl. notwendige Baumaßnahmen, Gerätezulassungen, Dienstleistungen, Zusatz- oder Folgekosten, Einholung von gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen) abzuklären und zu dokumentieren. Die Dokumente sind der Anzeige beizufügen.

(3) Ein Exemplar der vom Dienstvorgesetzten oder von der Dienstvorgesetzten bzw. vom Direktor oder von der Direktorin des Instituts bzw. der Klinik bzw. vom Dekan oder von der Dekanin des Fachbereichs unterschriebenen Anzeige ist den Antrags- bzw. Vertragsunterlagen zur Einholung der Unterschrift des Kanzlers oder der Kanzlerin bzw. des Verwaltungsdirektors oder der Verwaltungsdirektorin der Medizinischen Fakultät beizufügen.

§ 4
Antragsverfahren

(1) Zuwendungen
Anträge auf Zuwendungen sind mit der Unterschrift des Kanzlers oder der Kanzlerin bzw. des Verwaltungsdirektors oder der Verwaltungsdirektorin der Medizinischen Fakultät beim Zuwendungsgeber einzureichen. Die Anträge sind entsprechend den Antragsrichtlinien des jeweiligen Zuwendungsgebers zu formulieren und dem Dezernat V.3 - Forschung und Technologietransfer bzw. dem Forschungsausschuß der Medizinischen Fakultät zur rechtlichen und formellen Prüfung zu übergeben. Ausgenommen sind Anträge auf Sachbeihilfen an die DFG, die vom Wissenschaftler oder der Wissenschaftlerin selbst zu stellen und direkt an die DFG einzureichen sind. Sie sind vor Absendung gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 anzuzeigen.

(2) Forschungsaufträge
Verträge im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufträgen durch eine der Universität angehörende Einrichtung werden rechtsverbindlich vom Kanzler oder der Kanzlerin bzw. vom Verwaltungsdirektor oder von der Verwaltungsdirektorin der Medizinischen Fakultät geschlossen. Vertragspartner ist nicht die ausführende Einrichtung, sondern die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg, vertreten durch den Kanzler oder die Kanzlerin bzw. durch den Verwaltungsdirektor oder die Verwaltungsdirektorin der Medizinischen Fakultät.
Das Dezernat V.3 - Forschung und Technologietransfer bzw. der Forschungsausschuß der Medizinischen Fakultät unterstützt den Projektleiter oder die Projektleiterin bei der Vorbereitung und Verhandlung von Forschungsverträgen. Vom Projektleiter oder von der Projektleiterin gegengezeichnete Vertragsentwürfe sind zusammen mit dem unter § 3 aufgeführten Formblatt (Anlage 3) den vorstehend genannten Einrichtungen zur rechtlichen und formellen Prüfung einzureichen.
Als Ausnahmeregelung können kurzfristige Forschungsaufträge geringfügigen Umfangs mittels "Auftragsbedingungen zur Durchführung von Forschungsarbeiten geringfügigen Umfangs" abgeschlossen werden.
Entsprechende juristisch geprüfte Vertragsmuster werden vom Dezernat V.3 - Forschung und Technologietransfer im Internet bzw. auf Abruf zur Verfügung gestellt.

§ 5
"Eigener Erwerb"

Einnahmen aus entgeltlicher Weitergabe von Einzelergebnissen der Forschung und Lehre an Dritte ohne vertragliche Grundlage stehen dem Fachbereich in der Buchungsstelle "Eigener Erwerb" zur Verfügung.

§ 6
Kalkulation beantragter Zuwendungen und Entgelte

(1) Zuwendungen
Die Kalkulation zu beantragender Zuwendungen erfolgt gemäß Kalkulationsrichtlinien des jeweiligen Zuwendungsgebers.

