MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 2 vom 9. März 1999, S. 20
Hiermit wird bekannt gegeben, daß als die Stelle, an der ein zuzustellendes Schriftstück bei öffentlicher Zustellung i.S. des § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes auszuhändigen ist,
die Informationstafel auf der rechten Seite im Vorraum des Eingangsbereiches des Melanchtonianums, Universitätsplatz 8/9,
bestimmt ist.
Zustellungen, die den Zuständigkeitsbereich des Immatrikulationsamtes betreffen, erfolgen durch Aushang im
Universitätsring 3, Erdgeschoss, Dezernat 2 - Servicebüro für Studierende - National and International Students Office - nach Eintritt links neben dem Eingang im Glasschaukasten
Die im Amtsblatt 1991, Nr. 1, S. 28 angegebenen Orte verlieren mit Bekanntmachung vorstehender Verfügung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität ihre Gültigkeit.
Halle (Saale), 04.03.1999
Matschke
Kanzler