Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT  HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 2 vom 9. März 1999, S. 20


Der Kanzler

Bekanntmachung des Kanzlers vom 4. März 1999

Hiermit wird bekannt gegeben, daß als die Stelle, an der ein zuzustellendes Schriftstück bei öffentlicher Zustellung i.S. des § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes auszuhändigen ist,

bestimmt ist.

Zustellungen, die den Zuständigkeitsbereich des Immatrikulationsamtes betreffen, erfolgen durch Aushang im

Die im Amtsblatt 1991, Nr. 1, S. 28 angegebenen Orte verlieren mit Bekanntmachung vorstehender Verfügung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität ihre Gültigkeit.

Halle (Saale), 04.03.1999

Matschke
Kanzler


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