(2) Entgelt (gemäß Pkt. 1.3.3 AB LSA)
Das für die Durchführung des Forschungsauftrags in Rechnung zu stellende Entgelt (Kalkulationsschema Anlage 4) soll grundsätzlich kostendeckend bemessen werden. Es muß mindestens umfassen:

§ 7
Verwaltung der Drittmittel

(1) Grundsätze der Verwaltung
Nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides bzw. eines von allen beteiligten Partnern unterzeichneten Vertrages erfolgt die Mittelverwaltung projektbezogen durch das Dezernat IV.1 - Haushalt und Drittmittel bzw. Dezernat M III.1 - Haushalt. Verwaltet das Mitglied der Universität die Drittmittel selbst, so geschieht dies in dessen ausschließlicher Zuständigkeit und Verantwortlichkeit. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs kann nicht über die Universitätsverwaltung erfolgen. Die Universität kann aber auf Antrag ohne Erhebung eines Entgelts beratende Verwaltungshilfe leisten. Auch in diesem Fall bleibt die alleinige Verantwortung des Projektleiters oder der Projektleiterin bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Durchführung des Drittmittelprojekts unberührt.
Änderungen jeglicher Art (Projektleiterwechsel, Umwidmungen, Änderung der Finanzpläne, Terminverschiebungen etc.) sind in jedem Fall auf dem Dienstweg (über Dezernat V.3 - Forschung und Technologietransfer bzw. Forschungsausschuß der Medizinischen Fakultät und Dezernat IV.1 - Haushalt und Drittmittel bzw. Dezernat M III.1 - Buchhaltung) dem Zuwendungsgeber bzw. Vertragspartner einzureichen.
Bei Ausscheiden eines Projektleiters oder einer Projektleiterin aus der Universität bzw. Versetzung in den Ruhestand ist für noch laufende Projekte von ihm oder ihr in Abstimmung mit der jeweiligen Leitung ein neuer Projektleiter oder eine neue Projektleiterin mit der Weiterführung zu beauftragen und zum Stichtag seines Ausscheidens oder ihres Ausscheidens eine Zwischenabrechnung vorzunehmen. Bei Zuwendungen ist der Projektleiterwechsel rechtzeitig beim Zuwendungsgeber zu beantragen, bei der Auftragsforschung der Auftraggeber über einen Projektleiterwechsel zu informieren.

(2) Geld - und Sachzuwendungen Dritter

(3) Verpflichtungen
Bei der Bewirtschaftung von Drittmitteln dürfen Verpflichtungen nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel eingegangen werden.

(4) Abrechnung der Drittmittelprojekte

§ 8
Beschäftigungsverhältnis

In den Fällen, in denen Mittel Dritter über den Landeshaushalt abgewickelt werden, darf Personal nur in einem Arbeitsverhältnis zum Land beschäftigt werden.

§ 9
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft. Zugleich tritt die "Richtlinie zur Beantragung und Verwendung von Drittmitteln für Forschung an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg" vom 11. Dezember 1996 (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg 1998, Nr. 1 vom 22. Dezember 1998) außer Kraft.

Halle (Saale), 14. Juli 1999

Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor

Vom Akademischen Senat am 14.07.1999 beschlossen.


Anlage 1

Richtlinie
zur vertraglichen Gestaltung und finanziellen Regelung klinischer Studien

Entsprechend der Drittmittelrichtlinie der Universität werden klinische Studien den Drittmittelprojekten zugeordnet. Klinische Studien sind Teil der klinischen Forschung; sie sind jedoch durch einige Besonderheiten gekennzeichnet.
Für den Abschluß von klinischen Studien und die Bewirtschaftung der dafür zur Verfügung gestellten Mittel gelten folgende Grundsätze:


Anlage 2

Anzeige einer klinischen Studie

Es ist beabsichtigt, die nachfolgend bezeichnete Studie durchzuführen:

Thema der Studie:
Studiennummer:
Leiter/Leiterin der Studie:
Einrichtung:
Förderung durch:
Laufzeit der Studie:
Fördervolumen:

Erklärungen

1. Die Erfüllung anderer Aufgaben der Universität sowie die Rechte und Pflichten anderer Personen werden durch die angezeigte Studie nicht beeinträchtigt

2. Im Rahmen der angezeigten Studie entstehen

    ( ) keine Folgekosten

    ( ) nachfolgend erläuterte Folgekosten:

3. Die Genehmigung

    ( ) der Ethikkommission

    ( ) der Tierschutzkommission

    ( ) anderer Gremien, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften ihre Zustimmung geben müssen,

    zur Durchführung der Studie liegt vor.

