MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
9. Jahrgang, Nr. 2 vom 9. März 1999, S. 11
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele
§ 3 Aufbau des Studiums und Fächerkombinationen
§ 4 Inhaltsbereiche im Hauptfachstudium
§ 5 Inhaltsbereiche im Nebenfachstudium
§ 6 Studienverlaufsplan für
das Hauptfachstudium
§ 7 Studienverlaufsplan für
das Nebenfachstudium
§ 8 Lehr- und Lernformen
§ 9 Leistungsnachweise
§ 10 Inkrafttreten und Bekanntmachung
Aufgrund des § 11 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Oktober 1993 (GVBI LSA S. 614) wird für das Magisterstudienfach Sprechwissenschaft die folgende Studienordnung erlassen:
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 06. 02. 1995 Ziele, Aufbau und Inhalte des Magisterstudienfaches Sprechwissenschaft am Institut für Sprechwissenschaft und Phonetik dieses Fachbereiches[1].
[1] Alle in dieser Ordnung nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt.
(1) Das Studium der Sprechwissenschaft hat die sprechsprachliche Kommunikation zum Gegenstand. Die Ausbildung erfolgt in den Inhaltsbereichen Phonetik, Rhetorische Kommunikation und Sprechkünstlerische Kommunikation, im Hauptfachstudium zusätzlich im Bereich Stimm- und Sprachheilkunde.
(2) Ziel des Studiums als Hauptfach ist es, den Studierenden die für den Übergang in eine Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, die Zusammenhänge des Faches zu überblicken und selbständig wissenschaftlich und praktisch zu arbeiten. Die Studierenden werden auf ihre künftige Arbeit in fachspezifischen Berufsfeldern vorbereitet, so
(1) Das Studium der Sprechwissenschaft kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
(2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von 4 Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von 5 Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Das Lehrangebot erstreckt sich auf 8 Semester, Teile des 8. Semesters und das 9. Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und dem Ablegen der Fachprüfung gewidmet. Die Regelstudienzeit beträgt somit 9 Semester.
(3) Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studenten (Wahlbereich).
(4) Für das Hauptfach sind im Grundstudium 43 SWS und im Hauptstudium 20 SWS aus dem Pflicht- bzw. Wahlpflichtbereich vorgesehen. Außerdem werden 33 SWS zur freien Wahl angeboten. Für den Wahlbereich stehen auch solche Lehrveranstaltungen zur Verfügung, die im Wahlpflichtbereich nicht belegt wurden. Unter Nutzung des Wahlbereiches muß die Belegung von insgesamt 80 SWS nachgewiesen werden.
(5) Für das Nebenfach sind im Grundstudium 26 SWS und im Hauptstudium 10 SWS aus dem Pflicht- bzw. Wahlpflichtbereich vorgesehen. Außerdem werden 22 SWS zur freien Wahl angeboten. Für den Wahlbereich stehen auch solche Lehrveranstaltungen zur Verfügung, die im Wahlpflichtbereich nicht belegt wurden. Unter Nutzung des Wahlbereichs muß die Belegung von insgesamt 40 SWS nachgewiesen werden.
(6) Die Wahlmöglichkeiten erlauben den Studierenden insbesondere im Hauptstudium eine Schwerpunktsetzung gemäß den individuellen Studieninteressen und Berufsabsichten.
(7) Sprechwissenschaft kann in einer Zweifächerverbindung als 1. oder 2. Hauptfach, in einer Dreifächerverbindung als Hauptfach oder als Nebenfach belegt werden. Die möglichen Fächerkombinationen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Fächerkatalog für die Magisterstudiengänge des Fachbereiches Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften an der Martin-Luther-Universität. In besonderen Fällen kann auf Antrag ein Fach, das an der Martin-Luther-Universität nicht vertreten ist, als Nebenfach gewählt werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit den Fachvertretern der Hochschule, an der das Fach vertreten wird.
(1) Das Grundstudium dient der Einarbeitung in die Grundlagen der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung, dem Überblick über die Inhalte und Bereiche des Faches und dem Kennenlernen grundlegender Theorien und praktischer Anforderungen bei der Vorbereitung auf das Hauptstudium.
Im Hauptstudium wird die Berufsbezogenheit des Studiums vor allem dadurch verstärkt, daß die Studierenden die Fähigkeit zu wissenschaftlichen Arbeiten sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen erwerben. Die Hauptthemen für die einzelnen Inhaltsbereiche werden unter besonderer Berücksichtigung der Theoriebildung, der Forschungsmethoden, der Forschungsgeschichte sowie der Ansätze, die sich aus dem interdisziplinären Herangehen an die sprechsprachliche Kommunikation ergeben, auf einem höheren Anspruchsniveau weitergeführt.
(2) Das Studium umfaßt folgende Inhaltsbereiche:
(2.1) Allgemeine Grundlagen der sprechsprachlichen Kommunikation und Sprechbildung
In den Lehrveranstaltungen zu diesem Inhaltsbereich werden die Strukturen und Prozesse der sprechsprachlichen Kommunikation beschrieben und interpretiert. Darauf aufbauend werden Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt, die den unterschiedlichen Formen des kommunikativen Handelns als Grundlage dienen.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Das Studium dieses Inhaltsbereiches vermittelt Erkenntnisse über Phonem- und Intonemsysteme, deren Realisierung und die Perzeptionsgesetzmäßigkeiten. Es werden Fähigkeiten ausgebildet, die eine wissenschaftliche Beschreibung phonetischer Prozesse und Strukturen ermöglichen.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Das Studium dieses Inhaltsbereichs vermittelt Kenntnisse über ästhetische Theorien der Vortragskunst und über Prozesse sprechkünstlerischer Kommunikation.Die Studierenden werden unter Berücksichtigung künstlerisch-pädagogischer und kommunikationstheoretischer Grundlagen mit methodischen Konzepten vertraut gemacht. Sie erlangen Handlungskompetenz für die Gestaltung und Analyse sprechkünstlerischer Kommunikationsprozesse.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Das Studium dieses Inhaltsbereiches umfaßt die theoretischen Grundlagen und die Systematisierung von Gesprächs-, Rede- und Argumenationsprozessen in Abhängigkeit von der Kommunikationssituation. Die Vermittlung erfolgt in der Einheit von Theorie und eigener Fähigkeitsentwicklung der Studierenden in der Gesprächs-, Rede- und Argumenationsdidaktik. Die Methodik behandelt stark praxisorientiert rhetorische Prozesse in Medien, Wirtschaft, Institutionen und in der Öffentlichkeit.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Die Studierenden erhalten in diesem Inhaltsbereich Kenntnisse über Erscheinungsformen, Ätiologie, Anamnese, Diagnose, Funktionstherapie und Prognose von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
(1) Das Grundstudium dient der Einarbeitung in die Grundlagen der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung und dem Überblick über ausgewählte Inhalte und Bereiche des Faches.
Im Hauptstudium wird das Kennenlernen grundlegender Theorien vor allem in den Inhaltsbereichen Sprechkünstlerische Kommunikation und Rhetorische Kommunikation vertieft. Phonetische Sachverhalte und Theorien werden vor allem im Hinblick auf den Fremdsprachenunterricht Deutsch angeboten.