4. Die erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Studie

    ( ) sind erfüllt

    ( ) sind nicht erfüllt.
    Es sind noch folgende Voraussetzungen zu schaffen:

5. Ich verpflichte mich, die bewilligten Fördermittel für die vom Drittmittelgeber vorgegebene Zweckbestimmung zu verwenden und die Mittelbewirtschaftung nach dessen Bedingungen, sofern sie nicht gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, sicherzustellen.

    ( ) Die Mittel sollen durch die Universität verwaltet werden.

    ( ) Ich möchte die Mittel in Abstimmung mit dem Drittmittelgeber auf einem von mir persönlich einzurichtenden Konto verwalten.

Datum ................................. Kenntnisnahme und Befürwortung:
............................................
Leiter/Leiterin der Studien
...................................................
Dekan/Dekanin


Anlage 3

Anzeige eines Drittmittelprojektes

(gemäß § 25 Hochschulrahmengesetz und § 32 Hochschulgesetz Land Sachsen-Anhalt)

Es ist beabsichtigt, nachfolgend erläutertes Drittmittelprojekt im Rahmen

zu beantragen.

1. Allgemeine Angaben

a) ausführende Stelle (Institut/Klinik):
b) Name und Tel.-Nr. des Projektleiters oder der Projektleiterin:
c) Bezeichnung des Projektes (Kurzthema):
d) Drittmittelgeber (Name/Anschrift):
e) voraussichtliche Laufzeit

Beginn: Ende:

f) Namen der beteiligten haushaltsfinanzierten Projektmitarbeiter:

g) geplante Höhe der einzuwerbenden Projektmittel .............................. DM gemäß

2. Erklärungen

a) Die Erfüllung anderer Aufgaben der Universität sowie die Rechte und Pflichten anderer Personen werden durch das angezeigte Forschungsprojekt nicht beeinträchtigt.

b) Es ist sichergestellt, daß die am Projekt beteiligten Mitarbeiter für die Laufzeit des Projektes zur Verfügung stehen.

    ( ) ja

    ( ) nein

c) Im Rahmen des angezeigten Forschungsprojektes entstehen

d) Alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen wurden eingeholt.

e) Ich verpflichte mich, die Mittel für den vom Geldgeber bestimmten Zweck zu verwenden und die Mittelbewirtschaftung nach dessen Bedingungen, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, sicherzustellen.

Datum, .......................

................................................................................
Unterschrift des Projektleiters bzw. der Projektleiterin

Erklärung des Direktors oder der Direktorin des Instituts bzw. der Klinik bzw. des Dekans oder der Dekanin:

Das angezeigte Forschungsprojekt kann

und

und

durchgeführt werden.

Die erforderlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Forschungsprojektes

Datum, .......................

.............................................
Unterschrift des Direktors oder der Direktorin des Instituts bzw.der Klinik bzw. des Dekans/FB-Leiters oder der Dekanin/FB-Leiterin


Anlage 4

Finanzierung des Drittmittelprojektes durch den Drittmittelgeber

- Kalkulation des Entgelts -

A) Personalausgaben

0811 Wissenschaftler BAT IIa bis I  
0816 Angestellte BAT X bis III  
0819 Lohnempfänger  
0821 wiss. u. stud. Hilfskräfte, Honorare  
Summe A  

B) Sächliche Verwaltungsausgaben

0831 Gegenstände bis 800,00 DM im Einzelfall  
0834 Mieten  
0835 Vergabe von Aufträgen (auch Werkverträge)  
0843 Verbrauchsmaterial/Geschäftsbedarf/Literatur/dgl.  
0846 Dienstreisen  
Summe B  

C) Gegenstände und Investitionen

0850 Gegenstände und Investitionen von mehr als 800,00 DM im Einzelfall

Summe C

Summe A - C

Zuzüglich Overhead (anteilige Gemeinkosten)
= 10% der Summe A - C
Gesamtsumme = Entgelt