(2) Das Studium umfaßt folgende Inhaltsbereiche:
(2.1) Phonetik
Das Studium dieses Inhaltsbereiches vermittelt Erkenntnisse über phonetische Grundlagen des Sprechens und über den Stand der Aussprachekodifizierung im Deutschen.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Das Studium dieses Inhaltsbereiches vermittelt Kenntnisse über ästhetische Theorien der Vortragskunst und über Prozesse sprechkünstlerischer Kommunikation. Die Studierenden werden unter Berücksichtigung künstlerisch-pädagogischer und kommunikationstheoretischer Grundlagen mit methodischen Konzepten vertraut gemacht. Sie haben die Möglichkeit, Handlungskompetenz für die Gestaltung und Analyse sprechkünstlerischer Kommunikationsprozesse zu erwerben.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Das Studium dieses Inhaltsbereiches umfaßt die theoretischen Grundlagen und die Systematisierung von Gesprächs-, Rede- und Argumenationsprozessen in Abhängigkeit von der Kommunikationssituation. Die Vermittlung erfolgt in der Einheit von Theorie und eigener Fähigkeitsentwicklung der Studierenden. Die Methodik behandelt stark praxisorientiert rhetorische Prozesse in Medien, Wirtschaft, Institutionen und in der Öffentlichkeit.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Der Studienverlaufsplan dient als Orientierung für eine günstige Gestaltung des Studiums. Er weist das konkrete Lehrangebot aus und informiert über Art und Umfang der Lehrveranstaltungen, über Wahlmöglichkeiten und über Leistungsnachweise. Veränderungen in der Reihenfolge der Lehrveranstaltungen sind unter Berücksichtigung der Magisterprüfungsordnung vom 06. 02. 1995entsprechend der individuellen Studienplanung der Studierenden und der Planungen des Institutes für Sprechwissenschaft und Phonetik möglich.
A Grundstudium
1. Semester
Einführung in die sprechsprachliche Kommunikation | 2 | SWS Vorlesung |
Physiologische Phonetik | 3 | SWS Vorlesung |
Grundlagen der sprechkünstlerischen Kommunikation | 2 | SWS Vorlesung |
Transkriptionssysteme | 1 | SWS Vorlesung |
Sprach- und Sprechstörungen I | 2 | SWS Vorlesung |
Sprechbildung I (Grundlagentraining) | 1 | SWS Übung (LS f. Sprechb. I-III nach d. 3. Sem. |
2. Semester
Probleme der physiologischen Phonetik | 2 | SWS Seminar (LS) |
Probleme der sprechkünstlerischen Kommunikation | 2 | SWS Seminar (TS/LS mögl.) |
Sprechkünstlerisches Gestalten I | 2 | SWS Seminar/Übung (LS nach Absolv. d. Sprechk. Gest. I u. d. Sprechk. Gest. II od. III) |
Grundlagen der rhetorischen Kommunikation | 2 | SWS Vorlesung |
Gesprächsübungen | 2 | SWS Übung (TS/LS möglich) |
Sprach- und Sprechstörungen II | 2 | SWS Vorlesung |
Sprechbildung II | 1 | SWS Übung (LS f. Sprechb. I-III nach d. 3. Sem.) |
3. Semester
Phonologie | 2 | SWS Vorlesung (Wahlbereich) |
Transkriptions- und Hörübungen | 2 | SWS Übung |
Sprechkünstlerisches Gestalten II | 2 | SWS Seminar/Übung W1 (LS nach Absolv. d. Sprechk. Gest. I u. d. Sprechk. Gest. II od. III) |
Probleme der rhetorischen Kommunikation | 2 | SWS Seminar (TS/LS möglich) |
Redeübungen | 2 | SWS Übung (LS) |
Stimmstörungen I | 2 | SWS Vorlesung |
Sprechbildung III | 1 | SWS Übung (LS f. Sprechb. I-III) |
4. Semester
Entwicklung des Aussprachestandards im Deutschen | 2 | SWS Vorlesung |
Sprechkünstlerisches Gestalten III | 2 | SWS Seminar/Übung W1 (LS nach Absolvierung d. Sprechk. Gest. I u. des Sprechk. Gest. II od. III) |
Intonation | 2 | SWS Seminar (TS/LS möglich) |
Phonologie des Deutschen | 2 | SWS Seminar (LS möglich, Wahlbereich) |
Stimmstörungen II | 2 | SWS Vorlesung |
Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen | 2 | SWS Seminar (TS/LS möglich) |
B Hauptstudium
5. Semester
Probleme der Normphonetik | 2 | SWS Hauptseminar (LS) |
Methodik des Phonetikunterrichts | 2 | SWS Hauptseminar W2 (LS möglich) |
Argumentationstheorie | 2 | SWS Hauptseminar (LS) |
Funktionelle Anatomie der Phonations- und Hörorgane | 2 | SWS Vorlesung (Wahlbereich) |
6. Semester
Methodik der sprechkünstlerischen Kommunikationsbefähigung | SWS Seminar W2 (LS möglich) | |
Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung | SWS Seminar W2 (LS möglich) | |
Wirtschaftsrhetorik | SWS Seminar W3 (LS möglich) | |
Medienrhetorik | SWS Seminar W3 (LS möglich) | |
Kontrastive Phonetik | SWS Seminar (TS/LS möglich) | |
Neurologie für Sprechwissenschaftler | SWS Vorlesung (Wahlbereich) |
7. Semester
Spezialprobleme | ||
|
2
2 2 2 |
SWS Seminar W4 (LS möglich)
SWS Seminar W4 (LS möglich) SWS Seminar W4 (LS möglich) SWS Seminar W4 (LS möglich) |
Aktuelle Forschungsprobleme | ||
|
2
2 2 2 |
SWS Seminar W5 (LS möglich)
SWS Seminar W5 (LS möglich) SWS Seminar W5 (LS möglich) SWS Seminar W5 (LS möglich) |
8. Semester
Forschungsarbeit auf dem Gebiet der | ||
|
2
2 2 2 |
SWS Seminar W6 (LS möglich)
SWS Seminar W6 (LS möglich) SWS Seminar W6 (LS möglich) SWS Seminar W6 (LS möglich) |
Geschichte der Rhetorik | 2 | SWS Seminar W7 (LS möglich) |
Geschichte der Vortragskunst | 2 | SWS Seminar W7 (LS möglich) |
9. Semester
Konsultationen zu den Magisterarbeiten und Durchführung der Fachprüfungen.
Legende:
Der Studienverlaufsplan dient als Orientierung für eine günstige Gestaltung des Studiums. Er weist das konkrete Lehrangebot aus und informiert über Art und Umfang der Lehrveranstaltungen, über Wahlmöglichkeiten und über Leistungsnachweise. Veränderungen in der Reihenfolge der Lehrveranstaltungen sind unter Berücksichtigung der Magisterprüfungsordnung vom 06.02.1995 entsprechend der individuellen Studienplanung der Studierenden und der Planungen des Institutes für Sprechwissenschaft und Phonetik möglich.
A Grundstudium
1. Semester
Einführung in die sprechsprachliche Kommunikation | 3 | SWS Vorlesung |
Physiologische Phonetik | 3 | SWS Vorlesung |
Grundlagen der sprechkünstlerischen Kommunikation | 3 | SWS Vorlesung |
Sprechbildung I (Grundlagentraining) | 1 | SWS Übung (LS f.Sprechb. I - III nach d. 3. Sem.) |
2. Semester
Probleme der physiologischen Phonetik | 2 | SWS Seminar (TS/LS möglich) |
Probleme der sprechkünstlerischen Kommunikation | 2 | SWS Seminar (TS/LS möglich) |
Sprechkünstlerisches Gestalten I | 2 | SWS Seminar/Übung (LS nach Absolv. d. Sprechk. Gest. I u. d. Sprechk. Gest. II od. III) |
Grundlagen der rhetorischen Kommunikation | 2 | SWS Vorlesung |
Gesprächsübungen | 2 | SWS Übung W1 (LS möglich) |
Sprechbildung II | 1 | SWS Übung (LS f. Sprechb. I -III nach d.3. Sem.) |
3. Semester
Sprechkünstlerisches Gestalten II | 2 | SWS Seminar/Übung W2 (LS nach Absolv. d. Sprechk.Gest. I u. d. Sprechk. Gest. II od. III) |
Probleme der rhetorischen Kommunikation | 2 | SWS Seminar (TS/LS mögl.) |
Redeübungen | 2 | SWS Übung W1 (LS möglich) |
Sprechbildung III | 1 | SWS Übung (LS f. Sprechb. I-III) |
4. Semester
Entwicklung des Aussprachestandards im Deutschen | 2 | SWS Vorlesung |
Sprechkünstlerisches Gestalten III | 2 | SWS Seminar W2 (LS nach Absolvierung d. Sprechk. Gest. I u. des Sprechk. Gest. II od. III) |
B Hauptstudium
5. Semester
Probleme der Normphonetik | SWS Hauptseminar W3 (LS möglich) | |
Methodik des Phonetikunterrichts | SWS Seminar W4 (LS möglich) | |
Argumentationstheorie | SWS Hauptseminar W3 (LS möglich) |
6. Semester
Methodik der sprechkünstlerischen Kommunikationsbefähigung | SWS Seminar W4 (LS möglich) | |
Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung | SWS Seminar W4 (LS möglich) | |
Wirtschaftsrhetorik | SWS Seminar W5 (LS möglich) | |
Medienrhetorik | SWS Seminar W5 (LS möglich) | |
Kontrastive Phonetik | SWS Seminar (LS möglich, Wahlbereich) |
7. Semester
Spezialprobleme | ||
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2
2 2 |
SWS Seminar W6 (LS möglich)
SWS Seminar W6 (LS möglich) SWS Seminar W6 (LS möglich) |
8. Semester
Forschungsarbeit auf dem Gebiet der | ||
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2
2 2 |
SWS Seminar W7 (LS möglich)
SWS Seminar W7 (LS möglich) SWS Seminar W7 (LS möglich) |
Legende:
Innerhalb des Studienganges Sprechwissenschaft werden neben Vorlesungen, Seminaren und Übungen als weitere Lehr- und Lernformen Forschungsarbeiten als Beteiligung an laufenden Forschungsprojekten genutzt; außerdem weisen Übungen Besonderheiten auf.
Für die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt werden gegenstandsbezogene, theorie- und praxisorientierte Arbeitsformen entwickelt. Diese spezielle Lernform dient der Verknüpfung von theoretischer Reflexion und praktischer Erfahrung; sie soll die Selbständigkeit der Studierenden fördern, ihre theoretische und praktische Handlungskompetenz festigen und erweitern und ihnen Gelegenheit bieten, an der Lösung fachübergreifender Problemstellungen mitzuarbeiten.
In Übungen zum Inhaltsbereich Sprechbildung werden in individueller und in Kleingruppenarbeit Möglichkeiten geboten, Prozesse der Stimmbildung und Artikulation im Zusammenhang mit der Spannungsregulierung des Gesamtkörpers zu trainieren und zu automatisieren und damit entsprechende berufsbezogene Handlungskompetenzen zu erwerben.
Inhalt und Umfang der erforderlichen Leistungsnachweise regelt die Prüfungsordnung für Magisterstudiengänge des Fachbereiches Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften an der Martin-Luther-Universität, Anhang: Magisterstudiengang Sprechwissenschaft, Haupt- und Nebenfach. Eine Übersicht bieten außerdem die Studienverlaufspläne in den §§ 6 und 7.
(1) Teilnahmescheine
Teilnahmescheine können im Rahmen von Seminaren, Übungen und Forschungsarbeiten bei regelmäßiger Teilnahme vergeben werden.
(2) Leistungsscheine
Leistungsscheine können im Rahmen von Seminaren, Übungen und Forschungsarbeiten ausgestellt werden für
Die Studienordnung tritt nach Bestätigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.
Halle (Saale), 15.02.1999
Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichesrates vom 06.02.1995 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 08.05.1996; vom Kultusministerium am 17.06.1996 zur Kenntnis genommen.